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Der Air Registration Board und seine Aufgaben im Dienst der britischen Flugzeugindustrie. Gestaltung der Lehrtätigkeit in der Luftfahrttechnik in Großbritannien PDF

85 Pages·1956·4.002 MB·German
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ARBEITSGEMEINSCHAFT FOR FORSCHUNG DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN 52. Sit z u n g a m 6. Apr ill 9 5 5 in Diisseldorf ARBEITSGEMEINSCHAFf FOR FORSCHUNG DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN HEFT 52 F. W. A. Patmore Der Air Registration Board und seine Aufgaben im Dienst der britischen Flugzeugindustrie A. D. Young Gestaltung der Lehrtatigkeit in der Luftfahrttechnik in GroBbritannien Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH ISBN 978-3-322-98166-0 ISBN 978-3-322-98833-1 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-98833-1 C o p y r i g h t 1 956 b y Springer Fachmedien Wiesbaden Urspriinglich erschienen bei Westdeutscher Verl.g, Kăln und OpI.den 1956 . INHALT Mr. F. W. A. Patmore, London Der Air Registration Board und seine Au£gaben im Dienst cler britischen Flugzeugindustrie 7 Diskussionsheitrage von Staatssekretar Prof. L. Brandt, Prof. Dr.-Ing. H. Ebner, Prof. Dr.-Ing. F. Bollenrath, Prof. Dr.-Ing. M. Haas, Prof. Dr.-Ing. F. Seewald, Prof. Dr.-Ing. G. Made lung, Prof. Dr.-lng. G. Bock, Prof. Dr. A. 'Walther, Regie rungsdirektor Dr. lng. H. Kubler, Mr. F. W. A. Patmore, Prof. Dr. W. Groth, Regierungsbaudirektor J. Stelle. 23 Prof. A. D. Young, London Gestaltung der Lehrtatigkeit In der Luftfahrt In GroB- britannien 35 Diskussionsbeitrage von Staatssekretar Prof. L. Brandt, Prof. Dr. A. Naumann, Prof. Dr.-Ing. P. Ruden, Prof. Dr.-Ing. F. Seewald, Prof. Dr. H. Behnke, Prof. Dr.-Ing. G. Bock, Prof. Dr. A. 'Wal ther, Direktor H. Sachse, Prof. Dr. H. Kaiser, Dipl.-Ing. K. Deunert, Prof. Dr.-Ing. K. Lurenbaum, Prof. Dr.-Ing. A. W. Quick, Oberregierungsrat Freiherr von Medem, Prof. Dr.-lng. G. Madelung, Mr. F. W. A. Patmore. 63 Der Air Registration Board und seine Aufgaben im Dienst der britischen Flugzeugindustrie Mr. F. W. A. Patmore, London 1. Einleitung Bei meiner Schildeflung der Stellung, welche 'der "Air Registration Board" gegenliher -cler britischen Flugzeugindustrie, den verschiedenen Ministerien, den staatlichen Forschungsanstalten sowie allen sonstigen Organisationen, die einen integrie~enden Bestandteil des britischen Zivilluftfahrtwesens bil den, einnimmt, werde ich die Aufgaben und die Arbeitsweise des Board darlegen und kurz einige unserer laufenden Probleme erwahnen. Die heutige Stellung des Board unterscheidet sich remt erheblich von seiner Stellung vor dem Kriege. In den letzten zehn Jahren hat sich die GroBe, Geschwindigkeit, Flughohe und Kompliziertheit der Flugzeuge ganz betrachtlich erhoht. Die Feststellung der Lufttlichtigkeit hinsichtlich Wirt schaftlichkeit und Sicherheit wurde Zu einem ausgesprochenen Fachgebiet. 2. Verhiiltnis zwischen den betreffenden Organisationen The Ministry of Transport and Civil Aviation (Ministerium flir Verkehr und Zivile Luftfahrt) Das Ministry of Transport and Civil Aviation ,ist liber seinen Minister der Krone flir alle Angelegenheiten des zivilen Luftwesens verantwortlich. Dazu gehOrt die Feststellung der Lufttiichtigkeit und Oberwachung der Einsatzfahigkeit von Flugzeugen sowie die Unterhaltung und Ausrlistung aller staatlichen Flugplatze. Dieses Ministerium erteilt auf ein Gutachten des Board hin die Lufttiichtigkeitsscheine sowie amtliche Genehmigungen flir Mitglieder von Flugzeugmannschaften. Das Ministerium erlaBt Bestimmungen, die durch das Parlament geneh migt werden und infolgedessen Gesetzeskraft haben. Diese Bestimmungen enthalten zahlreiche Anweisungen, die in einigen Fallen wsatzlich zu den Anforderungen hinsichtlich der Lufttlichtigkeit treten. 