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Der Bundestagspräsident: Funktion und reale Ausformung eines Amtes im Deutschen Bundestag PDF

122 Pages·1984·5.562 MB·German
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JJiüirrggeenn WWeerrmmsseerr DDeerr BBuunnddeessttaaggsspprraässiiddeenntt Forschungstexte Wirtschafts und Sozialwissenschaften 10 Jürgen Wermser Der Bundestagspräsident Funktion und reale Ausformung eines Amtes im Deutschen Bundestag + Leske Verlag Budrich GmbH, Opladen 1984 CCIIPP--KKuurrzzttiitteellaauuffnnaahhmmee ddeerr DDeeuuttsscchheenn BBiibblliiootthheekk WWeerrmmsseerr,, JJiüirrggeenn:: DDeerr BBuunnddeessttaaggsspprriäissiiddeenntt:: FFuunnkkttiioonn uu.. rreeaaIlee AAuussffoorrmmuunngg eе.. AAmmtteess iimm DDtt.. BBuunnddeessttaagg I/ JJiiiirrggeenn WWeerrmmsseerr.. -- OOppllaaddeenn:: LLeesskk:ee uunndd BBuuddrriicchh,, 11998844.. ((FFoorrsscchhuunnggsstteexxttee WWiirrttsscchhaaffttss--uunndd SSoozziiaa1lwwiisssseenn sscchhaafftteenn;; BBdd.. 1100)) ISBN 978-3-8100-0423-9 ISBN 978-3-322-95484-8 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-95484-8 NNEE::GGTT ((cс)) 11998844 ЬbУv LLeesskkee VVeerrllaagg ++ BBuuddrriicchh GGmmbbHH,, OOppllaaddeenn GGeessaammtthheerrsstteelllluunngg:: HНaaiinn DDrruucckk GGmmbbHH,, MMeeiisseennhheeiimm//GGllaann Inhalt 1. Einleitung . . . . . . ........................................ 9 2. Grundlagen ............................................ 13 2.1 Zur Kontinuität im deutschen Parlamentarismus .................... 13 2.2 Nominierung und Wahl des Bundestagspräsidenten. .................. 16 2.3 Der Bundestagspräsident im Kontext parlamentarischer Institutionen ........................................... 22 3. Die Leitungsfunktion: Der amtierende Präsident in der Plenarsitzung ...................... 29 3.1 Die Eröffnung der Sitzung. ................................... 29 3.2 Wortmeldung und Worterteilung in der Aussprache .................. 30 3.3 Die Rednerfolge ......................................... 35 3.4 Die Worterteilung zur Geschäftsordnung, zu Erklärungen und zu Zwischenfragen .......................... 41 3.5 Zum Problem der "freien Rede" ............................... 46 3.6 Möglichkeiten zur Verlängerung der Redezeit ...................... 49 3.7 Die Auslegung der Geschäftsordnung. ........................... 53 3.8 Die Prüfungsfunktion ...................................... 61 3.9 Die Ordnungsfunktion ..................................... 64 3.10 Die amtierenden Präsidenten in der Fragestunde .................... 70 4. Weitere Funktionen des Bundestagspräsidenten ..................... 80 4.1 Der Bundestagspräsident als Integrationsperson ..................... 80 4.2 Die Repräsentationsfunktion ................................. 86 4.3 Die Reformfunktion ...................................... 89 4.4 Der Bundestagspräsident als oberste Dienstbehörde der Bundestagsbeamten .................................... 91 S. Reformüberlegungen ...................................... 95 5.1 Probleme mit der gegenwärtigen Amtsausformung ................... 95 5.2 Ziele und generelle Vorteile einer Reform ........................ 99 Anhang .............................................. 120 Literaturverzeichnis ..................................... 121 5 Für die freundliche Untersützung möchte der Verfasser vor allem den folgenden Damen und Herren ausdrücklich danken: Manfred Schulte, Kurt Spitzmüller, Bundestagsdirektor a.D. Hans Troßmann, Mini sterialdirigent a.D. Wemer Blischke, Ministerialrat Dr. Joseph Bücker, Ministerialdiri gent Wolfgang Gaebler, Ministerialrat van Heiß, Dr. Rudolf Kabel, Ministerialdirigent Dr. Klemens Kremer, Regierungsdirektor Friedhelm Mayer, Frau Annemarie Rüttger, Regierungsdirektor Peter Schindler, Frau Ueselotte Schmidt, Ministerialdirigent Dr. Peter Scholz, Ministerialrat Dr. Hans-JosefVonderbeck. 7 1. Einleitung Die Bundesrepublik Deutschland ist in Abgrenzung von monistischen Ordnungskon zepten als pluralistische Demokratie organisiert. Innerhalb dieser das Mehrheits-mit dem Repräsentationsprinzip verbindenden Organisationsform wird üblicherweise zwischen parlamentarischen und präsidentiellen Regierungssystemen unterschieden. 