Bernhard Lachenmayr Begutachtung in der Augenheilkunde Bernhard Lachenmayr (Hrsg.) Begutachtung in der Augenheilkunde Mit Beiträgen von H. Brandl, K.-L. Elze, W. Hanne, G. Kolling, U. Kraffel, B. Lachenmayr, K. Rohrschneider, F. Tost, P. Vivell, H. Wilhelm und A. Zarth Mit 82 Abbildungen 123 Prof. Dr. Dr. B. Lachenmayr Neuhauser Str. 23 80331 München ISBN 978-3-540-78460-9 Springer Medizin Verlag Heidelberg Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Springer Medizin Verlag springer.de © Springer Medizin Verlag Heidelberg 2008 Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne beson- dere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, daß solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz- gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Produkthaftung: Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann vom Verlag keine Gewähr übernommen werden. Derartige Angaben müssen vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Planung: Dr. med. Tina Boll, Heidelberg Projektmanagement: Ina Conrad, Hiltrud Wilbertz, Heidelberg Einbandgestaltung: deblik Berlin SPIN: 12233991 Satz: Fotosatz-Service Köhler GmbH, Würzburg Gedruckt auf säurefreiem Papier 2111 – 5 4 3 2 1 0 V Vorwort Die Begutachtung ist ein weit gefächertes und sehr komplexes Gebiet in der augenärztlichen Tätigkeit. In unzähligen Bereichen muss der Augenarzt in Praxis und auch Klinik gutachterliche Stellungnahmen abgeben, die für Patienten oft weitreichende Folgen haben. Das vorliegende Buch legt zunächst die Grundprinzipien der gutachterlichen Prüfung der verschiedenen Sehfunktionen dar, insbesondere die Prüfung von Sehschärfe, Gesichtsfeld, Bino- kularsehen und Motalität, Stereosehen, Dämmerungssehvermögen und Blendempfindlichkeit, sowie Farbensehen. Dies sind die Grundpfeiler der augenärztlichen Begutachtung, die im Ein- zelfall durch verschiedenste Spezialuntersuchungen ergänzt werden müssen. Wichtig ist stets, dass der Gutachter auf der Hut ist hinsichtlich möglicher Simulation, Aggravation, auch Dis- simulation, die vor allem im Bereich der Fahreignungsbegutachtung anzutreffen ist. Im speziellen Teil gibt das Buch Hinweise zur Begutachtung für die verschiedenen Verkehrs- bereiche (Straßenverkehr, Schiffsverkehr, Flugverkehr, Bahnverkehr), zudem einen Überblick über die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) und die Private Unfallversicherung (PUV). Jeder Themenbereich ist für sich genommen sehr komplex und würde ein Buch von größe- rem Umfang als das vorliegende Buch füllen. Ich habe zusammen mit unseren zahlreichen Mitautoren, die sich mit großer Hingabe der Aufgabe gewidmet haben, versucht, eine für den Augenarzt praktikable Handreichung für die Begutachtung zu erstellen und einen einigermaßen umfassenden Überblick über die komplexen Teilgebiete zu erstellen, die unter dieses Thema fallen. Ich hoffe, dass das vorliegende Buch unseren Kolleginnen und Kollegen in Praxis und Klinik hilft, kompetent Gutachten zu erstellen und sowohl den Patienten als auch den Auftraggebern, die ein berechtigtes Interesse an einer neutralen, objektiven und sachlich fundierten Gutachten- erstellung haben, an die Hand zu geben. Wir alle hoffen auf eine breite praktische Anwendung und begrüßen gerne Rückmeldungen, Ergänzungen und Kritikpunkte. Bernhard Lachenmayr München, im Sommer 2008 VII Inhaltsverzeichnis 3.13 Elektrophysiologische Untersuchungen: Grundlagen der augen- Muster-VECP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 ärztlichen Begutachtung 3.14 Besonderheiten bei Dissimulation . . . . . 72 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 1 Grundprinzipien des augenärztlichen Gutachtens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Gutachten in den verschie- 1.1 Gutachterliche Fragestellungen . . . . . . . 