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Ausbildungskompass Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte: Tipps, Hinweise, Vorschriften und Regeln für die erfolgreiche Ausbildung und Prüfung PDF

137 Pages·1999·6.912 MB·German
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Sommer · Ausbildungskompass Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte StD Wolfgang Sommer Ausbildungskompass Rechtsanwalts- und N otarfachangestellte Tipps, Hinweise, Vorschriften und Regeln fUr die erfolgreiche Ausbildung und Priifung 2., iiberarbeitete Auflage GABLER I. Auflage 1998 2. Auflage 2000 ISBN-13: 978-3-409-29799-8 e-ISBN-13: 978-3-322-82912-2 001: 10.1007/978-3-322-82912-2 Aile Rechte yorbehalten © Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 2000 Der Gabler Verlag ist ein Unternehmen der Bertelsmann Fachinformation GmbH. Das Werk einschlieBlich aller seinerTeile ist urheberrechtlich geschiitzt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fallen bedarf deshalb der Yorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. http://www.gabler.de Die Wiedergabe yon Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen-und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten waren und daher yonje dermann benutzt werden diirften. Hochste inhaltliche und technische Qualitiit unserer Produkte ist unser Zie!. Bei der Produktion und Verbreitung unserer Werke wollen wir die Umwelt schonen: Dieses Werk ist auf saurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt. Die EinschweiBfolie besteht aus Polyathylen und damit aus organischen Grundstoffen, die weder bei der Herstellung noch bei der Verbrennung Schadstoffe frei setzen. Satz: Peter Berg, Dortmund Inhaltsverzeichnis Einftihrung ................................................................................................................................... 1 2 Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung ..................................................................................... 5 2.1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Nebengesetze ................................................................ 5 2.2 Anschriften der zusHindigen Stellen .................................................................................. 20 2.3 Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend ....................................................................... 22 2.4 Berufsausbildungsvertrag .................................................................................................. 24 2.5 Verschwiegenheitsverpflichtung ........................................................................................ 30 2.6 Niederschrift tiber die Verpflichtung eines beim Notar Beschaftigten .............................. 31 2.7 Einstellungsformalitaten .................................................................................................... 32 3 Tarifliche Regelungen ............................................................................................................... 35 4 Regelung der betrieblichen Ausbildung ..................................................................................... 45 5 Ausbildungsrahmenplan ............................................................................................................ 51 6 Ausbildung in der Berufsschule ................................................................................................. 63 7 AusbildungsnachweislBerichtsheft. ......................................................................................... 103 8 Effektiv lernen und arbeiten .................................................................................................... 107 8.1 Grtinde ftir die Ausbildung .............................................................................................. 107 8.2 Positive Einstellung ......................................................................................................... 108 8.3 Motivation ........................................................................................................................ 