Gerhards Harald · Hellmut Keller Baufinanzierung von A bis Z alles über Bauen, Kaufen, Finanzieren, Mieten, Verpachten, Versichern, Verwerten und Versteigern von Immobilien Second Edition Gerhards/Keller · Baufinanzierung von A bis Z Harald Gerhards Helmut Keller Baufinanzierung von A bis Z Alles über Bauen, Kaufen, Finanzieren, Mieten, Verpachten, Versichern, Verwerten und Versteigern von Immobilien 2., erweiterte und überarbeitete Auflage GABLER CIP-Titelaufnahme der Deutschen Bibliothek Gerhards, Harald: Baufinanzierung von A bis Z : Alles über Bauen, Kaufen, Finanzieren, Mieten, Verpachten, Versichern, Verwerten und Versteigern von Immobilien I Harald Ger hards; Helmut Keller. - 2., erw. u. überarb. Auf!. - Wiesbaden : Gabler, 1990 NE: Keller, Helmut 1. Auflage 1988 2. Auflage 1990 2., durchgesehene Auflage 1991 © Springer Fachmedien Wiesbaden 1991 Ursprünglich erschienen bei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1991. Lektorat: Karlheinz Müssig Alle Rechte vorbehalten. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist U:rheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verla ges unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigun gen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Satz: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, Hemsbach ISBN 978-3-409-29918-3 ISBN 978-3-322-89688-9 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-89688-9 Abkürzungsverzeichnis AbfG . . . . . . . . . . . Abfallgesetz Abs. Absatz Abt. Abteilung AfA Absetzung für Abnutzung AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AngG .......... . Anfechtungsgesetz AO ............ . Abgabenordnung AUV . . . . . . . . . . . . Auslandsumzugskostenverordnung BauGB . . . . . . . . . . Baugesetzbuch BauNVO . . . . . . . . Baunutzungsverordnung BauONW . . . . . . . Bauordnung Nordrhein-Westfalen BauVerfV . . . . . . . . Bauverfahrensverordnung BayBO . . . . . . . . . . Bayerische Bodenordnung BBauG . . . . . . . . . . Bundesbaugesetz BBergG . . . . . . . . . Bergbaugesetz BDSG . . . . . . . . . . Bundesdatenschutzgesetz Berlin FG . . . . . . . Berlinförderungsgesetz BeurkG . . . . . . . . . Beurkundungsgesetz BewG . . . . . . . . . . . Bewertungsgesetz · BFH . . . . . . . . . . . . Bundesfinanzhof BGB ........... . Bürgerliches Gesetzbuch BGBI Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof BHG Bauherrengemeinschaft BMZ . . . . . . . . . . . Baumassenzahl BNatSchG . . . . . . . Bundesnaturschutzgesetz i. V. BNotO .......... Bundesnotarordnung BRAGO . . . . . . . . . Bundes-Gebührenordnung für Rechtsanwälte vom 26. 7. 1957 BSpkG . . . . . . . . . . Bausparkassengesetz BUKG . . . . . . . . . . Bundesumzugskostengesetz BV . . . . . . . . . . . . . Berechnungsverordnung BVG . . . . . . . . . . . . Bundesversorgungsgesetz DBA ............ Doppelbesteuerungsabkommen d. h. . . . . . . . . . . . . das heißt DIN . . . . . . . . . . . . Deutsche Industrienorm V Abkürzungsverzeichnis DSchG Denkmalschutzgesetz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 DVO Durchführungsverordnung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 EFH Einfamilienhaus EGZPO Einführungsgesetz zur ZPO 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ErbbRVO (auch: ErbbauVO) Erbbaurechtsverordnung ErbSt Erbschaftsteuer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Erl Erlaß 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ESt Einkommensteuer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 EStDV Einkommensteuerdurchführungsverordnung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 EStG Einkommensteuergesetz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 EStR Einkommensteuerrichtlinien 0 0 0 0 0 • 0 0 0 0 0 etco . et cetera 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ETW Eigentumswohnung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 