3 denen Rechtsbereichen 1.2 Formale Aspekte der Begutachtung . . . . 5 1.3 Der Status des augenärztlichen Gutachters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.4 Aufbau und Bestandteile eines 4 Fahreignungsbegutachtung . . . . . . . . 79 Gutachtens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 4.1 Straßenverkehr. . . . . . . . . . . . . . . . 79 1.5 Untersuchungen und Befunde 4.2 Schiffsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 im augenärztlichen Gutachten . . . . . . . 7 4.3 Flugverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 4.4 Bahnverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 2 Gutachterliche Prüfung der Sehfunktionen . . . . . . . . . . . . . . . 11 5 Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) 2.1 Sehschärfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 – Arbeitsunfall und Berufserkrankung 147 2.2 Gesichtsfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5.1 Gesetzliche Unfallversicherung . . . . . . . 147 2.3 Binokularsehen und Motilität . . . . . . . . 33 5.2 Berufserkrankungen . . . . . . . . . . . . . . 193 2.4 Stereosehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 2.5 Dämmerungssehvermögen und Blendempfindlichkeit . . . . . . . . . . 43 6 Gesetzliche Rentenversicherung (GV) . . 211 2.6 Farbensehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 6.1 SGB VI und SGB IX . . . . . . . . . . . . . . . 211 6.2 Zielsetzung der Gesetzlichen 3 Prüfung auf Simulation, Aggravation Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . 212 und Dissimulation . . . . . . . . . . . . . . . 63 6.3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 214 3.1 Definition und Grundlagen . . . . . . . . . . 63 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 3.2 Absteigende Visusprüfung . . . . . . . . . . 64 3.3 Interferometrische Sehschärfeprüfung . . 65 7 Private Unfallversicherung . . . . . . . . . 215 3.4 Nystagmustest nach Kotowsky 7.1 Allgemeine Aspekte der Privaten (optokinetischer Nystagmus) . . . . . . . . 67 Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 215 3.5 Prüfung der Fixation . . . . . . . . . . . . . . 67 7.2 Zur besonderen Bedeutung 3.6 Simulationstafel am Ishihara-Test . . . . . . 68 der Allgemeinen Unfallversicherungs- 3.7 Purkinje-Aderfigur . . . . . . . . . . . . . . . 68 bedingungen (AUB) für den Augenarzt 3.8 Haitz-Test . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 in der Begutachtung nach den 3.9 Binokulare Verwechslungstests . . . . . . . 69 Rechtsnormen der PUV . . . . . . . . . . . . 218 3.10 Prüfung auf Binokularfunktionen 7.3 Wesentliche Aspekte aus den Allgemeinen (Simultansehen, Stereosehen) . . . . . . . . 70 Unfallversicherungsbedingungen (AUB) 3.11 Preferential Looking . . . . . . . . . . . . . . 71 der PUV für die augenärztliche 3.12 Sakkadenprüfung am Begutachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 Goldmann-Perimeter . . . . . . . . . . . . . 71 7.4 Wesentliche Leistungsunterschiede in den AUB alt und AUB neu . . . . . . . . . 231 VIII Inhaltsverzeichnis 7.5 Augenärztliche Bewertung in der Privaten 10 Berufsgenossenschaftliche Grundsätze 287 Unfallversicherung (PUV) . . . . . . . . . . . 234 10.1 Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 Bildschirmarbeitsplätze G37 . . . . . . . . . 287 10.2 Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz 8 Begutachtung im Schwerbehinderten- Fahr-, Steuer- und Überwachungs- recht und Sozialen Entschädigungs- tätigkeiten G25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 316 recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251 8.1 Anhaltspunkte für die ärztliche 11 Berufliche Eignung . . . . . . . . . . . . . . . 321 Gutachtertätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . 252 11.1 Einteilung der Berufseignung anhand 8.2 Schwerbehindertenrecht . . . . . . . . . . . 252 der Sehschärfe . . . . . . . . . . . . . . . . . 322 8.3 Soziales Entschädigungsrecht . . . . . . . . 261 11.2 Einäugigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 8.4 Fehlerquellen der Beurteilung . . . . . . . . 265 11.3 Gesichtsfeldeinschränkungen . . . . . . . . 324 Nützliche Internetadressen . . . . . . . . . . 268 11.4 Farbsinnstörungen . . . . . . . . . . . . . . . 324 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 11.5 Schielen/Heterophorie . . . . . . . . . . . . 325 11.6 Körperliche Belastbarkeit . . . . . . . . . . . 325 9 Blindheitsbegutachtung . . . . . . . . . . . 269 11.7 Tauglichkeitsvorschriften . . . . . . . . . . . 325 9.1 Gesetzliche Definition der Blindheit . . . . 269 11.8 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326 9.2 Begutachtungskriterien . . . . . . . . . . . . 272 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326 9.3 Blindengeldgesetze . . . . . . . . . . . . . . 275 9.4 Spezielle Begutachtungsfragen . . . . . . . 280 Sachverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 IX Autorenverzeichnis Dr. med. Hans Brandl Prof. Dr. med. Klaus Rohrschneider Stiglmayrstr. 4 Augenklinik der Universität Heidelberg 82256 Fürstenfeldbruck Im Neuenheimer Feld 400 69120 Heidelberg Dr. med. Karl-Ludwig Elze Franzosenkoppel 111 Prof. Dr. med. Frank Tost 22547 Hamburg Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde Universitätsklinikum Greifswald Priv. Doz. Dr. Dr. Werner Hanne Ferdinand-Sauerbruch-Straße Wermeierfeld 3 17475 Greifswald 31162 Bad Salzdetfurth Dr. med. Patrick Vivell Prof. Dr. med. Gerold Kolling Wörthstr. 7 Augenklinik der Universität Heidelberg 76646 Bruchsal Im Neuenheimer Feld 400 69120 Heidelberg Prof. Dr. med. Helmut Wilhelm Eberhard-Karls-Universität Tübingen Dr. med. Uwe Kraffel Schleichstr. 12 Kantstr. 75 72176 Tübingen 10627 Berlin Dr. med. Andreas Zarth Prof. Dr. Dr. Bernhard Lachenmayr Theatinerstr. 15 Salvatorpassage Neuhauser Str. 23 80333 München 80331 München XI Abkürzungsverzeichnis AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen ft farbtüchtig AHP Anhaltspunkte für die ärztliche Gut- fu farbuntüchtig achtertätigkeit FZ Fingerzählen ALK Argon-Laser-Koagulation GdB Grad der Behinderung AMC Aeromedical Center GOÄ Gebührenordnung für Ärzte AMD Altersabhängige Makuladegeneration GRV Gesetzliche Rentenversicherung AME Aeromedical Examiner GUV Gesetzliche Unfallversicherung AQ Anomalquotient HB Handbewegungen AUB Allgemeine Unfallversicherungsbe- HFA Humphrey-Field-Analyser dingungen HVBG Hauptverband der gewerblichen AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen Berufsgenossenschaften BAP Bildschirmarbeitsplatz IG Invaliditätsgrad BayBlindG Bayerisches Blindengeldgesetz IOL Intraokularlinse BBW Berufsbildungswerk JAR-FCL Joint Aviation Requirements – Flight BES binokulares Einfachsehfeld Crew Licence BFW Berufsförderungswerk JVEG Justizvergütungs- und -entschädi- BG Berufsgenossenschaft gungsgesetz BGH Bundesgerichtshof LA linkes Auge bin binokular LSG Landessozialgericht BMAS Bundesministerium für Arbeit und LUE Lichtunterschiedsempfindlichkeit Soziales MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit BSG Bundessozialgericht MdG Minderung der Gebrauchsfähigkeit BSHG Bundessozialhilfegesetz mon monokular BU Berufsunfähigkeit MPU Medizinisch Psychologische Unter- BUK Bundesverband der Unfallkassen suchungsstelle BVA Berufsverband der Augenärzte OKN optokinetischer Nystagmus Deutschland OLG Oberlandesgericht BVerwG Bundesverwaltungsgericht PUV Private Unfallversicherung BVG Bundesversorgungsgesetz RA rechtes Auge c.c. cum correctione s.c. sine correctione CIE Commission Internationale de