Friederike Heinzel Ute Geiling (Hrsg.) Demokratische perspektiven in der padagogik Annedore Prengel zum 60. Geburtstag VS VERLAG FOR SOZIALWISSENSCHAFTEN - + III VS VERLAG FOR SOZIAlWISSENSCHAFTEN VS verlag fOr Sozialwissenschaften Entstanden mit Beginn des Jahres 2004 aus den beiden Hausern Leske+Budrich und Westdeutscher verlag. Die breite Basis fOr sozialwissenschaftliches Publizieren Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet Ober <http://dnb.ddb.de> abrufbar. 1. Auflage November 2004 Aile Rechte vorbehalten © vs verlag fOr Sozialwissenschaften/GWv Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2004 Lektorat: Barbara Emig-Roller Der VS verlag fOr Sozialwissenschaften ist ein Unternehmen von Springer Science+Business Media. www.vs-verlag.de Das Werk einschlieBlich aller seinerTeile ist urheberrechtlich geschOtzt. Jede verwertung auBerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des verlags unzulassig und strafbar. Das gilt insbesondere fOr vervielfaltigungen, Obersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspei cherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten waren und daher von jedermann benutzt werden dOrften. Umschlaggestaltung: KOnkelLopka Medienentwicklung, Heidelberg Gedruckt auf saurefreiem und chlorfrei gebleichtem papier ISBN-13:978-3-531-14474-0 e-ISBN-13:978-3-322-80670-3 DOl: 10.1007/978-3-322-80670-3 Friederike Heinzel· Ute Geiling (Hrsg.) Demokratische perspektiven in der padagogik Inhalt Ludwig von Friedeburg Vorwort: Vielfalt und Distinktion .................................................................................. 9 Friederike Heinzel/Ute Geiling Einleitung ...................................................................................................... 15 I. Demokratie im Diskurs von inklusiven Bildungsanspriichen und Bildungsstandards Helga Deppe-Wolfinger Demokratische Perspektiven in der Inklusiven Plidagogik ................................. 21 Ines Boban/Andreas Hinz Der Index fur Inklusion - Ein Katalysator fUr demokratische Entwicklung in der "Schule fUr aile" .......................................................................... 37 Ursula Carle Chancengleichheit durch Bildungsplline und Standards im Elementar- und Primarbereich? .......................................................................................................... 49 Charlotte Rohner Nach PISA und IGLU: Heterogenitlit und Leistung ............................................. 63 Ulrike Schildmann Verhliltnisse zwischen Geschlecht und Behinderung im Werk Annedore Prengels ............................................................................................................ 73 II. Demokratie und Padagogik der Vielfalt - Konsequenzen fur piidagogische Professionalitiit Bettina Blanck Zur Rolle reflexiver Kompetenzen fUr eine "Plidagogik der Vielfalt" durch "gute Ordnung" ..................................................................................................... 83 5 Margitta Kunert-Zier Geschlechterdemokratie und padagogische Professionalitat - Vom Umgang mit Gleichheit und Vielfalt in der geschlechtsbewussten Kinder-und Jugendarbeit ................................................... 93 Ute Geiling Lembehindert? Konstrukte von Studierenden in der Grundschul- piidagogik im Spannungsfeld von Fremdheit und Normalitiit ........................ 103 Friederike Heinzel Traktat vom "schwierigen Kind" oder padagogischer Optimismus? ........... 114 III. Demokratie leben und lernen im Unterricht Anne Sliwka Riiume und Formen demokratischen Sprechens in der Schule: Koope- ratives Lemen - Deliberation im Klassenrat - Deliberationsformen ........... 127 Garnet MeijJ Altruismus und Demokratie im Schulalltag: Eine Unterrichtssequenz ........ 142 Christiane Liihnemann Kreisgespriiche als demokratisches Forum einer Schulklasse? ...................... 152 IV. Internationale reformpadagogische Ansatze und Demokratie Rita Casale Paola Lombroso (1871-1954): Das unheilige Kind und sein soziales Milieu ................................................................................................................ 163 Regina Klein Die Suche nach einer guten Ordnung - interpretatorische Skizzen zu dem Schulfilm Sein und Raben (Frankreich 2002) ............................................ 