109 8.4 Lernblockaden ................................................................................................................. 109 8.5 Gehirngerechtes Lernen ................................................................................................... 110 8.6 Lerntipps und -tricks ........................................................................................................ 113 8.7 Literatur zum Thema Lernen ........................................................................................... 115 9 Ausbildungsliteratur fUr RA-lReNo- und Notarfachangestellte ............................................... 117 10 Vorbereitung auf die Zwischenprtifung ................................................................................... 119 11 Vorbereitung auf die Abschlussprtifung .................................................................................. 121 12 Weiterbildung .......................................................................................................................... 133 1 EinfOhrung Herzlichen Gluckwunsch zu Ihrer Berufswahl! Sie haben sich fur einen interessanten, abwechslungsreichen und zukunftsorientierten Ausbildungsberuf entschieden. Der Beruf stellt hohe Anforderungen an Ihre Personlichkeit, insbesondere hin sichtlich • Belastbarkeit (mehrere Mandanten gleichzeitig, Hektik), • Flexibilitat (auch mallanger arbeiten), t Ordnungssinn (Termine und Fristen, Aktenorganisation), • miindliche und schriftliche Beherrschung der deutschen Sprache (Mandanten- betreuung, Telefonate, Schreiben), • Interesse am Umgang mit EDV-Systemen (Textbe- und -verarbeitung). Der Wechsel aus der gewohnten Umgebung der Schule in die zumeist unbekannte Arbeitswelt ist eine groBe Umstellung, die haufig nicht ohne Startsehwierigkei ten iiber die Biihne geht. Sie miissen ... • sich auf einen Arbeitstag von 8 bis 9 Stunden und einen anderen Tagesablauf einstellen, • sich in eine betriebliche Organisation (Hierarchie) einfiigen, • mit Menschen zusammenarbeiten, die Ihnen nicht immer sympathisch sind, t Arbeiten verrichten, die Ihnen manchmal auch keinen SpaB machen. Aber Sie sind nieht aUein! AuBer Ihnen sind z.Zt. noch ca. 28.000 junge Men schen, zum wei taus graBten Teil junge Frauen, in cler Ausbilclung zurlzum RA-lReNo-lNotarfachangestellten. Diese Zahl verteilt sich wie folgt auf die drei Ausbildungsberufe: Rechtsanwaltsfachangestellte/-r: ca. 15.000 Auszubildende Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r: ca. 11.500 Auszubildende Notarfachangestellte/-r : ca. 1.500 Auszubildende Zum Vergleich die Zahlen einiger anderer Ausbildungsberufe des kaufmannisch verwaltenden Ausbildungsbereichs: Industriekaufmann/-frau ca. 53.000 Auszubildende Bankkaufmann/-frau ca. 60.000 Auszubildende Kaufmann/-frau im GroB- und AuBenhandel ca. 48.000 Auszubildende Kaufmann/-frau im Einzelhandel ca. 70.000 Auszubildende B iirokaufmann/-frau ca. 63.000 Auszubildende Steuerfachangestellte/-r ca. 29.000 Auszubildende 2 EinfOhrung Zurzeit befinden sich ca. 1.500.000 junge Menschen in der Ausbildung in einem von insgesamt ca. 380 anerkannten Ausbildungsberufen. Die Ausbildung erfolgt in allen Ausbildungsberufen nach dem "dualen System". Dual deshalb, weil zwei verschiedene Lernorte fur die Ausbildung zusHindig sind, in Ihrem Fall die Ausbildungskanzlei und die Berufsschule. Die Ausbildung in der Kanzlei ist bundeseinheitlich durch das Berufsbildungs gesetz geregelt (siehe Kapitel 2). Die Kanzlei vermittelt die in der Ausbildungs verordnung (siehe Kapitel 4) aufgeftihrten Kenntnisse und Fertigkeiten (siehe Ka pitel 5). Mit Bestehen der Abschlussprufung vor der Rechtsanwalts- bzw. Notarkammer ist Ihre Ausbildung beendet und Sie sind Rechtsanwalts-, ReNo bzw. Notarfachangestellte/-r. Die Ausbildung in der Berufsschule ist entsprechend den Schulgesetzen der ein zelnen Bundeslander geregelt. Die Berufsschule unterrichtet nach einem Rah menlehrplan (siehe Kapitel6), der eng mit der Ausbildungsverordnung (siehe Ka