Unauthenticated Download Date | 11/29/16 7:27 AM ACTA CONC I LIORVM OECVM EN I CORVM SVB AVSPICIIS ACADEMIAE SCIENTIARVM BAVARICAE EDITA SERIES SECVNDA VOLVMEN TERTIVM PARS TERTIA DE GRUYTER Unauthenticated Download Date | 11/29/16 7:27 AM CONCILIVM VNIVERSALE NICAENVM SECVNDVM CONCILII ACTIONES VI–VII TARASII ET SYNODI EPISTVLAE EPIPHANII SERMO LAVDATORIVS CANONES TARASII EPISTVLAE POST SYNODVM SCRIPTAE APPENDIX GRAECA EDIDIT ERICH LAMBERZ ADIVVANTE UWE DUBIELZIG INDICES CONFECIT GERARD DUURSMA DE GRUYTER Unauthenticated Download Date | 11/29/16 7:27 AM ISBN 978-3-11-041117-1 e-ISBN 978-3-11-041184-3 LibraryofCongressCataloging-in-PublicationData ACIPcatalogrecordforthisbookhasbeenappliedforattheLibraryofCongress. BibliografischeInformationderDeutschenNationalbibliothek DieDeutscheNationalbibliothekverzeichnetdiesePublikationinderDeutschen Nationalbibliografie;detailliertebibliografischeDatensindimInternet überhttp://dnb.dnb.deabrufbar. (cid:31)2016WalterdeGruyterGmbH,Berlin/Boston DruckundbuchbinderischeVerarbeitung:Hubert&Co.GmbH&Co.KG,Göttingen (cid:31)(cid:31)GedrucktaufsäurefreiemPapier PrintedinGermany www.degruyter.com Unauthenticated Download Date | 11/29/16 7:27 AM INHALT EINLEITUNG ........................................................................................................... VII Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur ............................................... XXI CONSPECTVS SIGLORVM ET EDITIONVM .............................................................. XXVI ACTIO SEXTA .......................................................................................................... 600 REFVTATIO DEFINITIONIS SYNODI HIERIAE TOMVS I ......................................................................................................... 602 TOMVS II ........................................................................................................ 624 TOMVS III ...................................................................................................... 652 TOMVS IV ....................................................................................................... 676 TOMVS V ........................................................................................................ 706 TOMVS VI ....................................................................................................... 748 ACTIO SEPTIMA ..................................................................................................... 794 DEFINITIO FIDEI ............................................................................................... 820 SVBSCRIPTIONES ............................................................................................... 828 ANATHEMATA ET ACCLAMATIONES .............................................................. 852 TARASII ET SYNODI EPISTVLA AD IMPERATORES .................................................... 858 SYNODI EPISTVLA AD CLERVM CONSTANTINOPOLITANVM ................................. 870 EPIPHANII SERMO LAVDATORIVS ............................................................................. 878 CANONES ..................................................................................................................... 898 TARASII EPISTVLA I AD HADRIANVM PAPAM ........................................................... 926 TARASII EPISTVLA II AD HADRIANVM PAPAM .......................................................... 932 TARASII EPISTVLA AD IOHANNEM PRESBYTERVM .................................................. 