174 Skevos Papaioannou Reformpadagogik in Griechenland - Der Fall Kostis Triantafyllidis .......... 185 6 V. Demokratie, symbolische Bildung und hierarchische Beziehungen in verschiedenen padagogischen Praxisfeldern Helmut Reiser/Michael Urban/Marc Willmann Gleichheit und Differenz in den Beziehungskonstellationen der sonderpadagogischen Beratung zur schulischen Erziehungshilfe ................. 199 Martina H aasis Geschlechterdemokratie durch das Einschreiben der weiblichen Perspektiven in die symbolische Ordnung ............................................................ 215 Beate West-Leuer Odipus im Lehrerzimrner: Die Inszenierung von Weiblich - Mannlich in der Beratung ............................................................................................................... 225 Lebenslauf von Annedore Prengel ........................................................................... 239 Schriftenverzeichnis von Annedore Prengel ......................................................... 241 Verzeichnis der Autorinnen und Autoren .............................................................. 251 7 Ludwig von Friedeburg Vorwort: Vielfalt und Distinktion Nirgendwo haben in Deutschland Standesunterschiede so deutlich sich erhal ten wie im Schulwesen. Als nach der Reformation Bildung fur alle zu einem Bedurfnis wurde, urn die Bibel in deT Muttersprache zu lesen, ging es den Obrigkeiten darum, die erforderlichen ElementaTschulen distinkt zu trennen yom bestehenden "hOheren" Schulwesen der Lateinschulen. Die Standesgren zen sollten bewahrt und die Landeskinder in den D6rfern gehalten werden. Also wurde der Unterricht bei der breiten Bev6lkerung auf Elementarkennt nisse im Dienst der Religions- und Untertanenerziehung beschrankt. So1che standesgemaf3e Bildungszuteilung war zwar Gegenstand philan thropischer Schulkritik, doch bedurfte es eines epochal en politischen Umstur zes wie der Franz6sischen Revolution, urn die Menschenrechte und mit ihnen das Burgerrecht auf Bildung zu Grundrechten der Verfassung zu machen. Es ging und es geht urn Chancengleichheit als Voraussetzung individueller Frei heit. Wei I die Menschen frei und mit gleichen Rechten geboren werden, be stimmte den Schulausschuss der franz6sischen Nationalversammlung 1792 vor allem die Sorge, in seinem Organisationsplan die Erziehung einerseits so gleich und so allgemein, andererseits abeT fur jeden so individuell und so vollstandig wie m6glich zu gestalten, urn niemand h6heren Unterricht zu verweigern. Denn es galt und es gilt der Vielfalt der Individuen gerecht zu werden, urn dadurch die politische Gleichheit der Burger zu einer wirklichen werden zu lassen. Das Spannungsverhaltnis von Freiheit und Gleichheit be zeichnet die Aktualitat dieses Schulplans ebenso wie sein Beharren auf weit gehende Unabhangigkeit des Offentlichen Bildungswesens von der Staatsver waltung. Gegen so1che revolutionare Bildungspolitik schlossen sich in Europa alle konservativen Krafte zusammen. Nicht die Frage nach den Grenzen des Staates, sondern die nach den Grenzen der Bildung wurden gestellt und er neut mit den obwaltenden Standesschranken beantwortet. Das Allgemeine Landrecht PreuBens bestimmte 1794, beispielgebend und folgenreich bis in unsere Zeit, Schule und Universitat zu Veranstaltungen des Staates, urn der Jugend nutzliche Kenntnisse und Wissenschaften beizubringen. Nutzliche Kenntnisse, vor allem im Katechismus und Gesangbuch, waren fur die einen gedacht, die Wissenschaften fur die anderen, vermittelt durch Volksschulleh rer auf der einen und Gymnasialprofessoren auf der anderen Seite. Fur den Nachwuchs der Gymnasiallehrer wurde an den Universitaten in Deutschland 9 die Philosophie als vierte berufsbildende Fakultat geschaffen, in deren SchoB die Geistes- und die Naturwissenschaften ihren Platz fanden. Die Aufgabe der Wissenschaftspropadeutik iibernahmen die altsprachlichen Gymnasien. Nur deren Absolventen erlangten bis urn Beginn des 20. Jahrhunderts mit dem Abitur die allgemeine Hochschulreife. Derlei Bildungspolitik war unverhohlen Gesellschaftspolitik. Denn im 19. Jahrhundert mit seinen republikanischen Tendenzen und dem Aufkommen der Industrie benotigten die Fiirstenstaaten gegeniiber den