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Das Landwirtschaftsamt - Einheit von Schule und Beratung im Spiegel der Zeit PDF

8 Pages·00.106 MB·German
by  coll.
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IIIImmmm SSSSppppiiiieeeeggggeeeellll ddddeeeerrrr ZZZZeeeeiiiitttt:::: Das Landwirtschaftsamt – Einheit von Schule und Beratung Entstanden aus der Tradition der landwirtschaftlichen Wanderlehrer und der Winterschule sowie des Wanderhaushaltungsunterrichts bilden in Bayern die landwirtschaftliche Fachschule mit den Abteilungen Landwirtschaft und Hauswirtschaft und das Landwirtschaftsamt eine organisatorische und funktionale Einheit. Ein Blick in die Geschichte der Landwirtschafts-, Ernährungs- und Hauswirtschaftsberatung in Bayern zeigt, dass der „Landwirtschaftliche Verein“, der 1810 gegründet wurde und die Wander- lehrer der landwirtschaftlichen Winterschulen sowie der bereits vorher im Jahr 1898 gegründete „Landwirtschaftliche Hausfrauenverein“ die eigentlichen Wegbereiter für die staatliche Beratung und Fortbildung der Bauern und Bäuerinnen sowie in Fragen der Ernährung auch der Gesamtbe- völkerung waren. Im 19. Jahrhundert stellte der Landwirtschaftliche Verein landwirtschaftliche Wanderlehrer und Berater für Sondergebiete ein und schickte sie in die Dörfer, um die Bauern in Versammlungen und Kursen aufzuklären. 1893 erklärte das Generalkomitee des Vereins die Weitergestaltung der Wanderlehre als eine vordringliche Aufgabe u.a. des Staates. 1894 befürwortete die Staatsregie- rung in einer Denkschrift die Verbindung von Wanderlehre und landwirtschaftlichem Unterricht. Gleichzeitig stellte sie an den Landtag einen Antrag auf Erhöhung des Etats für das landwirt- schaftliche Schulwesen. Nach dessen Zustimmung war die finanzielle Grundlage für die Anstel- lung der ersten vier staatlichen landwirtschaftlichen Wanderlehrer geschaffen. Die erste Wander- lehrstelle wurde 1896 in Kötzting zusammen mit einer Winterschule eingerichtet. Bis zur Jahrhun- dertwende gab es 16 und bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges bereits 48 solcher Stellen. Das Jahr 1897 kann im übrigen als das Geburtsjahr der staatlichen Landwirtschaftsberatung in Bayern gelten. Mit Allerhöchster Verordnung vom 25. März 1897 über die „dienstliche Stellung der an landwirtschaftlichen Winterschulen angestellten landwirtschaftlichen Wanderlehrer“ war die Beratung als Institution geschaffen. Entgegen der Meinung des Bayerischen Landwirtschaftsra- tes, der an der Spitze des Landwirtschaftlichen Vereins stand und die Unterstellung der Winter- schullehrer unter den Verein und die Ausübung der Beratungstätigkeit durch besondere ständige Wanderlehrer unter seiner Zuständigkeit wünschte, machte die Staatsregierung Schule und Bera- tung zu einer unmittelbaren staatlichen Aufgabe. Ab dem Jahr 1900 wurde den Wanderlehrern die Führung des Titels „Königlicher Landwirtschafts- lehrer“ gestattet. Gleichzeitig wurden ihre Stellen mit dem Dienstsiegel „Königlicher Landwirt- schaftslehrer und Wanderlehrer“ nach außenhin gekennzeichnet. Damit war der Rechtsstand in der Landwirtschaftsberatung und im landwirtschaftlichen Schulbereich offiziell geregelt. Mit der Errichtung eines eigenen