Busse: Depotstimmrecht der Banken Or. Andrea, Dusse Depotstimmrecht der Banken Springer Fachmedieo Wiesbaden GmbH ISBN 978-3-322-98101-1 ISBN 978-3-322-98752-5 (eBook) DOI 10.10071978-3-322-98752-5 Verlags-Nr. -471 Copyright by SIJringer Fachmedien Wiesbaden Ursprunglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabier CmbH, Wiesbadrn 1962 Vorwort Vorliegende Arbeit über das Depotstimmrecht der Banken deckt sich im wesent lichen mit einer Dissertation des Verfassers, welche von der juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen angenommen wurde. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit, das geltende Recht in den Vordergrund zu ste lien und Betrachtungen de lege ferenda nur am Rande anzuste Hen. Andererseits wurde versucht, die mit dem Institut des Depotstimmrechtes zusammenhängenden Rechtsprobleme nicht in abstracto zu behandeln, sondern sie aus der Rechtswirklich - keit zu entwickeln und die gefundenen Lösungen an dieser Wirklichkeit zu messen. Hierdurch hofft der Verfasser auch einen Beitrag für die augenblickliche Diskussion über das neue Aktiengesetz geleistet zu haben. Ein besonderes Anliegen ist es mir, meinem verehrten Lehrer, Herrn Prof. Schnorr von Carlsfeld, für seine Anregungen und seine Förderung zu danken. Dr. Andreas Busse Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis 11 I. Einleitung 13 Ir. Das Verhältnis der deutschen Banken zur Industrie 20 1. Der deutsche und der englische Banktypus . . . 20 2. Die beiden Banktypen und ihre Einstellung zur Industrie 22 3. Die industrienahe deutsche Bank heute . . . . . . . . 27 IH. Die industrienahe deutsche Bank und das Depotstimmrecht 35 1. Das Depotstimmrecht als Konsequenz der Industrienähe 35 2. Die wirtschaftliche Bedeutung des Depotstimmrechts 39 a) Depotstimmrecht in Zahlen .......... . .39 b) Die Handhabung der Depotstimmrechte in der Praxis 45 c) Die wirtschaftliche Bedeutung des Depotstimmrechts 50 aal Die wirtschaftliche Bedeutung für die Banken . 50 bb) Die wirtschaftliche Bedeutung für die Industrie 58 cc) Die wirtschaftliche Bedeutung für das Verhältnis der Banken untereinander 64 dd) Die wirtschaftliche Bedeutung für die Aktionäre 67 IV. Das Depotstimmrecht und die Interessenkollisionen 72 1. Die allgemeinen Interessenkonfiikte . 72 2. Die qualifizierten Interessenkonfiikte 81 a) Die Banken und die Beschlüsse nach § 114 Abs. 5 AktG 82 b) Die Banken in ihren eigenen Hauptversammlungen . . 84 3. Die Interessenkonfiikte als Folge einer Interessenlosigkeit der Banken ................... . 85 V. Interessenkollisionen und Innenverhältnis 87 1. Die Grundlagen und Merkmale des Innenverhältnisses 87 2. Die Qualifizierung des Innenverhältnisses . . . . . . 90 Seite 3. Die Ansprüche des Kunden aus dem Innenverhältnis . . . . .. 92 a) Die Ansprüche des Kunden auf eine bestimmte Stimmabgabe 92 b) Schadenersatzansprüche 93 4. Unterermächtigungen und Untervollmachten 96 VI. Die Stimmenthaltungsvorschriften des Aktiengesetzes 97 1. Die Vorschriften über die Stimmenthaltung als Interessen- kollisionsnormen . . . . . . . . . . . . . . 97 2. Ergänzung der Stimmenthaltungsvorschriften 100 a) Die Treuepflicht des Aktionärs und die Stimmenthaltung 101 b) Das Gebot von Treu und Glauben und die Stimmenthaltung 103 c) Andere Ergänzungen des § 114 AktG . . . . . . . . . . 105 3. Die Stimmenthaltungsvorschriften des AktG und das Depot- stimmrecht .............. . 106 a) Die Vorschriften des § 114 Abs. 5 AktG 106 aa) Die Entlastung . . . . . . . . . . 