Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz Kommentar zum deutschen und osterreichischen VVG Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH Heinrich Honsell (Hrsg.) Berliner Kommentar zum Versicherungs vertragsgesetz Kommentar zum deutschen und österreichischen VVG Bearbeitet von H. Baumann . R. Beckmann . R. Dallmayr H. Dörner . M. Gruber· F. Harrer· K. Hohlfeld T. Honsell· M. Hübsch· A. Riedler· W.-H. Roth M. Schauer· H.-P. Schwintowski . A. Staudinger W. Voit i Springer Professor Dr. jur. Heinrich Honsell Universität Zürich Rechtswissenschaftliches Seminar Cäcilienstr. 5 CH-8032 Zürich Schweiz Zitierweise: BK/AUTOR § x VVGRn x Bsp.: BK/SCHWINTOWSKI § 159 VVG Rn 7 Stand der Bearbeitung: 15. September 1998 ISBN 978-3-642-63555-7 Die Deutsche Bibliothek -CIP-Einheitsaufnahme Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz / Hrsg.: Heinrich Honsell. - Berlin ; Heidelberg; NewYork; Barcelona; Hongkong; London; Mailand; Paris; Singapur ; Tokio: Springer, 1999 ISBN 978-3-642-63555-7 ISBN 978-3-642-58367-4 (eBook) DOI 10.1007/978-3-642-58367-4 Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendungen, der Mikroverfilmung oder der VervielfaItigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben auch bei nur auszugs weiser Verwertung, vorbehalten. Eine VervielfaItigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils gültigen Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1999 Ursprünglich erschienen bei Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York 1999 Softcover reprint of the hardcover 1 st edition 1999 Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, daß solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Einbandgestaltung: Erich Kirchner, Heidelberg Datenerfassung und Satz mit LA T EX durch M.I. Just, Technische Texte, Kronau SPIN 10042884 64/2202-5432 1 0 -Gedruckt auf säurefreiem Papier Vorwort Die wirtschaftliche Bedeutung der privaten Versieherungswirtschaft ist in den letz ten Jahrzehnten stark gestiegen. Von der rechtliehen Relevanz dieses Wirtschafts zweiges zeugen mehrere Zeitschriften sowie zahlreiehe Lehrbucher und Monogra phien. In einer gewissen Diskrepanz hierzu steht die Literaturform der Kommentare. Hier fehlt ein in einem Band erscheinender, aktuelI verfugbarer GroBkommentar. Das vorliegende Werk solI diese Lucke schlieBen. Herausgeber und Verlag konnten 15 namhafte deutsche und osterreiehische Auto ren ffir dieses Projekt gewinnen. Da das deutsche und das osterreiehische Versiehe rungsvertragsgesetz trotz eines allmahlichen Auseinanderdriftens durch nationale Gesetzgebung auf weiten Strecken identisch sind, werden beide Gesetze unter vol ler Beriicksiehtigung auch der osterreiehischen Judikatur und Literatur gemeinsam kommentiert. Auf Abweichungen in Osterreieh wird jeweils gesondert hingewiesen. Dieses deutsch-osterreiehische Joint Venture tragt auch dem Umstand Rechnung, dass die Grenzen uberwunden sind und die Dienstleistungsfreiheit ein Eckpfeiler der Europruschen Union geworden ist. Der Kommentar richtet sieh an Wissenschaft und Praxis, in erster Linie an AnwaIte und Gerichte sowie an die Versieherungswirtschaft. Neben einer moglichst umfassenden und ubersichtlichen DarstelIung und Analy se von Judikatur und Literatur will das Werk Argumente verfugbar machen und dem Leser die Meinungsbildung zu zahlreiehen Streitfragen erleichtem. Der Umfang von 2500 Seiten zeigt, dass die Materie in den letzten Jahrzehnten an Dynamik gewonnen hat, aber auch, dass sie immer komplexer und differenzierter wird, was unter dem Aspekt der Rechtsklarheit nieht unproblematisch ist. Vieles lieBe sieh gewiss einfacher regeln, als das nach dem gegenwartigen Stand von Doktrin und Praxis der Fall ist. Hier kann nur die Gesetzgebung Abhilfe schaffen. Ffir die Kommentierung der AlIgemeinen Versicherungsbedingungen der einzel nen Versicherungssparten ist ein eigener Band geplant. Doch ist zunachst abzuwar ten, welche Leitbedingungen sich nach Aufhebung der staatlichen Genehmigungs pflieht herauskristallisieren werden. Autoren und Herausgeber sind dem Verein zur Forderung der Versieherungswis senschaft in Berlin zu Dank verpfliehtet, der durch finanzielIe Unterstiitzung einen Beitrag zur Beschaffung von Literatur geleistet hat. In einer Zeit knapper werdender VI Vorwort Hochschuletats war dieser Beitrag zum Gelingen des Werkes besonders willkom men. Autoren, Herausgeber und Verlag hoffen, vor aHem der Praxis ein niitzliches Hilfsmittel zur Verfiigung zu steHen und sind flir Anregungen und Kritik dankbar. Berlin und Heidelberg, im Januar 1999 Herausgeber und Verlag Autorenverzeichnis DR. HORST BAUMANN §§ 2, 67, 149-158a o. Prof. an der Technischen Universitat Berlin DR. ROLAND BECKMANN §§ 61-66, 68-68 a, 158c Privatdozent an der Universitat zu KOln DR. REINHARD DALLMAYR §§ 129-148 RA in MUnchen DR. HEINRICH DORNER Einleitung, §§ 33-34 a, 69-73, o. Prof. an der Universitat DUsseldorf 81-107c, 108-115a, 116-128, EGVVG DR. MICHAEL GRUBER §§ 7-15 a, 43-48 Univ.-Dozent an der Universitat Salzburg DR. FRIEDRICH HARRER §§ 23-32 o. Univ.