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Das Stadtbuch des alten Köln an der Spree aus dem Jahre 1442 PDF

90 Pages·1921·13.934 MB·German
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Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins Heft 52 Das Stadtbuch des alten R. övy ln an der Spree aus dem Tahre 1442 mit geschichtlicher Einleitung und Erläuterungen „Zerausgegeben von Dr. P. Clauswitz Stadtarchivar a. D. | Berlin 1921 Verlag des Vereins für die Geschichte Berlins In Vertrieb bei EE. S. Mittler & Sohn Alle Rechte aus dem Gesetze vom 19. Juni 1901 sowie das Übersezung3rec<ht sind vorbehalten. Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort TIT Geschichtliche Einleitung. Die Stadt Köln vor der Abfassung des Stadtbuche8. !. Entstehung, Name, Umfang, älteste Einrichtungen . : "Vereinigung der beiden Städte 1432 . 48 Ende der Vereinigung, Streit mit dem Kurfürsten und die Folgen. . . 2 Zustand der Stadt 38 Das eigentliche Stadtbuch 44 Die Nachträge 58 Erläuterungen zum eigentlichen Stadtbuche *% Register *- Dorwort. Wos uns an Quellenmaterial zur Geschichte Berlins aus dem Mittelalter erhalten geblieben ist, wurde bereits seit längerer Zeit durch den Druck veröffentlicht und so der Forschung zugäng- licher gemacht. AusSgenommen waren davon nur zwei Handschriften, das älteste Berliner Bürgerbuch und das im städtischen Archiv ver- wahrte alte Stadtbuch von Köln. Bruchstücke aus diesem Stadtbuche konnten schon in Urkundensammlungen verwertet werden, aber an der Wiedergabe des Ganzen im Zusammenhange fehlte es bis jetzt noch. Die Handschrift besteht aus 25 Pergamentblättern, die lose zwischen den ursprünglichen starken, mit dunkelrotem Papier über- zogenen hölzernen Ginbandde>eln liegen, da die Verbindung der Deckel gelöst ist. Ein Teil, das eigentliche Stadtbuch, in schöner Schrift ausgeführt, vielfach mit roten Initialen geschmückt, umfaßt nur 11 Blätter und ist in den Jahren 1442 und. 1443 nieder- geschrieben. Daran schließen sich dann weitere 14, teils leer, teils zu Eintragungen benußt, die mit dem vorhergehenden Inhalt nicht im Zusammenhang stehen und aus späterer Zeit, bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts hinein, stammen. Darunter befinden sich auch einige Abschriften von Urkunden, die älter sind als das eigentliche Stadtbuch. Die Sprache ist in dem lekteren niederdeutsch, in den Nach- trägen aus dem 16, Jahrhundert mit .oberdeutschen Wortbildungen durchsekt. Das Lateinische findet man hin und wieder in den Über- schriften und an der Spike von Eintragungen. Auch Nikolaus Molner leitet den Teil der Handschrift, der von ihm herrührt, latei- nisc<) ein. In reinem Oberdeutsch ist die kurfürstliche Verordnung von 1476 wegen der Reihenfolge bei den Prozessionen verfaßt, wie ja dies die Sprache der kurfürstlichen Kanzlei war. Eine Über- jezung ver Handschrift oder doch einzelner Teile beizufügen, wäre vielleicht für manchen Leser erwünscht gewesen, aber die Absicht wurde aufgegeben, um das Buch nicht umfangreicher zu machen und IU verteuern. „Die geschichtliche Einleitung ist nicht als eine Darstellung der älteren Stadtgeschichte aufzufassen. Es handelt sich nur um die : IN -- Entwicklung von Köln bis 1442, bis zur Abfassung des Stadtbuches, um die Zusammenstellung dessen, was uns hierüber an Nachrichten erhalten ist. Bei der engen Verbindung Kölns mit seiner Nachbar- stadt konnten aber auch die Verhältnisse in Berlin nicht ganz außer Betracht gelassen werden. Und da die Vereinigung der beiden Städte im Jahre 1432 und die baldige Trennung durch den Kur- fürsten 1442 viel dazu beitrug, daß man in Köln ein Stadtbuch schreiben ließ, da auch die Abtretung des Plates für das Schloß und dessen Erbauung für die weitere