946 APPENDIX GRAECA QVOMODO INTELLIGENDVM SIT DEI NOMEN ESSE INCOMMVNICABILE ............ 959 TARASII EPISTVLA AD EPISCOPOS SICILIAE .............................................................. 963 ACTIO OCTAVA QVAE DICITVR ................................................................................. 967 ADDENDA ET CORRIGENDA AD PARTES I-II ............................................................ 971 INDICES AD PARTES I–III ............................................................................................ 975 Unauthenticated Download Date | 11/29/16 7:27 AM Unauthenticated Download Date | 11/29/16 7:27 AM EINLEITUNG Der dritte Band der Edition der Akten des Nicaenum II bietet, wie schon die beiden vorherigen Bände, einen neu konstituierten und vielfach von den bisherigen Drucken abweichenden Text. Er weicht darüber hinaus aber auch in der Folge der Texte von der in den bisherigen Drucken üblichen Anordnung ab. Die Gründe dafür sollen in der folgenden Analyse der direkten und indirekten Überlieferung dieses Teils der Akten dargelegt, die Ergebnisse in eine zusammenfassende Darstellung der Gesamtüberlieferung der Akten eingebunden werden. Die Edition des griechischen Textes beruht für die direkte Überlieferung auch in diesem Band auf den vier Hauptzeugen H V T M. Doch weichen sowohl Text als auch Textbestand der Handschriften hier wesentlich stärker voneinander ab als zu- vor: In H ist der Text der Akten ab der sechsten Sitzung in zunehmendem Maße ver- kürzt.1 Die in V überlieferte Fassung ist in den Abschnitten, die im 9. Jh. in die kanonistischen Sammlungen übernommen wurden (Horos, Kanones, zweiter Brief des Tarasios an Hadrian), von deren Überlieferung beeinflußt.2 T schiebt nach dem Ende der sechsten Sitzung eine zusätzliche, der kanonistischen Überlieferung ent- nommene Fassung des Horos ein.3 M läßt den Text der Kanones und des zweiten Briefes des Tarasios an Hadrian mit explizitem Verweis auf die kanonistische Über- lieferung aus.4 Über weitere Unterschiede im Textbestand wird sogleich zu sprechen sein. Für die Edition der Übersetzung des Anastasius Bibliothecarius bilden weiterhin die Hauptzeugen P V E die Grundlage. Den vollständigen Text überliefern aller- dings nur die Handschrift P und ihr Apographon R (Vat. Reg. lat. 1046). In V fehlt am Ende der Handschrift durch Blattverlust der Text ab p. 927,4 dei et saluatoris. Ab dieser Stelle wird deshalb die sonst nicht berücksichtigte Handschrift H zur Rekon- struktion der mit E gemeinsamen Vorlage herangezogen.5 Schließlich bricht auch der Text von E und H wegen Blattverlustes in der gemeinsamen Vorlage mit den Worten 1 Vgl. die Beschreibung des Harleianus 5665 in Band I, IX–XI und die Einleitung zu Band II, XXIV. Durch die Heranziehung eines inzwischen im Internet zugänglichen Digitalisats der Handschrift (http://www.bl.uk/manuscripts/Viewer.aspx?ref=harley_ms_5665) konnten einige Angaben zu den Lesarten der Handschrift, die ab der fünften Sitzung durch Tintenfraß stark beschädigt ist, korrigiert oder präzisiert werden. Soweit sich daraus Korrekturen zu den Angaben bei Lamberz, Bischofslisten ergeben, ist dies im kritischen Apparat vermerkt. Für die in H offenbar bewußt vor- genommenen Kürzungen ist im Textzeugenapparat die Formulierung praetermisit verwendet. Zu den Kürzungen von H in den Kanones vgl. auch COGD I 301. 2 Siehe unten S. XVI–XIX den Abschnitt zur kanonistischen Überlieferung. 