1 Trotz ge wisser Modifikationen, die sich aus dem föderativen Aufbau ergeben, ist in der Bundes republik das essentielle Merkmal eines parlamentarischen Regierungssystems vorhan den: Der Bundeskanzler kann durch ein konstruktives Mißtrauensvotum gemäß Artikel 67 Grundgesetz (GG) vom Bundestag abberufen werden. Der Bundeskanzler ist vom Vertrauen des Bundestages abhängig, zumal er auch von diesem gewählt wird (Art. 63 GG). Die Regierung und die sie tragenden Fraktionen bilden eine politische Einheit, der Dualismus Regierung vs. Parlament ist in der politischen Realität durch den Dualis mus Regierungsmehrheit vs. Opposition abgelöst.2 Aus dieser Konstellation ergeben sich Konsequenzen für die verfassungspolitische(n) Aufgabe(n) der Institution Bundestag:· In Verbindung mit der allen demokratischen Parlamenten gemeinsamen Legitimationsfunktion, gewissermaßen in Konkretisierung derselben, lassen sich für ein Parlament im parlamentarischen Regierungssystem, daher auch fur den Bundestag, mit Steffani sieben Funktionen unterscheiden: ,,1. Gouvernementale Kreations- und Terminierungsfunktion (Bestellung und Abberufung der Regierung). 2. Kommunikationsfunktion (Öffentlichkeitsarbeit im Plenum und über die Aus schüsse). 3. Interessenartikulations-Funktion (Vertretung des allgemeinen Interesses unter Beachtung von ,Sonderinteressen'; ,Repräsentation des Volkswillens'). 4. Integrationsfunktion (Regierungsmehrheit und Opposition als Gesprächspart ner). 5. Kontrollfunktion (permanente Kontrolle der Regierung und Verwaltung). 6. Gesetzgebungs- und Geldbewilligungsfunktion (vor allem letztinstanzliche Beschlußfassung). 7. Rekrutierungsfunktion (Auslese politischen Führungspersonals) ...3 Im folgenden soll untersucht werden, wo und in welcher Weise der Bundestag bei der Erftillung seiner Funktionen durch den Bundestagspräsidenten unterstützt wird bzw. wo er von diesem stärker unterstützt werden könnte und müßte. Der Maßstab der Kritik ergibt sich implizit aus der Fragestellung, denn diese hat nicht nur analyti schen Charakter, sie hat auch einen normativ-kritischen Aspekt. Sie beruht nämlich auf der Prämisse, daß sich der Sinn des Amtes des Bundestagspräsidenten nicht aus der bloßen Addition seiner in der Geschäftsordnung oder im Grundgesetz normierten Kompetenzen ergibt, sondern auch beinhaltet, den Bundestag allgemein bei der Wahr nehmung seiner Funktionen zu unterstützen. Daraus folgt konkret, daß der Bundestags präsident durch "institutionengerechtes Verhalten,,4 seine rechtlichen und faktischen 9 Möglichkeiten und Entscheidungsspielräume im Einzelfall so wahrzunehmen hat, daß dadurch der Institution Bundestag optimal gedient wird. Der Bundestagspräsident hat hiernach nicht die Freiheit, das AmtS gemäß seinen eigenen Überzeugungen und sei nem eigenen individuellen Willen formen und prägen zu dürfen, sondern seine Frei heit kann nur als Verantwortung gegenüber dem Amt verstanden werden.6 Die Besonderheit dieser Fragestellung bedingt, daß das Verhalten des Bundestags präsidenten in einzelnen Fällen mit Begriffen charakterisiert werden muß, die sich einer naturwissenschaftlich-exakten Definition zwar entziehen, mit deren Verwendung dennoch der Anspruch erhoben wird, daß sie in dem jeweiligen Kontext das Agieren des Bundestagspräsidenten möglichst treffend und plausibel beschreiben und ggf. be werten. Bei dieser Vorgehensweise mag sich der Verfasser zwar gelegentlich dem Vor wurf mangelnder systematischer Begrifflichkeit aussetzen; dies wird aber bewußt in Kauf genommen, weil allein diese Vorgehensweise als dem Forschungsgegenstand ange messen scheint, sofern man sich nicht theoretische Selbstbefriedigung, sondern kritische Klärung parlamentarischer Wirklichkeit zum Ziel gesetzt hat. 7 Die Tragfähigkeit die ses bewußten Verzichts auf systematische Begrifflichkeit wird sich jeweils "vor Ort" zu erweisen haben. Von der politologischen Fragestellung dieser Abhandlung sind vor allem die o.a. Kommunikationsfunktion und die o.a. Integrationsfunktion des Bundestages tangiert. Insbesondere die erstere ist von außerordentlicher Bedeutung, sie ist systembedingt gleichsam das Herzstück dieses Funktionenkataloges für den Bundestag. Zugleich ist sie diejenige Funktion, deren mangelhafte Erfüllung durch den Bundestag ein ständig wiederkehrender, zentraler Topos systernimmanenter Parlamentarismuskritik ist. Die mangelnde öffentlichkeitsbezogenheit des Bundestages wird zu Recht häufig beklagt, insbesondere das Plenum wird nicht in ausreichendem Maße zum "Forum der Nation". 