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Arbeits- und Dienstrecht der Krankenhausärzte von A-Z PDF

193 Pages·1991·4.171 MB·German
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H.-D. Lippert B.-R. Kern Arbeits- und Dienstrecht der Krankenhausarzte von A-Z Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York London Paris Tokyo Hong Kong Barcelona Budapest Dr. Hans-Dieter Lippert von-Stadion-StraBe 1, W-7906 Blaustein, BRD Dr. Bernd-Rudiger Kern Eschenweg 1, W-7400 Tubingen, BRD ISBN-13: 978-3-540-53552-2 e-ISBN-13: 978-3-642-97302-4 DOl: 10.1007/978-3-642-97302-4 Dieses Werk ist urheb~rrechtlich geschiitzt. Die dadurch begriindeten Rechte. insbesondere die der Obersetzung. des Nachdrucks. des Vortrags. der Entnahme yon Abbildungen und Tabellen. der Funksendung. der Mikroyerfilmung oder der VeryieIniltigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenyerarbeitungsanlagen. bleiben. auch bei nut auszugsweiser Verwertung. yorbehalten. Eine Vervielfaltigung dieses Werkes oder yon Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland yom 9. September 1%5 in der jeweils geltenden Fassung zulassig. Sie ist grundsatzlich yergiitungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmun gen des Urheberrechtsgesetzes. © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1991 Die Wiedergabe der Gebrauchsnamen. Handelsnamen. Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme. daB solche Na men im Sinne der Warenzeichen-und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten waren und daher yon jedermann benutzt werden diirften. Produkthaftung: Fiir Angaben iiber Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann yom Verlag keine Gewahr iibernommen werden. Derartige Angaben miissen yom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit iiberpriift werden. Satz: Zechnersche Buchdruckerei. Speyer 19/3130-543210 - Gedruckt auf saurefreiem Papier Vorwort Krankenhauser sind Betriebe - wegen des mit ihnen verfolgten Zwecks Betriebe besonderer Art. Die in ihnen tatigen Arzte (wie auch das sonstige Personal) sind Angestellte oder Beamte. Fur sie gelten im Grundsatz aIle Vorschriften des Arbeits- und des Be amtenrechts. Die vielfaltigen Rechte und Pflichten angestellter bzw. be amteter leitender und nachgeordneter Krankenhausarzte sind bis her nirgends zusammenfassend abgehandelt worden. Der Sucherei in einer Vielzahl von VerOffentlichungen mochte das vorliegende Werk abhelfen, wenn es die wesentlichen Begriffe in lexikalischer Form mit Hinweisen auf die Rechtsgrundlagen und weiterfUhrende grundlegende Literatur abhandelt. Das Werk verdankt seine Entstehung einer Idee von RA Die ter de Lazzer, Stuttgart. In seiner Kanzlei wurde auch die erste, noch nicht lexikalische Fassung des Manuskripts erstellt. Die vorliegende Fassung des Buches wurde unter Verwendung modernster Technik der Burokommunikation im Forschungsin stitut fur anwendungsorientierte Wissensverarbeitung in Ulm er stellt. Herr Priv.