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Bemerkungen zur Bilanztheorie PDF

34 Pages·1967·1.667 MB·German
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Wolfgang Stiitzel Bemerkungen zur Bilanzrheorie Professor Dr. Wolfgang Stiitzel Bemerkungen zur Bilanztheorie Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH ISBN978-3-663-12757-4 ISBN978-3-663-13782-5(eBook) DOI 10.1007/978-3-663-13782-5 Sonderdruck der Zeitschriftfur Betriebswirtschaft Verlags-Nr, 3251 Copyright by SpringerFachmedienWiesbaden 1967 UrsprtmglicherschienenbeiBetriebswirtschaftlicherVerlagDr.Th.GablerGmbH,Wiesbaden 1967. Softcoverreprintofthehardcover 1stedition 1967 Vorwori Unter radikaler Zurilckweisung des Gedankens, es komme in der Bilanztheorie darauf an, zu einer einzigen "richtigen" Bilanz oder auch nur zu einem den "richtigen Gewinn" oder das "wahre Vermogen" zeigenden Rechenwerk zu ge langen, wird der Grundrij3 einer "funktionsanalytischen Bilanztheorie" auf gezeichnet: Nur - "Bilndelung von Buchfilhrungszahlen zur Sicherung von Urkundenbestiinden gegen nachtriigliche Inhaltsiinderungen im Interesse der Rechtspfiege", - "Schutz von Gliiubigern durch Zwang zur Selbstinformation des Unterneh merk ilber seinen Vermogensstand", - Transformation gliiubigergefiihrdender Sachverhalte in Tatbestiinde gliiu bigerschiltzender Rechtsfolgen (Ausschilttungssperre)", - "Konkretisierung dessen, was unter den Vokabeln Gewinn oder Verlust oder Kapitalanteil im Sinne der Verteilungsschlilssel des geltenden Gesellschafts vertrages verstanden werden soll" und - "Verteilung gewisser Kompetenzen innerhalb von Korperschaften mit mehreren Organen" sind Funktionen, zu deren Erfilllung Rechenwerke nach Art traditioneller han delsrechtlicher Jahresabschlilsse benotigt werden und ausreichen, wiihrend filr andere Funktionen (wie Rechenschaft gegenilber Auftraggebern, Optimaldisposi tion von Unternehmensleitungen, Kreditwilrdigkeitsbeurteilung und Unterneh mensbewertung durch aktuelle und potentielle Kreditgeber und Anteilseigner) Rechenwerke nach Art traditioneller Jahresabschlilsse weder unbedingt erfor derlich sind noch Ausreichendes leisten. Wiedergegeben und damit zur Dis kussion gestellt wi1'dder Text, der dem Vortrag des Verfassers auf der Wissen schaftlichen Tagung des Verbandes der Hochschullehrer filr Betriebswirt schaft e.V. am 2.Juni 1966 in Berlin zugrunde lag. Wolfgang Stiltzel Inhaltsverzeichnis Erster Teil MeB-Theorie 9 Zweiter Teil Primare Bilanzzwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Dritter Teil Weitere Bilanzzwecke? . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Erster Teil: MeB-Theorie (1) Buchfiihrung und JahresabschluB zeichnen sich vor anderen wirtschaftlichen Rechenwerken dadurch aus, daB als Rechenoperationen nur Addition und Sub traktion vorkommen. Die vertraute Form der Aufzeichnung in T-Konten ist lediglich eine Auf schreibetechnik, die es erlaubt, auch Subtraktionen darsteUen zu konnen, ohne dazu ein Minuszeichen benutzen zu mussen, eine-Technik mit dem Vorzug der Ubersichtlichkeit und Fiilschungssicherheit. Verschiedentlich liest man immer noch, in Bilanzen werde unter den Aktiven das Gesamtvermogen ausgewiesen, aufgegliedert nach seiner gegenstiindlichen Zusammensetzung, und unter den Passiven dasselbe Vermogen, aufgegliedert nach den Personen (Gliiubigernund Anteilseignern), denen dieses Vermogen oder Kapital zusteht. Das mag eine Eselsbrueke fur die erste Stunde "Buchfiihrung" sein. Die Bilanztheorie aber soUte diese Brueke denen tiberlassen, fur die sie ihrem Namen nach bestimmt ist. Aktiviert man z.B. das Disagio bei einer Unterpari-Emission von Anleihen, die