8 F. W. A. Patmore The Ministry of Supply (Versorgungsministerium) Das Ministry of Supply ist der Einkaufer fiir Miliciirflugzeuge, und sein technisches Personal unterhalt sehr enge Verbindung mit allen Flugzeug firm en. In gewissen Fallen werden groBe zivile Flugzeuge yom Ministry of Supply in Auft rag gegeben, welches als Einkaufer der Erstausfiihrungen <lluftritt und einen Teil der Entwicklungskosten bezahlt. Das Ministry of Supply ist befugt, zur Unterstriitzung der Industriefirmen und gewisser Organisacionen Geldmittel ~u Forschungszwecken zuzuweisen. Ferner unter halt dieses Ministerium eine Anzahl Forschungs- nnd Versuchsanstal ten, unter denen ,das Royal Aircraft Establishment in Farnborough und das Aircraft and Armament Experimental Bstablishment in Boscombe Down die bedeutsamsten sind. Der Air Registration Board verfiigt iiber keine eigenen Geldmittel fiir Forschungszwecke; er erbittet zuweilen die Unterstiitzungdes Ministry of Supply in der Bearbeitung sowohl von grund satzlichen Fragen als auch von laufenden Angelegenheiten. The Royal Aircraft Establishment (Kg.l. Anstalt fiir Flugzeugwesen) Die Notwendigkeit, ausgedehnte und kostspidige Forschungsarbeiten iiber eine Vielzahl von Problemen durchzufriihren, hat zu einem weiteren Aushau des staatlichen Royal Aircraft Establtishment gefiihrt. Die Hilfs mittel nnd Ausriistung dieser Anstalt sind weit groBer, als eine Firma jemals z,u besitzen erhoffen kann. Diese Anstalt gibt die Ergebnisse ihrer Arbeiten in zahlreichen Berichten an die interessierten Industriezweige weiter. Sie steht ferner dem Flugzeugkonstrukteur und dem Air Registration Board zur Beratung zur Verfiigung. The Society of British Aircraft Constructors (Gesellschaft britischer Flugzeugkonstrukteure) Die Society of British Aircraft Constl.iuctors ist eine Korperschaft, welche als Sprachrohr der Hersteller dient. Sie nimmt innerhalb der Industrie eine bedeutsame Stellung ein und ist sowohl in dem Air Registration Board als auch in einer Reihe technischer Ausschiisse vertreten. $omit ist diese Gesell schaft in der Lage, die Ansicht der Konstrukteure etwa bei der Ausarbeitung Der Air Registration Board 9 neuer, oder bei der Erganzung bereits bestehender Vorsmciften fur die Luft tumtigkeit ziviler Flugzeuge zu vertreten. 3. The Air Registration Board Mit der Kompliziertheit der modernen zivilen Flugzeuge seit 1946 hat aum die Bedeutung des Board fur das zivile Luftwesen standig zugenom men. Die verstarkte staatliche Oberwamung des Betriebspersonals der Flug zeuge hat nam Ansimt vieler die Forderung nam Errimtung einer unab hingigen Behorde fur Fragen der Lufttiimtigkeit verstarkt. Der Board wurde Un Jahre 1937 gebildet. Er entstand aus dem Wunsm der an der Entwicklung des zivilen Luftfahrtwesens interessierten Kreise, ihre Flugzeuge durch eine auto nome Behorde, welme aIle beteiligten Grup pen vertritt, auf die Lufttiimtigkeit hin kontrollieren zu lassen. Nach Smaf fung des Board wurde der Minister (bei dem es sim damals urn den Secre tary of State for Air handelte) ermamtigt, einige seiner Aufgaben auf diese neue Korperschaft zu iibertragen. Wiihrend des Kr~eges unterhielt der Board eine kleine Belegschaft und iibernahm spaterhin hereitwillig die mit der Wiedererrimtung der zivilen Luftfahrt in GroBbritannien verbundenen Arbeiten. Seit dem Kriege sind geringe Knderungen in den Aufgaben des Board eingetreten, jedoch sind diese Knderungen kaurn grundsatzlimer Art. Der Board ist eine vollig unabhangige Korperschaft. Seine Gesmafts £i.ihrung wird bestimmt durm einen Beirat, der nam dem Gesetz aus 18 Per sonen bestehen muB. Diese Personen, welme keine Entsmadigung fiir