evtl. eventuell 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 EW Einheitswert 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 FA Finanzamt 0 0 0 0 0 • 0 0 0 0 0 0 0 0 ffo fortfolgende 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 FG Finanzgericht 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GBO Grundbuchordnung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GBR . Gesellschaft bürgerlichen Rechts 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GBVfg Grundbuchverfügung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GewO Gewerbeordnung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GewSt Gewerbesteuer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GewStDV Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung 0 0 0 0 0 0 0 0 GFZ Geschoßflächenzahl 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GO Grundgesetz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ggf. gegebenenfalls 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GOA Gebührenordnung für Architekten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GrdstVG . Grundstücksverkehrsgenehmigung 0 0 0 0 0 0 0 GrEStG Grunderwerbsteuergesetz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GrStG Grundsteuer-Gesetz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GRZ Grundflächenzahl 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GSB Gesetz über die Sicherung der Bauförderungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 GuV Gewinn- und Verlustrechnung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HeizKV Heizkostenverordnung 0 ° 0 0 0 0 0 0 0 0 HOB Handelsgesetzbuch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 VI Abkürzungsverzeichnis HOAI . . . . . . . . . . . Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HypBankG . . . . . . Hypothekenbankgesetz i. d. F. . . . . . . . . . . . in der Fassung i. d. R. . . . . . . . . . . . in der Regel i. e. S. . . . . . . . . . . . im engeren Sinn i.H ............. in Höhe IHK . . . . . . . . . . . . Industrie-und Handelskammer i. S. . . . . . . . . . . . . . im Sinne i. w. S. . . . . . . . . . . . im weiteren Sinn KAGG . . . . . . . . . . Kapitalanlagegesetz KfW . . . . . . . . . . . . Kreditanstalt für Wiederaufbau KGG . . . . . . . . . . . . Kindergeldgesetz KO . . . . . . . . . . . . . Konkursordnung KostO . . . . . . . . . . . Kostenordnung KStG . . . . . . . . . . . Körperschaftsteuergesetz KWG Kreditwesengesetz LAG . . . . . . . . . . . . Lastenausgleichsgesetz LBO BaWü . . . . . . Landesbauordnung Baden-Württemberg LG . . . . . . . . . . . . . Landgericht LSt . . . . . . . . . . . . . Lohnsteuer LstDV . . . . . . . . . . Lohnsteuer-Durchführungsverordnung LZB . . . . . . . . . . . . Landeszentralbank MaBV ......... . Makler- und Bauträgerverordnung MB ............ . Musterbedingungen MBöBk Musterbedingungen für öffentlich-rechtliche Bauspar- kassen MBpBk . . . . . . . . . Musterbedingungen für private Bausparkassen MHG . . . . . . . . . . . Miethöhegesetz MuBo . . . . . . . . . . . Musterbauordnung MwSt . . . . . . . . . . . Mehrwertsteuer Nr. ............. Nummer NRW . . . . . . . . . . . Nordrhein-Westfalen NVO ............ Neubaumietenverordnung o. a. . . . . . . . . . . . . . oben angegeben o. ä. . . . . . . . . . . . . . oder ähnliches VII Abkürzungsverzeichnis OFD . . . . . . . . . . . . Oberfinanzdirektion p. a. . . . . . . . . . . . . pro anno PangV . . . . . . . . . . Preisangabenverordnung PlanzVO . . . . . . . . Planzeichenverordnung RA . . . . . . . . . . . . . Rechtsanwalt RdErl . . . . . . . . . . . Runderlaß RDM . . . . . . . . . . . Ring deutscher Makler RPflG . . . . . . . . . . Rechtspflegergesetz RSG Reichssiedlungsgesetz RVO . . . . . . . . . . . . Reichsversicherungsordnung s. a. . . . . . . . . . . . . . siehe auch SchRG . . . . . . . . . . Gesetz zur Reduzierung der landwirtschaftlichen Schuld verhältnisse SchutzBG Schutzbaugesetz. Gesetz über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung sog ............ . sogenannte SparPG ........ . Sparprämiengesetz StBauFG ....... . Städtebauförderungsgesetz StGB .......... . Strafgesetzl;mch u.a. unter anderem u.ä ........... .. und ähnliches u.E ............ . unseres Erachtens USt ............ . Umsatzsteuer UStG .......... . Umsatzsteuergesetz USW. . •.•...•.... und so weiter u. u. ........... . unter Umständen UWG .......... . Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb VDM Verband deutscher Makler Verg!O . . . . . . . . . . Vergleichsordnung VermBG . . . . . . . . . Vermögensbildungsgesetz vgl. . . . . . . . . . . . . . vergleiche VO . . . . . . . . . . . . . Verordnung VOB . . . . . . . . . . . . Verdingungsordnung für Bauleistungen VStG . . . . . . . . . . . Vermögensteuergesetz VWl . . . . . . . . . . . . vermögenswirksame Leistungen VIII Abkürzungsverzeichnis WEG . . . . . . . . . . . Gesetz über Wohnungseigentum WertR . . . . . . . . . . . Wertermittlungsrichtlinien WertVO . . . . . . . . . Wertermittlungsverordnung WHG . . . . . . . . . . . Wasserhaushaltsgesetz WKSchG . . . . . . . . Wohnraumkündigungsschutzgesetz WoBauFG . . . . . . . Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus WobauG . . . . . . . . Wohnungsbaugesetz WoBindG ....... . Wohnungsbindungsgesetz WoEigG ........ . Wohnungseigentumsgesetz WohneigFG ..... . Wohnungseigentumsförderungsgesetz WohnGebBefrg Gesetz über Gebührenbefreiung bei Wohnungsbau v. 30. 5. 1953 WoPG Wohnungsbauprämiengesetz z.B. zum Beispiel ZFH Zweifamilienhaus ZPO Zivilprozeßordnung z. T. . . . . . . . . . . . . . zum Teil ZVG . . . . . . . . . . . . Zwangsversteigerungsgesetz zzgl. zuzüglich z.Zt. zur Zeit IX A Abbaugesetz vom 23. 6. 1960, Gesetz die Beseitigung einer baulichen Anlage über den Abbau der Wohnungswirt verlangt wird, wenn sie den Festsetzun schaft und über ein soziales Miet- und gen des Bebauungsplans nicht ent Wohnrecht. Früheres Mieterschutzge spricht und auch nicht augepaßt wer setz, durch Zeitablauf mittlerweile ge den kann. Das A. kann auch erlassen genstandslos geworden. werden, wenn Gebäude im Geltungsbe reich eines Bebauungsplanes Mißstän Abbauland (§ 43 BewG), Betriebsflä de oder Mängel aufweisen, die auch chen, die durch Abbau der Bodensub durch Modernisierung nicht behoben stanz überwiegend für den Betrieb werden können. Diejenigen, für die ein nutzbar gemacht werden. Die Bewer Recht an dem Grundstück oder an ei tung erfolgt gesondert mit dem Einzel nem das Grundstück belastenden ertragswert. Bei dem A. handelt es sich Recht im Grundbuch eingetragen oder um Kies-, Sandgruben, Steinbrüche durch Eintragung gesichert ist, das usw. nicht zur Nutzung berechtigt, sollen von dem Bescheid benachrichtigt wer Abbruch (§ 179 BauGB). Wer eine den, wenn sie von der Beseitigung be bauliche Anlage ohne erforderliche troffen werden. Unberührt bleibt das Genehmigung errichtet, handelt ord Recht des Eigentümers, die Beseitigung nungswidrig und kann mit Bußgeld selbst vorzunehmen. belegt werden. Da dies jedoch nichts an dem rechtswidrig geschaffenen Zu Abbruchkosten. Bei der Bewertung ei stand ändert, enthalten die meisten nes Grundstücks mit entsprechenden Landesbauordnungen gesonderte Be Aufbauten müssen A. berücksichtigt stimmungen, die sich mit der Herstel werden, dadieseu. U. den Verkehrswert lung ordnungsgemäßer Zustände und gegenüber unbebauten Grundstücken der Beseitigung bestimmter Bauteile erheblich mindern. A. können auch in befassen. einem Versicherungsfalle für den Ab bruch und den Abtrausport der Rest Abbruchgebot (§ 179 BauGB). Die Ge bauteile entstehen. Erhält ein Steuer meinde kann den Eigentümer durch zahler ein Grundstück auf dem Wege Bescheid verpflichten zu dulden, daß der Schenkung und beabsichtigt er be-