Entwieklung Kölns von großer Wichtigkeit war, so ist dieser Begebenheit und dem Streit der Städte mit der kurfürstlichen Regierung ein breiterer Raum gewidmet worden. Die mittelalterlichen Stadtbücher enthalten die Privilegien einer Stadt, ihr Gewohnheitsrecht, die Befugnisse des Rats, seine Nutungs- rechte und anderes. Köln war ein bedeutend kleineres Gemeinwesen als Berlin, weit ärmer an Gerechtsamen und an Besik. Der In- halt feines Stadtbuches kann demnach nur ein bescheidener sein und muß hinter dem des berlinischen sehr zurückstehen. Dennoch ist die Kenntnis notwendig für die Ergänzung der Stadtgeschichte, und der Verein für die Geschichte Berlins erwirbt sich ein Verdienst durch die Veröffentlichung der Handschrift, von der biSher nur einzelne Stücke bekannt geworden sind. Zugleich ist dadurch erreicht, daß nun die mittelalterlichen Quellen bis auf einige Blätter der oben erwähnten Bürgerverzeichnisse lückenlos gedruckt vorliegen. Die Erläuterungen zu dem eigentlichen Stadtbuche sind nicht in den Text eingefügt, sondern am Schlusse nachgetragen, um die Handschrift im Zusammenhange wiederzugeben. Das vom Verein heraus8gegebene Urkundenbuch zur Stadt- geschichte zitieren wir unter der Bezeichnung B. U. B., obwohl es eigentlich den Titel führt „Urkundenbuch zur Berliner Chronik“. Riedel3 Codex diplomaticus Brandenburgensis ist hin und wieder mit R. abgekürzt. Den Stadtteil Köln schreibt man seit Anfang der achtziger Jahre -des vorigen Jahrhunderts „Kölln“. Da es sich in diesem Buche um das alte Köln, das mittelalterliche Colonia handelt, j9 ist die frühere Schreibweise beibehalten. P. Clauswiß. Geschichtliche Einleitung. Die Stadt Köln vor der Abfassung des Stadtbuches. 1. Entstehung, Name, Umfang, älteste Einrichtungen. Über die Entstehung der Stadt Köln sind wir ebenso mangel- haft unterichtet wie über die von Berlin. Folgende Nachrichten aus den Quellen kommen hierbei zunächst in Betracht. Die etwa 1280 verfaßte Chronica prineipum Saxoniae erzählt"), daß die jungen Markgrafen Johannes 1. und Otto 111. zuerst unter Vormundschaft regiert hätten und fährt dann fort: Postquam antem adolevisgent „=“. terras et reditus ampliayerunt, fama, gloria et potentia exere- verunt. A domino Barnem terras Barnonem et Teltowe et alias plures obtiunerunt, Ukaram terram usque in Walsene*) fluvium emerunt. In Hartone*) castra et advocacias comparaverunt. Berlin, Struzeberch, Vrankenvorde, Novum Angermunde, Stolp, Liven- walde et Stargarde*), Novum Brandenburch et alia loca plurima exstruxerunt et gie degerta ad agros reducentes bonis omnibus habundaverunt. - Danach hätte also die Gründung Berlins nicht vox der Mün- digkeit der beiden Markgrafen stattgefunden, die etwa von 1226 an zu rechnen ists). Die nächste Erwähnung geschieht im Jahre 1244 durch die Anführung eines Propstes von Berlin als Zeugen bei einer Beurkundung. Zwischen diese beiden Jahre muß man also die Entstehung des Ortes legen, von allen näheren Bestimmungen aber absehen. Weil Spandau 1232 die Zusicherung erhielt, daß alle Städte im Teltow und Barnim ihr Recht von dort zu holen hätten, so nahm man an, daß von da ab erst mit der Anlage von Städten in diesen Landen begonnen werden sollte und auch Berlin 1) Monum. Germ. histor. Sceriptorum Tom. XXV. S. 478. -- Märkische Forschungen IX S. 24. --. ?) Welfe. -- 3) Harz. -- 9) Dorf an der Oder unweit Angermünde. -- 2) in Mecklenburg-Strelit. =- *) Pauli, Preußische Staatsgeschichte 1 S. 290. F. Voigt in den Märkischen Forschungen IR S. 116. Schriften des Vereins f. d. Geschichte Berlins. Heft 52. Sn dann erst entstanden ist. Indessen konnte es, wenn auch noch nicht als Stadt, immerhin schon vorhanden gewesen sein. Die Chronica prineipum bezeichnet die Gründungen nur