BA KOMPAKT Reihenherausgeber Martin Kornmeier, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Mannheim Gründungsherausgeber Martin Kornmeier, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Mannheim Willy Schneider, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Mannheim Die Bücher der Reihe BA KOMPAKT sind zugeschnitten auf das Bachelor-Studium im Studienbereich Wirtschaft an den Dualen Hochschulen und Berufsakademien. Sie erfüllen vollständig die im Curriculum zur Erlangung des Bachelor festgelegten Anforderungen (Lerninhalt, Lernmethoden, Konzeption und Ablauf der Veranstaltungen). Die Reihe BA KOMPAKT zeichnet sich aus durch: • Fokussierung auf die elementaren Lernziele • Starker Praxisbezug durch konkrete Beispiele • Einbindung von Fallstudien für Einzel- und Gruppenarbeit • Unmittelbare Anwendbarkeit des vermittelten Wissens durch Tipps und Hintergrund- informationen • Übersichtliche, anschauliche Darstellung durch zahlreiche Kästen, Abbildungen und Tabellen • Kontrollfragen zur Prüfung des Lernerfolgs Weitere Bände in dieser Reihe http://www.springer.com/series/7570 Klaus Sakowski Arbeitsrecht Eine Einführung für Wirtschaftswissenschaftler Klaus Sakowski DHBW Heidenheim Heidenheim Deutschland ISSN 1864-0354 ISBN 978-3-642-55043-0 ISBN 978-3-642-55044-7 (eBook) DOI 10.1007/978-3-642-55044-7 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Springer Gabler © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Ver- arbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Springer Gabler ist eine Marke von Springer DE. Springer DE ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media www.springer-gabler.de Vorwort Von allen Rechtsgebieten, mit denen Studierende im Verlauf ihres Studiums zu tun haben, ist das Arbeitsrecht in ihrer späteren beruflichen Laufbahn als Fach- und Führungskraft wohl am bedeutsamsten, jedenfalls wenn man es am Maßstab der Unumgänglichkeit be- misst. Alle, die im Berufsleben stehen, haben früher oder später, vom Beginn bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses oder als Selbstständige, mit Arbeitsrecht zu tun. Erstere sind häufig in ihrer Funktion als Arbeitnehmer, letztere als Arbeitgeber damit befasst. Des- halb ist ein richtiges oder zumindest tendenziell in die richtige Richtung gehendes Rechts- verständnis des Arbeitsrechts gleichermaßen unumgänglich. Grundkenntnisse helfen bei vielen wichtigen Entscheidungen von teilweise existenzieller Bedeutung, z. B. bei Fra- gen rund um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. In bedauerlichem Kontrast hierzu steht die Bedeutung des Arbeitsrechts im wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulkon- text. In zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht spielt das Fach in den Curricula regelmäßig nur eine untergeordnete Rolle. Zudem sind alle rechtlichen Fächer mit dem häufigen Vorurteil belastet, „trocken“ zu sein, was den Zugang vieler Studierender zu arbeitsrechtlichen The- men und Inhalten eher noch erschwert. So sind die Bezüge und Motivationslagen von Studierenden zum Arbeitsrecht häufig schwach oder halbherzig ausgeprägt. Das vorliegende Buch kommt dem Studierenden in verschiedener Weise entgegen. Es bietet ihm eine überschaubare, von der Zeit und vom Umfang her an die begrenzten Modulpläne angepasste und damit angemessene Zusammenfassung wichtiger Inhalte des Arbeitsrechts. Es vermittelt ein Grundverständnis des Arbeitsrechts sowie ein Verständ- nis der Abgrenzung des Arbeitsrechts von anderen Rechtsbereichen. Auf die Verwendung von Fachbegriffen wurde so weit als möglich verzichtet. Der Blickwinkel ist der eines Verfassers, der seit vielen Jahren sowohl in der Lehre als auch in der juristischen Praxis eines Rechtsanwalts tätig ist. Durch diese Verzahnung von Theorie und Praxis vermag das vorliegende Buch im Unterschied zu rein akademischen Lehrbüchern die „Lebendigkeit“ des Rechtsstoffs und dessen hohe Praxisrelevanz in besonderer Weise hervorzuheben. Der überschaubare Umfang bedingt zudem eine angemessene Auswahl des Stoffes und nimmt auch insoweit dem Studierenden eine wichtige, für ihn häufig im Studium noch nicht ein- schätzbare Aufgabe ab. Eingegangen wird in dem Buch u. a. auf die aus Sicht des Verfassers praktisch be- deutsamsten Probleme im Zusammenhang mit der Begründung, dem Inhalt und der Be- V VI Vorwort endigung von Arbeitsverhältnissen. Weiter sollen die Studierenden einige in der Praxis vorkommende Fragestellungen zu betrieblichen und überbetrieblichen arbeitsrechtlichen Problemen, die über die individualvertragliche Ebene hinausgehen (sog. kollektives Arbeitsrecht), kennenlernen. Im Text selbst sowie im Anhang finden sich zahlreiche Pra- xisbeispiele, Übungsfälle und Musterklausuren