W (cid:56)(cid:77)(cid:92)(cid:77)(cid:90)(cid:8)(cid:41)(cid:88)(cid:73)(cid:92)(cid:80)(cid:97)(cid:8)(cid:16)(cid:48)(cid:90)(cid:91)(cid:79)(cid:22)(cid:17) (cid:42)(cid:219)(cid:90)(cid:79)(cid:77)(cid:90)(cid:84)(cid:81)(cid:75)(cid:80)(cid:77)(cid:91)(cid:8)(cid:58)(cid:77)(cid:75)(cid:80)(cid:92) (cid:59)(cid:88)(cid:90)(cid:81)(cid:86)(cid:79)(cid:77)(cid:90)(cid:91)(cid:8)(cid:51)(cid:93)(cid:90)(cid:98)(cid:84)(cid:77)(cid:80)(cid:90)(cid:74)(cid:219)(cid:75)(cid:80)(cid:77)(cid:90)(cid:8) (cid:76)(cid:77)(cid:90)(cid:8)(cid:58)(cid:77)(cid:75)(cid:80)(cid:92)(cid:91)(cid:95)(cid:81)(cid:91)(cid:91)(cid:77)(cid:86)(cid:91)(cid:75)(cid:80)(cid:73)(cid:78)(cid:92) (cid:56)(cid:77)(cid:92)(cid:77)(cid:90)(cid:8)(cid:42)(cid:97)(cid:76)(cid:84)(cid:81)(cid:86)(cid:91)(cid:83)(cid:81) (cid:42)(cid:219)(cid:90)(cid:79)(cid:77)(cid:90)(cid:84)(cid:81)(cid:75)(cid:80)(cid:77)(cid:91)(cid:8)(cid:58)(cid:77)(cid:75)(cid:80)(cid:92) (cid:42)(cid:73)(cid:86)(cid:76)(cid:8)(cid:49) (cid:41)(cid:84)(cid:84)(cid:79)(cid:77)(cid:85)(cid:77)(cid:81)(cid:86)(cid:77)(cid:90)(cid:8)(cid:60)(cid:77)(cid:81)(cid:84) (cid:62)(cid:81)(cid:77)(cid:90)(cid:92)(cid:77)(cid:20)(cid:8)(cid:73)(cid:83)(cid:92)(cid:93)(cid:73)(cid:84)(cid:81)(cid:91)(cid:81)(cid:77)(cid:90)(cid:92)(cid:77)(cid:8)(cid:41)(cid:93)(cid:227)(cid:73)(cid:79)(cid:77) (cid:26)(cid:24)(cid:24)(cid:31) (cid:8) (cid:59)(cid:88)(cid:90)(cid:81)(cid:86)(cid:79)(cid:77)(cid:90)(cid:63)(cid:81)(cid:77)(cid:86)(cid:54)(cid:77)(cid:95)(cid:65)(cid:87)(cid:90)(cid:83) o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht Karl-Franzens-Universität Graz, Österreich Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nach- druckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf photomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbei- tungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. © 2000, 2002, 2005 und 2007 Springer-Verlag/Wien Printed in Austria SpringerWienNewYork ist ein Unternehmen von Springer Science + Business Media springer.at Produkthaftung: Sämtliche Angaben in diesem Fachbuch/wissenschaftlichen Werk erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung und Kontrolle ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors, der Herausgeber oder des Verlages aus dem Inhalt dieses Werkes ist ausgeschlossen. Textkonvertierung und Umbruch: Grafi k Rödl, 2486 Pottendorf Druck und Bindung: Ferdinand Berger & Söhne Gesellschaft m.b.H., 3580 Horn Gedruckt auf säurefreiem, chlorfrei gebleichtem Papier – TCF SPIN: 12103829 Bibliografi sche Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografi e; detaillierte bibliografi sche Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. ISSN 0723-5097 ISBN 978-3-211-74074-3 SpringerWienNewYork ISBN 978-3-211-27444-6 3. Aufl . SpringerWienNewYork Geleitwort des Herausgebers Das Bürgerliche Recht zählt zu den zentralen Gebieten der Rechtswissen- schaften und damit auch des rechtswissenschaftlichen Studiums, aber auch neuester Studienangebote für künftige Wirtschaftsjuristen. Es wird den Studierenden schon wegen seines Umfangs in mehreren Vorlesungen von verschiedenen Vortragenden vermittelt. Daran ist auch die Darstellung in dieser Lehrbuchreihe orientiert; sie verteilt sich auf sieben Bände: I. All- gemeiner Teil; II. Allgemeines Schuldrecht; III. Besonderes Schuldrecht; IV. Sachen recht; V. Familienrecht; VI. Erbrecht; VII. Internationales Privat- recht. Ergänzt wird diese Lehrbuchreihe durch den Band VIII. Prüfungs- training. Fallrepetitorium mit Lösungen. Die Zielsetzung der – überaus freundlich aufgenommenen (vgl Schauer, JBl 2002, 676 und JBl 2004, 672) – Lehrbuchreihe ist eine pädagogische: Die Darstellung des Rechtsstoffs ist an den Bedürfnissen der Studierenden orientiert und auf eine systematische sowie anschauliche Behandlung der wesentlichen Rechtsprobleme