Staatsministeriums für Land- und Forstwirtschaft am 01. April 1919 wurde die Verordnung über die „dienstliche Stellung der in der allgemeinen Land- wirtschaftspflege tätigen Wanderlehrer“ vom 04. Januar 1922 erlassen. Diese Verordnung bildete die Grundlage für den „Landwirtschaftspflegedienst“, der einen neuen Abschnitt für das Bera- tungswesen einleitete; sie war für drei Jahrzehnte richtunggebend. Die Dienststelle für den Land- wirtschaftsbezirk führte nunmehr die Bezeichnung „Landwirtschaftsstelle“. Die Bezeichnung „Amt“ fand noch keinen Anklang, weil die Landwirtschaftsstellen keine Hoheitsaufgaben hatten. Die aus der Entwicklung der Organisation des landwirtschaftlichen Unterrichts bewährte Verkop- pelung von Schule und Beratung wurde beibehalten. 1918 bestanden 48 Wanderlehrstellen; in den Jahren von 1919 bis 1922 wurden weitere 38 staat- liche Landwirtschaftsstellen eingerichtet. 1 Der Beginn der staatlichen Hauswirtschaftsberatung geht zurück auf das Jahr 1898 bzw. auf das Jahr 1902. Damals erfolgte die Gründung des ersten „Landwirtschaftlichen Hausfrauenver- eins (LHV)“ bzw. die des „Bayerischen Vereins für Wirtschaftliche Frauenschulen auf dem Lande“. Letzterer hatte das Ziel, geeignete Lehrkräfte für Information und Beratung auszubilden. Ihm war auch die „Kommission für Wanderhaushaltungsunterricht“ angegliedert. In Bayern kamen im Jahre 1903 erstmals 16 Wanderkochkurse zur Durchführung. Damit hat eine systematische Erwachsenenbildung in Form der Wanderkurse begonnen. Die Kommission für Wanderhaushaltungsunterricht richtete 1905 auch eine kostenlose Stellen- vermittlung für landwirtschaftlich-hauswirtschaftliche Lehrerinnen ein, da diese nur für die Zeit der Kurse (halbjährig oder einige Monate) angestellt waren. In den Sommermonaten versuchten sie, ihren Unterhalt auf Gutsbetrieben und in Großküchen zu verdienen. Gleichzeitig bemühte sich die Kommission um Wanderinventar, wie Herd, Geschirr und Lehrmittelkisten. Ein Erlass des Staatsministeriums verfügte, dass die Kurse den Bezirksämtern (heute Landratsamt) unterstellt wurden. Damit wurde die Arbeit der Lehrerinnen auf die Landkreise beschränkt. Im Jahr 1925 stellte der LHV erstmals Lehr- und Beratungskräfte ganzjährig an. Durch Mitfinan- zierung des Personals aus öffentlichen Mitteln konnte sich die Beratung allmählich flächende- ckend entwickeln. Der LHV leistete damit wertvolle Vorarbeit für den Aufbau eines landwirtschaft- lich- hauswirtschaftlichen Beratungsdienstes. Wesentlich später als die Landwirtschaftsberatung für die Bauern begann die Wirtschaftsberatung der Bäuerinnen. Der Erfolg der Haushaltungskurse sollte durch eine gezielte Beratung untermau- ert werden. 1927 fanden erstmals im Kreislehrgut in Bayreuth Fortbildungsseminare zur Qualifi- zierung staatlicher Beratungskräfte statt. Über den Erfolg der Beratung bei ehemaligen Schülerin- nen konnte diese Dienstleistung bei den übrigen Bäuerinnen Eingang finden. Das war der eigent- liche Beginn der staatlichen Hauswirtschaftsberatung in Bayern. Im Jahr 1930 erfolgte die ganzjährige Anstellung je einer Wirtschaftslehrerin pro Regierungsbezirk für Beratungsaufgaben. Schule und Beratung der Bäuerinnen wurden nunmehr gleichberechtigt neben Schule und Beratung der Bauern gestellt. 