l’Éclai- SF Kurzzeitfluktuation (Short-Term rage, Int. Beleuchtungskommission Fluctuation) CL Kontaktlinsen SGB Sozialgesetzbuch cyl zylindrisch sph sphärisch DOG Deutsche Ophthalmologische Gesell- StGB Strafgesetzbuch schaft StVG Straßenverkehrsgesetz DVLuftVZO Durchführungsverordnung Luftver- StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung kehrszulassungsordnung UV-GOÄ Gebührenordnung der Gesetzlichen ERG Elektroretinogramm Unfallversicherung EStG Einkommensteuergesetz VECP Visuell Evozierte Kortikale Potenziale EU Erwerbsunfähigkeit VG Verwaltungsgericht FeV Fahrerlaubnisverordnung VION vordere ischämische Optikusatrophie FeVÄndV Änderungsverordnung der Fahr- VVG Versicherungsvertragsgesetz erlaubnisverordnung WfB Werkstatt für behinderte Menschen I Grundlagen der augen- ärztlichen Begutachtung 1 Grundprinzipien des augenärztlichen Gutachtens – 3 B. Lachenmayr 2 Gutachterliche Prüfung der Sehfunktionen – 11 G. Kolling, B. Lachenmayr, P. Vivell, H. Brandl 3 Prüfung auf Simulation, Aggravation und Dissimulation – 63 B. Lachenmayr, H. Wilhelm 1 Grundprinzipien des augen- ärztlichen Gutachtens B. Lachenmayr 1.1 Gutachterliche Fragestellungen – 3 1.3 Der Status des augenärztlichen Gutachters – 5 1.2 Formale Aspekte der Begutach- tung – 5 1.4 Aufbau und Bestandteile 1.2.1 Ablehnen eines Gutachtens – 5 eines Gutachtens – 6 1.2.2 Einladung des Patienten – 5 1.2.3 Fristen – 5 1.5 Untersuchungen und Befunde im augenärztlichen Gutachten – 7 Zum augenärztlichen Gutachten gehören immer 1.1 Gutachterliche Fragestellungen drei: ein Patient, ein Auftraggeber und ein Gut- achter. Oftmals ist der Patient selbst der Auftrag- Es gibt zahlreiche Fragestellungen, die im Rahmen geber für das Gutachten, z. B. im Rahmen der der augenärztlichen Begutachtung beantwortet wer- Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr den müssen. . Tab. 1.1 gibt einen Überblick über die oder bei beruflichen oder schulischen Bescheini- verschiedenen Begutachtungsbereiche. gungen. In vielen Fällen treten jedoch Behörden, Am häufigsten sind sicherlich Gutachten im Gerichte, Berufsgenossenschaften oder Versiche- Rahmen der Fahreignungsbegutachtung für den rungen als Auftraggeber auf, die den Gutachtenauf- Straßenverkehr sowie für die anderen Verkehrs- trag erteilen. bereiche Flug-, Schiffs- und Schienenverkehr In jedem Falle gilt der Grundsatz: wer bezahlt, (7 Kap. 4). Von den Versorgungsämtern kommen erhält das Gutachten. Dies bedeutet, dass immer der des weiteren Anfragen im Rahmen des Sozialen Auftraggeber das Gutachten als erster in die Hände Entschädigungsrechtes und der Blindenbegut- bekommt. In der Regel kann dem Patienten Zugang achtung (7 Kap. 8 und 9). Ebenfalls wichtige Be- zu einer Kopie des Gutachtens ermöglicht werden, reiche der Begutachtung umfassen die Gesetzliche allerdings nur indirekt über den Auftraggeber, nicht Unfallversicherung (7 Kap. 5), die Private Un- direkt von Seiten des Gutachters. In diesem Fall fallversicherung (7 Kap. 7) und die Gesetzliche muss der Gutachter seine Zustimmung erklären, Rentenversicherung (7 Kap. 6). Im Rahmen der dass das Gutachten an den Patienten weitergegeben Gesetzlichen Unfallversicherung und der Priva- werden darf. Er selbst darf das Gutachten dem Pa- ten Unfallversicherung geht es um die Feststel- tienten aber nicht unmittelbar aushändigen. lung eines Unfallschadens, entweder hinsichtlich der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) für ! Das augenärztliche Gutachten wird grundsätz- den Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung, lich dem Auftraggeber zugestellt, also dem- oder hinsichtlich der Minderung der Gebrauchs- jenigen, der den Gutachtenauftrag erteilt und fähigkeit (MdG) für den Bereich der Privaten Un- das Gutachten bezahlt! fallversicherung.