W (cid:56)(cid:77)(cid:92)(cid:77)(cid:90)(cid:8)(cid:41)(cid:88)(cid:73)(cid:92)(cid:80)(cid:97)(cid:8)(cid:16)(cid:48)(cid:90)(cid:91)(cid:79)(cid:22)(cid:17) (cid:42)(cid:219)(cid:90)(cid:79)(cid:77)(cid:90)(cid:84)(cid:81)(cid:75)(cid:80)(cid:77)(cid:91)(cid:8)(cid:58)(cid:77)(cid:75)(cid:80)(cid:92) (cid:59)(cid:88)(cid:90)(cid:81)(cid:86)(cid:79)(cid:77)(cid:90)(cid:91)(cid:8)(cid:51)(cid:93)(cid:90)(cid:98)(cid:84)(cid:77)(cid:80)(cid:90)(cid:74)(cid:219)(cid:75)(cid:80)(cid:77)(cid:90)(cid:8) (cid:76)(cid:77)(cid:90)(cid:8)(cid:58)(cid:77)(cid:75)(cid:80)(cid:92)(cid:91)(cid:95)(cid:81)(cid:91)(cid:91)(cid:77)(cid:86)(cid:91)(cid:75)(cid:80)(cid:73)(cid:78)(cid:92) (cid:59)(cid:81)(cid:84)(cid:94)(cid:81)(cid:73)(cid:8)(cid:44)(cid:93)(cid:84)(cid:84)(cid:81)(cid:86)(cid:79)(cid:77)(cid:90) (cid:42)(cid:219)(cid:90)(cid:79)(cid:77)(cid:90)(cid:84)(cid:81)(cid:75)(cid:80)(cid:77)(cid:91)(cid:8)(cid:58)(cid:77)(cid:75)(cid:80)(cid:92) (cid:42)(cid:73)(cid:86)(cid:76)(cid:8)(cid:49)(cid:49) (cid:59)(cid:75)(cid:80)(cid:93)(cid:84)(cid:76)(cid:90)(cid:77)(cid:75)(cid:80)(cid:92) (cid:41)(cid:84)(cid:84)(cid:79)(cid:77)(cid:85)(cid:77)(cid:81)(cid:86)(cid:77)(cid:90)(cid:8)(cid:60)(cid:77)(cid:81)(cid:84) (cid:44)(cid:90)(cid:81)(cid:92)(cid:92)(cid:77)(cid:20)(cid:8)(cid:73)(cid:83)(cid:92)(cid:93)(cid:73)(cid:84)(cid:81)(cid:91)(cid:81)(cid:77)(cid:90)(cid:92)(cid:77)(cid:8)(cid:41)(cid:93)(cid:227)(cid:73)(cid:79)(cid:77) (cid:26)(cid:24)(cid:24)(cid:32) (cid:8) (cid:59)(cid:88)(cid:90)(cid:81)(cid:86)(cid:79)(cid:77)(cid:90)(cid:63)(cid:81)(cid:77)(cid:86)(cid:54)(cid:77)(cid:95)(cid:65)(cid:87)(cid:90)(cid:83) Univ.-Prof. Dr. Silvia Dullinger Institut für Zivilrecht Johannes-Kepler-Universität Linz, Österreich Zitiervorschlag: Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil3 Rz Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nach- druckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbei- tungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. © 2000, 2002 und 2008 Springer-Verlag/Wien Printed in Austria SpringerWienNewYork ist ein Unternehmen von Springer Science + Business Media springer.at Produkthaftung: Sämtliche Angaben in diesem Fachbuch/wissenschaftlichen Werk erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung und Kontrolle ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors, der Herausgeber oder des Verlages aus dem Inhalt dieses Werkes ist ausgeschlossen. Textkonvertierung und Umbruch: Grafi k Rödl, 2486 Pottendorf Druck und Bindung: Ferdinand Berger & Söhne Gesellschaft m.b.H., 3580 Horn Gedruckt auf säurefreiem, chlorfrei gebleichtem Papier – TCF SPIN: 12039517 Bibliografi sche Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografi e; detaillierte bibliografi sche Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. ISSN 0723-5097 ISBN 978-3-211-73838-2 SpringerWienNewYork ISBN 978-3-211-83759-7 2. Aufl . SpringerWienNewYork Geleitwort des Herausgebers Das Bürgerliche Recht zählt zu den zentralen Gebieten der Rechtswissen- schaften und damit auch des rechtswissenschaftlichen Studiums, aber auch neuester Studienangebote für künftige Wirtschaftsjuristen. Es wird den Studierenden schon wegen seines Umfangs in mehreren Vorlesungen von verschiedenen Vortragenden vermittelt. Daran ist auch die Darstellung in dieser Lehrbuchreihe orientiert; sie verteilt sich auf sieben Bände: I. All- gemeiner Teil; II. Allgemeines Schuldrecht; III. Besonderes Schuldrecht; IV. Sachenr echt; V. Familienrecht; VI. Erbrecht; VII. Internationales Privat- recht. Ergänzt wird diese Lehrbuchreihe durch den Band VIII. Prüfungs- training. Fallrepetitorium mit Lösungen. Die Zielsetzung der – überaus freundlich aufgenommenen (vgl Schauer, JBl 2002, 676 und JBl 2004, 672) – Lehrbuchreihe ist eine pädagogische: Die Darstellung des Rechtsstoffs ist an den Bedürfnissen der Studierenden orientiert und auf eine systematische sowie anschauliche Behandlung der wesentlichen Rechtsprobleme ausgerichtet. Dabei werden im Sinne einer wissenschaftlichen Berufsvorbildung die Gründe für Entscheidungen des Gesetzgebers und wichtige Streitfragen besonders erörtert, um zum selb- ständigen, problemorientierten Nachdenken – auch in neu