ausgerichtet. Dabei werden im Sinne einer wissenschaftlichen Berufsvorbildung die Gründe für Entscheidungen des Gesetzgebers und wichtige Streitfragen besonders erörtert, um zum selb- ständigen, problemorientierten Nachdenken – auch in neu auftauchenden Zusammenhängen – anzuregen. Angesichts der ausufernden Gesetzgebung der letzten Jahre und Jahrzehnte kann und soll nicht jedes Detail des um- fangreichen Rechtsgebiets behandelt, sondern vor allem das Verständnis der zentralen Rechtsinstitute und deren Zusammenwirken gefördert wer- den. Die Verwendung von Kleindruck möge den Studierenden helfen, bei der Wiederholung Grundlegendes und Details zu unterscheiden. Die aus- führlichen Register erleichtern den raschen Zugang zu konkreten Fragestel- lungen. Verweise (mit Bezug auf die Randzahlen) innerhalb des einzelnen Bandes sowie Verweise auf die Darstellung in anderen Bänden sollen die Wechselbezüge zwischen verschiedenen Rechtsinstituten des Bürgerlichen Rechts deutlich machen. Dabei wird auf andere Bände durch Bezug auf die Bandzahl (römische Zahl) und die Randzahl verwiesen. Der didaktischen Ausrichtung entsprechend wird auf einen umfassen- den Nachweis von Literatur und Judikatur verzichtet. Die exemplarischen Nachweise der Rechtsprechung sollen den Studierenden praxisorientierte Beispiele bieten. Die Literaturnachweise eröffnen – neben den Kommen- taren von Klang, Rummel, Schwimann und Koziol/Bydlinski/Bollenberger – einen ersten Einstieg, wo eine weitere Vertiefung (etwa in Hinblick auf VI Geleitwort Hausarbeiten und Diplomarbeiten) erforderlich ist. Auch auf die wörtliche Wiedergabe der Gesetzesstellen wird weitgehend verzichtet; freilich ist es für das Studium unumgänglich, die im Lehrbuch zitierten Gesetzesbestim- mungen in einer aktuellen Gesetzesausgabe auch wirklich nachzulesen. Linz, im Juni 2007 Peter Apathy Vorwort zur 4. Aufl age Die vierte Aufl age kommt bereits zwei Jahre nach der dritten und damit rascher als ursprünglich geplant. Grund dafür sind neben dem guten Ab- satz vor allem zwei tief greifende Gesetzesänderungen. Zum einen wurde das Handelsgesetzbuch (HGB) mit 1. 1. 2007 durch das Handelsrechts-Än- derungsgesetz (HaRÄG) vom Unternehmensgesetzbuch (UGB) abgelöst. Im Zuge dessen wurde auch das ABGB an vielen Stellen geändert. Das – ins- besondere die Ersetzung des Kaufmanns durch den Unternehmer – mach- te in vielen Randzahlen Änderungen notwendig. Zum anderen wurde das Recht geistig Behinderter (Sachwalterrecht iwS) durchgreifend umgestaltet: primär durch das zum 1. 7. 2007 in Kraft getretene Sachwalterrechts-Ände- rungsgesetz 2006 (SWRÄG), aber auch durch die Erlassung des Patienten- verfügungsgesetzes (s Rz 2/29c). Dies führte in den Rz 2/28 ff zu deutlichen Veränderungen. Selbstverständlich wurde das Werk wiederum durch Ak- tualisierung der Nachweise von Judikatur und Literatur auch sonst auf den letzten Stand gebracht; Stichtag dafür war der 1. 7. 2007. Natürlich gab es auch manche Änderungen im Einzelnen, die teilweise auf Anregungen von Benutzern und Rezensenten zurückgehen und hof- fentlich als Verbesserungen empfunden werden: So wurden etwa der ökonomischen Analyse des Rechts (Rz 1/58) sowie dem Vertragsschluss nach UN-Kaufrecht (Rz 6/34c) erstmals einige Sätze gewidmet und im Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen praktisch wichtige Aspekte zur Änderung von AGB und zu den Konsequenzen unwirksamer Klauseln ergänzt (vgl Rz 6/25a und 6/33a). Dabei wurde jedoch auch diesmal streng darauf geachtet, den Umfang des Bandes nicht nennenswert auszuweiten und die Verständlichkeit nicht der Detailfreude zu opfern. Die deutliche Seitenvermehrung gegenüber der Voraufl age beruht auf einer Entschei- dung des Verlags, das Buchformat zu verkleinern. Im Herbst 2007 soll nahezu die gesamte Lehrbuchreihe zum Bürger- lichen Recht in Neuaufl age vorliegen. Aufgrund