1931 wurde die erste Wirtschaftsberatungsstelle für Bäuerinnen an der „Wirtschaftlichen Frauenschule in Miesbach“ eingerichtet. Mit der Machtübernahme am 30. Januar 1933 durch Adolf Hitler begann die Ära des Nationalso- zialismus in Deutschland. Ziel aller Maßnahmen der Agrarpolitik war fortan die Autarkie. Das Staatsministerium wurde in das neu gegründete Wirtschaftsministerium eingegliedert; der Reichsnährstandsverwaltung wurde die Weisungsbefugnis für die Wirtschaftsberatung der Bauern und Bäuerinnen übertragen. Die Fachkräfte zur Beratung wurden ganzjährig fest angestellt. Die Benennung von Kreis- und Ortsbauernschaften durch den Reichsnährstand festigte die Arbeit der Berater und Beraterinnen und ihre Stellung im dörflichen Leben. Ortsbauern- und Ortsbäue- rinnenschulungen, Landfrauentage, Felder-, Wiesen-, Garten- und Stallbegehungen waren bei- spielsweise vertrauensbildende Maßnahmen, die Bauern und Bäuerinnen für die Ziele der Bera- tung öffneten. Nach dem Zusammenbruch 1945 und der Auflösung des Reichsnährstandes wurde am 03. Okto- ber 1945 das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten errichtet. Gleichzeitig wurden diesem Staatsministerium die Landwirtschaftsstellen unterstellt; im Staatsministerium selbst wurde ein Referat für die Hauswirtschaftsberatung geschaffen. 1947 fand die bisher erfolgreiche Arbeit der Lehrerinnen und Beraterinnen der landwirtschaftli- chen Haushaltungskunde mit der Schaffung von 100 Beamtenstellen für landwirtschaftlich – hauswirtschaftliche Beraterinnen allgemeine Anerkennung. 1950 wurden an den sieben Regie- rungen in den Wirtschaftsabteilungen auch Fachreferentinnen für die Hauswirtschaft benannt, um die Arbeit des Staatsministeriums zu dezentralisieren. 2 Am 01. Januar 1951 trat die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirt- schaft und Forsten über Landwirtschaftsämter und Landwirtschaftsschulen in Kraft. Hier wurde bestimmt, dass die Ämter die Bezeichnung Landwirtschaftsamt mit dem Zusatz ihres Sitzes führen. Die beamteten landwirtschaftlichen Beratungskräfte führten fortan die Bezeichnung Land- wirtschaftsberater/in, die hauswirtschaftstätigen Beratungskräfte die Bezeichnung Hauswirt- schaftsberater/in. Die Einheit von Schule und Beratung wurde aufrechterhalten. Auf dieser Grundlage konnten da- mals und können heute im Fachschulunterricht regionale und betriebliche Besonderheiten be- rücksichtigt und insgesamt eine praxisorientierte fachschulische Ausbildung durchgeführt werden. Die Notwendigkeit, die landwirtschaftliche Erzeugung zu steigern, begründete in der Nachkriegs- zeit die Förderung und den beschleunigten Ausbau der Landwirtschaftsberatung. 1948 wurde an acht Landwirtschaftsämtern ein erweiterter Beratungsdienst mit 58 Fachkräften geschaffen. Beratungsziel war zunächst der produktionstechnische Fortschritt. Auch wurde in der Zeit nach 1945 die Flurbereinigung als eine der vordringlichsten Maßnahmen der Landwirtschaftsförderung betrachtet. Schließlich wurde die produktionstechnische Beratung erweitert durch betriebswirt- schaftliche Planungen und den Betriebsvergleich. Da ein großer Nachholbedarf bei den Baumaß- nahmen bestand, wurden 1952 drei Fachberater (Architekten) für das landwirtschaftliche Bauwe- sen eingestellt, die die Beratung vor Ort unterstützten. Die Bauberatung, die im Laufe der Zeit personell verstärkt wurde, wurde im Jahre 1960 um die landtechnische Beratung ergänzt. Am 17. Mai 1954 wurde im Bayerischen Landtag ein Gesetz über die praktische Ausbildung in der Landwirtschaft verabschiedet. Die Durchführung dieses Gesetzes obliegt bis heute der Landwirt- schaftsberatung. Die Maßnahmen des Grünen Plans seit 1956 brachten für die Beratung eine neue Aufgabenviel- falt in Verwaltung und Förderung (Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, der Qualität und des Absatzes, Maßnahmen für eine rationelle Erzeugung sowie zur Arbeitserleichterung der Bäuerin). Zur Entlastung der Berater des höheren Dienstes wurden staatlich geprüfte Landwirte als Techniker eingestellt. Auf Landes- und Regierungsbezirksebene wurde die Beratung vor Ort durch Spezialberater verstärkt. Die Bildung von Erzeugergemeinschaften hatte den Zweck, zu großen Partien einer einheitlich standardisierten Ware zu kommen. Unterstützend hierzu wurden ab dem Jahr 1962 Erzeugerrin- ge mit eigenen Kontrollassistenten gegründet. Mit der Einstellung von sieben Spezialberatern für Fütterung wurde schließlich die Fütterungsbe- ratung zu einem Beratungsschwerpunkt. Bereits seit 1959 wurde von der Beratung die Gründung von Maschinenringen forciert. Betriebs- wirtschaftliche Zirkel mit buchführenden Betrieben wurden gebildet, um dort in Gruppenberatun- gen die Buchführungsdaten auszuwerten. Ebenfalls seit 1959 hat die Beratung als neuen Schwerpunkt die Maßnahmen der Dorfsanierung (später Dorferneuerung) eingeleitet und durchgeführt. 1971 wurde das Gesetz zur Förderung der bayerischen Landwirtschaft verabschiedet. Nach der kommunalen Gebietsreform im Jahre 1972 folgte am 01. September 1972 die Bera- tungsreform. Das Landwirtschaftsamt wurde zum Amt für Landwirtschaft (AfL) umbenannt und erhielt erweiterte Funktionen in der Entwicklung der Agrarstruktur (Agrarleitplan, Ausbau des in- tegrierten Pflanzenschutzes, Vollzug des Berufsbildungsgesetzes, sozioökonomische Beratung, Ausbau der Landwirtschaftsschule zur dreisemestrigen Fachschule). Die bis dahin bestehenden 134 Landwirtschaftsämter wurden auf 65 zusammengelegt. 3 An den ÄfL wurden erstmals Fachabteilungen gebildet. Der bisherige „Allroundberater“ ging in die drei klassischen Fachbereiche Betriebswirtschaft, Pflanzliche Erzeugung und Tierische Erzeu- gung über. Ebenso wurde eine Abteilung Hauswirtschaft gebildet. Die 24 bestehenden Tier- zuchtämter wurden auf 16 reduziert. Mit Ministerialschreiben vom 19. Dezember 1979 wurde die Anbringung eines gesonderten Schil- des „Staatliche Beratungsstelle für Ernährung und Hauswirtschaft“ an allen ÄfL angeordnet. Damit sollte am Amtseingang sichtbar gemacht werden, dass hier eine Anlaufstelle für alle Bevöl- kerungskreise in Fragen der gesunden Ernährung und rationellen Hauswirtschaft besteht. Grund- lage hierfür war Art. 20 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der bayerischen Landwirtschaft mit der Verfügung, dass die Aufklärung der Bevölkerung in den vorstehend genannten Fragen zu den Aufgaben der Beratung zählt. Die 80er Jahre