als castra, advocacias und loca, nicht als oppida oder civitates. Die Aufzählung der von den Markgrafen gegründeten Orte geht von Westen nach Osten und Nordosten, ob zugleich auch“ <ronologisch, ist nicht wahrscheinlich. Frankfurt wurde 1253 angelegt, Stargard 1259, Neu-Brandenburg 1248. Von den anderen Ortschaften sind die Gründungsjahre nicht bekannt. Man hat versucht, die Entstehung mit der ältesten Spandauer Urkunde vom Jahre 1232 in Beziehung zu seen. Dort heißt es von den beiden Markgrafen: Insuper civitati nostra Spandowe in- dulgemus, ut omnes de Terra Teltowe et omnes de Ghelin ne6 non omnes de nova terra nostra Barnem jura sua ibidem accipiant et observent Sicut nostram graciam diligunt et favorem, ipsa antem civitas nostra Spandowe jura sua in Brandenburg afferat universa. Danach, meint man, wären im Teltow und Barnim die Städte erst nach 1232 gegründet. Aber dann müßten sie auch Spandauer Recht gehabt haben, was nachweislich nirgend8, auch bei Berlin nicht, der Fall ist. Übrigens drückt der lateinische Text der Urfunde feine bestimmte Vorschrift aus, es wird den Beteiligten nur die Befolgung anheimgestellt sicut nostram graciam diligunt et favorem. Die Urkunde ist also für die Zeitbestimmung, um die es sich hier handelt, unwesentlich. Die Chronik der sächsischen Fürsten unterließ es, Köln neben Berlin bei der Aufzählung der neugegründeten Städte zu nennen, obwohl es doch 1261 schon als Stadt vorhanden war, wie der EGr- werb der kölnischen Heide unzweifelhaft feststellt. Man kann viel- leicht annehmen, daß es dem Chronisten nicht wichtig genug neben Berlin erschien, um namhaft gemacht zu werden. Und doch finden wir den Ort schon im Jahre 1237 erwähnt, also früher als Berlin. In der für unsere Landes8geschichte so wichtigen Urkunde dieses Jahres, die im Auftrage - des Papstes Bestimmungen über das Recht am Zehnten in der Brandenburger Diözese, ferner über Rechte und Pflichten der Markgrafen gegen die bischöfliche Kirche in den neuen Landen östlich der Havel und an der Spree trifft, wird als einziger geistlicher Zeuge aus diesem neuen Gebiet neben Würdenträgern der Kapitel oder Stifte in Halberstadt, Magdeburg, Stendal 8Symeon plebanus de Wolonia aufgeführt. Die Urkunde ist datiert aus Brandenburg. Derselbe Symeon erscheint dann wieder 1244 als Zeuge beim Verzicht der Märkgrafen auf den, Nachlaß geistlicher Personen, ex wird hier aber praepositus de Berlin genannt. Mitzeugen sind der Bischof von Brandenburg und zwei andere Geistliche. Der Ort der Urfunde ist Markee bei Nauen. Ferner kommt ex vor ebenfalls als. Zeuge in Gemeinschaft des Bischofs und kirchlicher Würdenträger 1245 in Liebenwalde, als das Kapitel von Gramzow die Mark- grafen zu Schirmherren wählt, dann 1247 bei einer Landschenkung in der Uckermark, die der Bischof dem Kloster Walkenried macht. In dem ersten Fall heißt er praepositus de Berlin, im zweiten prae- Positus de Colonia juxta Berlin. Aus demselben Jahre findet sich aber auch eine Urkunde, eine Schenkung an Kloster Lehnin, wo er wieder als praepositus de Berlin bezeichnet wird. Bei diesen beiden Urkunden fehlt der Ort der Unterzeichnung, aber dem Inhalte nach wird es wohl kaum in Berlin oder Köln gewesen sein. Wir sehen ihn also unter wechselndem Titel an verschiedenen Orten auftreten, aber immer als Zeuge bei wichtigen kirchlichen Verhandlungen und meist im Gefolge des Bischofs von Brandenburg. -Um die Stellung dieses Geistlichen zu den beiden Kirchen in Berlin und in Köln besser beurteilen zu können, sehen wir uns nach seinen Nachfolgern um. 1265 finden wir urkundlich einen prepositus Theodorieus in Berlin als Zeugen in Spandau neben Domherren des brandenburgischen Kapitels, zugleich einen plebanus Gernotus de Berlin. 