Stephanie Funk Das Erbe im Netz Rechtslage und Praxis des digitalen Nachlasses essentials essentials liefern aktuelles Wissen in konzentrierter Form. Die Essenz dessen, worauf es als „State-of-the-Art“ in der gegenwärtigen Fachdiskussion oder in der Praxis ankommt. essentials informieren schnell, unkompliziert und verständlich • als Einführung in ein aktuelles Thema aus Ihrem Fachgebiet • als Einstieg in ein für Sie noch unbekanntes Themenfeld • als Einblick, um zum Thema mitreden zu können Die Bücher in elektronischer und gedruckter Form bringen das Expertenwissen von Springer-Fachautoren kompakt zur Darstellung. Sie sind besonders für die Nutzung als eBook auf Tablet-PCs, eBook-Readern und Smartphones geeignet. essentials: Wissensbausteine aus den Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaf- ten, aus Technik und Naturwissenschaften sowie aus Medizin, Psychologie und Gesundheitsberufen. Von renommierten Autoren aller Springer-Verlagsmarken. Weitere Bände in dieser Reihe http://www.springer.com/series/13088 Stephanie Funk Das Erbe im Netz Rechtslage und Praxis des digitalen Nachlasses Stephanie Funk Bartsch Rechtsanwälte PartG mbB Karlsruhe, Deutschland ISSN 2197-6708 ISSN 2197-6716 (electronic) essentials ISBN 978-3-658-18395-0 ISBN 978-3-658-18396-7 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-18396-7 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbiblio- grafie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer Gabler © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2017 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. 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Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Springer Gabler ist Teil von Springer Nature Die eingetragene Gesellschaft ist Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH Die Anschrift der Gesellschaft ist: Abraham-Lincoln-Str. 46, 65189 Wiesbaden, Germany Was Sie in diesem essential finden können • Definition des digitalen Nachlasses • Bedeutung des digitalen Nachlasses für Erben und Bevollmächtigte • Überblick über die Rechtslage • Regelungsmöglichkeiten zu Lebzeiten V Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung .................................................. 1 2 Definition des digitalen Nachlasses ............................. 3 3 Interessenslage von Hinterbliebenen und Bevollmächtigten ........ 5 4 Problemdarstellung am Beispiel des Zugangs zu E-Mail-Konten .... 7 4.1 Grundsatz der Universalsukzession .......................... 7 4.2 Vermögenswerte und nichtvermögenswerte Positionen .......... 8 4.3 Zugangsmöglichkeit ...................................... 11 4.3.1 Telekommunikationsgesetz (TKG) .................... 12 4.3.2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) .................... 14 4.3.3 Postmortales Persönlichkeitsrecht ..................... 16 4.3.4 AGB der Diensteanbieter ............................ 17 4.3.5 Fehlende Kenntnis der Zugangsdaten .................. 19 4.3.6 „Zero-Knowledge“ ................................. 19 4.4 Handhabung der Rechtsprechung – Urteil des Landgerichts Berlin vom 17.12.2015, Az. 20 O 172/15 .......... 20 5 Auswirkungen für die Praxis .................................. 25 5.1 Testamente ............................................. 26 5.2 Hinterlegung und Speicherung von Zugangsdaten .............. 32 5.3 „Google-Testament“ ...................................... 35 5.4 Möglichkeiten der Erben nach dem Erbfall .................... 36 6 Fazit ...................................................... 39 Literatur ...................................................... 43 VII 1 Einleitung Wir leben „4.0“. Industrie 4.0, Arbeiten 4.0, Recht 4.0, Verbraucherschutz 4.0 – diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen in einer Zeit, in der der digitale Wandel unaufhaltsam voranschreitet und unser wirtschaftliches wie gesellschaft- liches Leben dominiert. Die Digitalisierung prägt nicht nur die Arbeitswelt, sondern insbesondere unser privates Leben. Dementsprechend haben sich die Zeiten auch im privaten Umgang mit Daten im Laufe der letzten Jahre zunehmend stark verändert. Wur- den früher Briefe geschrieben, so ist heute die E-Mail längst das Mittel der Wahl, um dem Empfänger unkompliziert und ohne zeitliche Verzögerung Nachrichten zuzustellen. Früher teilte manch einer seine Gedanken dem Tagebuch mit – heute werden Beiträge über das eigene Leben bei Facebook gepostet. Den Gang ins Geschäft erspart die Online-Bestellung, den Überweisungsträger das Online-Ban- king. Wo früher nur das Fernsehprogramm auf einen wartete, greift man heute zu jeder Zeit auf Angebote der Streaming-Dienste zurück; den Flohmarktstand ersetzt die Kleinanzeige bei eBay oder Quoka. Das digitale Fotoarchiv ersetzt das Fotoalbum. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Dabei hat die Realität von heute nicht nur junge Menschen, sondern verstärkt auch ältere Menschen eingeholt, die mit dem Wandel der Zeit mithalten. Mit Blick auf das Internet und seine vielfältigen Möglichkeiten wird schnell klar, dass dort Spuren zurückbleiben, die uns selbst überdauern. Und so hinterlassen wir bei unserem Tod nicht nur das Haus, das Auto, den Schmuck und das Bankvermögen, sondern auch unsere Passwörter, E-Mails, Blogbeiträge, Fotos, Videos und Doku- mente im Netz. In Zahlen ausgedrückt sieht die aktuelle Internetnutzung wie folgt aus: Die Zahl der Onlinenutzer stieg im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 2 Mio. auf insgesamt 58 Mio.; dies entspricht einem Anteil von 83,8 % der deutschspra- chigen Bevölkerung ab 14 Jahren.1 Dabei nimmt die Kommunikation im Internet © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2017 1 S. Funk, Das Erbe im Netz, essentials, DOI 10.1007/978-3-658-18396-7_1 2 1 Einleitung mit 39 % den größten Anteil der online verbrachten Zeit ein und übertrifft damit die Zeit, die mit Mediennutzung, Informationssuche, Spielen und Transaktionen verbracht wird.2 Das E-Mailen, Chatten und die Interaktion in Social-Media- Angeboten liegen somit ganz weit vorne.3 Gleichwohl wurde lange Zeit nicht hinterfragt, wie der digitale Nachlass ver- erbt wird und ob und warum für ihn möglicherweise andere Regelungen gelten könnten als für den – analogen – Nachlass im Übrigen. Erst in den letzten Jah- ren geriet der digitale Aspekt des Nachlasses zunehmend in den Fokus, als in der juristischen Literatur verstärkt der Frage nach der Handhabung des digitalen Erbes nachgegangen wurde. Aus erbrechtlicher Sicht ist der digitale Nachlass bislang stiefmütterlich behandelt worden. Eine ausdrückliche gesetzliche Rege- lung gibt es nicht. Mittlerweile hat sich aber das Problembewusstsein verschärft, wobei jedoch immer noch viele Fragen offen sind und teils kontrovers diskutiert werden. Das genaue Zusammenspiel zwischen Erbrecht, Grundrechten, Datenschutz und Geschäftspraktiken der Diensteanbieter ist dabei noch weitgehend ungeklärt und die zugrunde liegenden Rechtsfragen sind umstritten.4 Dieses Werk soll einen Überblick darüber geben, was den digitalen Nachlass ausmacht, sowie über die vielschichtigen Fragestellungen, die das „Erbe im Netz“ mit sich bringt. Sodann werden Ansätze aufgezeigt, welche Möglichkeiten für den künftigen Erblasser zu Lebzeiten bestehen, das digitale Erbe nach eigenen Wünschen zu lenken, namentlich durch Testament. Zu erörtern sein wird aber auch die Frage nach Regelungsmöglichkeiten im Rahmen von Vorsorgevollmach- ten, denn der Begriff des digitalen „Nachlasses“ verleitet zu Unrecht dazu, die Problematik der lebzeitigen Geschäftsunfähigkeit aus dem Blick zu verlieren.5 1ARD/ZDF Onlinestudie 2016, S. 2. 2ARD/ZDF Onlinestudie 2016, S. 5. 3wie vor. 4Raude, RNotZ 2017, 17. 5Raude, RNotZ 2017, 17, 24. 2 Definition des digitalen Nachlasses Bevor der Frage nachgegangen werden kann, wie es sich mit der juristischen und praktischen Handhabung des digitalen Nachlasses verhält, ist vorab zu klären, was dieser Begriff eigentlich umfasst. Ebenso wenig wie eine gesetzliche Rege- lung zum digitalen Nachlass vorhanden ist lässt sich auf eine Legaldefinition zurückgreifen. Der Rechtsanwender steht damit vor der Aufgabe, ältere gesetz- liche Regelungen von allgemeiner Tragweite auf neue Entwicklungen zu bezie- hen.1 Umschreiben lässt sich der digitale Nachlass als die „Gesamtheit des digi- talen Vermögens“2, wobei darunter alle Rechtsverhältnisse des Erblassers im Zusammenhang mit informationstechnischen Systemen3 fallen, einschließlich des gesamten elektronischen Datenbestandes.4 Präziser ausgedrückt ist der digi- tale Nachlass die Gesamtheit des digitalen Vermögens des Erblassers, sämtli- cher gespeicherten Daten, ob auf heimischen Datenträgern, im Internet oder auf Clouds, inklusive der Hard- und Software sowie der Zugänge zum World Wide Web.5 Damit ist klar, dass nicht nur die Internetkonten des Benutzers zu dessen digitalem Erbe gehören, sondern dass dieses beispielsweise auch die auf USB- Sticks und CDs sowie der Festplatte gespeicherten Dokumente wie Fotos, Filme und Dateien sämtlicher Art umfasst. 1Hoor, ZAP 2016, 1127. 2Bräutigam in: Stellungnahme DAV 34/2013, S. 93; BVerfGE NJW 2008, 822. 3Steiner/Holzer, ZEV 2015, 262, 262. 4Deusch, ZEV 2014, 2. 5Herzog, NJW 2013, 3745. © Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2017 3 S. Funk, Das Erbe im Netz, essentials, DOI 10.1007/978-3-658-18396-7_2