106 (1) Die Entlastung von Bankenmitgliedern als Aufsichts- ratsmitglieder in der Industrie . . . . . . . . . .. 106 (2) Die Entlastung von Verwaltungsmitgliedern der Banken 118 bb) Die Befreiung von einer Verpflichtung und die Erhebung eines Anspruches ........ 121 b) Die Vorschriften des § 114 Abs. 6 AktG . . . 123 aa) Die Stimmenthaltung für eigene Aktien 123 (1) Das wirtschaftliche Problem. 123 (2) Das rechtliche Problem . . . 126 bb) Die Stimmenthaltung abhängiger Banken 132 ce) Die Stimmenthaltung Dritter . . 133 VII. Die Regelung der aus der Interessenlosigkeit folgenden Konflikte 134 1. Die Zulässigkeit der Unterermächtigung 134 2. Die Zulässigkeit der Untervollmacht . . 137 VIII. Die rechtswidrige Lösung von Interessenkonflikten 139 1. Die gesetzlichen Grundlagen 139 2. Hauptfälle . . . . . . . . . 146 a) Die Zuwahl von Bankangestellten in die Aufsichtsräte von Industriegesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 Seite b) Die Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder . . 148 c) Der Verzicht auf Ansprüche der Gesellschaft gegen Ver waltungsmitglieder und der Beschluß, solche Ansprüche gel- tend zu machen . . 149 d) Kapitalerhöhungen 151 e) Maßnahmen der Konzernierung 155 3. Die Anfechtungsbefugnis . . . . . 159 IX. Die Regelung des Depotstimmrechts im Referentenentwurf 164 a) Die allgemeinen Interessenkollisionen 165 b) Die qualifizierten Interessenkonflikte 166 c) Die aus einer Interesselosigkeit sich ergebenden Interessenkonflikte 167 X. Ausblick ............................. 169 Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 Anhang ................................. 181 1. Bankbeteiligungen der Großbanken 183 1. Dresdner Bank . . . . . . . . 183 2. Commerz-Bank AG, Düsseldorf 184 3. Deutsche Bank AG 185 H. Konzernbeispiele 186 1. Metallgesellschaft, Aktiengesellschaft 186 2. Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft (AEG) 191 3. August-Thyssen-Hütte AG 195 4. Fabriken Bayer AG . . . 199 5. Mannesmann Aktiengesellschaft 205 IH. Grundsätze des Bundesverbandes des privaten Bankgewerbes e. V. . 211 IV. Musterformulare 215 1. Ermächtigungsbitte 216 2. Depotstimmermächtigung 218 3. Vollmachtsbitte 219 4. Vollmacht 22(} Abkürzungsverzeichnis aaO ::: am angeführten Ort AG ::: Aktiengesellschaft AktG ::: Aktiengesetz Anm ::: Anmerkung AO ::: Abgabenordnung BB ::: Betriebs-Berater BFH ::: Bundesfinanzhof BGB ::: Bürgerliches Gesetzbuch BGBI ::: Bundesgesetzblatt BGH ::: Bundesgerichtshof BGHGS ::: Bundesgerichtshof Großer Senat BGHZ ::: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen, amtliche Sammlung BWM ::: Bundeswirtschaftsministerium BStBl ::: Bundessteuerblatt BTD ::: Bundestags-Drucksache BVerfG ::: Bundesverfassungsgesetz Die AG ::: Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift) D1HT ::: Deutscher Industrie- und Handelstag DVO ::: Durchführungsverordnung E ::: Regierungsentwurf eines neuen Aktiengesetzes EStG ::: Einkommensteuergesetz FGG ::: Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit GenG ::: Genossenschaftsgesetz GG ::: Grundgesetz GmbH ::: Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHGes ::: Gesetz, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung HGB ::: Handelsgesetzbuch HV ::: Hauptversammlung JW ::: Juristische Wochenschrift KG ::: Kommanditgesellschaft KGaA ::: Kommanditgesellschaft auf Aktien KO ::: Konkursordnung 12 AbkiiTzungsveTzeichnis KunstUrGes = Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie KWG = Reichsgesetz über das Kreditwesen LitUrGes = Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst LM = Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs NJW = Neue Juristische Wochenschrift OHG = Offene Handelsgesellschaft OLG = Oberlandesgericht RE = Referentenentwurf zur Aktienrechtsreform RG = Reichsgericht RGB1 = Reichsgesetzblatt RGRK = Gesetzbuch 11. Auf!. , Berlin 1953 RGZ = Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen StAnpG = Steueranpassungsgesetz StGB = Strafgesetzbuch StW = Steuer und Wirtschaft VVG = Versicherungs-Vertragsgesetz zit. = zitiert ZPO = Zivilprozeßordnung I. Einleitung Noch unter der Geltung des alten HGB vom 16.4.1871 begann die Diskussion der Frage, ob es zulässig sei, das Stimmrecht aus einer Aktie einem Nichtaktionär zur Aus Ubung zu Uberlassen. In der höchstrichtertichen Rechtsprechung wurde dies seit der Entscheidung des RG vom 23.11.1892 1) stets bejaht 2), wenn es auch längere Zeit dauerte, bis die rechtliche Konstruktion in den Einzelheiten aus gearbeitet war 3). In der Rechtslehre schlossen sich die Kommentare und der weit Uberwiegende Teil der Ubrigen Literatur schon frUh dem RG an. Es erhoben sich jedoch immer wieder Stimmen, welche die Stimmrechtsermächtlgung als unzu lässig bezeichneten, wobei sich die Angriffe auf dasDepotstimmrecht der Banken 4) - der einzigen praktlsch bedeutsam gewordenen Ausprägung der Stimmrechts ermächtigung - konzentrierten 5). Im Gegensatz zu derDiskussion Uber die Frage der Zulässigkeit der Stimmrechts ermächtigung -die infolge der Tatsache, daß sich hier eine durchaus herrschende Ansicht herausgebildet hatte, mit der Zeit sehr ruhig geworden war - wurde das Problem, ob das Depotstimmrecht der Banken eingeschränkt oder gar ausge schlossen werden sollte, vor allem in den zwanziger Jahren mit großer Intensität erörtert. Bei dieser Diskussion de lege ferenda waren die Stimmen gleichmäßiger verteiltals bei jener aber die Zulässigkeit des Depotstimmrechts. Eine herrschende Ansicht konnte sich nicht herausbilden. Die Diskussionen litten darunter, daß die leidenschaftlichen BefUrworter einer Beibehaltung des Depotstimmrechtes der Banken in unveränderter Form aus den Kreisen der interessierten Banken selbst kamen, wobei vor allem an den seinerzeitigen Direktor der Berliner Disconto Gesellschaft Sol m s sen 6) zu denken ist. A ußderdem war einer tiefgehenden Erörterung jener Probleme hinderlich, daß die Gegner des Depotstimmrechtes 7) die 1) RGZ 30/51 f. (52). 2) vgl. RGZ 105/289 (291); 111/405 (407); 118/330 (332). 3) Vgl. hierzu insbesondere RGZ 118/330 (332). 4) Der Ausdruck "Depotstimmrecht der Banken" ist nicht ganz zutreffend, da Rechts grundlage des Stimmrechts weder das Depotgesetz noch der Depotvertrag, sondern allein die Stimmrechtsermächtigung des Kunden ist. Es müßte also genauer heißen: Das Stimmrecht der Banken aus Deponentenaktien auf Grund einer Stimmrechtsermächti gung eines deponierenden Aktionärs. Da der Ausdruck "Depotstimmrecht" sich jedoch durch jahrzehntelangen Gebrauch eingebürgert hat und in seiner Bedeutung eindeutig ist, soll er auch hier verwendet werden. 5) vgl. statt vieler Planitz, S. 10 ff., MÜller-Erzbach, Umgestaltung, S. 24 ff., ferner die Dissertation von Röhricht. 6) vgl. dessen Schriften und Vorträge in "Beiträge", S. 595 ff., S. 680 ff., und vor allem seine verteidigung des Status quo im Deutschen Aktienrecht auf dem 34. Deutschen Juristentag in Köln 1926, Bd. 11, S. 678-742. 7) Wie z. B. Planitz a. a. 0., Müller-Erzbach, Umgestaltung, S. 22 ff. und Entartung, S. 15, sowie Wolferstätter, S. 64 ff., 75.