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Betriebswirtschaftslehre des Handwerks PDF

93 Pages·1953·7.134 MB·German
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Belriebswirlschaffslehre des Handwerks Von Prof. Dr. Rößle Springer Fachmedien Wiesbaden GmbHB ISBN 978-3-663-12744-4 ISBN 978-3-663-13742-9 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-13742-9 2. Auflage Copyright by Springer Fachmedien Wiesbaden 1953 Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden 1953 I. Begriff Gewerbe und Handwerk Mit dem Begriff Ge w e r b e wurde ursprünglich "jede bestimmte berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit zum Zwecke des Gütererwerbes" be zeichnet1). Im Verlaufe der wirtschaftlichen Entwicklung hat sich jedoch der Begriffsinhalt mehrfach gewandelt. In den statistischen Veröffent lichungen wird zwar auch heute noch der Begriff "Gewerbe" im w e i t e r e n Sinne angewendet; so spricht man beispielsweise von Versicherungs-, Theater-, Gast- und Schankwirtschafts-, Nahrungs und Genußmittel-, Handels-, Verkehrsgewerbe usw. Sowohl im prak tischen als auch im wissenschaftlichen Sprachgebrauch wird der Begriff jedoch heute etwas enger gefaßt. Sambart bezeichnet als Gewerbe im engeren Sinne "diejenige wirtschaftliche Tätigkeit, die gerichtet ist auf die Stoffbearbeitung oder Stoffverarbeitung, die sogenannte Stoff veredelung, einschließlich Erhaltung und Ausbesserung der Sach güter2)" Er zählt demnach einerseits auch groBindustrielle Einheiten zum Gewerbe, läßt den Einzelhandel andererseits jedoch außer Betracht. Mitunter wird der Begriff "Gewerbe" zur Unterscheidung von "In dustrie" bzw. Fabrik gebraucht, um dadurch z. B. Größenunterschiede darzutun. Demnach werden alle großen Betriebe (Fabriken) der In dustrie zugerechnet, während alle kleineren und mittleren Betriebe als Gewerbe bzw. Kleingewerbe bezeichnet werden. In dieser Gegenüber stellung scheint aber kein Gegensatz zum Ausdruck zu kommen, denn die Industrie ist - nach der Definition von Sombart - auch ein Teil des "Gewerbes". Vielfach neigt man dazu, den Begriff "Gewerbe" im zuletzt genannten Sinne mit dem Begriff "Handwerk" zu identifizieren. Wenngleich eine große Zahl der als Gewerbebetriebe zu bezeichnenden Einzelwirt schaften Handwerksbetriebe sind, so umfaßt die Betriebsgrößengruppe "Kleingewerbe" doch auch eine Vielzahl von Betrieben des Einzelhan dels sowie jene kleinen und mittleren Industriebetriebe, die in produk tionstechnischer und organisatorischer Hinsicht den Hand werksbetrie ben im eigentlichen Sinne ähnlich sind. In internationaler Zusammen arbeit wurde in letzter Zeit von Wissenschaftlern, die den Rencontres de St. Gal1 angehören3), ein Gewerbebegriff geschaffen, der dem Wesen des Gewerbes am nächsten kommen dürfte: "Gewerbe (Handwerk, Kunsthandwerk, Fachhandel, persönliche Dienste) ist selbständige Er werbstätigkeit, gerichtet auf Befriedigung individualisierter Bedürfnisse durch Leistungen, die ein Ergebnis der Persönlichkeit des gewerblichen 1) Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 4. Aufl., 1927. Stichwort "Gewerbe". !) Sombart, w.: "Gewerbewesen", Berlin, 1929, Bd. I, s. 6. 1z) ahIlnr edicehne nR eenucroonpätriessc hdeen SLt.