3 Vgl. Uphus XXI—XXII, COGD I 300–301 und die Einleitung zu Band I, XIII. Die Beschreibung von T in Band I, XIII–XIV ist hinsichtlich des Erhaltungszustands zu modifizieren: Es gab zwar schon im 16. Jh. Schäden in T, wie die entsprechenden Lücken und Fehler in den Apographa Vc Ml Vd zeigen, aber die durch Feuchtigkeit entstandenen Abdrücke der Schrift auf gegenüberliegenden Seiten, die den Text von T im letzten Teil der Akten an vielen Stellen unlesbar machen, sind später zu datieren und gehören sicherlich in die Zeit des Brandes der Turiner Bibliothek von 1904. Denn die Apographa bieten an diesen Stellen einen Text, der eine bessere Lesbarkeit als heute voraus- setzt. 4 Vgl. die Einleitung zu Band I, XIV und den kritischen Apparat zu p. 898,1 und 932,1–3. 5 Vgl. die Einleitung zu Band I, LXII. Brought to you by | Cambridge University Library Authenticated Download Date | 10/28/16 10:43 AM VIII EINLEITUNG receptos per (p. 951,11) ab, so daß für den Schluß dieses Briefes nur P zur Verfügung steht. Er wird hier zum ersten Mal aus P ediert. Die Editio Romana und die späteren Drucke bieten an dieser Stelle mangels Kenntnis von P und R den Text der 1540 gedruckten Übersetzung des Longolius.6 Für die Rekonstruktion der Überlieferungsgeschichte der Akten ist es nun von besonderer Bedeutung, daß die griechische Handschrift M und die Übersetzung des Anastasius zwischen dem Brief der Synode an den Klerus von Konstantinopel und den Kanones den Sermo laudatorius des Epiphanios von Catania7 überliefern und sowohl in M als auch bei Anastasius die Akten mit dem Brief des Tarasios an den Presbyter Johannes enden. H V T überliefern dagegen an der Stelle des Sermo lau- datorius eine achte Sitzung in Konstantinopel und lassen auf den Brief an den Pres- byter Johannes ohne stärkeren Einschnitt8 weitere fünf Texte aus nachkonziliarer Zeit folgen. Als letzter Text erscheint in H und V der Brief des Methodios an den Patriarchen von Jerusalem aus dem Jahre 846. 9 T bricht, durch Blattverluste bedingt, im Brief des Tarasios an die sizilischen Bischöfe zwar schon vorher ab, wird aber im verlorenen Teil sicherlich die gleichen Texte enthalten haben wie H und V. Daß nicht nur T, wie es bisher scheinen konnte,10 sondern auch der Hyparchetypus von H und V den Text ��� ��� ����� �� ����������� ����� (p. 959–962) an der glei- chen Stelle wie T enthalten hat, beweist die in H (f. 241r oben) erhalten gebliebene Zeile ������������ ��� ����������� (p. 960,8), deren Lesung nunmehr als sicher gelten kann.11 Dieser Text ist demgemäß in V oder seiner Vorlage wohl bewußt aus- gelassen worden.12 6 Zu den Einzelheiten vgl. Lamberz, Editio Romana 355–358 und die Einleitung zu Band I, LVIII. 7 Die Zweifel von A. Kazhdan (Epiphanios of Catania. A Panegyrist of the Council in Nicaea of 787?, �������� 15, 1991, 145–153) an der Echtheit des Sermo (vgl. Bischofslisten 29 Anm. 97) ha- ben sich nicht bestätigt, ebensowenig die Bischofslisten 34 noch geäußerten Bedenken, ob der Ser- mo zum ursprünglichen Bestand der Akten gehört (siehe auch unten Anm. 15 und 45). Es sei hier nur auf die auffällige Übereinstimmung zwischen dem Text des Sermo (p. 878,10–11) und der Sub- scriptio des Epiphanios (Act. IV p. 490,26) hingewiesen. 