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Das Umsatzsteuergesetz 1951 mit den Durchführungsbestimmungen in der Fassung vom 1. 9. 1951 PDF

66 Pages·1951·3.754 MB·German
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Das Umsatzsteuergesetz 1951 mit den Durchführungsbestimmungen in derFassung vom 1.9. 1951 SpringerFachmedien Wiesbaden GmbH ISBN978-3-663-12714-7 ISBN978-3-663-13632-3 (eBook) DOI10.1007/978-3-663-13632-3 CopyrightbySpringerFachmedienWiesbaden1951 UrsprünglicherschienenbeiBetriebswirtschaftlicherVerlagDr.Th.Gabler,Wiesbaden1951 Vorwort Das Umsatzsteuergesetz in der Fasst.mg, wie sie bis 1.7. 1951 in Geltung war, hat durch das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Be förderungsteuergesetzes vom 28. 6. 1951 (BGBl. I Nr. 30 vom 29. 6. 51S.402) wesentliche Änderungen und schließlich am 1. 9. 1951 eine endgültige Neu fassung erhalten. Durch die Verordnung zur Anderung und Ergänzung der Durchführungsbe stimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 29. 6. 1951 (BGBl. I Nr. 31vom 30.6. 51 S. 418)ergaben sich für dieseebenfallseineReihe von Abweichungen im Text und Inhalt. Mit dem 1. 9. 1951 bekamen auch sie eine endgültige Neufassung. BeideNeufassungensindim BGBI.I Nr. 45vom 11.9.51aufdenSeiten791 bis 820mit dendazugehörenden Anlagen verkündetworden. Siezeigen gegenüberdendurch die Änderungsbestimmungen vom 28.129.Juni 1951 veränderten Texten in der Paragraphennummerung und teilweise im Wortlaut Abweichungen. Die in dieserBroschürevorliegendenTextedesUmsatzsteuer gesetzes 1951 und seiner Durchfü h rungsbestimmun gen berücksichtigen die neueste Gesetzgebung, die Durchführungsbestimmungen auch dieneueste Verordnung zur Anderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetzvom 4. 10. 1951(BGBl. I Nr. 49vom 12. 10.51 S.861). Inhaltsverzeichnis Seite Umsatzsteuergesetz 1951 I. Steuergegenstand, Geltungsbereim 1. SteuerbareUmsätze . . . . § 1 2. Unternehmer,Unternehmen .§ 2 3. Lieferung, Werklieferung § 3 11. Steuerbefreiungen . . § 4 10 111. Besteuerungsmaßstab . . . 12 1. Besteuerungsmaßstab für die Lieferungen, sonstige Leistungen und für den Eigenverbrauch . . . § 5 2. Besteuerungsmaßstab für die Einfuhr . . . . .§ 6 IV. Steuersätze .. . . . . . . . . . . . . . . . . § 7 13 V. ZusatzbesteuerungfürmebrstufigeUnternehmen § 8 14 VI. Steuersmuldner § 9 14 VII. Steuerüberwälzung § 10 14 VIII. Steuerberemnung . 14 1. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung §11 2. Absetzung zurückgewährter Entgelte § 12 IX. Voranmeldung, Vorauszahlung und Veranlagung § 13 14 X. BesteuerungnaehvereinbartenEntgelten . §14 15 XI. Sondervorschriften für die Ausgleidlsteuer § 15 15 XII. Steuervergütungen § 16 16 XIII. Steueraufsimt § 17 16 XIV. Durmfübrung § 18 16 XV. "Ubergangs- und Schlußvorsmriften § 19 17 Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1951 I. Allgemeine Vorsehriften . 18 1. Inland, Ausland § 1 2. Lieferung . . ... § 2 3. Kommissionsgeschäft § 3 4. Ort der Lieferung § 4 5. Versendungsgeschäft § 5 6. Lieferung, Leistung §§ 6-8 7. Tauschgeschäfte § 9 8. Entgelt § 10 9. Großhandel,Einzelhandel § 11 10. Bearbeitung, Verarbeitung § 12 11. Gesamtumsatz, Jahressteuer f IS seite 12. Buchmäßiger Nachweis • 14 13. Aufzeichnungspfticht I 15 14. Trennung der Entgelte . . . t 16 IL Zu den einzelnen Vorscbrifleudes Gesetsea 22 Zu t 2Absitze1und2desGeaebea . . . . • . 