pitel 4) abgestimmt ist. Uber Ihre Leistungen in der Berufsschule erhalten Sie lahreszeugnisse und ein Abschlusszeugnis. Diese Zeugnisse haben jedoch auf Ihren Ausbildungsabschluss keinen Einfluss. Lernort Lernort Ausbildungs Berufsschule betrieb Schulrechtliche Bundeseinheitliche Vorschriften Rechtsvorschriften der elnzelnen BBiG Bundeslander Richtlinien fUr Ausbildungs den verordnung Bildungsgang Ausbildungs Lehrplan Rahmenplan Lemfelder Betrieblicher Didaktische Ausbildungsplan Jahresplanung EinfOhrung 3 Wahrend Ihrer Ausbildung sollten Sie sich urn gute Kontakte bemiihen zu • Ihrem Ausbilder, also zu dem RechtsanwaltINotar, der als Vertreter der Kanzlei fiir Ihre Ausbildung verantwortlich ist, • Mitarbeitern der Kanzlei, denen Sie im Laufe Ihrer Ausbildung zugewiesen werden, • Azubi-Kolleg(inn)en Ihrer Kanzlei, von deren Wissensvorsprung Sie profitie ren konnen, • Ihrem Klassenlehrer und den Fachlehrern in der Berufsschule, vor allem zu denen, die auch Mitglied im Priifungsausschuss sind, • Ihren Mitschiiler(inne)n in der Berufsschule. Dariiber hinaus sollten Sie wissen, dass in Konflikt- und Problemrallen • die flir Sie zustandige Rechtsanwalts- bzw. Notarkammer, insbesondere • der Ausbildungsberater (§ 45 BBiG) zu Ihrer Verfiigung stehen. Arbeiten Sie zu Beginn Iheer Ausbildung diesen Ausbildungskompass geiind lich durch! Markieren Sie wichtige Stellen, ver ehen Sie unklare Stellen mit einem Frage zeichen! Fragen Sie Ihren Ausbilder oder lhren Beruf chullehrer! Mit dem Ausbildung kompa . erhaIten Sie einen schnellen DurchbJick im D chunge\ der Vorschriften und Regelungen. Vom ersten Tag an konnen Sie sich planvoll und zielgerichlel auf das Wesentliche konzentrieren und Ihre Ausbildung selbstbewusst angehen. Verlag und Autor wiinschen Ihnen einen guten Start und viel Erfolg mit dem Aus bildungskompass! 2 Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung 2. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Nebengesetze Gonnen wir uns einen kurzen Riickblick: Das Berufsbildungsgesetz stammt zwar erst aus dem Jahre 1969 und ist demnach erst ca. 30 Jahre alt; dennoch gab es be reits vor mehr als 2000 Jahren eine geordnete Lehrlingsausbildung - insbesondere in handwerklichen Berufen. In den spiitbabylonischen Lehrvertragen wurde - iihnlich unseren heutigen Ausbildungsvertragen - insbesondere geregelt • die Lehrverptlichtung des Meisters ("er wird ihn das Handwerk lehren, wie er es selber gelernt hat") • die "Alimentation" des Lehrlings ("dem Lehrling sind Kost und Kleidung zu stellen") • das "Honorarium" des Meisters ("der Meister erhiilt nach eifolgreicher Ausbildung vom Lehrling einen Silberbetrag") • die Vereinbarung von Vertragsstrafen ("der Meister hat dem Lehrling bei mangelhafter Ausbildung einen Ausgleich zu erstatten") Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat diese historischen Grundgedanken iiber nommen und regelt nunmehr bundesweit die einheitliche Durchfiihrung aller Aus bildungsverhaltnisse. Die wichtigsten Vorschriften sind • der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages, §§ 3 ff BBiG (siehe Ab schnitt 2.4) • die Eintragung der Vertragsniederschrift bei der Rechtsanwalts- bzw. Notar kammer, §§ 31 ffBBiG • die Rechte und Pflichten derides Auszubildenden, §§ 6,9 BBiG • die Freistellung derides Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule und zur Teilnahme an Priifungen, § 7 BBiG • die Zahlung einer angemessenen Vergtitung, §§ 10 ff BBiG (siehe Kapitel3) • die Vereinbarung einer Probezeit, § 13 BBiG • die Ktindigungsmoglichkeiten, § 15 BBiG • das Ende der Ausbildung, §§ 14, 17 BBiG • Moglichkeiten der Verktirzung der Ausbildung • bei Abschluss des Vertrages auf Grund schulischer Vorbildung, § 29 Abs. 2 BBiG • wiihrend der Ausbildung auf Grund guter Leistungen in Kanzlei und Be rufsschule, § 40 Abs.l BBiG • die Ausstellung eines Zeugnisses, § 8 BBiG 6 Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung • die fur den Beruf geltende Ausbildungsverordnung, § 25 BBiG (siehe Ka pitel4,5) • die Durehfiihrung der Zwischen- und Abschlusspriifung, §§ 