der Manuskriptfassungen konnten die Verweise auf die anderen Bände (zB auf III/2/6 = Band III Rz 2/6) im Sinne optimaler Benutzerfreundlichkeit bereits umgestellt wer- den: Verweise auf die Bände V (Familienrecht) und VIII (Prüfungstraining) beziehen sich somit auf die zweite Aufl age, alle übrigen auf die dritte (je- weils aus dem Jahre 2007; bloß Band VII zum Internationalen Privatrecht ist bereits 2002 in dritter Aufl age erschienen und die vierte wegen bevor- stehender Gesetzesänderungen erst für 2008 geplant). VIII Vorwort Für wertvolle Mithilfe bei dieser Neubearbeitung danke ich vor allem meinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Mag. Peter Vollmaier, aber auch den beteiligten Studienassistenten sowie den Damen und Herren des Ver- lags. Möge die vierte Aufl age des Allgemeinen Teils ebenfalls ihren Zweck erfüllen, Anfängern einen anschaulichen Einstieg in grundlegende Fragen des Zivilrechts zu ermöglichen und Fortgeschrittenen eine verlässliche Lernunterlage für die Prüfungsvorb ereitung zu sein. Graz, im Juli 2007 Peter Bydlinski Anschrift des Autors: o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsstraße 15/D4, A-8010 Graz E-Mail: [email protected] Aus dem Vorwort zur 1. Aufl age (März 2000) Das Konzept dieses mehrbändigen Lehrbuchs, hinter dem ich als Mit- initiator voll stehe, wird bereits im Geleitwort des Herausgebers prägnant geschildert. Einige, zum Teil persönlich gefärbte Bemerkungen möchte ich aber doch hinzufügen. Geplant – und hoffentlich im Grundsatz gelungen – ist kein Werk, das auf mehreren Hochzeiten tanzen kann, sondern ein kompromisslos studentengerechtes Lehrbuch. Das schließt es von vornher- ein aus, auch nur in Teilbereichen den Versuch einer umfassenden Darstel- lung des aktuellen bürgerlichen Rechts zu wagen. Im Gegenteil: Jedenfalls der von mir zu verantwortende Allgemeine Teil bringt bewusst weniger reinen Wissensstoff als etwa das detailreiche Standardlehrbuch von Koziol undWelser. Dafür enthält es in jeder Hinsicht deutlich mehr als herkömm- liche Skripten; vor allem ein Mehr an Erklärung. Fast 20-jährige Erfahrung in Lehre und Prüfung hat mich gelehrt, dass der durchschnittliche Student nicht an der Unkenntnis von Details der Geschäftsgrund lagenlehre schei- tert oder weil er die neueste Judikatur zu einem bestimmten Problem nicht im Kopf hat. Für Misserfolge verantwortlich sind vielmehr Verständnismän- gel – seltener Wissenslücken – in den Zentralbereichen: Dissens und Irr- tum können nicht auseinandergehalten werden; bei Überschreitung der Vertretungsmacht wird Vertragsperfektion in den Grenzen der Vollmacht (also zB mit einem geringerem Kaufpreis als vereinbart) angenommen; das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht wird mit dem Argument bejaht, der Partner habe dem vom Verhandlungspartner gesetzten Schein, ausrei- chende Vollmacht zu haben, vertrauen dürfen; Probleme eines Prüfungs- falls werden in der schriftlichen Ausarbeitung ohne jede logische Ordnung und damit ganz willkürlich angesprochen; usw, usw. – Daher soll eine mit wohldosierter Stoffreduktion einhergehende Schwerpunktsetzung dazu führen, in zentralen und/oder besonders komplizierten Bereichen ausrei- chend Platz für eine möglichst anschauliche Darstellung zu bieten. Im vorliegenden Allgemeinen Teil liegen diese Schwerpunkte in der Rechts- geschäftslehre (§§ 5–8) sowie im Stellver tretungsrecht (§ 9), das Studieren- den erfahrungsgemäß besondere Schwierigkeiten bereitet. Im Kontext der subjektiven Rechte habe ich ein Minimum an Falllösungstechnik eingebaut (Rz 3/49). Einen wohl neuen Weg beschreite ich mit dem Konzept von § 4, in dem ich vorweg die Varianten des zivilrechtlich (möglicherweise) rele- vanten menschlichen Verhaltens geordnet erläut ere. Anschaulichkeit ver- suche ich bereits durch einen nicht allzu trockenen Stil, vor allem aber