samt Lösungsvorschlägen. Anhand dieser sollen die Studierenden auch eine an den juristischen Gutachtenstil angelehnte Methodik zur Fallbearbeitung kennen lernen. Die angemessene Begrenzung im Umfang macht auch den vergleichsweise günstigen Bezugspreis des Buches möglich. Das Buch erscheint in der Reihe „BA kompakt“ (BA für „Bachelor of Arts“). Dessen erklärtes Ziel ist es, eine sinnvolle Mitte zwischen allen ge- nannten Anforderungen nach inhaltlicher Tiefe, überschaubarem Umfang und günstigem Bezugspreis zu finden. Alle inzwischen erschienenen Bücher dieser Buchreihe wurden in diesem Bestreben geschrieben, auch das vorliegende. Für Kritik und Anregungen ist der Verfasser dankbar (E-Mail: [email protected]). In derselben Buch- reihe ist auch ein vom Verfasser geschriebenes Lehrbuch „Grundlagen des Bürgerlichen Rechts“ erschienen (ISBN 978-3-642-40423-8), welches auch als E-Book verfügbar ist (ISBN 978-3-642-40424-5). Viele Inhalte dieses Buches bauen auf Grundkenntnisse des Zivilrechts und insbesondere des Bürgerlichen Rechts auf. Deshalb wird die ergänzende Anschaffung auch dieses als Grundlagenlektüre und zum Nachschlagen bzw. Gegenlesen empfohlen. Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung bzw. besseren Lesbarkeit im Folgenden ausschließlich die männliche Form verwendet wird. Ämter, Tätigkeiten, akademische Grade sowie Funktions-, Status- und Berufsbe- zeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Heidenheim, im Juni 2014 Prof. Dr. Klaus Sakowski Einleitende Hinweise zu diesem Buch Inhaltlich orientiert sich das vorliegende Buch an den Modulbeschreibungen einschlägiger Module zum Arbeitsrecht im Rahmen betriebswirtschaftlicher Bachelor-Studiengänge an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass die die Darstellung auch eine angemessene Lerngrundlage für Studierende anderer juristisch und/oder betriebswirtschaftlich orientierter Lehr- und Studiengänge an vergleichbaren oder anderen Hochschularten darstellt. Aus Gründen des begrenzten Seitenumfangs und der Didaktik wurde darauf verzichtet, Lösungsvorschläge zu allen im Buch genannten Fällen im Buch selbst abzudrucken. Im Anhang finden sich lediglich Lösungsvorschläge zu den ersten drei Fällen jedes Kapitels. Die übrigen Lösungsvorschläge sind im Internet unter der Adresse www.springer.com/ 978-3-642-55043-0 abgedruckt oder können vom Verfasser selbst bezogen werden (E-Mail klaus.sakow- [email protected]). Hintergrund für diese Vorgehensweise ist vor allem die Über- legung, dass der Studierende im Regelfall zunächst selbst nachdenken und sich einen Lö- sungsvorschlag überlegen soll. Die Versuchung ist nach aller Erfahrung ansonsten recht groß, sich sogleich am Ende des Buches nach dem Lösungsvorschlag des Verfassers zu informieren und sich das eigene Nachdenken zu sparen. Der „Medienbruch“ (Buch/Inter- net) kann dieser Gefahr zumindest ein kleines Stück vorbeugen, ist in diesem Sinne also beabsichtigt. Zudem wird einem Lehrbeauftragten, der das Buch als Leitfaden seiner Lehrveranstaltung benutzt, das Lehren erleichtert, indem die Fälle diskutiert werden kön- nen und die Studierenden nicht nur die aufbereiteten Lösungsvorschläge des Verfassers mitteilen oder aufsagen. Dem Studierenden wird dringend angeraten, Vorschriften nicht auswendig zu lernen und diese auch nicht nur nach deren Paragraphenzahl zu lernen, um sie auswendig in einer Klausur aufsagen zu können. Vielmehr wird vor allem angeraten, eine Vorschrift, die im Buch genannt wird, wenigstens einmal im Gesetzestext nachzuschlagen und inhaltlich zu lesen, um deren Sinn zu erfassen. Angesichts des Umstands, dass Gesetzestexte im Regelfall ein zugelassenes Hilfsmittel bei der Klausur sind, kann eine relevante Vorschrift entsprechend leicht gefunden werden. Letztlich kommt es neben dem Auffinden einer Vor- schrift vor allem darauf an, deren Merkmale richtig und praxisnah zu interpretieren, und nicht darauf, den Wortlaut aufzusagen. VII VIII Einleitende Hinweise zu diesem Buch Neben Lösungsvorschlägen zu den jeweils ersten drei Übungsfällen der einzelnen Ka- pitel sowie den Antwortvorschlägen zu den Kontrollfragen finden sich im Anhang auch einige Musterklausuren, die thematisch gesehen ein gewisses Spektrum der Lehrinhalte abdecken. Der Verfasser hat diese Aufgaben in der Vergangenheit als Klausuraufgaben in verschiedenen Studienkursen bereits gestellt. Zwar werden die Lösungsvorschläge direkt im Anschluss abgedruckt. Gleichwohl können die Studierenden auch diesbezüglich nur gebeten bzw. es kann ihnen dringend angeraten werden, sich zunächst selbst Gedanken über eine vertretbare Lösung zu machen und diese dann mit dem Lösungsvorschlag des Verfassers zu vergleichen. Eine abweichende Lösung muss nicht falsch sein. Gerade