34 ff BBiG (siehe KapitellO, 11) • die Aufgaben der Rechtsanwalts- bzw. Notarkammem, der Ausbildungs- berater und des Berufsbildungsausschusses, §§ 44, 45, 56 ff, 87 BBiG Fur die Besehiiftigung jugendlicher Auszubildender gilt dariiber hinaus das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), insbesondere hinsichtlich • des Berufssehulbesuehs, § 9IArbSchG • der Pausen, § 11 IArbSchG • des Urlaubs, § 19IArbSehG • der iirztlichen Untersuchungen, §§ 32 ff IArbSchG Das Berufsausbildungsverhiiltnis ist eine Sonderform des normalen Arbeitsver hiiltnisses. Deshalb gelten ansonsten aile arbeitsrechtlichen Vorschriften auch fUr Auszubildende, z.B. • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) • Schwerbehindertengesetz (SchwbG) • Mutterschutzgesetz (MuSchG), Erziehungsgeldgesetz (ErzGG) • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Fur Streitigkeiten zwischen Ausbildungskanzlei und Auszubildender/Auszubilden dem ist, wie bei normalen Arbeitsverhiiltnissen, das Arbeitsgericht zustandig (Ar beitsgerichtsgesetz). Bevor es jedoeh zu dem eigentlichen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht kommt, versueht die Rechtsanwalts- bzw. Notarkammer in einem Schliehtungsverfahren, die "Streithiihne" zu einer gutliehen Einigung zu bewegen. Fur Streitigkeiten mit der Berufsschule, z.B. wegen schlechter Zeugnisnoten, oder mit der Kammer, z.B. wegen nieht bestandener Absehlusspriifung, ist allerdings das Verwaltungsgericht zustandig (Verwaltungsgerichtsordnung), weil Schule und Kammer offentliche Institutionen sind. Bitte lesen Sie die oben genannten Gesetzesstellen in den nachstehenden Ge sctzesau zugen sorgfalrig durch! Wenn Sie bestimmte Formulierungen nieht verstehen, so i {das ganz normal! Sprechen Sie Ihren Ausbilder oder Ihren Berufsschullehrer an und lassen Sie sich den Text erlautern. Uber das "Iuristenchinesisch" werden Sie sich wiihrend Ihrer Ausbildung noch hiiufig iirgern! Berufsbildungsgesetz (BBiG) 7 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBI. I S. 1112) Dritter Teil: Ordnung der Berufsausbildung I -Auszug- 1. Abschnitt: Berechtigung zum Einstellen undAusbilden Inhaltsiibersicht § 20 Personliche und fachliche Eignung § 21 Erweiterte Eignung Erster Teil: Allgemeine Vorschriften § 22 Eignung der Ausbildungsstatte § I Berufsbildung § 23 Eignungsfeststellung § 2 Geltungsbereich § 24 Untersagung des Einstellens und Ausbil Zweiter Teil: Berufsausbildungsverhaltnis dens 1. Abschnitt: Begriindung des Berufsausbil- 2. Abschnitt: Anerkennung von dungsverhiiltnisses Ausbildungsberufen, Anderung der § 3 Vertrag Ausbildungszeit § 4 Vertragsniederschrift § 25 Ausbildungsordnung § 5 Nichtige Vereinbarungen § 26 Stufenausbildung § 27 Berufsausbildung auBerhalb der Ausbil 2. Abschnitt: Inhalt des Berufsausbildungs- dungsstatte verhiiltnisses § 28 AusschlieBlichkeitsgrundsatz 1. Unterabschnitt: Ptlichten des Ausbildenden § 29 Abktirzung und Verlangerung der Ausbil dungszeit § 6 Berufsausbildung § 30 aufgehoben § 7 Freistellung § 8 Zeugnis 3. Abschnitt: Verzeichnis der Berufsaus- 2. Unterabschnitt: Ptlichten des bildungsverhiiltnisse Auszubildenden § 31 Einrichten, Fiihren § 9 Verhalten wahrend der Berufsausbildung § 32 Eintragen, Andem, LOschen 3. Unterabschnitt: Vergiitung § 33 Antrag § to Vergiitungsanspruch § II Bemessung und Falligkeit der Vergiitung 4. Abschnitt: Priifungswesen § 12 Fortzahlung der Vergiitung § 34 Abschlusspriifung § 35 Priifungsgegenstand 3. Abschnitt: Beginn und Beendigung § 36 Priifungsausschtisse des Berufsausbildungsverhiiltnisses § 37 Zusammensetzung, Berufung § 13 Probezeit § 38 Vorsitz, Beschlussfahigkeit. Abstimmung § 14 Beendigung § 39 Zulassung zur Abschlusspriifung § 15 Ktindigung § 40 Zulassung in besonderen Fallen § 16 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung § 41 Priifungsordnung § 42 Zwischenprtifungen 4. Abschnitt: Sonstige Vorschriften § 43 Gleichstellung von Prtifungszeugnissen § 17 Wei terarbei t § 18 Unabdingbarkeit § 19 Andere Vertragsverhaltnisse

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