ä nGdaellr nt,r eufmfe n asuifc hd ealmlj ähWrleigceh dWeri rtZsuchsaafmtsmweisnsaernbsecihta futlnedr aduess Erfahrungsaustausches Fragen der gewerblichen Wirtschaft zu bearbeiten. Unternehmers, seiner umfassenden beruflichen Ausbildung und des üblichen Einsatzes seiner persönlichen Kräfte und Mittel sind'). Trotz der charakteristischen Merkmale, die sowohl auf seiten der In dustriebetriebswirtschaft als auch auf seiten der Handwerksbetriebs wirtschaft erkennbar sind, können vom betriebswirtschaftliehen Stand punkt aus exakte Abgrenzungen zwischen beiden Kategorien nicht durchgeführt werden. Dem Wesen nach ist die industrielle Betriebs wirtschaft mehr der auf Kapital basierende, massenerzeugende, unter weitestgehender Verwendung technischer Errungenschaften und An wendung arbeitsteiliger Fertigungsmethoden arbeitende Organismus, während die handwerkliche Betriebswirtschaft als Merkmale die schöp fertsche Mitwirkung ihres Inhabers am Produktionsprozeß und die individuelle Bedürfnisbefriedigung des Konsumenten aufweist. Das starke Überwiegen der manue11en Arbeit - früher ebenfalls ein Merk mal der handwerklichen Betriebswirtschaft - ist in den letzten Jahr zehnten immer mehr in den Hintergrund getreten. Das Handwerk ist heute in vielen Bereichen ebenfalls stark kapitalintensiv. Allerdings muß hervorgehoben werden, daß in der handwerklichen Fertigung die Maschine als Hilfsmittel anzusehen ist, während sie in der Industrie den ganzen Arbeitsablauf bestimmt. Die Beurteilung, ob industrielle oder handwerkliche Betriebswirtschaft, muß sich daher im wesentlichen auf die formalen (Handwerksnovelle vom 11. Februar 1929), die produktionstechnischen und sozialen Unterschiede stützen'). Die in einem Gewerbebetrieb (im engeren Sinne) beschäftigte Personenzahl kann auch nicht als unbedingtes Kriterium, ob Handwerks- oder Industriebetrieb, gelten, zumal die Beschäftigtenzahl nicht in jedem Fall zur Messung der Betriebsgröße heraneezogen werden kann, sondern auch andere Merkmale ausschlaggebend sind1). Wenngleich die Mehrzahl der Betriebe, die, an der Zahl der beschäftigten Personen gemessen, als Klein- und Mittelbetriebe gelten, dem Handwerk zu gehört, darf doch nicht übersehen werden, daß in der Gegenwart bei der weitgehenden Verwendung technischer Neuerungen in großen massenerzeugenden Industriebetrieben oftmals nur eine geringe Per sonenzahl beschäftigt wird (z. B. Großkraftwerk, Walzmühlen usw.). Eine Begriffsbestimmung, die alle Berufe und Zweige der Handwerks wirtsettaft umfaßt, ist schwierig zu geben. Für die Mehrzahl der Be triebe wird man jedoch mit der durch die Rencontres de St. Gall gegebenen Definition eine ausreichende Charakterisierung finden. Objekte der handwerklichen Betriebslehre sind die Handwerksbetriebs wirtschaften der verschiedensten Art und Größe - unter Einbeziehung derjenigen Grenzfälle, die zwischen ihnen und den Industriebetrieben liegen - sowie die durch das Handwerk begründeten wirtschaftlichen 1) Rencontres de St. Gall, Protokoll der Verhandlungen vom 19.-23. April 1949 tn Wetßbad. 1) Auf eine Darstellung und Aueeinendersetzung mit den vorwiegend in der volks wirtschaftlichen und juristischen Literatur herausgearbeiteten Merkmale des Fabrik betriebes und des Handwerksbetriebes muß hier verzichtet werden. (Siehe .Gewerbe•, Bandwörterbuch der Staatswlsaenschaften. 4. Aufl .