8 Die direkte und öffentliche Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposi tion wird zugunsten der Ausschußarbeit vernachlässigt. Die politische Urteilsbildung der Bürger wird dadurch erschwert, aber gerade zu ihr beizutragen ist eine besonders wichtige Aufgabe des Bundestages. Die harte Kritik von Ernst Fraenkel aus dem Jah re 1964 hat kaum an Aktualität eingebüßt: "Eine der bedenklichsten Erscheinungen der neudeutschen Demokratie ist darin zu erblicken, daß in den Parlamentsdebatten die zwischen Regierung und OppOSition bestehenden Kontroversen nicht ausreichend klar hervortreten . .. Die verwandten Argumente und Gegenargumente vermögen die öffentliche Meinung nur noch in Ausnahmefällen zu beschäftigen und den Wahlausgang fast niemals auch nur indi rekt zu beeinflussen ...9 Aufgrund der Relevanz des Problems1o und der (potentiellen) Einflußmöglichkei ten des Bundestagspräsidenten bei dessen Lösung soll das Amt des Bundestagspräsiden ten im folgenden insbesondere auf das Problem der mangelnden öffentlichkeitsbezo genheit des Bundestages hin orientiert untersucht werden. Das Schwergewicht der Un tersuchung wird daher auf der Analyse und Kritik der Haupttätigkeit eines Bundestags präsidenten, der Sitzungsleitung, liegen (Abschnitt 3).11 Darüber hinaus sollen jedoch auch die anderen Funktionsbereiche nicht vernachlässigt werden, soweit sie zum poli tologischen Verständnis des Amtes bedeutsam sind und damit von-der generellen Fra gestellung dieser Abhandlung erfaßt werden (Abschnitt 4). Vorausgehen soll neben einer Darlegung der (Aus-)Wahlproblematik die einfuhrende Klärung der historischen Kontinuität und des institutionellen Kontextes (Abschnitt 2). Es soll insgesamt deut lich gemacht werden, wo dieses Amt gleichsam Kanten und Konturen besitzt; wo in 10 welchem Umfang und in welcher Form ein Bundestagspräsident Gestaltungsmöglich keiten hat, wie sie ggf. in der parlamentarischen Praxis genutzt werden und wo dies stärker geschehen müßte. All dies soll gemäß der o.a. politologischen Fragestel lung unter dem Gesichtspunkt einer besseren Funktionserfüllung der Institution Bun destag gesehen und beurteilt werden. Daraus ergibt sich, daß in dieser Abhandlung auf "Routinea ufg aben " des Bundestagspräsidenten 12 ebensowenig eingegangen werden soll wie auf Tätigkeiten, die sich nicht auf die o.a. Funktion des Bundestages be ziehen.13 Am Schluß der Abhandlung sollen dann auf der Basis der vorausgegangenen kritischen Analyse einige Reformüberlegungen angestellt werden. Wer eine Arbeit über den Bundestagspräsidenten verfaßt, wird mit ziemlicher Si cherheit bald mit der Frage konfrontiert werden, ob er sich nicht am "Modell" des Speakers orientiere. Gemeint ist in diesem Zusammenhang in aller Regel der Speaker des englischen Unterhauses. Dabei wird meist übersehen, daß es noch ein zweites, theoretisch und praktisch nicht weniger gewichtiges "Modell" des Speakers gibt, näm lich das des Speakers des amerikanischen Repräsentantenhauses. Während der Spea ker des Unterhauses gänzlich neutral ist, der politischen Auseinandersetzung voll ständig entzogen, am Ende seiner politischen Laufbahn stehend und im Plenum mit weitgehenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattet,14 ist der Speaker des US-Reprä sentantenhauses ein Präsident, der weiterhin sehr aktiv an den politisohen Auseinan dersetzungen teilnimmt. Er ist der politische Führer der Mehrheitsfraktion im Haus und damit eine der politisch mächtigsten Personen in den USA.15 Als ein wesentlicher Grund für die verschiedenartige Ausformung des Speaker-Amtes in England und in den USA