kennzeichnen einen Wendepunkt: strukturelle Überschüsse, steigende, nicht mehr finanzierbare Aufwendungen der öffentlichen Hand, steigende Umweltauflagen, Mengenbegren- zung über die Garantiemengenregelung bei Milch, Flächenstilllegung und Extensivierung. Bera- tungsinhalte mit einem hohen Grad an öffentlichem Interesse finden jetzt eine stärkere Berück- sichtigung (Wasserschutz, Landschaftspflege und Umweltfragen im Bereich der Düngung und des Pflanzenschutzes). Wichtig wurde die Optimierung der Betriebsführung, vor allem durch Kosten- senkung und überbetriebliche Zusammenarbeit. Zur Einkommenssicherung bemühte sich die Beratung, Alternativen in der Erwerbskombination und der Mehrfachbeschäftigung aufzuzeigen. Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (EG-Agrarreform) von 1992 wurde mehr und mehr Beratungskapazität durch Verwaltungstätigkeit gebunden. Damit die Beratung ihre Aufgaben wei- terhin optimal erfüllen konnte, wurden die Ämter mit Dienstordnung vom 07. Mai 1993 durch Trennung von Verwaltung und Beratung neu organisiert. Damit konnte der für eine vertrauensvol- le Beratung unbedingt notwendige Freiraum gewährleistet werden. Schließlich wurde mit der vorgenannten Dienstordnung für die ÄfL die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz und Ernährung (AfLuE) ergänzt. Die Ernährungsberatung an den ÄfLuE etablierte sich damit als Dienstleistungsangebot des Staates für die Gesamtbevölkerung. In der Folgezeit wurde die schon anlässlich der Reform der Landwirtschaftsberatung 1972 disku- tierte Schaffung von Einheitsberatungsämtern erreicht. Am 30. Juni 1997 wurden die letzten Tier- zuchtämter in die ÄfLuE eingegliedert. Gleichzeitig wurden 68 ÄfLuE geschaffen. Um bei dem anhaltenden Strukturwandel auch weiterhin leistungsfähige Beratungseinheiten zu gewährleisten, wurden ab 01. Juli 1997 47 ÄfLuE gebildet, wovon 20 Ämter sogenannte Verbundämter sind. Mit Ministerialbeschluss vom 16.November 1999 wurden die Kernaufgaben für die staatliche Er- nährungsberatung neu definiert. Einzelberatungen, Maßnahmen zu allgemeinen Ernährungsthe- men und die therapiebegleitende Ernährungsberatung fielen als Aufgabe weg. Statt dessen wur- den Maßnahmen der Ernährungserziehung - für Eltern, Erzieher/innen, Lehrkräfte - für Kinder ergänzend, wenn Erzieher/innen und Lehrkräfte der Unterstützung bedürfen zu zukünftigen Kernaufgaben erklärt. Darüber hinaus sollte die Zusammenarbeit der unterschied- lichen Anbieter von Ernährungsberatung auf regionaler Ebene mit Hilfe von Koordinierungskrei- sen bei freiwilliger Beteiligung gefördert werden. 4 Die Abteilungen Ernährung und Hauswirtschaft der ÄfLuE sollten sich im Sachgebiet Ernährung zu Kompetenzzentren für ratsuchende Multiplikatoren weiterentwickeln. Die Einrichtung einer In- fothek für Multiplikatoren – Ernährung und Hauswirtschaft (heute ausschließlich Ernährung; Betreuung durch die staatliche Ernährungsberatung am Landratsamt Tirschenreuth) – im ehema- ligen Lehrerzimmer der Landwirtschaftsschule, Abteilung Hauswirtschaft im Jahr 2000, war ein erster Baustein hierzu. 