zu Pari passiviert werden, so enthalt der entstehende Aktivposten keine Information tiber einen Vermogensgegenstand, ebensowenig der Aktivposten "Verlustvortrag" oder der Aktivposten "Entnahmen des personlich Raftenden". Passiviert man Wertberichtigungen, so geben die entstehenden Passivposten keinen AufschluB tiber die Beteiligung von Personen am Gesamtkapital. Und wenn zuweilen behauptet wird, Betriige in Hohe der Grundkapitalzahl gehor ten den Aktioniiren, Betrage in Hohe der Rucklagen aber dem Unternehmen als solchem, so kann man diese Behauptung ideengeschichtlich als eine skurrile Kreuzung zwischen der Ideologie vom "Unternehmen an sich" und miBver standenem Aktienrecht klassifizieren; man kann sie ferner dazu benutzen, un kundigen Aktioniiren Sand in die Augen zu streuen; man kann sie schlieBlich auch dazu verwenden, Rtickschhisse auf den Bildungsstand derer zu ziehen, die sie vertreten. Aber sonst kann man mit ihr schwerlich etwas anfangen. In Wahrheit bleibt es dabei: Bilanz als Aufzeichnung in T-Konten ist eine Auf schreibetechnik, die es ermoglicht, auBer Addition auch Subtraktion darzustel len, ohne Minuszeichen benutzen zu miissen - und kein Deut mehr. Buchfiihrung und JahresabschluB zeichnen sich zweitens vor anderen wirt schaftlichen Rechenwerken aus, daB in ihnen nur Geldgrofsen vorkommen, also durchgiingig auf $ lautende Zahlen oder auf DM lautende Zahlen; wir sagen kurz: nur Wiihrungsbetriige gleicher Wiihrung, keine Stiickzahlen oder physi kalisch zu messende Mengen, auch keine dimensionslose Zahlen, sondern nur Wiihrungsbetriige, und zwar in zwei Auspragungen: als Bestandsgrbfsen (DM an einem bestimmten Zeitpunkt) und als Stromgr6Ben (DM pro Abrechnungs periode). Buchfiihrung und JahresabschluB zeichnen sich drittens dadurch aus, daB als Merkmalstriiger, fiir die solche Wahrungsbetrage aufgezeichnet werden, keine makrookonomischen Gruppen von Wirtschaftssubjekten, auch keine irgendwie nach betriebswirtschaftlichen Kriterien herausgegriffenen organisatorischen 9 Bereiche, wie Betriebe oder Betriebsabteilungen, in Betracht kommen, sondern ausschlieBlich nach rechtlichen Kriterien abzugrenzende Gebilde, Unternehmen, praziser: wirtschaftende Personen, noch praziser, unter Beriicksichtigung von Korpersehaften, Gesellschaften, Stiftungen und sonstigen Sondervermogen: Rechtspersonen, Haftungssubjekte. (2) Die Gesamtklasse der Wahrungsbetrage, deren additive und subtraktive Zu sammenstellung fUr ein Haftungssubjekt schlieBlich das darstellt, was wir all gemein unter BuchfUhrung und JahresabschluB verstehen, zerfallt im Hinblick auf die Herkunft der einzelnen Wahrungsbetrage in mehrere Unterklassen. Da bei seiendrei Unterklassenvoneinander unterschieden. Die erste Unterklasse der Gliederung nach Herkunft bilden die Wiihrungs betrage, die einfach durch Abziihlen ermittelt werden: So als wichtigstes Bei spiel der Kassenbestand in der Anfangsbilanz, die Kassenumsiitze in der Kas senbuchfUhrung, der Kassenbestand in der SchluBbilanz. All das sind Wiih rungsbetriige von der Art reiner Abziihlergebnisse. Vollig anderer Herkunft sind die Wiihrungsbetriige, die etwa unter der Be zeichnung "Grundkapital", "Gesetzliche Riicklage", "freie Riicklage" in Bilan zen vorkommen. Sie entstehen nicht durch Abziihlen, iiberhaupt nicht durch Beobachtung, auch nicht durch sachverstiindige Schiitzung, sondern alleindurch Rechtsgeschiift. So entsteht und iindert sich der Grundkapitalbetrag allein durch rechtmiiBige Eintragung eines giiltigen satzungsbegriindenden oder sat zungsiindernden Beschlusses in das Handelsregister-). So andert sich der Wiih rungsbetrag, der in den Bilanzen als gesetzliche