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Betriebliches Personalwesen PDF

62 Pages·1982·1.943 MB·German
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ISBN 978-3-409-00133-5 ISBN 978-3-663-13762-7 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-13762-7 © Springer Fachmedien Wiesbaden 1982 Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1982. Alle Rechte vorbehalten. Auch die Vervielfältigung des Werkes (Fotokopie, Mikrokopie) oder von Teilen daraus bedarf der Zustimmung des Verlages. Betriebliches Personalwesen Von Dr. N. Arnd t Inhaltsverzeichnis Seite A. Stellung und Bedeutung des Personalwesens im Unternehmen 3 B. Betriebliche Personalpolitik . . . . 6 I. Grundlagen der Personalpolitik 6 11. Gegenstand, Ziele und Instrumente der Personalpolitik 7 III. Träger der Personalpolitik 9 c. Aufgaben des Personalwesens . 11 1. Personalplanung . . . . . 11 1. Ziel, Gegenstand und Bedeutung der Personalplanung 11 2. Grundlagen und Hilfsmittel der Personalplanung 14 3. Träger der Personalplanung 16 4. Planungszeiträume 17 5. Personalbedarfsplanung . . 18 11. Personalbeschaffung . . . . . 21 1. Möglichkeiten und Wege der Personalbeschaffung 21 2. Probleme und Methoden der Personalauslese 25 III. Entgeltfindung 27 1. Grundlagen und Ziele der Lohn- und Gehaltspolitik 27 2. Verfahren der Entgeltfindung und Lohnformen 30 IV. Personalverwaltung .............. 33 1. Zweck und Aufgaben der Personalverwaltung 34 2. Bereiche der Personalverwaltung 34 3. Hilfsmittel der Personalverwaltung . . . . 35 V. Personalförderung und Personalentwicklung . . 37 1. Grundsätze und Ziele der Personalförderung 37 Arndt Seite 2. Möglichkeiten und Wege der Personalförderung und -entwicklung . . . . . 38 VI. Betriebliches Sozialwesen 40 1. Grundsätze betrieblicher Sozialpolitik 40 2. Bereiche und Formen der betrieblichen Sozialleistungen 42 VII. Mitarbeiterführung ......... 45 1. Grundlagen der Mitarbeiterführung 45 2. Führungsstile . 47 3. Führungstechniken 51 4. Führungsgrundsätze und Führungsrichtlinien 52 Antworten zu den Fragen 54 Literaturverzeichnis . . . 59 Stellung und Bedeutung des Personalwesens im Unternehmen A. Stellung und Bedeutung des Personalwesens im Unternehmen Lernziel: Nach Durcharbeiten dieses Abschnittes sollten Sie in der Lage sein, - die eigenständige Bedeutung des Personalwesens zu erklären und zu begründen, - die wichtigsten Teilfunktionen des Personalwesens zu nennen. Die technologische und gesellschaftliche Entwicklung haben in den Industrie staaten dazu geführt, daß dem menschlichen Leistungsfaktor im betrieblichen Geschehen ein neuer und ständig steigender Stellenwert zuerkannt wird. Ob wohl für diesen Faktor unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die gleichen Grundüberlegungen gelten wie für die anderen Produktionsfaktoren, so ist er dennoch nicht alleine mit betriebswirtschaftlichen Kategorien und Instrumentarien zu erfassen. Die vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Betrieb und der Belegschaft in ihrer Gesamtheit, speziellen Gruppen aller Funk tionen und Ebenen (Arbeiter, Angestellte, leitende Angestellte, Männer, Frauen, Jugendliche, Inländer, Ausländer) und den einzelnen Mitarbeitern sowie die Viel zahl der Faktoren wirtschaftlicher, sozialer, rechtlicher, organisatorischer, psy bischer und physischer Art, die auf diese Beziehungen einwirken, geben dem menschlichen Leistungsfaktor eine Sonderstellung. Spezifische Entwick lungen wie z. B. - die ständige Verteuerung der Arbeitskraft und Verknappung des Arbeits kräfteangebotes bestimmter Qualifikationen und sektoral bei zum Teil gleich zeitiger Arbeitslosigkeit, - veränderte Erwartungen der Mitarbeiter an die Art ihrer Beschäftigung und ihren Arbeitsplatz (z. B. mehr berufliche Anerkennung, größere Verantwor tung), - steigende und sich zum Teil schnell