ihre Dienste erhalten, vertreten die folgenden Kreise: die Flugzeughersteller die Flugzeughalter die Versimerer die unabhangigen Mitglieder die offentliche Hand die Berufspiloten. Jedes Mitglied des Beirates list vier Jahre Un Amt und kann dann durm die von ihm vertretenen Gruppen wiedergewahlt werden. Die Verfassung des Board gewahr1eistet, daB seine Entscheidungen keinen iibermaBigen EinfluB auf irgendein besonderes Luftfahrtinteresse haben. Der Board besmaftigt ein standiges Personal von 250 Personen. Der Grund fur diese zahlenmaBig smwame Belegschaft ist in dem System der 10 F. W. A. Patmore anerkannten Firmen zu sehen, auf das idt spater in meinem Vortrag ein geben werde. Mehr als die Halfte der Belegschaft besteht aus Technikern, darunter Fachleuten aouf dem Gebiete ·der Triebwerke, elektrischen Anlagen, Motoren, Hydraulik, FiUnkinstrumente, Flugerprobungen usw. Der groBte Teil dieser Techniker befaBt sich mit ·der Kontrolle von Flugzeugen und der Priifung des tedtnischen Personals. Sie sind stationiert in den Buros des Board in England und in den uberseeischen Gebieten. Der mit dem Flug zeug- und Motoretllbau beschaftigte Teil des Personals ist zum groBen Teil in London stationiert. 4. Aufgaben des Board Die Hauptaufgabe des Board besteht darin, den Minister fur zivile Luft fahrt in Angelegenheiten zu beraten, weldte auf die Untersuchung der Luft tiichtigkeit von Flugze'l1gen zwecks Erteilung bzw. Erneuerung des Luft tiichtigkeitsscheins Bezug haben. Zwecks Durchfiihrung dieser Aufgaben muB der Board eine Anzahl Nebenarbeiten durchfuhren, wie z. B. die Ausarbeitung und Veroffent lichung von annehmbaren Normen hinsidttlich des Entwurfs, cler Konstruk tion und Unterhaltung von Flugzeugen, der Zulassung von Herstellern, der Zulassung von Motoren, Ausrustung, Xnderungen sowie Ausarbeitung und Veroffentlichung von Flughandbiichern, Leistungsverzeichnissen und Bekanntmachungen Fur Ingenieure. AuBer dies'en hauptsachlichen Pflichten priift und lizenziertder Board Flugzeugingenieure und fUhrt technische Prufungen von Piloten von Ver kehrsflugzeugendurch. 5. Britische Vorschriften fur die Lufttuchtigkeit von Zivilflugzeugen Ohoe Benutzung irgendeines MaBstabes ware es clem Board nicht moglich, die Lufttiichtigkeit von zivilen Flugzeugen zu untersuchen. Bin MaBstab ist auch notwendig, urn es dem Konstrukteur zu ermoglichen, ein Flugzeug so zu entwerfen, daB hinreichend Aussicht auf Genehmigung des Entwurfs besteht. Der Board arbeitet daher im Zusammenwirken mit der britischen Flugzeugindustrie Vorschriften fur die Lufttuchtigkeit britischer ziviler Flugzeuge aus und veroffentlicht sie. Die Bespremungen, die von dem Board auf internationaler Ebene durchgefiihrt werden, sind ebenfalls von EinfluB auf diese Arbeit. Der Air Registration Board 11 Jeder, der mit der Ausarheitung von Vorschriften zu tun hat, weill, wie schwierig es [st, einen befriedigenden Lufttiichtigkeitsstand aufzustellen, der ohne unerwiinschte Auswirkung auf den Handelswert des Flugzeuges aIs Transportmittel ist. Dieses Problem ist nicht leicht zu lasen. Die raschen Entwicklungen ClJuf dem Gebiet der Flugzeugkonstruktion iiberholen haufig die bestehenden Vorschr.iften. Die Rev,ision und Umarbeitung verschiedener Abschnitte der britischen Vorschriften fiir die Lufttiichtigkeit ziviler Flug zeuge ist daher standig im Gange. Wahrend der Ausarbeitung neuer oder revidierter Lufttiichtigkeitsvor schriften werden Abschr.iften der heabsichtigten Revision mit Angabe der Griinde der beabsichtigten Knderung den int,eressierten Parteien zur Stel lungnahme zugestellt. Der endgiiltige Entwurf der beabsichtigten Knderung w~rd sodann einem AusschuB vorgelegt, der 'zwecks Koordinierung der A1"beit gebildet ist. In diesen Ausschiissen sitzen Verteter der Ministerien und der Forschungs organisationen. Es ist das standige Ziel des Board, obj'ektive Vorschriften zu veroffent lichen, welche die zu erfiillenden Bedingungen auffiihren. Dem Konstruk teur bleibt es iiberlassen, Wege auszudenken, die am besten geeignet sind, den Bedingungen g,erecht zu werden, doOch muB jeder Fall zur Zufriedenheit des Board nachgewies'en werden. 