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Das islamische Wirtschaftsrecht PDF

225 Pages·2015·8.136 MB·German
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19 Reihe für Osnabrücker Islamstudien Band 19 Islamische Banken und Versicherungen sind weltweit auf dem Vormarsch und ht verzeichnen zweistellige Wachstumsraten. Auch hierzulande erfreut sich das ec r sog. Islamic Finance & Banking großer Nachfrage. Im Frühjahr 2015 wurde s t in Deutschland der ersten islamischen Bank die Lizenz erteilt. Produkte und af h Dienstleistungen dieser Banken basieren auf dem islamischen Wirtschaftsrecht c (fiqh al-mu'amalat al-maliyya), welches die Autoren in diesem Band näher ts Abdurrahim Kozali / Ibrahim Salama / r i beleuchten. Neben der Frage nach der Umsetzbarkeit der Produkte und Dienst- W Souheil Thabti (Hrsg.) leistungen, die maßgeblich von der Konformität mit der hiesigen Rechtsord- e h nung – insbesondere im Hinblick auf aufsichts-, zivil- und steuerrechtlichen c Anforderungen – abhängt, behandeln sie grundsätzliche Fragen nach der is Das islamische Wirtschaftsrecht m Vereinbarkeit jener Institute mit dem herrschenden Wirtschaftssystem. a l s i s a D · ) . g s r H ( i t b a h T l i e h u o S / a m a l a S m i h a r b I / Abdurrahim Kozali ist Inhaber des Lehrstuhls für Islamisches Recht und li a Glaubenspraxis am Institut für Islamische Theologie (IIT) der Universität z o Osnabrück. K Ibrahim Salama lehrt und forscht am IIT im Bereich Islamisches Recht und m i Integration der Muslime in Deutschland. h a Souheil Thabti, Mitglied des internen Ethikrats einer islamischen Bank mit r r Sitz in Frankfurt am Main, forscht zum Thema Islamic Banking und ist zerti- u d fizierter Sharia Advisor und Auditor (AAOIFI). b A ISBN 978-3-631-65136-0 ROI 19_265136_Kozali_ak_A5HCk PLE.indd 1 27.11.15 KW 48 09:05 19 Reihe für Osnabrücker Islamstudien Band 19 Islamische Banken und Versicherungen sind weltweit auf dem Vormarsch und ht verzeichnen zweistellige Wachstumsraten. Auch hierzulande erfreut sich das ec r sog. Islamic Finance & Banking großer Nachfrage. Im Frühjahr 2015 wurde s t in Deutschland der ersten islamischen Bank die Lizenz erteilt. Produkte und af h Dienstleistungen dieser Banken basieren auf dem islamischen Wirtschaftsrecht c (fiqh al-mu'amalat al-maliyya), welches die Autoren in diesem Band näher ts Abdurrahim Kozali / Ibrahim Salama / r i beleuchten. Neben der Frage nach der Umsetzbarkeit der Produkte und Dienst- W Souheil Thabti (Hrsg.) leistungen, die maßgeblich von der Konformität mit der hiesigen Rechtsord- e h nung – insbesondere im Hinblick auf aufsichts-, zivil- und steuerrechtlichen c Anforderungen – abhängt, behandeln sie grundsätzliche Fragen nach der is Das islamische Wirtschaftsrecht m Vereinbarkeit jener Institute mit dem herrschenden Wirtschaftssystem. a l s i s a D · ) . g s r H ( i t b a h T l i e h u o S / a m a l a S m i h a r b I / Abdurrahim Kozali ist Inhaber des Lehrstuhls für Islamisches Recht und li a Glaubenspraxis am Institut für Islamische Theologie (IIT) der Universität z o Osnabrück. K Ibrahim Salama lehrt und forscht am IIT im Bereich Islamisches Recht und m i Integration der Muslime in Deutschland. h a Souheil Thabti, Mitglied des internen Ethikrats einer islamischen Bank mit r r Sitz in Frankfurt am Main, forscht zum Thema Islamic Banking und ist zerti- u d fizierter Sharia Advisor und Auditor (AAOIFI). b A ROI 19_265136_Kozali_ak_A5HCk PLE.indd 1 27.11.15 KW 48 09:05 Das islamische Wirtschaftsrecht Reihe für Osnabrücker Islamstudien Herausgegeben von Bülent Ucar und Rauf Ceylan Band 19 M PETER LANG B e d I t I o n Abdurrahim Kozali / Ibrahim Salama / Souheil Thabti (Hrsg.) Das islamische Wirtschaftsrecht Μ PETER LANG B e d I t I o n Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der DeutschenNationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Gefördert vom Bundesministerium für Forschung und Bildung sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Gefördert durch: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Lektorat: Bettina Kruse-Schröder, Souheil Thabti, Susanne Klinger, Dorothee Bartlakowski. Satz: Bettina Kruse-Schröder Umschlagabbildung: © Balqis Amran Gedruckt auf alterungsbeständigem, säurefreiem Papier. ISSN 2190-3395 ISBN 978-3-631-65136-0 (Print) E-ISBN 978-3-653-04268-9 (E-Book) DOI 10.3726/978-3-653-04268-9 © Peter Lang GmbH Internationaler Verlag der Wissenschaften Frankfurt