2! 1. Unternehmer • . . . . .. . .. . . . . . . I 17 2. Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften t 18 3. Öffentliche Gewalt . . . . . . . . . . . f 11 Zu§4Ziffer2des Gesetzes Elnfuhransdllußlleferungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U 1. Verlängerte Einfuhr . . . . . . . . . . . . . . . .. t 20 2. Erste Lieferungen eingeführter Gegenstände außerhalb eines Seehafenplatzes .. . .. . . . . . . . . . . . § 21 3. Besonders zugelassene Bearbeitungen und Verarbei- tungen 122 Zu § 4Ziffer3 des Gesetzes . . . 24 1. Ausfuhrlieferung § 23 2. Ausländische Abnehmer § 24 3. Ausfuhrnachweis § 25 4. Buchmäßiger Nachweis § 26 Zu § 4Ziffer2und 3 des Gesetzes . . 2& 1. Lohnveredelungsverkehr für ausländische Rechnung § 27 2. Umschlagverkehrin Seehafenplätzen . . . . § 28 3. Steuerfreier Großhandel . . . . . . . . . . . . " I 211 4. Besonders zugelassene Bearbeitungen und Verarbei- tungen § 30 Zu § 4Ziffer5ades Gesetzes . . . . . . 2t Wasser, Gas,ElektrizitätundWärme i 31 Zu § 4Ziffer 7des Gesetzes 3. Deutsche Bundespost . . § 32 Zu § 4Ziffer 8des Gesetzes SO Bankumsätze .... . t 33 3. Zu § 4Ziffer 9des Gesetzes 1. Grundstücksumsätze . 134 2. Beförderungsverkehr I 35 3. Rennwetten und Lotterien § 36 Zu t 4Ziffer 10des Gesetzes . . . . SI 1. Verpachtung und Vermietung von Maschinen § 37 2. Beherbergung in Gaststätten . . . . . . . . § 3B Zu § 4 Ziffer 11 des Gesetzes . . . . . . . . . . 11 Sozialversicherungen,KriegsopferversorgungundFürsorge § 39 Zu § 4Ziffer 13des Gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Beherbergung, Beköstigung und Naturalleistungen zu Zwecken der Erziehung und Ausbildung § 40 Zu § 4 Ziffer 14 des Gesetses . . 32 Privatschulen § 41 Zu§t Ziffer11desGeseials . lJe1te 1I Krankenhäuser . .. . . tO Zu § t Ziffer 16 des GeRtses 11 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrts- pflege (Wohlfahrtsverbände) § 4. Zu § t Ziffer 18 des GeRbet! . . U 1. Hausgewerbetreibende § 44 2. Blinde t 4i Zu § 4 Ziffer 19 des Gesetzes . . " Eigenverbrauch bei land- und forstwir~l.Betrieben i 415 Sonstige Befreiungen 1. ÖffentlicheTheaterundVorträlite i 4T 2. Einfuhr- und Vorratsstellen I 48 3. Siedlungen t 411 4. Sprengstoffe f 50 Zu § 5 Absatz 1 des Gesebe. . . Ji 1. Wechsel, Schecks . . . . . . . . § 51 2. Umrechnung ausländischer Werte . . . . . . . . § 52 3. Werbungsmittler, Hopfen- unc,1 Weinkommissionäre, Sammelsendungen § 51 Zu § 5 Absatz 4 des Gesetzea . . . . . . . . . . . . . . . . .' . . . 17 Abzugsfähige Auslagen für die Versendung und Versiche- rung § 54 Zu§ 7 Absatz2 Ziffer2ades Gesetzes . . . . . . . . . . . 3T Ermäßigter Steuersatz für die Land- und Forstwirtsmaft t 55 Zu§ 7 Absatz 2 Ziffer2b des GesetzeIl . 31 ErmäßigterSteuersatzfürBackwaren . . . § 56 Zu§ 7 Absatz3desGesetzes . . . . . . . . . SI Ermäßigter Steuersatz für den Großhandel § 57 Zu § 8 des Gesetzes . . . . 38 1. Zusatzsteuer . . . . . . . . . . . . § 58 2. Spinnwebereien . . . . . . . . . . § 511 3. Anrechnungsverfahren § 60 4. Ennäßigte Steuerfür Eigenveredeler § 61 5. Befreiungen, Mindestgrenze § 6Z Zu § 10 des Gesetzes 40 Steuerüberwälzung § 63 Zu112desGesetzes. 