verändernde Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter, bedingt durch eine komplizierter werdende und mit sich beschleunigter Entwicklung fortschreitende Technik, - neue Gesetze (z. B. Betriebsverfassungsgesetz), Verordnungen und Vereinba rungen der Sozialpartner erfordern neue und systematische Lösungen; denn kein betrieblicher Bereich ist stärker reglementiert als der Personalbereich. Auf Grund dieser Bedingungen und Entwicklungen sind im Betrieb neue Auf gaben entstanden, die eine selbständige Bedeutung gewonnen haben und die betriebsorganisatorisch in einem eigenen Funktionsbereich "Personalwesen" zusammengefaßt werden. Diesem Bereich werden alle Funktionen zugeordnet, die den Mensch im Betrieb betreffen. Es handelt sich um ein System von Teilfunktionen. Hierzu gehören: 3 Betriebliches Personalwesen • Aufgaben der Personalpolitik, • Ermittlung, Planung und Deckung des Personalbedarfs, • Entgeltfindung, • Personalverwaltung, • Mitarbeiterführung, • Aus- und Weiterbildung, • die Organisation der Arbeit und der menschlichen Zusammenarbeit im Betrieb, • die rechtliche Ordnung der Beziehung zwischen den Arbeitspa1·tnern, • soziale Wohlfahrt und Fürsorgebetreuung de1' Mitarbeiter. Dabei ist die Aufgabe des Personalwesens heute nicht mehr auf eine admini strative Kontrollfunktion zu beschränken, sondern alle Aktivitäten im personel len Bereich sollten vom Personalwesen festgelegt und verantwortlich realisiert werden. Die Lösungen der hier anfallenden Probleme können weitgehend nicht mehr von den unmittelbaren Vorgesetzten wahrgenommen werden. Hierzu sind Spezia listen notwendig. Das bedeutet jedoch nicht, daß die personelle Verantwortung des Fachvorgesetzten sich in ihrer Gesamtheit verringert hat. Diese hat eher zugenommen. Auch der Fachvorgesetzte muß heute mehr als in der Vergangen heit über die Probleme und Aufgaben, die dem Unternehmen auf dem personel len Sektor gestellt sind, informiert sein. Die Verselbständigung des Personalwesens ist in Groß- und Mittelbetrieben bereits eine Selbstverständlichkeit. Welche Bedeutung dem Personalwesen im Einzelfall beigemessen wird, ist an der Position und dem Status des Personal leiters in der Organisationsstruktur zu erkennen. In Unternehmungen des Bergbaues sowie der Eisen- und Stahlerzeugenden Indu strie in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der GmbH und bergrechtlichen Gewerkschaft gibt es nach dem Mitbestimmungsgesetz für Kohle und Eisen aus dem Jahre 1951 den Arbeitsdirektor, der im Vorstand eines Unternehmens mit den übrigen Mitgliedern des Vorstandes die Verantwortung als Ganzes teilt. Sein Aufgabengebiet und seine Zuständigkeit sind Sozial- und Personalangele genheiten. Nach § 33 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 ist für die Unternehmen, die unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen, ebenfalls ein Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Vorstandsmitglied der Geschäftsführung zu bestellen. Das trifft zu für Aktiengesellschaften (aus genommen Kommanditgesellschaften auf Aktien), Gesellschaften mit beschränk ter Haftung, bergrechtIiche Gewerkschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften mit in der Regel mehr als 2000 Arbeitnehmer. Die Eingliederung des Personalchefs in die Geschäftsführung ist in vielen gro ßen, aber auch in mittleren und kleineren Unternehmen teilweise schon seit 4 Stellung und Bedeutung des Personalwesens im Unternehmen vielen Jahren vollzogen. Zumindest in der theoretischen Diskussion ist die Gleichstellung des Personalwesens mit den übrigen betrieblichen Funktions bereichen nicht mehr strittig. Fragen: 1. Welche grundlegenden Bedingungen begründen die Sonderstellung des menschlichen Leistungsfaktors? 