• Jena. 1927.) '1>9 5V1,g ts . htOie urz.u : Bößle, K.: .Allcemeine Betrlebswirtschaftllehre", 2. Aufl., München, 5 Gemeinschaftseinrichtungen. Aufgabe der handwerklichen Betriebs lehre 1st es. Struktur und Lebensfunktionen der handwerklichen Betriebswirtschaften sowie ihrer betriebswirtschaftliehen Gemein· schaften zu untersuchen und die charakteristischen Merkmale heraus zustellen, um dadurch Art und Weise handwerklichen Wirtschattens zu erkennen. II. Die Handwerkswirtschaft 1. Einteilung, Umfang, Entwicklungstendenzen Die Einteilung der Handwerkswirtschaft - also der Gesamtheit aller Handwerksbetriebe und ihrer Gemeinschaftseinrichtungen - ist nach verschiedenen Gesichtspunkten möglich. Einmal kann die Berufs gliederung als Unterteilungsmerkmal dienen, wobei sich nach der durch das Statistische Bundesamt getroffenen Systematisierung folgendes Schema ergibt7): I. Bauhandwerke 1. Hochbau 2. Tiefbau 3. Hoch- und Tiefbau 4. Beton- und Stahlbetonbauer 5. Backofenbauer 6. Brunnenbauer 7. Feuerungs-, Schornstein- und Industrieofenbauer 8. Platten- und Fliesenleger 9. Steinholzleger 10. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer 11. Beton- und Kunststeinhersteller, Mosaik- und Terrazzoleger 12. Straßenbauer (rein) 13. Straßenbauer mit Tiefbau, Gleisoberbau und Landeskulturbau 14. Pflasterer (Steinsetzer und Asphaltierer) 15. Stukkateure (Gipser) und Verputzer 16. Zimmerer und Treppenbauer 17. Dachdecker 18. Steinmetze 19. Maler und Anstreicher 20. Bauglaser 21. Ofensetzer 22. Elektroinstallateure 23. Bauklempner 24. Installateure (Gas, Wasser) 25. Lüftungs- und Kühlanlagenhersteller 26. Zentralheizungsbauer 27. Schornsteinfeger 28. Klempner und Installateure 29. Strohdachdecker I) vgl. hierzu: Statist1k der Bundesrepublik Deutschland, Handwerkszählung 30. 9. 48. 6 n. Nahrungsmittelhandwerke 1. Bäcker 2. Konditoren 3. Bäcker und Konditoren 4. Fleischer 5. Roßschlachter 6. Müller 7. Brauer und Mälzer 8. Lebkuchen-, Waffel- und Oblatenbäcker 9. Andere Süßwarenhersteller (Pralinen- und Marzipanhersteller) 10. Hausschlachter 11. Ölmüller lll. Bekleidungs-, Textil- und Lederhandwerke 1. Herrenschneider 2. Damenschneider 3. Herren- und Damenschneider 4. Wäscheschneider 5. Korsettmacher 6. Lederbekleidungsschneider 7. Putzmacher 8. Stricker 9. Sticker 10. Weber und Wirker 11. Klöppler 12. Kunststopfer 13. Textilhanddrucker 14. Tuchmacher 15. Seiler und Netzmacher 16. Segel- und Zeltemacher 17. Kürschner 18. Hut- und Mützenmacher 19. Handschuhmacher 20. Tierausstopfer und Präparatoren 21. Schuhmacher 22. Orthopädieschuhmacher 23. Schäftemacher und Stepper 24. Holzschuh- und Holzpantoffelmacher 25. Sattler (rein) 26. Autosattler (rein) 27. Sattler und Polsterer (Tapezierer) 28. Polsterer (Tapezierer) und Dekorateure 29. Feintäschner 30. Posamentierer 31. Gerber und Lederglätter 32. Stoffspielzeughersteller 7 IV. Eisen- nnd metallverarbeitende Bandwerke 1. Schmi.ede (gemischt) 2. Hufschmiede 3. Wagenschmiede 4. Anhängerbau 5. Werkze·~gschmiede 6. Gesenkschmiede 7. Schiffsschmiede 8. Ankerschmiede 9. Kunstschmiede 10. Kesselschmiede 11. Federnschmiede 12. Nagelschmiede 13. Kettenschmiede 14. Landmaschinenhandwerker 15. Mühlenbauer 16. Schlosser (gemischt) 17. Bauschlosser 18. Waagenbauer 19. Dreher 20. Metallformer und -gießer 21. Schweißer 22. Riet-, Webegeschdrr- und Kammacher 23. Feilenhauer 24. Maschinenbauer