8 Dies zeigt sich auch an der durchgehenden Zählung der auf die ‚achte Sitzung‘ in H V T folgenden Texte als �������� (vgl. den kritischen Apparat zu p. 926,1, wo der erste Brief des Tarasios an Hadrian als ��������� �� gezählt wird). Diese Zählung entspringt einem rein mechanischen Ver- fahren, das durch die im Text enthaltenen Titel oder Zwischentitel veranlaßt ist; in M und bei Ana- stasius Bibliothecarius findet sie sich nicht. Daß die auf die siebte Sitzung folgenden beiden Schrei- ben an die Kaiser und den Klerus als Kapitel �� und �� gezählt werden (�� ist in H f. 238r zu Be- ginn der Anathematismen der siebten Sitzung erhalten), berechtigt deshalb nicht dazu, sie als Be- standteil der siebten Sitzung anzusehen. Die Schreiben sind zwar sicherlich in Nikaia verfaßt, aber nicht in das Protokoll der siebten Sitzung eingebunden. Da die Zählung in H V T ab den Kanones die sicherlich erst nach 886 erfolgte Einfügung der ‚achten Sitzung‘ voraussetzt (siehe unten S. X mit Anm. 22), kann sie nicht vor dem Ende des 9. Jh. vorgenommen worden sein. Ob die Einfü- gung dieser Sitzung, die Hinzufügung der Texte nach dem Brief des Tarasios an den Presbyter Jo- hannes und die ��������-Zählung gleichzeitig stattgefunden haben und die Fassung von H V T damit als eine fest umrissene Redaktion der Akten zu gelten hat, läßt sich wohl nicht mehr klären. 9 Grumel/Darrouzès, Regestes n. 434, ediert bei Pitra, Monumenta II 355–357; vgl. auch die Einlei- tung zu Band I, VII–VIII mit Anm. 3–4. 10 So noch Lamberz, Bischofslisten 37 Anm. 148. 11 Siehe die Einleitung zu Band I, X Anm. 12 und oben Anm. 1. 12 Zu den in der Textrezension von V auch an anderen Stellen vorgenommenen Änderungen und Kürzungen vgl. die Einleitung zu Band I, XII. Brought to you by | Cambridge University Library Authenticated Download Date | 10/28/16 10:43 AM EINLEITUNG IX Die Tatsache, daß der Sermo laudatorius und die ‚achte Sitzung‘ konkurrierend an der gleichen Stelle überliefert sind,13 zwingt zu der Entscheidung, welchem Text an dieser Stelle der Vorzug zu geben ist.14 Für die Aufnahme des Sermo laudatorius sprechen zum einen die gleichzeitige Bezeugung in der griechischen und lateinischen Überlieferung,15 zum anderen erhebliche Zweifel an der Echtheit der in H V T überlieferten ‚achten Sitzung‘.16 Die Anstöße, die der Text dieser Sitzung bietet (vor allem die Bezeichnung Irenes als ��������� und Konstantins als ������������), sind bereits an anderer Stelle erörtert worden.17 Sie lassen sich durch weitere Beobachtungen vermehren: ������������� ist in den Akten sonst nur für die Ver- knüpfung von kaiserlicher und göttlicher Herrschaft (p. 252,17; 540,1–2; 690,8; 866,27), nicht als Bezeichnung für ein Mitkaisertum verwendet. Die Bezeichnung Irenes als ������ ����������� ������������ (p. 967,14–15) hat ebenfalls keine Parallele in den Akten. Man fragt sich auch, zu welcher historischen Situation ein Mitkaisertum Konstantins passen soll.18 Zum Jahr 787 paßt es jedenfalls nicht. Die päpstlichen Legaten und die Vertreter der östlichen Patriarchate sind im Protokoll nicht erwähnt. Die Auswahl der in der Sitzung angeblich verlesenen Testimonia ist willkürlich und erfaßt, wenn man von der Erwähnung des Kanons 82 des Quini- sextums absieht, kaum relevante Texte. Ein Teil der genannten Testimonia steht zu- dem nicht, wie behauptet wird, in der vierten, sondern erst in der fünften Sitzung. Schließlich fehlt in den anderen Sitzungen des Konzils und in der nachkonziliaren 13 Dies wird in den bisherigen Drucken dadurch verschleiert, daß die ‚achte Sitzung‘ vor, der Sermo laudatorius nach den Kanones abgedruckt ist, ein Verfahren, das wohl erst in der letzten Phase der Edition gewählt wurde und kaum den ursprünglichen Intentionen Pierre Morins entsprochen ha- ben dürfte (vgl. Anm. 16). 