2. Welchen Teilfunktionen des Personalwesens kommen auf Grund der aufgezeigten spezifischen Entwicklung besondere Bedeutung zu? 3. In welchem der beiden Unternehmen wird dem Personalwesen die größere Bedeutung beigemessen? A) Vorsitzer des Vorstandes I I I I I J Vorstand Vorstand Vorstand Vorstand Vorstand Rechnungs- Personal- Produkt. Verkauf Entwick- u. Finanz- wesen und lung wesen Technik B} Vorsitzer des Vor- standes Personal- abteilung I I I I I I Vorstand Vorstand Vorstand Vorstand Finanzen Vertrieb Produktion Entwick- und lung Technik 5 Betriebliches Personalwesen B. Betriebliche Personalpolitik Lernziel: Nach Durcharbeiten dieses Abschnittes sollten Sie in der Lage sein, - den Begriff "Personalpolitik" vom Inhalt her verstehen und beschrei ben zu können, - die Notwendigkeit begründen zu können, personelle Maßnahmen systematisch und in allen Unternehmensbereichen nach einheitlichen Grundsätzen zu gestalten, - Kompetenzen und Verantwortung für die Personalpolitik im Unter nehmen erkennen zu können. J. Grundlagen der Personalpolitik Das Ergebnis des betrieblichen Leistungsprozesses hängt von der Qualität und dem Zusammenwirken der eingesetzten Faktoren ab. Hierbei kommt dem Fak tor Arbeit eine besondere Bedeutung zu. Fachliches Können (Qualifikation), Einsatz- und Leistungsbereitschaft (Motivation) der Mitarbeiter entscheiden in einem Unternehmen letztlich darüber, welches Ergebnis erzielt wird. Die technisch perfektesten Anlagen, das beste Material und die ausgefeilteste Organisation funktionieren nur so gut wie die Mitarbeiter das Potential, das darin steckt, wirksam werden lassen, d. h., sie sind wertlos, wenn die Mitarbei ter nicht damit arbeiten können oder wollen. Verkürzt läßt sich diese Beziehung auch wie folgt darstellen: Ergebnis (E) = f (Qualifikation (Q) X Motivation (M» Das Ergebnis ist eine Funktion (d. h. ist abhängig von) von dem Produkt aus Qualifikation und Motivation. E = f(Q X M) Aus diesem Zusammenhang ergeben sich für die Unternehmen Konsequenzen, deren Tragweite erst aus der Betrachtung der Ein f I u ß f akt 0 ren und deren Entwicklung deutlich wird. Die Entwicklung hin zur Automation bedeutet mehr planende Aufgaben, weni ger manuelle Tätigkeiten, mehr überwachung und Steuerung von technischen Prozessen. In gleichem Maße wie die technische Entwicklung sich vollzieht, verändern sich die Anforderungen an die Qualifikationen der Mitarbeiter, wo bei ein besonderes Merkmal dieser Entwicklung in einer größeren Spezialisie rung liegt. Für das Unternehmen folgt daraus, daß es der Qualifikation der Mitarbeiter besondere Beachtung schenken muß. Bei der Planung neuer Aggre gate und Anlagen muß es diesen Punkt in die überlegungen einbeziehen. Selten 6 Betriebliche Personalpolitik lassen sich Qualifikationsprobleme ad hoc lösen, planende, in die Zukunft ge richtete überlegungen sind erforderlich, d. h., entsprechendes Verhalten bei der Einstellung neuer Mitarbeiter oder Maßnahmen der Aus- und Weiter bildung. Die Bereitschaft der Mitarbeiter, Leistung zu erbringen, hängt wesentlich von ihrer Motivation, den Beweggründen ihres HandeIns und der Intensität ihrer Wirkung ab. Die Motive können in der Erfüllung elementarer Bedürfnisse der Existenzsicherung oder in der Befriedigung sozialer Bedürfnisse liegen. Das Verhalten wird ebenso von den zwischenmenschlichen Beziehungen und von den Erwartungen in bezug auf Bezahlung, Arbeitsbedingungen, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und anderen Faktoren bestimmt. Die Mitarbeiter haben heute eine andere Einstellung als früher zu ihrem Beruf und zu dem Unternehmen, in dem sie tätig sind. . Neben den menschlichen Elementen in der Arbeit muß das Unternehmen auch die Faktoren beachten, die Einfluß auf die zwischenmenschlichen Beziehungen haben und Bedürfnisse und Ziele der Mitarbeiter beeinflussen, um ein optima les Leistungsverhalten der Mitarbeiter zu erreichen. Das Führungsverhalten der Vorgesetzten ist hier von ausschlaggebender Bedeutung. 