-Prof. an der Universitat Salzburg DR. KNUT HOHLFELD §§ 178a-1780 Secretary General of the International Association of Insurance Supervisors DR. THOMAS HONSELL §§ 1581-1580 RA, ao. Prof. an der Universitat MUnchen DR. MICHAEL HUBSCH §§ 74-80, 158b, 158d-158k Assistent an der Universitat Erlangen-Niirnberg DR. ANDREAS RIEDLER §§ 35-42 ao. Univ.-Prof. an der Universitat Linz DR. WULF-HENNING ROTH Europrusches Versicherungsrecht o. Prof. an der Universitat Bonn DR. MARTIN SCHAUER §§ 49-60 ao. Univ.-Prof. an der Wirtschaftsuniversitat Wien vm Autorenverzeichnis DR. HANS-PETER SCHWINTOWSKI §§ 1, 3-5 a, 6,159-178,179-194 o. Prof. an der Humboldt-Universitat zu Berlin DR. ANSGAR STAUDINGER §§ 81-107 c Assistent an der Universitat Dusseldorf DR. WOLFGANG VOlT §§ 16-22 o. Prof. an der Universitat Marburg Inhaltsiibersicht Vorwort V Autorenverzeichnis VII Abkiirzungsverzeichnis XIX Literaturverzeichnis XLVII Einleitung 1 Kapitel I. Geschichte des Versicherungsvertragsgesetzes ................ 1 Kapitel II. Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Gesetz iiber den Versicherungsvertrag yom 30. Mai 1908 35 Erster Abschnitt. Vorschriften fiir samtliche Versicherungszweige 35 Erster Titel. Allgemeine Vorschriften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 § 1 [Rechtsnatur und Hauptpflichten aus dem Versicherungsver- trag] ................... ......................... ..... 35 § 2 [Riickwartsversicherung] ............................... 61 § 3 [Der Anspruch auf den Versicherungsschein] .. . . . . . . . . . . . . . 86 § 4 [Versicherungsschein auf den Inhaber] .................... 100 § 5 [Abweichungen yom Antrag] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 § 5 a [Vertragsschluss bei verspateter Verbraucherinformation] .... 114 § 6 [Vertragliche Obliegenheiten] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 § 7 [Dauer der Haftung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 § 8 [Stillschweigende Verlangerung; Kiindigung; Widerrut1 . . . . . . 228 § 9 [Versicherungsperiode] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 § 10 [Wohnungsanderung] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 § 11 [FaIligkeit der Geldleistungen des Versicherers] ............ 267 § 12 [Verjahrung, Klagefrist]. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 § 13 [Konkurs des Versicherers] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320 x Inhaltsiibersicht § 14 [Konkurs oder Vergleichsverfahren des Versicherungsnehmers] 326 § 15 [Unpflindbare Sachen] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 § 15 a [Schutz des Versicherungsnehmers] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 Zweiter Titel. Anzeigepfticht. GefahrerhOhung ........................ 338 § 16 [Anzeigeobliegenheiten bei Vertragsschluss] ............... 338 § 17 [UnrichtigeAnzeige] ................................... 392 § 18 [Einschriinkung des Riicktrittsrechts bei Stellen von Gefahrfra- gen] ................................................. 394 § 19 [Vertragsschluss durch Vertreter] ........................ . 402 § 20 [Riicktritt] ........................................... . 408 § 21 [Fortbestehen der Leistungspfticht trotz Riicktritts] ......... . 423 § 22 [Anfechtung wegen arglistiger Tauschung] ................ . 435 § 23 [GefahrerhOhung nach Vertragsabschluss] ................ . 458 § 24 [Fristlose Kiindigung wegen GefahrerhOhung] ............. . 484 § 25 [Leistungsfreiheit wegen GefahrerhOhung] ................ . 487 § 26 [Ausnahmen] ........................................ . 492 § 27 [Ungewollte GefahrerhOhung] .......................... . 494 § 28 [Leistungsfreiheit wegen unterlassener Anzeige] ........... . 497 § 29 [Unerhebliche GefahrerhOhung] ......................... . 499 § 29a [Vorverlegte GefahrerhOhung] .......................... . 502 § 30 [Teilriicktritt] ........................................ . 503 § 31 [Kiindigung nach ErhOhung der Priimie] .................. . 507 § 32 [Verminderung der Gefahr] ............................. . 528 § 33 [Anzeigepfticht des Versicherungsnehmers] ............... . 531 § 34 [Auskunfts-und Belegpfticht des Versicherungsnehmers] ... . 543 § 34a [Unabdingbarkeit] .................................... . 558 Dritter Titel. Priimie............................................... 561 § 35 [Fiilligkeit der Priimie]. .. . . .. .. .. . .. .. .. .. . .. .. .. .. . .. .. 561 § 35a [Annahmepfticht bei Leistung durch Dritte] ............... . 589 § 35b [Aufrechnungsrecht des Versicherers auch gegeniiber Dritten] 597 § 36 [Leistungsort] ........................................ . 604 § 37 [RegelmiiBige Einziehung] ............................. . 612 § 38 [Verspatete Zahlung der ersten Priimie] ................... . 617 § 39 [Fristbestimmung fiir Folgepramie] ...................... . 673 § 40 [Priimie trotz Aufhebung des Versicherungsverhiiltnisses] ... . 718 § 41 [Gefahrangemessene PriimienerhOhung] .................. . 732 § 41 a [Herabsetzung der Priimie] ............................. . 742 § 42 [Unabdingbarkeit] '" ................................. . 750