14 Ginge man davon aus, daß es sich um zwei gleichrangige Fassungen des Aktentextes handelt, ließe sich eine Paralleledition der beiden Fassungen in Erwägung ziehen (etwa in einer digitalen Edi- tion). Doch die Voraussetzungen dazu sind, wie im Folgenden ausgeführt, hier nicht gegeben. 15 Es finden sich zwar keine Zitate aus dem Sermo laudatorius in den Exzerpten aus der ersten lateini- schen Übersetzung, doch spricht die Nennung von 350 Konzilsteilnehmern (iuxta trecentorum quinquaginta episcoporum) im Liber pontificalis (I p. 512,4–5 Duchesne) dafür, daß der Sermo in dem nach Rom gesandten griechischen Exemplar der Akten enthalten war; denn die Zahl von 350 Konzilsteilnehmern ist in den überlieferten Akten nur dort (p. 894,4) genannt; vgl. auch Lamberz, Bischofslisten 29 mit Anm. 97 und 34 mit Anm. 131. 16 Bedenken gegen die Echtheit hatte bereits Pierre Morin: Er bemerkt in seinen zur Vorbereitung der Editio Romana angefertigten Notizen im Vallic. R 5 f. 58r (zur Handschrift vgl. Lamberz, Editio Romana 338–339): „Hic graece est octaua actio … haec non sunt in latino et uidentur hoc loco su- pervacanea. nam definitio synodi et acclamationes supra (d. h. in der siebten Sitzung) posita sunt.“ Diese Skepsis spiegelt sich in abgeschwächter Form noch in der Marginalie der Editio Romana (p. 679; wiederholt bei Mansi 13, 414 B–C) zum Anfang des Textes wieder. 17 Vgl. Lamberz, Bischofslisten 28–29 mit Anm. 96–100; vgl. auch die Einleitungen zu Band I, LII– LIV und zu Band II, XI. Die Tatsache, daß Irene und Konstantin in den Akten nicht immer in der gleichen Folge genannt werden (die Belege dazu bei Speck, Konstantin VI., II 503 Anm. 54–59 und Lamberz, Bischofslisten 29 Anm. 99), ist – was Bischofslisten Anm. 99 nicht ausreichend deutlich wird – für die Frage der Echtheit der achten Sitzung ohne Relevanz. Es sei hier nochmals betont, daß eine Zusammenkunft von Kaisern und Konzilsteilnehmern in Konstantinopel, von der Theo- phanes und andere berichten (vgl. Anm. 20), nicht grundsätzlich bestritten, sondern ein mit gra- vierenden Mängeln behaftetes Sitzungsprotokoll einer solchen Zusammenkunft als spätere Zutat in der Aktenüberlieferung erwiesen werden soll. 18 Passend wäre allenfalls die Situation im Sommer 790; vgl. R.-J. Lilie, Byzanz unter Eirene und Konstantin VI. (780–802) (Berliner Byzantinistische Studien 2), Frankfurt a. M. u. a. 1996, 248–250. Brought to you by | Cambridge University Library Authenticated Download Date | 10/28/16 10:43 AM X EINLEITUNG Korrespondenz jeder Hinweis auf eine achte Sitzung.19 Diese Kompilation aus erzählendem Bericht und Sitzungsprotokoll kann, wie die historischen Ungereimt- heiten und die formalen Mängel zeigen, erst in sehr viel späterer Zeit entstanden sein. Sie schöpft offenbar aus historiographischen oder hagiographischen Quellen und beruht nicht auf der Kenntnis von Konzilsdokumenten.20 Die Beweggründe, den Sermo laudatorius durch eine achte Sitzung zu ersetzen, sind in späteren Entwick- lungen zu suchen: Schon in der ursprünglichen Fassung der Konzilsakten stand Ta- rasios als Initiator und Dirigent des Konzils im Vordergrund, und diese Tendenz wurde zu Beginn des 9. Jh. durch die Hinzufügung der Einleitungsstücke21 und weiterer Briefe des Tarasios (zweiter Brief an Hadrian und Brief an den Presbyter Johannes) noch verstärkt. Dies mußte in einer Zeit, in der sich das Machtverhältnis zwischen Patriarch und Kaiser wieder verschoben hatte, Anstoß erregen:22 Ein öku- menisches Konzil, an dem die Kaiser nicht in irgendeiner Form teilgenommen und dessen Beschlüsse sie durch ihre Unterschrift nicht sanktioniert hatten, erschien nicht akzeptabel.23 Da