auftauchenden Zusammenhängen – anzuregen. Angesichts der ausufernden Gesetzgebung der letzten Jahre und Jahrzehnte kann und soll nicht jedes Detail des um- fangreichen Rechtsgebiets behandelt, sondern vor allem das Verständnis der zentralen Rechtsinstitute und deren Zusammenwirken gefördert wer- den. Die Verwendung von Kleindruck möge den Studierenden helfen, bei der Wiederholung Grundlegendes und Details zu unterscheiden. Die aus- führlichen Register erleichtern den raschen Zugang zu konkreten Fragestel- lungen. Verweise (mit Bezug auf die Randzahlen) innerhalb des einzelnen Bandes sowie Verweise auf die Darstellung in anderen Bänden sollen die Wechselbezüge zwischen verschiedenen Rechtsinstituten des Bürgerlichen Rechts deutlich machen. Dabei wird auf andere Bände durch Bezug auf die Bandzahl (römische Zahl) und die Randzahl verwiesen. Der didaktischen Ausrichtung entsprechend wird auf einen umfas- senden Nachweis von Literatur und Judikatur verzichtet. Die exempla- rischen Nachweise der Rechtsprechung sollen den Studierenden praxis- orientierte Beispiele bieten. Die Literaturnachweise eröffnen – neben den Kommentaren von Klang, Rummel, Schwimann und Koziol/Bydlinski/ Bollenberger – einen ersten Einstieg, wo eine weitere Vertiefung (etwa in VI Geleitwort Hinblick auf Hausarbeiten und Diplomarbeiten) erforderlich ist. Auch auf die wörtliche Wiedergabe der Gesetzesstellen wird weitgehend verzichtet; freilich ist es für das Studium unumgänglich, die im Lehrbuch zitierten Gesetzesbestimmungen in einer aktuellen Gesetzesausgabe auch wirklich nachzulesen. Linz, im Juni 2007 Peter Apathy Vorwort Das ABGB bezeichnet die Schuldrechte als „persönliche Sachenrechte“ und defi niert diese in § 859 als Rechte, „vermöge welcher eine Person einer anderen zu einer Leistung verbunden ist“. Das Schuldrecht als Rechtsgebiet umfasst all jene Regeln, die die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung, Abwicklung und sonstige Beendigung von Schuldverhältnissen betreffen. Soweit diese Regeln für alle oder zumindest mehrere Arten von Schuldverhältnissen gelten, sind sie im allgemeinen Teil des Schuldrechts zusammengefasst. Der vorliegende Band behandelt zunächst die Grundstruktur des Schuldverhältnisses, dessen Entstehung und inhaltliche Gestaltung. Das zentrale dritte Kapitel ist dem Leistungsstörungsrecht gewidmet. Im An- schluss daran werden die Regelungen über die Erfüllung und sonstigen Gründe des Erlöschens einer Schuld erörtert. In den beiden letzten Kapi- teln geht es um die verschiedenen Möglichkeiten einer inhaltlichen oder personellen Änderung im Schuldverhältnis (insb durch Novation, Ver- gleich, Zession und Schuldübernahme); weiters werden der Vertrag zu- gunsten Dritter, die Bürgschaft, der Garantievertrag sowie die sonstigen Formen einer Mehrheit von Berechtigten oder Verpfl ichteten behandelt. In der Neuaufl age sind alle einschlägigen Gesetzesänderungen, insb das Zessionsrechts- und das Handelsrechts-Änderungsgesetz eingearbeitet. Die Literatur- und Rechtsprechungsnachweise wurden durchgehend aktu- alisiert. Im dritten Kapitel wurde die Darstellung des (neuen) Gewährleis- tungsrechts – unter Berücksichtigung der jüngsten Äußerungen in Lehre und Judikatur – gründlich überarbeitet. Damit befi ndet sich das Lehrbuch wieder auf aktuellem Stand. Für sorgfältige und engagierte Unterstützung bei der Materialsamm- lung, Überarbeitung der Register und Korrektur der Druckfassung danke ich meiner Mitarbeiterin Frau Mag.a Christina Hanslauer. Linz, im Juni 2007 Silvia Dullinger Anschrift der Autorin: a. Univ.-Prof. Dr. Silvia Dullinger Institut für Zivilrecht, Johannes-Kepler-Universität A-4040 Linz [email protected] Inhaltsübersicht § 1 Schuldrecht und Schuldverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 § 2 Leistung als Schuldinhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 § 3 Leistungsstörungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 § 4 Erlöschen der Schuld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 § 5 Änderungen im Schuldverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 § 6 Mehrheit von Berechtigten oder Verpfl ichteten . . . . . . . . . . . 136
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