ist die jeweils sehr unterschiedliche Rolle der Fraktionen im Unterhaus und im Repräsentantenhaus anzusehen. Diese Unterschiedlichkeit wie derum ist insbesondere eine Konsequenz aus Merkmalen, die dazu geftihrt haben, daß das Regierungssystem der USA üblicherweise als präsidentielles, dasjenige Großbritan niens demgegenüber als parlamentarisches System bezeichnet wird. Es ist daher nicht möglich, von einem Modell des Speakers bzw. des Parlamentspräsidenten auszugehen und dieses zum Maßstab zu erheben. Ein Parlamentspräsident muß vielmehr stets in Zusammenhang mit seinem jeweiligen Parlament gesehen werden, mit dessen Struktur und Funktionsweise, die wiederum entscheidend von der spezifischen Stellung des Parlaments im Regierungssystem abhängen. Eine in der vergleichenden Regierungslehre üblich gewordene Klassifizierung von Regierungssystemen und Parlamenten 1 6 kann in diesem Zusammenhang um zwei Typen realer Ausformung des Parlamentspräsidenten amtes erweitert werden. Damit ergeben sich folgende sechs Typen: Parlamentarisches Regierungssystem - präsidentielles Regierungssystem; Redeparlament - Arbeitsparla ment; neutraler Parlamentspräsident - politischer Parlamentspräsident. Ebenso wie der Bundestag eine "Mischform" zwischen Rede- und Arbeitsparlament ist, so ist der Bundestagspräsident eine "Mischform" zwischen politischem und neutralem Präsiden ten: Vom Standpunkt des englischen Speakers aus gesehen hat er Ähnlichkeiten mit dem amerikanischen Speaker, von dessen Warte aus gesehen mit dem englischen Spea ker. Der Bundestagspräsident muß und soll daher im folgenden in seinem eigenen Kon text analysiert und kritisiert werden. Der Maßstab dafür ist dementsprechend auch sy stem- und parlamentsimmanent, nicht von "außen" (z.B. England) angelegt. Darüber darf auch nicht hinwegtäuschen, daß am Schluß der Abhandlung Reformüberlegungen stehen, die implizit eine gewisse Nähe zum "Modell" des englischen Speakers nicht verleugnen können. Diese Nähe ergibt sich aber aus der Sache, nicht aufgrund einer unkritischen Sympathie für englischen Parlamentarismus. 11 Es existiert bisher keine politologische Monographie über das Amt des Bundestags präsidenten. 1 7 Es gibt lediglich einige zumeist ältere juristische Dissertationen, I' ein paar Aufsätze, Memoiren und ansonsten mehr oder weniger kurze Ausführungen im Rahmen von Abhandlungen über angrenzende Problemgebiete .19 Insgesamt gesehen ist das Amt des Bundestagspräsidenten wissenschaftlich recht dürftig behandelt wor den. Ein Grund hierfür dürften die Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung sein. An offensichtlich zugänglichen Quellen stehen nämlich nur die Plenarprotokolle des Bundestages zur Verftigung, ggf. ergänzt durch Presseartikel und einige Stellungnahmen der Präsidenten. Für eine adäquate Analyse des Amtes des BundestagspräSidenten und für das Verständnis einzelner Vorgänge reichen diese Quellen aber nicht aus. Der Verfasser ist aus diesem Grunde mehrfach nach Bonn gefahren. Im September 1979 war er drei Wochen "vor Ort", im Februar/März 1980 konnte er ein vierwöchiges In formationspraktikum in der Bundesta~verwaltung (Fachbereich I) absolvieren. In die· ser Zeit und während mehrerer Kurzaufenthalte in Bonn konnte er zahlreiche Hinter grundgespräche führen. Abgeordnete, Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter sowie Beamte der Bundestagsverwaltung gaben ihm zahlreiche Informationen und ließen ihn verschiedene Unterlagen einsehen. Besondere Zurückhaltung wurde dabei verständli cherweise von Mitgliedern der Bundestagsverwaltung geübt. Die Besonderheit dieser Quellenlage macht es erforderlich, daß in dieser Abhandlung verschiedene Tatsa chenbehauptungen unbelegt bleiben müssen. Der Verfasser ist jedoch für diese Aus sagen beweisfahig. Für sehr umfangreiche schriftliche und teilweise ergänzende mündliche Auskünfte bedankt sich der Verfasser bei den ehemaligen Bundestagspräsidenten Eugen Gersten maier, Kai·Uwe von Hassel und den ehemaligen Vizepräsidenten Frau Liselotte Funcke, Richard Jaeger und Karl Mommer.2o 12

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