5 Amt für Landwirtschaft und Ernährung Tirschenreuth mit Landwirtschaftsschule (Stand: 30.04.2001) Behördenleiter: LLD Franz Kraus Vertreter: LD Wolfgang Wenisch Leiter der Ldw.Schule: LLD Franz Kraus Vertreter: LD Wolfgang Wenisch Amtsverwaltung Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Strukturentwicklung Betriebsberatung Ernährung Leitung: und Förderung und Bildung und Hauswirtschaft LLD Franz Kraus Leitung: Leitung: Leitung: Vertretung: LD Wolfgang Wenisch LLD Franz Kraus HOR Hedwig Jacobey LD Wolfgang Wenisch Vertretung: Vertretung: Vertretung: LOR Johann Feiler LOR Gerhard Gradl HR Eva Gibhardt Geschäftsführung in der Sachgebiet 1.1 Sachgebiet 2.1 Sachgebiet 3.1 Amtsverwaltung Strukturentwicklung Pflanzenproduktion Ernährung RHS Günter Gradl LD Wolfgang Wenisch 1) LOR Gerhard Gradl 1) HR Eva Gibhardt 1) Büro-/Schreibkräfte LA Norbert Purucker LOI Josef Kunz LA Erna Fellner LHS Hedwig Stangl RHS Hermann Ullrich RAe Angelika Fellendorf Sachgebiet 1.2 Sachgebiet 2.2 Sachgebiet 3.2 RAe Maria-Luise Richtmann Förderung Rinderhaltung Hauswirtschaft RAe Veronika Bernreuther LOR Johann Feiler 1) LR Gerhard Brandmaier 1) HOR Hedwig Jacobey 1) LA Eduard Sollfrank LA Manfred Zintl FL Christiana Enslein LT Maximilian Schmidkonz LHS Hedwig Stangl LT Karl Wild Sachgebiet 2.3 3) LOS Walter Frank Schweinehaltung Ausbildungsberatung 3) TOS Wolfgang Giehl 2) LOS Clemens Schönberger LOR Rudolf Schüßlbauer 1) FL Jutta Forster LI Werner Gollwitzer Ausbildungsberatung 3) LA Reiner Luber 1) Sachgebietsleiter Bauberatung 3) 2) abgeordnet von der FB Hans Höcherl Direktion für Ländliche Entwicklung Regensburg Landtechnikberatung an das AfLuE Tirschen- reuth LOI Johann Schmidkonz 3) AfLuE Weiden Beratung Bullenmast- und Fleischrinderhaltungsbetrie- 4) AfLuE Schwandorf/ be 4) Nabburg LD Lothar Wiesner Die Beamten des höheren Dienstes und in der Abteilung Hauswirtschaft auch des gehobenen Dienstes erteilen als hauptamtliche Lehrkräfte den Unterricht an der Landwirtschaftsschule; der Behördenleiter fungiert gleichzeitig als Schulleiter. Mit Wirkung vom 30. Januar 2001 wurde vor dem Hintergrund der Ende 2000 eskalierenden BSE- Krise in Deutschland die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung geändert. Um die Sicherheit für die Verbraucher und das Vertrauen in die Nahrungsmittel aus dem eigenen Land wieder herzustellen, wurde das Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucher- schutz neu errichtet. 6 Mit dem Gesetz über Zuständigkeiten in der Gesundheit, in der Ernährung und im Verbraucher- schutz vom 09. April 2001 sind die Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Ernährung, insbeson- dere der Ernährungsberatung, der Lebensmittelsicherheit und der Futtermittelkontrolle in den Ge- schäftsbereich dieses Ministeriums übergegangen. Vom Übergang dieser Zuständigkeit waren an den ÄfLuE die Beschäftigten im Sachgebiet Ernährung, aber auch Angehörige anderer Organisa- tionseinheiten des Staatsministeriums, soweit sie überwiegend Aufgaben der Ernährungsbera- tung wahrgenommen haben, betroffen. Die Beschäftigten im Sachgebiet Ernährung wurden mit Wirkung vom 01. Mai 2001 an die Land- ratsämter versetzt und unterstehen nunmehr fachaufsichtlich dem Staatsministerium für Gesund- heit, Ernährung und Verbraucherschutz. Die Ernährungsberatung und die ihr zugehörige Infothek für Fragen der Ernährung ist im