11. Gegenstand, Ziele und Instrumente der Personalpolitik Aus dem engen Zusammenhang zwischen wirtschaftlichen, technischen und per sonellen Problemen ergibt sich sowohl die Bedeutung des personellen Sektors für das Unternehmen als auch die Konsequenz planmäßigen und systematischen HandeIns in diesem Bereich. In der Personalpolitik kommt die Einstellung des Unternehmens gegenüber den personellen Problemen zum Ausdruck. Nach welchen Grundsätzen zu handeln ist und welche Maßnahmen zu treffen sind, d. h., wie vorgegangen werden soll, um den personellen Bereich zu gestalten, das ist Gegenstand der Personalpolitik. Die Personalpolitik findet ihren Niederschlag in Grundsatzentscheidungen, in Programmen und Richt linien, die darauf ausgerichtet sind • den personellen und sozialen Bereich im Unternehmen zu ordnen, • die Belange der Mitarbeiter und des Unternehmens in Einklang zu bringen, • dem Unternehmen leistungsfähige Mitarbeiter zU?' Verfügung zu stellen, • die Zukunft des Unternehmens in personeller Hinsicht zu sichern. Die Personalarbeit ist darauf gerichtet, im Unternehmen ein optimales Leistungsergebnis zu erbringen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn eine bestmögliche Interessenharmonie zwischen den Zielen des Unternehmens: und den Erwartungen der Mitarbeiter besteht. 7 Betriebliches Personalwesen Hieraus ergibt sich, daß die Personalpolitik aus den Unternehmenszielen abzuleiten ist und integrierter Bestandteil der Unternehmenspolitik sein muß. Sie kann keine selbstgesetzten autonomen Ziele verfolgen. Es ist übereinstim mung und Abgewogenheit der personalpolitischen Entscheidungen mit den übrigen unternehmenspolitischen Entscheidungen erforderlich. Beispiel: Soll ein neues Produkt hergestellt und vertrieben werden, so müssen die Führungs- und Fachkräfte durch entsprechende Information und Schulung darauf vorbereitet werden. Die Vertriebsorganisation muß aufgebaut und dem Vertriebspersonal das notwendige Produktwissen und die erforder lichen Verkaufs techniken vermittelt werden. Es würde umgekehrt der Forderung nach Abstimmung mit der Unter nehmenszielsetzung widersprechen, wenn Mitarbeiter ausgebildet wür den ohne Rücksicht darauf, ob genügend den Qualifikatione:n entspre chende Tätigkeiten und Positionen vorhanden wären. Personalpolitik muß zielorientiert sein, sie muß deshalb längerfristig und systematisch angelegt sein. Hieraus ergibt sich die Forderung nach einer unternehmenseinheitlichen in sich geschlossenen Personalpolitik. Es kann z. B. nicht im technischen Bereich nach anderen Prinzipien vorgegangen werden wie im kaufmännischen Be reich. Die Einheitlichkeit der Personalpolitik setzt voraus, daß die Personalfunktion zen tral wahrgenommen und gesteuert wird. Wenn dagegen die Personalarbeit von mehreren Funktionsträgern, z. B. Betriebsleiter und Lohnbuchhalter wahr genommen wird, wie das in kleineren und mittleren Unternehmen häufig anzu treffen ist, dann kann ein einheitliches Vorgehen im personellen Bereich nicht gewährleistet werden. Für die Personalpolitik gilt ebenso wie für die anderen Unternehmens bereiche letztlich auch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Maßnahmen und Regelungen müssen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Das gilt nicht nur bei Aus- und Weiterbildungsinvestitionen, sondern auch bei der Entgeltfestsetzung, bei Anwerbemaßnahmen und im sozialen Bereich. Das Grundziel der Personalpolitik ist - wie oben dargestellt - die Bereit stellung und Sicherstellung menschlicher Arbeitsleistung. Die Personalpolitik ihrerseits läßt sich, wie die Unternehmenspolitik, in eine all g e m ein e Per s 0 n alp 0 I i t i k, welche den Personalbereich insgesamt betrifft, und in eine s p e z i e 11 e Per s 0 na 1 pol i t i k, wel$e einzelne Teilbereiche betrifft, unterteilen: 8

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