wachsenden Ansprii chen des dritten Standes neue Krafte und Qualifikationen in der regierungs treuen Oberschicht. Die Verstaatlichung des hoheren Bildungswesens ermog lichte, den fiir die Monarchie unverzichtbaren Adel in das offentliche Schul system einzubeziehen und die Auslese unter den aufstrebenden Biirgerkindern zu verscharfen. So lieB sich eine Mindestqualifikation fiir adelige Beamte und Offiziere sichern und zugleich der dritte Stand in Stadt- und Staatsbiirger gliedern, nicht nach Besitz, sondern zumeist bildungsabhangigen Amtern und Wiirden. Entsprechend wurden die hierarchischen Beamtenverhaltnisse mit dem Bildungssystem verkniipft, indem die niederen Subaltern beam ten sich eindeutig von den hoheren dadurch unterschieden, dass letztere studiert hat ten. Bildung als Berechtigung. Die hoheren Beamten waren nur die Vorreiter. 1m weiteren Verlauf bestimmten die durch das geteilte Schulwesen vorge pragten Bildungsabschliisse fiir immer mehr Menschen den Zugang zu er streb ten sozialen Position en, und noch heute gilt grundgesetzlich, das Recht des Offentlichen Dienstes sei nach den hergebrachten Grundsatzen des Be rufsbeamtentums zu regeln. Als das Kaiserreich nach dem Ersten Weltkrieg durch die Revolution sein Ende fand, ermoglichte eine demokratische Reichsverfassung endlich eine neue Schulordnung. Doch die seit langem geforderte Bildungsreform blieb am Widerstreit gesellschaftlicher und konfessioneller Interessen im Ansatz zu stecken. Zu fest hatten sich mit der berufsstandisch orientierten Schulstruktur machtvolle Gruppeninteressen verbunden. Die Reichsverfassung schiebt den achtjahrigen unentgeltlichen Besuch der Volksschulen und anschlieBenden Berufsschulen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Immerhin sollte es eine gemeinsame Schule fiir aIle am Anfang geben. Aber der Erhalt der Bekenntnisschulen und des grundstandigen neunjahrigen Gymnasiums be schrankte die gemeinsame Grundschule auf vier Jahre. Danach konnte die Schulpflicht auf weiterfiihrenden hoheren Schulen kostenpflichtig abgeleistet werden. Fiir die Aufnahme eines Kindes in eine so1che Schule soIl ten Anlage und Neigung, nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung oder das Religionsbekenntnis der Eltern maBgeblich sein. Dabei blieb es, abgesehen von der allgemeinen Schulgeldfreiheit im Prinzip bis heute. Einen folgenreichen Schritt zur Aufteilung des Bildungssystems nach der Grundschule ging die Weimarer Republik mit der Einrichtung eigenstandiger Mittelschulen. Fiir sie wurde ein Abschluss neben der mittleren Reife der 10 Oberschulen geschaffen und in das Berechtigungswesen eingeordnet. Dis tinktion statt Vielfalt. Das nationalsozialistische Regime anderte an der Dreigliederung des Schulwesens nichts. Die in der Wirtschaftskrise gewachsene Abneigung ge gen Bildungsreformen setzte es im Dienste seiner Rassen und Familienpolitik direkt in staatliche Bildungsbegrenzungen urn. Von der totalitaren Indoktri nation und Schulaufsicht und von der Zerstorung der deutschen Universitat ganz zu schweigen. Umso notwendiger war nach dem totalen Zusammenbruch ein grundsatz licher Neubeginn. Aber wieder standen im Mittelpunkt der bildungspoliti schen Diskussion nicht Modernitat und Leistungsfahigkeit, sondern Wertsys teme und ihre bildungsorganisatorischen Konsequenzen: die sozialistische oder sozialliberale Einheitsschule im Dienste republikanisch-demokratischer Gesellschaftsentwicklung, die konfessionell separierte Bekenntnisschule im Dienste christlicher Menschenbildung. In den Westzonen wurde regional den uberkommenen StruktUTen gemaB entschieden, ungeachtet der jeweiligen Besatzungsmacht. Die entstehenden Differenzen, als Schulchaos beklagt, fUhrten spater zu einem Abkommen der Linder, die dUTCh das Grundgesetz ihre fruhere Kulturhoheit zuruckerhalten hatten, und restaurativ auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner die Dreigliedrigkeit festschrieben. Damit koppelte sich die Bundesrepublik von der internationalen Entwicklung ab, die in die entgegengesetzte Richtung wies, namlich Formen einer differenzierten, fUr alle Heranwachsenden gemeinsamen Mittelstufe zu entwerfen und zu erproben. Dass damit im Zusammenhang der allgemeinen Bildungsexpansion die Gewahr des deutschen