1273 denjelben Theodoricus in Brandenburg beim dortigen Kapitel mit der Bezeichnung prepositus in Colonia und daneben jeinen (ejusdem) viceprepositus Ludoyieus. Der nämliche Bizepropst tritt auf 1275, aber als vicepraepositus zu Berlin, in Gottow im Erzstift Magdeburg, in demselben Jahre und nochmals 1277 in Magdeburg selbst, immer als Zeuge bei wichtigen geistlichen Ange- legenheiten des brandenburgischen Kapitels. 1285 bei einer mark- gräflichen Schenkung für die Kirche in Köln ist gegenwärtig der Plebanus der Kirche, Joannes, prepogitus in Berlin. Aus allen diesen Ausführungen ist ersichtlich: erstens der leitende Geistliche der berlinischen und der kölnischen Pfarrkirchen ist stets dieselbe Person, mag er fich de Berlin oder de Colonia nennen; zweitens, er war nicht an die AusSübung seines Pfarramts gebunden, da -man ihm so oft fern von Berlin begegnet, und zwar meist den brandenburgischen Kapitelherren angereiht. Daraus ist zu schließen, daß er über die Einkünfte beider Pfarrstellen verfügte und vermutlich dem brandenburgischen Kapitel angehörte. In einer Urkunde von BEET SD: 1319 seßen denn auch der Bischof von Brandenburg und Markgraf Woldemar als Patron dies Verhältnis der Pfründen endgültig fest, indem sie die beiden Kirchen zugleich mit der Propstei wirklich zu einem beneßeium vereinigen und die fkölnische Pfarre und die Stadt Köln alle Male der berlinischen Propstei unterstellen. Damit waren dem Propste die Möglichkeit und die Mittel für einen weiteren Wirkungskreis geboten. Indessen bei den politischen Wirren, die gleich nach -Woldemars Tode eintraten und durch Bann, und Inter- dift für die Schwesterstädte noch fühlbarer wurden, erfahren wir zunächst lange Zeit nichts über die Berliner Pröpste. Daß aber die Einheit des Pfarrers für beide Kirchen fortbestand, lehrt eine Ur- funde aus dem Jahre 1355, nach der das Haus der berlinischen Propstei an einen markgräflichen Vasallen vermietet, der Pfarrer also auf die kölnische angewiesen war. Im Landbuche Karls IV. hat der Markgraf das jus patronatus von Berlin und Köln, aber es besteht nur ein beneficeium, die prepositura Berlyn. 1436 be- schweren sich beide Städte, daß der Propst die Kirchen nicht ge- nügend mit Kapellanen versorgt. Wenn also der Propst in den Urkunden am frühesten mit Köln in Verbindung gebracht wird, so berechtigt dies no< nicht zu dem Schlusse, daß die Kirche die ältere sei. =- Die Nachrichten über die Geistlichen beider Kirchen sind älter, als die “über die Kirchen selbst. Die ecclesia 8. Nicolai confessoris wird zuerst 1264 genannt ge- legentlich eines gewährten Ablasses, die ecclesia parochialis in Volne 1285 gelegentlich einer Schenkung, und mit dem Namen ecclesia St. Petri in Colonia 1327. Beide Kirchen verdanken ihre Gründung den Brämonstratensern, das heißt dem Domkapitel in Brandenburg, wie auch die Einsezung von Pröpsten anstatt der Dekane als kir<- liche Aufsichtosbeamte für eine Anzahl von Pfarreien eine Einrichtung der Prämonstratenser war. Den Heiligen, auf dessen Namen eine Kirche geweiht werden sollte, den patronus titularis, bestimmte der zuständige Bischof, also hier der von Brandenburg. Oft wählte er den Schußheiligen der bischöflichen Kirche. Die patroni des Branden- burger Kapitels waren die Apostelfürsten Petrus und Paulus, Petrus der besondere Heilige der Domkirche. Hieraus würde die Benennung der kölnischen. Pfarrkirche als ecclesia St. Petri zu erklären sein. Für den Namen der berlinischen Pfarrkirche ecclesia 8. Nicolai con- fessoris (1264) fehlt es an einem Hinweise. Dem heiligen Nicolaus von Myre, der auch der Nationalheilige für Rußland wurde, sind im nordöstlichen Deutschland viele Kirchen gewidmet. Man hat die

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