einschl. Aufzugbauer und Werkzeugschlosser 25. Zinngießer 26. Kraftfahrzeughandwerker 27. Zylinder- und Kurbelwellenschleifer 28. Kraftfahrzeugelektriker 29. Vulkaniseure 30. Elektromaschinenbauer 31. Elektromechaniker 32. Rundfunkmechaniker 33. Schwachstrommechaniker 34. Allgemeine Mechaniker 35. Feinmechaniker 36. Werkzeugmacher und Maschinenbauer 37. Fahrradmechaniker (rein) 38. Büro- und Sprechmaschinenmechaniker (rein) 39. Nähmaschinenmechaniker (rein) 40. Fahrrad- und Nämaschinenmechaniker 41. Nähmaschinen- und Büromaschinenmechaniker 42. Optikmechaniker (Feinoptiker} 43. Kupferschmiede 44. Geräteklempner 45. Kühlerhersteller und -reparateure 46. Büchsenmacher 47. Messerschmiede 48. Gold- und Silberschmiede 8 49. Taschenuhrengehäusemacher 50. Gold-, Silber- und Aluminiumschläger 51. Uhrmacher 52. Graveure 53. Edelsteingraveure und -schleifer 54. Gürtler 55. Metalldrücker 56. Formstecher 57. Guillocheure 58. Ziseleure 59. Kunstgießer 60. Kunstemailleure 61. Emailleure 62. Damaszierer 63. Galvaniseure 64. Metallschleüer 65. Metallspiel- und Metallschmuckwarenhersteller V. Holzverarbeitende Bandwerke 1. Möbeltischler 2. Bautischler 3. Bau- und Möbeltischler 4. Stuhltischler 5. Sargtischler 6. Jalousie- und Rolladenbauer 7. Parkettleger und Kegelbahnbauu 8. Intarsienschneider 9. Uhrengehäusemacher 10. Boots- und Schiffbauer 11. Modellbauer (-tischler) 12. Stellmacher (Wagner) 13. Karosserie- und Fahrzeugbauer 14. Stellmacher (Wagner) und Karosseriebauer (gemisdlt) 15. Drechsler 16. Griff- und Heftemacher 17. Holzspielzeughersteller 18. Elfenbeinschnitzer 19. Bernsteindrechsler und -schnitter 20. Schirm- und Stockmacher 21. Holzbildhauer 22. Böttcher und Weinküfer 23. Muldenhauer 24. Korb- und Stuhlflechter 25. Bürsten-und Pinselmacher 26. Holzrechen-und Siebmacher VI. Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigungshandwerke 1. Augenoptiker 2. Bandagisten 9 3. Orthopädiemechaniker 4. Chirurgieinstrumentenmacher 5. Zahntechniker 6. Herrenfriseure 7. Damenfriseure 8. Herren- und Damenfriseure 9. Färber und chemische Reiniger 10. Seifensieder, Leimsieder 11. Kerzenzieher 12. Wäscher, Plätter 13. Glas- und Gebäudereimger VIL Papierverarbeitende, keramische und sonstfle Handwerke 1. Photographen 2. Buchdrucker 3. Buchbinder 4. Linierer 5. Kartonagenmacher 6. Töpfer 7. Keramiker 8. Modelleure 9. Steinbildhauer 10. Marmor- und Natursteinschleifer 11. Glaser außer Bauglaser 12. Glasschleifer 13. Glasaugenmacher 14. Glasbläser und Glasinstrumentenmacher 15. Glas- und Porzellanmaler 16. Vergolder und Einrahmer 17. Lackierer 18. Schilderhersteller 19. Geigenbauer 20. Klavierbauer 21. Orgelbauer 22. Glockengießer 23. Musikinstrumentenmacher (gemischt) 24. Schiffs- und Kesselreiniger Die Gesamtheit der im Bundesgebiet bestehenden BetriebswirtschafteD verteilt sich auf die einzelnen Hauptgruppen wie folgt: Bauhandwerke . . . • 177 514 Betr.i. ebe Nahrungsmittelhandwerke • • . . . • 116198 .. Bekleidungs-, Textil- und Lederhandwerke • 273 801 Eisen- und metallverarbeitende Handwerke . 117 255 " Holzverarbeitende Handwerke . • . • 104 723 " Gesundheits- und Körperpflege, chem. und Reinigungshandwerke . . . • • . . 58126 " Papierverarbeitende, keramische und sonstige .. Handwerke . 16811 Insgesamt 864 428 "

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