die Kanones und der erste Brief des Tarasios an Hadrian als in Konstantinopel verfaßte Texte verstanden werden konnten,24 der Sermo laudatorius aber offenkundig in Nikaia gehalten ist, war dies die passende Stelle, um den Sermo 19 Man würde vor allem im ersten Brief des Tarasios an Hadrian (p. 926–930), der als in Konstantino- pel verfaßtes Begleitschreiben zur Übersendung der Akten an Rom anzusehen ist (vgl. unten S. XIV–XV), eine solche Erwähnung erwarten. Die beiden Stellen im Horos (p. 822,9–13) und im Brief des Konzils an die Kaiser (p. 866,21–26), die man als Ankündigung einer Sitzung in Konstan- tinopel aufgefaßt hat, sind, wie an anderer Stelle gezeigt (Lamberz, Bischofslisten 29 Anm. 100; Ein- leitung zu Band I, LIV Anm. 250), nicht in diesem Sinne zu verstehen. 20 Neben dem knappen Bericht des Theophanes (p. 463,5–10 de Boor; zur Datierung der Sitzung bei Theophanes vgl. C. Mango(cid:31)/ R. Scott, The Chronicle of Theophanes Confessor. Byzantine and Near Eastern History AD 284–813. Translated with Introduction and Commentary with the assis- tance of G. Greatrex, Oxford 1997, 635 Anm. 2 zu AM 6287 und 637 Anm. 3–4 zu AM 6280) ist vor allem die nach 843 entstandene Vita Tarasii des Ignatios Diakonos (§ 30, p. 106–107 Efthymia- dis) zu nennen (weitere Stellen bei I. Rochow, Byzanz im 8. Jahrhundert in der Sicht des Theopha- nes. Quellenkritisch-historischer Kommentar zu den Jahren 715–813 [Berliner Byzantinistische Ar- beiten 57], Berlin 1991, 248–249; vgl. auch dies., Das 2. Konzil von Nikaia [787] in byzantinischen Chroniken und Heiligenviten, in: Chr.-F. Collatz [Hrsg.], Dissertatiunculae criticae. Festschrift für G. Chr. Hansen, Würzburg 1998, 417–430). Man pflegt die ‚achte Sitzung‘ der Konzilsakten als Quelle für die Schilderung der Sitzung in Konstantinopel bei Ignatios anzusehen (vgl. Efthymiadis 228). Es scheint aber wahrscheinlicher, daß der Kompilator der ‚achten Sitzung‘ und Ignatios einer gemeinsamen historiographischen Quelle folgen. Die Erzählung des Ignatios enthält jedenfalls nicht die Fehler und Ungereimtheiten der ‚achten Sitzung‘. Es kann nicht einmal als gesichert gel- ten, daß die Schilderung des Konzilsverlaufs bis zur siebten Sitzung in § 29 (p. 104—106 Efthymia- dis) der Vita direkte Kenntnis der Akten voraussetzt (so Efthymiadis 227–228); skeptisch dazu C. Ludwig in: R.-J. Lilie (Hrsg.), Die Patriarchen der ikonoklastischen Zeit (Berliner Byzantinistische Studien 5), Frankfurt a.M. u. a. 1999, 85. 21 Nur hier (p. 12,3–7) findet sich namentliche Kritik an Kaiser Leon III., die vor dem Sturz Irenes, also dem Ende der Dynastie (802), kaum denkbar ist (so schon Speck, Ich bin’s nicht 26–28 und 306). Sie wird in den Akten selbst vermieden (in Act. VI p. 780,23–28 begnügt sich die Refutatio damit, die weltlichen Aufgaben der Kaiser pointiert hervorzuheben), in der Korrespondenz mit Rom ist sie allenfalls angedeutet (vgl. die im Quellenapparat zu p. 12,3–7 genannten Parallelen). Zur Erweiterung der Akten zu Beginn des 9. Jh. siehe unten S. XV–XVI. 22 Eine solche Situation war wohl erst nach dem Ende des zweiten Patriarchats des Photios (886) ge- geben. 23 Dies formuliert gleich der Anfangssatz der Sitzung (p. 967,6–8): �� ��� ���������� ��������� �������� ���� ���� ���������� �� ������� �������� �� ����������� �� ������. 24 Dies trifft auf die Kanones aber nur scheinbar zu; siehe unten Anm. 45. Brought to you by | Cambridge University Library Authenticated Download Date | 10/28/16 10:43 AM
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