ebook img

Der aktuelle Steuerratgeber 2012/2013: So nutzen Sie alle Steuervorteile; Mit Lohnsteuertabellen, Steuer-Lexikon und allen wichtigen Steuerspar-Tipps PDF

448 Pages·2012·16.16 MB·German
Save to my drive
Quick download
Download
Most books are stored in the elastic cloud where traffic is expensive. For this reason, we have a limit on daily download.

Preview Der aktuelle Steuerratgeber 2012/2013: So nutzen Sie alle Steuervorteile; Mit Lohnsteuertabellen, Steuer-Lexikon und allen wichtigen Steuerspar-Tipps

Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von August 2012. Verbindliche Rechts- auskünfte holen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater ein. E-Book-Update-Service: Gerne teilen wir Ihnen mit, sobald die aktualisierte Ausgabe Ihres E-Books zur Verfügung steht. Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie immer auf aktuellem Stand! Melden Sie sich gleich an! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA- Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel. 0941/5684-210 © Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer: 3278600 t Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie h vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. c i s Alle Steuersparmöglichkeiten ausschöpfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 r e Wichtige Änderungen und Neuerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 b Vorläufige Steuerfestsetzungen . . . . . 11 ü Hilfreiche Tipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 l Hinweis zu den Steuertabellen . . . . . . 17 l e Lohn-/ 1 Einkommensteuerübersicht . . . . . . 19 n 2 Einkunftsarten . . . . . . . . . . . . . . . 41 h 3 Das Steuer-ABC . . . . . . . . . . . . . . . 73 c Gebäudeabschreibungen/ 4 S Förderung des Wohneigentums . . . 199 5 t Berechnungsschema . . . . . . . . . . 221 6 h Musterformulare . . . . . . . . . . . . . 231 7 c Tabellen – Einzeldarstellungen . . 277 8 i Übersichten . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 s Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442 r Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . 443 e b ü l l e n h c S Alle Steuersparmöglichkeiten ausschöpfen In diesem Ratgeber stellen wir die Änderungen mit ihren Wirkungen ab 2010/2011 und 2012 dar. Ich wünsche viel Gewinn beim Lesen. Zugleich bedanke ich mich bei meinem Kollegen Wolfgang Kuntefür seine Unterstützung bei der Fortschreibung dieser Ausgabe. Dieter Kattenbeck Wichtige Änderungen und Neuerungen Der Bundestag hat am 9. 6. 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Dieses Gesetz enthält eine Reihe steuerlicher Maß- nahmen. Neben der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags werden sich auch Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ergeben. Nach Änderungen im Vermitt- lungsausschuss hat der Bundesrat zugestimmt. Folgende Neuregelungen ab 2012 sind vorgesehen: Elektronische Lohnsteuerkarte Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte können Be- steuerungsgrundlagen von der Finanzverwaltung künftig zentral und einheitlich in einer bundesweiten Datenbank verwaltet und automatisiert gepflegt werden. Der Arbeitgeber kann ab dem Jahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte abrufen und so den jeweils aktuell zutreffenden Lohnsteuerabzug vornehmen. Der Starttermin von ELStAM wurde auf den 1. 1. 2013 verschoben. Die bisherige Lohnsteuerkarte gilt daher weiter. ELENA wird eingestellt Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt das Ver- fahren zum elektronischen Einkommensnachweis ein. Diese Entscheidung betrifft jedoch nicht das Verfahren der elektroni- schen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugs- merkmale (ELStAM). Dieses Verfahren wird planmäßig weitergeführt. www.WALHALLA.de 7 Entfernungspauschale Bei der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Erforderlich ist ein Nachweis nur, wenn diese höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr. Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1000 Euro gilt rückwirkend ab 1. 1. 2011. Erstattungsüberschüsse bei Sonderausgaben Wird Kirchensteuer für zurückliegende Jahre erstattet, ist bei höheren Erstattungsbeträgen ggf. eine Wiederaufrollung alter Steuerfestsetzungen erforderlich. Zur Verwaltungsvereinfachung soll darauf künftig verzichtet werden. In diesen Fällen erfolgt dann eine Hinzurechnung zum Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr der Erstattung. Familienleistungsausgleich: Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder Ab 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren un- abhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksich- tigt. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums allerdings nur, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nach- geht, die seine Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Dies erspart den Eltern künftig den Ermittlungs- und Erklärungsauf- wand, sowohl beim Kindergeldantrag als auch im Rahmen der Ein- kommensteuer. In diesem Zusammenhang wird auf die Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge beim Freibetrag verzichtet (bisherige Einkunftsgrenze: 8004 Euro) Kinderbetreuungskosten Für Eltern ergeben sich ab dem 1.1.2012 Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Ver- zichtet wird auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit und Behinderung). 8 www.WALHALLA.de Wer Kinderbetreuungskosten hat, kann diese künftig steuerlich gel- tend machen. Nur die Aufwendungen an sich müssen – wie bisher – belegt werden können. Kinderbetreuungskosten werden nun im Rahmen des bisherigen Abzugshöchstbetrags von 2/3 der Aufwen- dungen (höchstens 4000 Euro pro Jahr und Kind) einheitlich als Son- derausgaben berücksichtigt. Kindergeld/Freibeträge für volljährige Kinder Bei der Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen bei volljährigen Kindern (z. B. in Schul- oder Berufsausbildung) wird künftig auf die Einkommensüberprüfung verzichtet, um das Be- steuerungsverfahren zu vereinfachen (eine Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des SGB IV – Sozialgesetzbuch Viertes Buch –sind unschädlich). Steuerbefreiungen in § 3 Einkommensteuergesetz (Rn. 47) Eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen für Steuerbefreiungen ist inzwischen entfallen, daher werden diese Vorschriften aufgehoben: (cid:2) Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (cid:2) Zinsen aus Schuldbuchforderungen (cid:2) Ehrensold (cid:2) Beiträge nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – Berg- mannprämien (cid:2) Zuwendungen ehemaliger alliierter Besatzungssoldaten an ihre Ehefrauen Werbungskosten absetzbar bei Erststudiumund Erstausbildung Kosten für ein Erststudium oder eine Erstausbildung können auch dann als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht wer- den, wenn die Ausbildungdirekt nach einem Schulabschluss aufge- nommen wird. Dem steht auch nicht das seit 2004 geltende Abzugs- verbot nach § 12 Nr. 5 EStG entgegen, wie der Bundesfinanzhof mit Urteilen vom 28. 7. 2011 (VI R 38/10 und VI R 7/10) entschieden hat. Aus dieser Vorschrift kann – entgegen der bisherigen Praxis der Finanzämter – kein generelles Abzugsverbot abgeleitet werden. Zwingend notwendig ist der Zusammenhang zwischen Ausbildung und späterer Berufstätigkeit. www.WALHALLA.de 9 Grundsätzliche Wirkung haben diese Urteile zunächst nicht, da das Finanzministerium entscheiden muss, ob die Urteile in der Praxis um- gesetzt werden. Zivilprozesskostenals außergewöhnliche Belastung absetzbar Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil entschieden, dass Zivilpro- zesskosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommen- steuer abziehbar sind, soweit der Erfolg des Zivilprozesses wenigs- tens ebenso wahrscheinlich war wie der Misserfolg. Damit hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung geändert und fest- gestellt, dass Zivilprozesskosten unabhängig vom Gegenstand des Prozesses als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Einschränkend hat er darauf hingewiesen, dass die Aufwendungen nur abziehbar seien, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheine. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 20. 12. 2011 entschieden: Das Urteil des BFH v. 12. 5. 2011 ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Was heißt „außergewöhnlich“? Für die Steuererstattung muss eine außergewöhnliche Belastung ge- mäß Einkommensteuergesetz ermittelt werden: Hat ein Steuer- pflichtiger zwangsläufig größere Aufwendungen als die überwie- gende Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhält- nisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, liegen außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG vor. Von die- sen Aufwendungen muss ein Teilbetrag als zumutbare Aufwendung abgezogen werden: 10 www.WALHALLA.de

See more

The list of books you might like

Most books are stored in the elastic cloud where traffic is expensive. For this reason, we have a limit on daily download.