41 . Absetzung zurückgewährter Entgelte . . . . . . . . . . § 64 Zu § 13 Absitze1und2des Gesebell 41 Voranmeldung . . . . . . § 65 Zu § 13 Absatz 3 des Gesetzes . . . U 1. steuererklärung . . . . . . . . . . . . . § 86 2. Keine Steuerfestsetzung bei Kleinbeträg~n § 67 Zu § 13 Absitze1 bis I des Gesetsell . . . . . . 4Z Voranmeldung (Steuererkläi'ung) für Bankum.aätze § 68 Zu §14des Gesetzes . . . . . . . . . . . " .' Seite 43 Besteuerung nach vereinbartenEntgelten, Wechsel in der Besteuerungsart . . . . § 69 Zu § 16Absatz 1 des Gesetzes . . . . . . . . . . 43 Voraussetzungen für die Ausfuhrhändlervergütung § 70 2. Gewerbliche Verwendung . . . . • • . . . . . . . . § 71 3. Besonders zugelassene Bearbeitungen und Verarbei- tungen § 72 4. Bemessungsgrundlage der Ausfuhrhändlervergütung § 73 5. Berechnung der Ausfuhrhändlervergütung § 74 6. Antragfür dieAusfuhrhändlervergütung . § 75 7. Rückzahlungder Ausfuhrhändlervergütung § 76 Zu § 16Absatz 2 des Gesetzes . . . . . . • . . . . 47 1. Voraussetzungenfür dieAusfuhrvergütung §77 2. Bemessungsgrundlage der Ausfuhrvergütung § 78 3. Vergütungssätze und Ausfuhrvergütung . . § 79 4. Antragfür dieAusfuhrvergütung, Rückzahlung § 80 Zu § 17des Gesetzes und § 101der Reimsabgabenordnung . . 49 1. Straßenhandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . § 81 2. Befreiung von dem Steuerheft und der Anzahlung § 82 3. Steuerheft beim Einkauf § 83 VerwaltungsanordDungen § 84 49 Gescbliftsveräußerungen § 85 50 tJbergaDgsvorsmrif&en . . § 86 50 Freiliste 2 51 VerzelcbDis der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen nadl der Einfuhr 52 Vergiitungsllste 1 . , 54 VergiituDgsUs&e 2 . . . . . . . . . 58 Umsatzsteuergesetz (UStG 1951) in der Fassung vom 1. September 1951 Steuergegenstand, Geltungsbereich steuerbareUmsätze §1 DerUmsatzsteuerunterliegendiefolgenden Umsätze:') 1. Die Lieferungent) und sonstigen Leistungen-), die ein Unternehmer im Inlands) gegen Entgelts) im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerpflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oderkraft gesetzlicherVorschrift als bewirkt gilt; 2. der Eigenverbrauch.6) Solcher liegt vor, wenn ein Unternehmer im In land-) Gegenstände aus seinem Untenlehmen für Zwecke entnimmt, die außerhalb des Unternehmens liegen; 3. die Einfuhr von Gegenständen in das Inland (Ausgleichsteuer). Unternehmer,Unternehmen §2 (1)Unternehmer ist,wereine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstän dig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder beruf liche Tätigkeit des Unternehmers, Gewerblich oder beruflich ist jede nach haltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Ge winn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren eigenen Mitgliederntätigwird. (2) Die gewerbliche oder berufliche TätigkE'it wird nicht selbständig aus geübt, 1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derarteingegliedert sind, daß siedenWeisungen desUnter nehmerszu folgen verpflichtetsind; 2. wenn eine juristische Person dem Willen eines Unternehmers derart untergeordnet ist,daß sie keinen eigenen Willen hat. (3) Die Ausübung der öffentlichen Gewalt") ist keine gewerbliche oder beruf licheTätigkeit. Lieferung §3 (1)Lieferungen sind Leistungen, durch die der Unternehmer den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Drittenbefähigt,imeigenen Namen übereinen Gegenstand zu verfügen. (2) Hat der Unternehmer die Bearbeitung oder Verarbeittrng'') eines Gegen standes übernommen,und verwendeterhierbeiStoffe,die €T selbst beschafft, so ist die Leistung als Lieferung anzusehen (Werklieferung), wenn es sich bei den Stoffen nicht nur um Zutaten oder sonstige Nebensachen handelt. Das gilt auch dann, wenn die Gegenstände mit dem Grund und Boden fest verbunden werden. 