oder freie Riicklage ausge wiesen wird, allein durch rechtmiiBigen BeschluB der fiir die Bestimmung der Hohe dieser Betriige zustiindigen Gesellschaftsorgane. Entsprechendes gilt fUr den Posten "Stammkapital" in der GmbH-Bilanz, den Posten "Bilanzgewinn" in der AG-Bilanz und iihnliche Zahlen. AIle Wiihrungsbetriige, alle in Wah rungseinheiten dimensionierten Zahlen der Bilanz, die auf diese Weise ent stehen, seien zur zweiten Unterklasse zusammengefaBt: Wiihrungsbetriige, die aHein schon und nur durch Rechtsgeschiifte entstehen. Die dritte Unterklasse umfaBt danach alle iibrigen in Buchfiihrung und Bilan zen vorkommenden Wiihrungsbetriige, also alle Posten, die weder, wie der Kassenbestand, durch bloBes Abziihlen, noch, wie z.B. "Grundkapital", allein schon durch Rechtsgeschiifte zustande kommen: so z. B. die Betrage, mit denen Gegenstande des Saehanlagevermogens oder Vorriite zu Buche stehen. Freilich beruht der Umstand, daB iiberhaupt ein Betrag in der Bilanz erscheint, wie z.B. der Buchwert einer vor liingerer Zeit angeschafften Maschine, auch hier gewohnlich auf Rechtsgeschiiften, etwa dem Kauf der Maschine. Insoweit be steht kein Unterschied zu den Wiihrungsbetriigen der zweiten Klasse. Aber mit welchem Betrag die Maschine mit Recht in der Bilanz aufgefUhrt wird, be- 1) Im Falle der bedingten Kapltalerhohung mull noch die Ausgabe der bedingt be grtindeten Aktien hinzutreten (§ 200 AktG). 10 ruht zum Unterschied vom Grundkapitalbetrag nicht allein auf dem zugrunde liegenden Rechtsgeschiift, dem Kaufvertrag, dem darin vereinbarten Preis, sondern auf einem zusatzlichen, besonderen Akt, eben der beriihmten "Bewer tung". Kurz: Die Bilanzzahlen der dritten Unterklasse sind Bewertungsergeb nisse. Sehr hiibsch tritt der Unterschied zwischen den Wahrungsbetragen mei ner Klasse 2 und denen meiner Klasse 3 bei Geldforderungen zutage: Durch Rechtsgeschiift wird bestimmt, welcher Geldbetrag geschuldet wird. Ge schatzt werden kann, welchen Betrag man voraussichtlich erhalten wird und welcher Wert diesem erwartbaren kiinftigen Zahlungseingang beizumessen ist. Denkbar ware, daf in Bilanzen der Forderungsbetrag selbst ausgebracht werden mufste, Tatsiichlich ist z. Z. handelsbilanzrechtlich nicht der Betrag, sondern - spatestens seit 1908, seit Fischers iiberzeugender Argumentation") der Wert der Forderung auszuweisen. (3) Den drei genannten Wegen, auf denen Bilanzzahlen zustande kommen, ent sprechen meBtheoretisch bestimmte Genauigkeitsgrade: BloBe Abziihlung Klasse 1 - fiihrt zu eindeutig pfenniggenauen Wiihrungsbetriigen. Ebenso sind die Wiihrungsbetriige in Bilanzen, die allein auf Rechtsgeschiifte beruhen - Klasse 2 - ihrer Natur nach eindeutig pfenniggenaue Betrage, Bewertung _. Klasse 3 - kann nur in Ausnahmefiillen auf pfenniggenaue Betriige ge richtet sein. (4) Man kann die drei verschiedenen Wege auch als drei verschiedene Klassen von Produktionsverfahren zur Gewinnung von Bilanzzahlen bezeichnen. Bei Klasse 1 ist das allgemeine Produktionsrezept denkbar primitiv: Ziihle ab und berichte wahrheitsgetreu! Man kann allerdings auf verschiedene Weise Geld zahlen, Insofern gibt es auch innerhalb dieser Klasse immer noch ver schiedene Produktionsverfahren. Indessen enthalt die Skala zur Beurteilung der Qualitiit solcher verschiedener Verfahren im Hinblick auf das MeBergebnis nur zwei diskrete Werte: Richtig gezahlt oder falsch gezahlt; tertium non datur. Bei der Klasse 2 ist das Produktionsrezept schon komplizierter: Priife, was in bezug auf Grundkapital, Riicklagen usw. rechtswirksam beschlossen ist und bcrichte daruber wahrheitsgetreu! Auch hier gibt es, wie jeder Wirtschafts priifer weiB, verschiedene Erhebungsverfahren. Aber auch hier enthalt die Skala zur Qualitiitsbeurteilung der Verfahren nur zwei diskrete Werte: Richtig festgestellt, welche in Wiihrungseinheiten dimensionierte Zahl tatsiichlich als Grundkapital zu bezeichnen ist, oder falsch festgestellt. Richtig ermittelt, daf die als Bilanzgewinn bezeichnete Zahl nach allen Bewertungen und Beschlus sen rechtswirksam als Bilanzgewinn festgestellt wurde, oder falsch ermittelt. Auch hier gibt es kein Drittes. 