im Arbeitsrecht läuft es häufig auf eine Abwägung gegenseitiger Interessen und damit auf eine Bewertung hinaus. Bewertungen sind naturgemäß (auch) von den Wertvorstellungen und Bewertungsmaßstäben des jeweiligen Gutachters bzw. Verfassers abhängig, dement- sprechend sind häufig - gerade auch im akademischen Umfeld – abweichende Meinungen und Lösungsvorschläge zumindest vertretbar und daher ebenfalls „richtig“. Der Verfasser stellt in seinem Lösungsvorschlägen jeweils nur seine eigene Meinung oder, falls über- zeugend, die „herrschende Meinung“ in der Rechtsprechung dar. Ob es sich bei einer abweichenden Meinung des Studierenden noch um eine vertretbare handelt, ist eine Frage des Einzelfalls und kann pauschal nicht beantwortet werden. Der Inhalt des Buches ist vergleichsweise „textlastig“, was ebenfalls der erklärten Ab- sicht des Verfassers entspricht. Die Orientiertheit an der Sprache und am geschriebenen Text ist ein wesentlicher Bestandteil juristischer Praxis und Alltagsarbeit. Dementspre- chend wurde auf Grafiken bzw. Tabellen so weit als möglich und nötig verzichtet. Gleich- wohl sind gestalterische Elemente zur Erleichterung der Übersicht und des Erlernens der Inhalte enthalten. Diese bestehen in Abbildungen, in Form drucktechnischer Hervor- hebungen wichtiger Begriffe und Stichworte sowie in Form verschiedenartiger „grauer Kästen“. In diesen sind Übungsfälle, Praxisbeispiele oder begleitende Erläuterungen (Ex- kurse) enthalten. Am Beginn jedes Kapitels steht eine Auswahl wichtiger Lernziele, die mit der Lektüre des jeweiligen Kapitels verbunden sind. Kontrollfragen am Ende jedes Kapitels erleichtern das zusammenfassende Nachdenken über das Gelesene und Erlernte. Die Lösungen zu den Kontrollfragen befinden sich im Anhang des Buches. Die Übungs- fälle, die im laufenden Text zu jedem Kapitel abgedruckt sind, stammen überwiegend aus der Rechtsprechung der Obergerichte (meist Bundesarbeitsgericht), zum Teil auch aus der anwaltlichen Praxis des Verfassers. In jedem Falle sind also die Fälle „aus dem Leben gegriffen“ und unterstreichen in diesem Sinne die hohe Praxisrelevanz des Stoffes. Auf die Berücksichtigung von Beiträgen der rechtswissenschaftlichen Literatur aus Fachzeit- schriften wurde zugunsten der Kompaktheit des Buches weitgehend verzichtet. In fast allen Fällen werde Urteile zitiert, und zwar – wiederum aus Platzgründen – nur nach Ge- schäftszeichen, nicht nach Urteilsdatum. Gleichwohl sind diese auch ohne Angabe eines Urteilsdatums auffindbar. Das betreffende Urteil kann entweder über die Urteilsdaten- banken (z. B. www.bundesarbeitsgericht.de) oder eine Suchmaschinensuche im Internet aufgefunden werden. Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1.1 Schutzbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1.2 Geschichtlicher Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 1.3 Rechtsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1.3.1 Gesetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1.3.2 Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1.3.3 Sonstige Rechtsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.4 Arbeitsgerichtsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.5 Begriff des Arbeitnehmers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.5.1 Definition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.5.2 Abgrenzung zu Selbstständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.6 Besondere Arbeitnehmergruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.6.1 Leitende Angestellte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.6.2 Leiharbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.6.3 Auszubildende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 1.6.4 Praktikanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1.6.5 Minderjährige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1.6.6 Behinderte Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1.6.7 Beschäftigte in Tendenzbetrieben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1.6.8 Heimarbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.7 Begriff des Arbeitgebers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.8 Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.8.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.8.2 Benachteiligungsverbot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.8.3 Beweislast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 1.8.4 Rechtsfolgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 2 Begründung des Arbeitsverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.1 Rechtsanspruch auf Arbeitsplatz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.2 Stellenausschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 IX