Erziehungswesens, effektive und moderne Ausbildung zu leisten, im internationalen Vergleich verfiel, wurde erst in den sechziger Ja hren bewusst und bestimmend fUr die Gesellschaftspolitik Das Modernisie rungspostulat, auf verbesserte Leistungsfahigkeit und vermehrte Begabtenfor derung zielend, lieB sich wirksam mit dem Burgerrecht auf Bildung und mit der Forderung nach Demokratisierung verknupfen, allerdings mit schwerwie genden Folgen fur den Verlauf dieser Phase der Bildungsreform. Vorausset zung fur ihre Entfaltung, jedenfalls auf dem Lande, war die Aufgabe der kon fessionellen Schulorganisation. Erlaubten die bildungsokonomischen Argu mente der sozialliberalen Opposition auf die Strukturreform zuruckzukom men, veranlassten sie die Christdemokraten, von den offentlichen Bekenntnis schulen Abschied zu nehmen. Urn die notwendigen Reformen nicht weiter zu blockieren, schlossen die Bundeslander 1964 in Hamburg ein neues Abkom men, das eine fUr alle SchUler und SchUlerinnen gemeinsame fUnfte und sechste Klasse unter der Bezeichnung Forderstufe zulieB und padagogische Versuche, die von der Grundstruktur abwichen, erlaubten, wenn sie sich, wie das dann die Gesamtschulen taten, der vorherigen Empfehlung der Kultusmi nisterkonferenz versicherten. 11 Der internationalen Entwicklung entsprechend sollte eine Stufenorganisation die Dreigliedrigkeit abl6sen und die Grundschule als Primarstufe, durch eine Eingangsstufe erweitert, von aller Selektion befreit werden. Die Entscheidung iiber kiinftige Bildungswege sollte der Mittelstufe iiberlassen und diese, anstatt def berufsstandischen Gliederung zu dienen, den individuellen Fahigkeiten der einzelnen Heranwachsenden gerecht werden. Ein realis tischer Begabungsbegriff lenkte das Bild auf die Inhalte und Organisation des Lernens. Der Deutsche Bildungsrat forderte, die Schulorganisation daran zu orientieren, wie Begabungen entwickelt, gefOrdert und angeleitet werden k6n nen. Doch trotz aller Bemiihungen von Bund und Landern urn einen gemein samen Bildungsgesamtplan scheiterte die gesamtstaatliche Bildungsplanung. Denn nach wie vor bestanden in den Schliisselfragen erhebliche bildungspoli tische Gegensatze. Bald wurde deutlich, dass sich in Deutschland aktiver Bildungspolitik mehr noch als konservatives Beharren aktive Interessenpoli tik in den Weg stellte. Diese erhielt noch vor dem Ende der Vollbeschafti gung ihr Signal durch die Uberfiillung der Hochschulen, die trotz vieler Neu griindungen so schnell nicht auszubauen waren. Der sich rapide verbreitende Numerus clausus weckte in den oberen Schichten die Sorge urn die Sicherheit sozialstandischer Offentlicher Bildungswege fUr den eigenen Nachwuchs. Da iiber den Fortgang der Bildungsreform nicht padagogische Einsichten und Konzepte, sondern gesellschaftliche Machtverhaltnisse entscheiden, blieb die auBere Schulorganisation in der Bundesrepublik auch in den folgenden lahrzehnten weithin erhalten. Die neuen Bundeslander passten sich an. Inner halb jeder Schulform bietet sich, wie bisher, wenig Spielraum fiir individuel len F6rderung. Dabei ist immer schwieriger geworden, die Bildungsaufgaben der verschiedenen Schularten iiberzeugend zu unterscheiden. Es ware in frii heren Zeiten ganz abwegig gewesen, die Lesekompetenz oder gar die mathe matisch-naturwissenschaftliche Grundbildung 15-jahriger Gymnasiasten und gleichaltriger Real- oder gar Hauptschiiler miteinander zu vergleichen. Heute aber bediirfen offensichtlich aile Heranwachsenden einer allgemeinen Grund bildung mit dem erforderlichen Fachwissen, urn sich in dieser Welt zurecht zufinden, gleich we1che Schulformen sie besuchen. Bei den internationalen Untersuchungen werden daher aile Schiiler und Schiilerinnen der Mittelstufe miteinander verglichen, beispielsweise die 15-1ahrigen in der bisher umfas sendsten und differenziertesten Studie PISA 2000, und dem Ausmal3 ihrer Leistungsdifferenzen erhebliche Bedeutung beigemessen. Der Mangel an individueller F6rderung in Deutschland, dessen Heranwachsende im Kindes alter auf verschiedenen Schulformen verteilt wurden, fiihrt zur weltweit gr613ten Leistungsbandbreite mit allen Folgen fiir die Betroffenen, insbeson dere fUr ihren spateren Eintritt in der Erwerbsleben. Von dem Versaumnis der Chancengleichheit ganz abgesehen. 12