2) R. Fischer, Die Bilanzwerte, was sie sind und was sie nicht sind, Leipzig 1905/1908, S. 160 und 162. 11 Bei Klasse 3 sieht es in dieser Hinsicht vollig anders aus. Schon mangels Pfenniggenauigkeit enthalt die Skala zur Qualitatsbeurteilung, die Skala zur Qualitatsbeurteilung von Bewertungsverfahren, nie nur zwei diskrete Werte, sondern stets eine lange Skala von Werten. Hinzu kommt aber noch ein wei teres. (5) Welche Instanzen sind das eigentlich, die uns die Mafistabe liefern, an denen wir zu messen haben, ob ein Produktionsverfahren zur Gewinnung von Bilanz zahlen als besser oder schlechter zu charakterisieren ist? Wer bestimmt die Zielfunktion bei dieser Entscheidung tiber Verfahrenswahl? Bei Klasse 1 ist das schrecklich unproblematisch: Abzahlen heiBt die Erhebung eines Befundes in der Welt der greifbaren und sichtbaren Dinge. Instanz zur Qualifikation der gewahlten Verfahren ist dieselbe wie beim Abzahlen un versehrter Streichholzer in der nachsten Streichholzschachtel: Arithmetik und schiere Evidenz. Auch bei Klasse 2 ist unproblematisch, welche Instanz iiber die Qualifikation der gewahlten Verfahren zur Ermittlung der Bilanzzahlen entscheidet, mag es auch in Grenzfiillen dunkel bleiben, wie die Entscheidung im Namen dieser In stanz im einzelnen aussieht. Instanz zur Beurteilung, ob die Wahrungsbetrage, wie z.B. Grundkapital, die allein auf Rechtsgesehaft beruhen, richtig in die Bilanz eingestellt wurden, ist jeweils der Teil der Rechtsordnung, der die zugrunde liegenden Rechtsgeschafte als solche normiert. Kurzum: Zustandig dafiir, ob richtig gezahlt wurde, ist jeder Mensch mit ge sundem Verstand, der zahlen kann. Zustandig dafiir, ob der Wahrungsbetrag, der als Grundkapital in der Bilanz steht, bei Bilanzaufstellung richtig ermittelt wurde,ist der Gesellschaftsrechtler, im Grenzfall das Zivilgericht. Wie ist es aber bei den Wahrungsbetragen der Klasse 3, den Bewertungs ergebnissen? Wer ist dafiir zustandig zu beurteilen, ob richtig oder wenigstens einigermaBen sachgerecht bewertet wurde? Wie heiBt die Instanz, die die MaB stabe setzt, mit denen die Qualifikation von Bewertungsverfahren zu messen ist? In wessen Namen wurde Z.B. behauptet, daB die Verfahren der dyna mischen oder der organischen oder der rein nominalen Bilanzauffassung die besseren oderschlechteren waren? In wessen Namen setzt man Werturteile beim pro und contra stille Reserven? In wessen Namen wird heute Z. B. von der Bundesbank gefordert, daB von beiderseits noch nicht erfiillten zweiseitigen Vertragen zumindest ein Typ, namlich die Effektenpensionsgeschafte, zumin dest von Kreditinstituten aktiv und passiv auszuweisen seien? In wessen Namen wird gefordert, daf bei Leasing-Gesehaften, einem ganz ahnlich gela gerten Fall, die mietvertraglich bedungene Nutzungsmoglichkeit aktiviert und die mietvertraglich geschuldeten Mietzahlungen mit ihrem gesamten Barwert passiviert werden sollten? In wessen Namen wird behauptet, es sei gleichwer tig, ob Pensionsverbindlichkeiten in der Bilanz passiviert oder nur nachrichtlich vermerkt werden? Woran, an welcher Zielfunktion, miBt man die Eignung all 12

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