1)Siehe UStDB § 85. ') SieheUStDB§10. I) Siehe UStDB §§ 2,3, 4. ') SieheUStDB § 15 Abs. 1 Ziff. 2. '')l SSiieehhee UUSSttDDBB §§1'I.. '7>) SSiieehheeUUSSttDDBB§§1192.. !I steuerbefreiungen g4 Von denunter § 1fallenden Umsätzensind steuerfrei:") 1.a) die Einfuhr von Gegenständen, für die ein im Tarif vorgesehener Zoll nach den Vorschriften des Zollrechts nicht erhoben wird oder, wenn ein solcher Zoll vorgesehenwäre,nichterhobenwürde.DieBundesregierung kann Abweichungen bestimmen; b) die Einfuhr von Roh- und Hilfsstoffen, die für die deutsche Erzeugung erforderlich sind und im Inland nicht oder in nichtausreichender Menge erzeugtwerden. Die Bundesregierung bestimmtdieseGegenstände(Frei liste 1). WeitereBefreiungen der Einfuhrfinden nur nach Maßgabedes§ 15statt; 2.1°) a) die verlängerte Eintuhr.") Als solche gelten die auf die Einfuhr in einen Seehafenplatz folgenden Lieferungen notwendiger Rohstoffe, Halberzeugnisse, Lebens- und Futtermittel im Großhandel'P) in See hafenplätzen; b) die erste Lieferung von in das Inland eingeführten Gegenständen der unter a) genannten Art im Großhandel außerhalb eines Seehafen platzes.P) Die Bundesregierung bestimmt die Gegenstände (Freiliste 2)und benennt die Orte, die als Seehafenplätze gelten.Die Steuerfreiheitist nur gegeben, soweit die Gegenstände im Inland nicht nur in einem von der Bundesregierung be stimmten Umfang bearbeitetoder verarbeitet worden und die Voraussetzun genfür die Steuerfreiheitbuchmäßignachgewiesen sind; 3.10) die Ausfuhrlfeferungenv), wenn der buchmäßige Nachweis") hierüber geführt ist; 4. die Lieferungen notwendigerRohstoffe und Halberzeugnisse im Großhan dePO), soweit der Unternehmer die Gegenstände erworben, sie weder bearbeitetnoch verarbeitetund die Voraussetzungen für dieSteuerfreiheit buchmäßig nachgewiesen hat. Die Bundesregierung bestimmt die Gegen:" stände und kann gewisse Bearbeitungen und Verarbeitungen'") zulassen. Setzt der Unternehmer Gegenstände auch außerhalb des Großharidelsw) um, so tritt die Steuerfreiheit für die Lieferungen im Großhandel") nur dann ein, wenn im letzten vorangegangenen Kalenderjahrentweder a) die Lieferungen im Einzelhandel nicht mehr als fünfundsiebzig vom Hundert des Gesamtumsatzesv) nach § 1 Ziffern 1und 2betragen oder b) die Lieferungen im Großhandel's) eine Million Deutsche Mark über schrittenhaben; 5. die Lieferungen von Wasser,Gas,ElektrizitätoderWärme a)ID) durch den Bund, die Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände; b) durch zusammenhängendeLeistungen mehrererUnternehmer mit Aus nahme der ersten Lieferung im Inland;20) 6. die Lieferungen auf Grund einer Versteigerung im Wegeder Zwangsvoll streckung; ') Für sonstige Befreiungen siehe UStDB §§ 4.7-50. 15)SieheUStDB §§ 14, 26. U) SieheUStDB §§ 27, 28. U) SieheUStDB §§ 11. 29, 30. 11)SieheUStDB § 20. U) SieheUStDB § 12. ") SieheUStDB § 11. ") Siehe UStDB § 13. U) SieheUStDB § 21. lt) Siehe UStDB § 31. lt) SieheUStDB §§ 23-26. ") SieheUStDB § 1. 10

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