Landkreis Tirschenreuth weiterhin im Gebäude des Landwirt- schaftsamtes bzw. der Landwirtschaftsschule untergebracht. Mit der Änderung der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung erhielt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Bezeichnung Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. Desgleichen heißen die Ämter für Landwirt- schaft und Ernährung seit 01. Oktober 2001 wie bereits vor 1972 wieder Landwirtschaftsämter (LwA). Sie bestehen lt. Geschäftsordnung für die Landwirtschaftsämter vom 12.12.2001 aus den drei Abteilungen Förderung (Abteilung 1), Beratung und Bildung (Abteilung 2) und Strukturent- wicklung und Haushaltsleistungen (Abteilung 3). Mit dieser Organisation ist eine klare Zuordnung der Kernaufgaben - Förderung - Betriebsberatung und Bildung - Strukturentwicklung im ländlichen Raum zu jeweils einer Abteilung erreicht. Das Landwirtschaftsamt ist weiterhin in Angelegenheiten der ländlichen Strukturentwicklung und der Beratung zu Haushaltsleistungen Beratungsstelle für alle Interessenten. 7 Landwirtschaftsamt Tirschenreuth mit Landwirtschaftsschule (Stand: 01.01.2002) Behördenleiter: LLD Franz Kraus Vertreter: LD Wolfgang Wenisch Leiter der Ldw.Schule: LLD Franz Kraus Vertreter: LD Wolfgang Wenisch Amtsverwaltung Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Förderung Beratung Strukturentwicklung und Bildung und Haushaltsleistun- gen Leitung: Leitung: Leitung: Leitung: LLD Franz Kraus NN LLD Franz Kraus NN Vertretung: Vertretung: Vertretung: Vertretung: LD Wolfgang Wenisch NN LOR Gerhard Gradl NN Geschäftsführung in der Sachgebiet 1.1 2) Sachgebiet 2.1 Sachgebiet 3.1 2) Amtsverwaltung Förderung Pflanzenproduktion Ländliche Gemeinden Bärnau Strukturentwicklung RHS Günter Gradl mit Leonberg LOR Gerhard Gradl 1) LD Wolfgang Wenisch Büro-/Schreibkräfte Sachgebiet 1.2 2) Förderung LA Josef Kunz LA Norbert Purucker RHS Hermann Ullrich Gemeinden Mähring RAe Angelika Fellendorf mit Wiesau RAe Maria-Luise Richtmann Sachgebiet 2.2 Sachgebiet 3.2 RAe Veronika Bernreuther Rinderhaltung Haushaltsleistungen LOR Johann Feiler und Bildung LA Eduard Sollfrank LR z.A. Kathrin Starick 1) HR Veronika Mend LT Maximilian Schmidkonz LT Karl Wild LA Manfred Zintl FL Christiana Enslein LOS Walter Frank RAe Christine TOS Wolfgang Giehl Sachgebiet 2.3 3) Schmidkonz LOS Robert Müller Schweinehaltung LOS Clemens Schönberger Ausbildungsberatung 3) LOR Rudolf Schüßlbauer 1) FL Jutta Forster LI Werner Gollwitzer Ausbildungsberatung 3) 1) Sachgebietsleiter LA Reiner Luber 2) Personalzuteilung Bauberatung 3) noch nicht erfolgt FB Hans Höcherl 3) LwA Weiden Landtechnikberatung 4) LwA Schwandorf/ Nabburg LOI Johann Schmidkonz Beratung Bullenmast- und Fleischrinderhaltungsbetrie- be 4) LR z.A. Roland Marchl LA Carl Scholler Quelle Hundert Jahre Verband der Landwirtschaftsberater im höheren Dienst in Bayern e.V. im Bayerischen Beamtenbund (1897 - 1997) - Gilch, A.: Die geschichtliche Entwicklung des Verbandes der Landwirtschaftsberater in Bayern e.V. von 1897 bis 1997 - Dr. Rieder, K.: Die Landwirtschaftsberatung in Bayern - Daniel, Ch.: Die staatliche Ernährungs- und Hauswirtschaftsberatung in Bayern 8

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