am Main 2016 Alle Rechte vorbehalten. Peter Lang Edition ist ein Imprint der Peter Lang GmbH. Peter Lang - Frankfurt am Main · Bern · Bruxelles · New York · Oxford · Warszawa · Wien Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Diese Publikation wurde begutachtet. www.peterlang.com Inhaltsverzeichnis Souheil Thabti Vorwort..............................................................................................................................................7 Johannes Engels Betrachtungen zum islamischen Bankdienstleistungswesen in Deutschland................13 Ugurlu Soylu Islamic Banking in einem nicht-islamischen Regulierungsumfeld: Herausforderungen und Folgen......................................................................................................................................21 Volker Nienhaus Die Anwendung islamischen Wirtschaftsrechts im zinslosen Bankwesen: Finanztechnik zwischen Klassik und Moderne.....................................................................29 Ali Asian Gümü^ay Entrepreneurship - eine islamische Perspektive....................................................................45 Rüdiger Litten Das regulatorische Umfeld für die Gründung und den Betrieb islamischer Banken in Deutschland...............................................................................................................................59 Hans-Georg Ebert Islamische Bankprodukte - Gemeinsamkeiten, Unterschiede und aufsichtsrechtliche Probleme..........................................................................................................................................75 Martin Heckei Mudäraba und das deutsche Recht - Probleme, rechtliche Herausforderungen, Lösungsansätze..............................................................................................................................95 Kilian Bälz Sharia-Compliance und Scharia-Risiko...............................................................................111 6 Matthias Casper Islamische Aktienfonds - Risikoverteilung und Änderungen durch das neue KAGB. 129 Osman Saqarqelik Sukük - Vertragliche Gestaltung nach deutschem Recht, Unterschiede zu Anleihen und eventuelle Anwendungsprobleme........................................................................153 Ludwig Stiftl Takäful zwischen juristischem Konstrukt und Versicherungstechnik - Bericht und Forschungsplan..............................................................................................................169 Ibrahim Salama Waqf- die islamische Stiftung zwischen Tradition und Moderne.............................193 Sachwortverzeichnis.....................................................................................................216 Personenverzeichnis......................................................................................................219 Vorwort Souheil Thabti Fiqh al-mu’ämalät al-mäliyya istjener Bereich des islamischen Rechts, der sich mit ökonomischen Sachverhalten befasst und den Gegenstand des vorliegenden Werkes ausmacht und der ebenso der Konferenz „Islamisches Wirtschaftsrecht“ vom 24. und 25.01.2014 am Institut für Islamische Theologie an der Universität Osnabrück zugrunde lag. Recht im religiösen Kontext offenbart sich als Juris­ tenrecht mit göttlichem Ursprung. Es ist insofern das Ergebnis menschlichen Bemühens in einem von Gott festgelegten Rahmen. Damit ist die Besonderheit des Rechts im islamischen Sinne, das sich in seiner Statik (göttlicher Ursprung) und (Eigen-) Dynamik (Juristenrecht) zeigt, beschrieben. Denn der Begriff des fiqh meint in diesem Zusammenhang „verstehen“ und in der Konsequenz „Ver­ standenes entsprechend anwenden“. Die Anwendung resultiert also aus dem Prozess des Verstehens der göttlichen Intention (die göttliche Intention und die Intention der Scharia werden als Synonyme gehalten) hinter der offenbarten Normierung eines (Einzel-)Falls. Das Verstehen kann also nur dann im Sinne der Scharia fruchtbar sein, wenn der Sinn des zu verstehenden Falles in den Quellen des islamischen Rechts ergründet und die Conclusio damit nicht allein auf die dort beschriebene Form beschränkt, sondern die ratio erfasst wird. Ein rein formalistischer Ansatz kann deshalb nicht zwingend zur Entsprechung der benannten Intention führen. Die Anwendung der Norm kann ohne die Berück­ sichtigung des Kontextes insofern nicht ohne weiteres die gewünschte Entspre­ chung der göttlichen Intention hersteilen und bedarf daher der beständigen Kon- textualisierung und der gegebenfalls erforderlichen Adjustierung. Daneben wird durch den beschriebenen Prozess des Verstehens die Ambiguität des zu verste­ henden Sachverhalts hinsichtlich seiner Bedeutung hervorgehoben, weshalb die Rolle der Intentionen als Maßstab von herausragender Relevanz ist. Die Ambi­ guität des Textes erklärt schließlich die unterschiedlichen Meinungen zwischen den einzelnen Strömungen und Rechtsschulen, aber auch die Unterschiedlich­ keiten hinsichtlich der Auffassungen innerhalb derselben. Die Quellen, aus denen der angesprochene Sinn entnommen wird, sind im islamischen Recht: Koran, Prophetentradition (sunna), Konsens (igmä ') und Ana­ logieschluss (qiyäs), wobei Konsens und Analogieschluss keine eigenständigen Quellen darstellen und der qiyäs nach Meinung einiger Rechtsgelehrte wie al- Gazäll weniger eine eigenständige Rechtsquelle ist, als vielmehr eine Methode, die es erlaubt, aus den Primärquellen Urteile über neu entstandene Sachverhalte aus bereits bestehenden Urteilen abzuleiten. Ihre Heranziehung bedarf also stets einer der beiden Primärquellen, weshalb sie nie ohne diese als Legitimations­ grundlage dienen kann. 8 Vorwort Der wirtschaftsbezogene Rechtsbereich, also das islamische Wirtschafts­ recht, ist folglich ebenso von der bereits beschriebenen Charakteristika des fiqh dergestalt geprägt, einen festen und einen wandelbaren Teil zu besitzen. Fest hieran sind zwei wesentliche Elemente, die zum einen das Ziel und zum anderen den Rahmen bestimmen, in dem das wirtschaftliche Zusammenleben stattfinden soll. Durch die Lektüre derjenigen Normen in den Quelltexten, die sich mit wirt­ schaftlichen Beziehungen auseinandersetzen, gelangten die Rechtsgelehrten der verschiedenen Strömungen und Rechtsschulen zum Ergebnis, dass die Scharia in puncto Wirtschaft eine sozi-ökonomische Gerechtigkeit anstrebt, die sich zum einen durch die Fokussierung auf die Bedarfsdeckung innerhalb der Gesellschaft kennzeichnet und zum anderen dem individuellen Streben nach Vermögensver­ mehrung Rechnung trägt und dieses im Sinne einer das wirtschaftliche Wachs­ tum anstrebenden Gesellschaft fördert. Das von der Scharia formulierte Ziel der Gerechtigkeitsherstellung (Koran 57:25) sucht sie durch die Aufstellung ent­ sprechender Normen, die in einem den Intentionen der Scharia dienenden Rah­ men eingebettet sind und darin eingebettet bleiben sollen, zu erreichen. Eines der grundsätzlichen Rahmenprinzipien besagt, dass alle Verträge von der grund­ sätzlichen Erlaubtheit (al-ibäha al-asliyya), welche den Vertragsparteienjegliche Vertragsfreiheiten erlaubt, solange die von der Scharia aufgestellten Verbote eingehalten werden, erfasst sind. Die auf den nächsten Seiten behandelten Ver­ bote verstehen sich dabei als Grenzen dieser individuellen Vertragsfreiheit, weil dort die Rechte der jeweiligen Vertragspartner bzw. Dritter verletzt zu werden drohen. In allen Vertragstypen des islamischen Wirtschaftsrechts, die in einigen Beiträgen Gegenstand der Betrachtung sein werden, sind Verbote zu beachten, die sich aus dem unveränderlichen Rahmen ergebenden Werte, wie Gerechtig­ keit, Nachhaltigkeit, Transparenz und Fairness, gewährleisten sollen. So muss es sich beim Vertragsgegenstand um eine erlaubte Ware bzw. Dienstleistung han­ deln. Zinsen, Wetten, Schwein, Alkohol, Drogen, Pornografie, Tabak und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen dürfen demnach nicht Gegenstand eines Vertrages - gleich welchen Typs - sein. Auch sind Verträge, die eine un­ klare oder ungerechte Struktur aufweisen und somit wegen der Intransparenz eine rechtliche Unklarheit für die Vertragsparteien darstellen, ebenfalls verbo­ ten; wobei eine ungerechte Struktur dann im Sinne der Scharia gegeben ist, wenn die genannten Verbote nicht eingehalten werden. Die Ergründung der In­ tention der Vertragsparteien spielt daher insofern eine Rolle, als dass sie darüber Auskunft gibt, ob sie der Intention der Scharia entspricht. Deshalb ist es stets die Aufgabe des faqih, anhand der Vertragsstruktur den Kontrahentenwillen in Er­ fahrung zu bringen, worauf also das geschlossene Geschäft abzielt. Die charak­ teristische Eigenschaft der Wandelbarkeit der Normen innerhalb des statischen Rahmens kommt immer dann zum Ausdruck, wenn sich die räumlichen und

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