1m allgemeinen begriiBt man in England die Aufstell:ung groBziigig an gelegter Grundsatze. Die allgemeine Einstellung des Board hinsichtlich der Auslegung der Vorschriftengeht dahin, daB gut ausgedachte Vorschriften einen Beitrag zur Gewahrleistung von Sicherheit bedeuten; doch behauptet der Board nicht, daB die Erfiillung von Vorschriften allein ausreicht, die Sicherheit zu garantieren. Das technische Wissen des Entwurfsingenieurs, des Konstmkteurs und des Betriebspersonals ist von erstrangiger Bedeutung. Der Board ist stets bereit, Ers.atzvorschlage flir die Erfiillung von Vor schriften zu priifen. Ein betrachtlicher Teil der Zeit des Board wird dafiir aufgewendet, nichtdie Erfiillung der Vorschr.iften sicherzustellen, sondern ihre eingehende Auslegung und Anwendung auf das betreffende Flugzeug zu besprechen. 6. Veroffentlichungen AuBer den Vorschriften flir die Lufttiichtigkeit britischer Zivilflugzeuge werden u. a. noch folgende andere Unterlagen veroffentlicht: 12 F. W. A. Patmore The Flight Manual (Flughandbuch) Einer Erstausfiihrung wird kein uneingeschdinktes Lufttiichtigkeitszeug nis gewahrt, solange nichtein zufriedenstellender Lufttiichtigkeitsstandard crreicht ist. Wahrend der Untersuchung der Lufttiichtigkeit wird eine Reihe von Einschrankungen fur das Flugzeug festgelegt. Das Flugzeug bleibt nur dann lufttiichtig, wenn diese Einschrankungen eingehalten werden. Friiher war es moglich, alle Angaben ·dieser Art auf clem Lufttiichtigkeitsschein selbst zu vermerken. Mit clem Anwachsen der Komplizierrheit von Flugzeugen war dies nicht mehr moglich. Die Einfiihrung moclemer Leistungsvorschrif ten macht es heute notwendig, viele Leistungsunterlagen zur Verfiigung zu stellen, d;llmit die Leistung der von dem Flugzeug beflogenen Route an gepafh werden kann. Somit ist die Erteilung des Lufttiichtigkeitsscheins fur ein modernes Ver kehrsflugzeug von der Erstellung eines Flughandbuches abhangig. Dieses Dokument stellt eine gesetzliche Urkunde dar, weil sie offiziell mit dem Lufttiichtigkeitsschein verkniipft ist. Jedes Flugzeug hat sein eigenes Hand buch, obwohl eingroBer Teil cler darin enthaltenen Angaben fur aIle Flug zeuge des gleichen Typs gemeinsam Geltung hat. Das Handbuch befaBt sich zum Teil mit cler Leistung, und dieses ist auch der hervorstechende Zug in den Vorschriften beziiglich der Lufttiichtigkeit britischer Zivilflugzeuge. Diese Entw~cklung geht darauf hina.us, willkiir liche Mindestwerte durch eine Bestimmung dahin zu erganzen, daB die Merk male und Leistungseigenschaften des Flugzeugs bestimmt und verzeichnet sein miissen. Dies wirkt sich in einer Verminderung unnotiger Spielraume hinsichtlich der Lufttiichtigkeit aus und beclingt eine genauere 'Oberwachung der Einsatzfahigkeit. Leistungsplane Aus der Einfuhrung des Flughandbuchs und der genaueren Uberwachung der Einsatzfahigkeit ergab sich die Notwendigkeit, die Betriebsverhaltnisse von Flugzeugen, we1che vor Einfiihrung der modemen Vorschriften ent worfen, gebaut und zugelassen worden waren, zu iiberpriifen. N atiirlich war es nicht moglich, auf diese Flugzeuge die neuen Normen anzuwenden. Um indessen einen Flugtiichtigkeitsstandard zu err eichen, der sich in etwa mit den Flugzeugen moderner Bauart vergleichen lieBe, wurde beschlossen, Leistungsplane einzufuhren.

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