-Doz. Dr. Graf-Baumann, Springer-Verlag, hat durch sein beharrliches Festhalten am Projekt dafUr gesorgt, daB das Buch trotz totaler Vmarbeitung doch noch erscheint. Gedankt sei Frau Marion Honig, Kanzlei de Lazzer und Part ner, Stuttgart und Frau Christine Kimmel fUr die Erstellung des Manuskripts, dem Vorstand des Forschungsinstituts fur anwen dungsorientierte Wissensverarbeitung (FA W), VIm, fur die freundliche Vnterstutzung. Einige Definitionen sind in Rieger (1984), Lexikon des Arzt rechts, so treffend umschrieben, daB es zwecklos gewesen ware, hier eine neue Definition zu versuchen. Ihre wortliche Obernah me ist nicht im einzelnen gekennzeichnet. Jeder Verfasser hat die von ihm ubernommenen Stichworte selbstandig bearbeitet. Dabei steht (Ke) fur Priv. -Doz. Dr. Bernd-Rudiger Kern, (Li) fur Dr. Hans-Dieter Lippert. Gesetzge bung, Rechtsprechung und Literatur sind bis September 1990 be rucksichtigt. Blaustein/Tubingen, Marz 1991 B.-R. Kern, H.-D. Lippert Inhaltsverzeichnis Arztliche Approbation 1 Gebietsbezeichnung 55 Arztliche Ausbildung 2 Gebiihrenordnung 56 Arztlicher Direktor 2 Geratesicherheit 57 Anfangeroperation 3 Geschaftsfiihrung Arbeitsteilung ohne Auftrag 59 im Krankenhaus 4 Gutachten 60 Arbeitszeit .... 10 Haftung 61 Arzneimittelkommission 13 Hochschullehrer 62 Arzt ...... . 13 Katastrophenschutz 63 Arzt im Praktikum 14 Klinische Sektion . . 64 Assistenzarzt . . . 15 Konsiliar ..... . 65 Aufklarung .... 16 Kostendeckungsprinzip 66 Beamtenverhaltnis 21 Krankenakten 66 Behandlungsfehler 22 Krankenhaus . . . . . 68 Behandlungsvertrag 25 Krankenhausapotheke 71 Belegarzt ..... 25 Krankenhausaufnahme- Bereitschaftsdienst 26 vertrag ........ . 72 Berufserlaubnis . . 26 Krankenhausbedarfsplan 79 Berufshaftpflicht 27 Krankenhaus Berufungsvereinbarung 28 finanzierung 80 Blutentnahme 30 Krankenhausleitung 83 Datenschutz 30 Krankenhaus Dienstbefreiung 32 organisation 84 Dienstvertrag . . 33 Kiindigung .. 91 Direktionsrecht . 36 Kiindigungsschutz 92 Dokumentationspflicht 37 Lehre ..... 95 Einwilligung 40 Leichenschau . . 96 Entwicklungsklausel 43 Leitender Arzt 97 Erholungsurlaub 44 Liquidationsrecht .107 Ethikkommission 46 Mitarbeiterbeteiligung .110 Famulus 47 Mitbehandlung ... .112 Forschung 47 Nachgeordneter Arzt .112 Forschung in der Nebentatigkeit . 121 Medizin 48 Notarztdienst .... .133 Fortbildung 53 Nutzungsentgelt .135 Freistellungsanspruch 54 Operationserweiterung .140 Fiirsorgepflicht 54 Patiententestament . 141 Gastarzt 55 Personalvertretung . . .144 VIII Inhaltsverzeichnis Pflegerbestellung .146 Unerlaubte Handlung .164 Pflegesatz .146 Unterbringung . 165 Rettungsdienst .147 U nter lassene Riickgriff . . . .148 Hilfeleistung . 166 Rufbereitschaft .150 Vergiitung . 168 SachversUindiger, Verwaltungsdirektor . 168 sachverstandiger Zeuge .151 VolonUirarzt .... .169 Sanitatsoffiziere .154 Vorteilsausgleichsprinzip 169 Schweigepflicht .155 Weiterbeschiiftigung . 170 Strafverfahren · 159 Weiterbildung . 171 Tarifvertrag · 161 Weiterbildungsstatte . 175 Teilgebietsbezeichnung .162 Zusatzbezeichnung .176 Therapiefreiheit .162 Literatur .. . . 177 Oberweisung . . . . . · 163 Sachverzeichnis . . . 179 Abkiirzungsverzeichnis AcP Archiv fur die civilistische Praxis a. F. alte Fassung AGBG Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschaftsbedingungen AMG Arzneimittelgesetz Anasthesist Der Anasthesist (Zeitschrift) AoA Approbationsordnung fur Arzte AP Arbeitsrechtliche Praxis ArbStattV Arbeitsstattenverordnung Art. Artikel ArztR Arztrecht (Zeitschrift) ASiG Arbeitssicherheitsgesetz AVB Allgemeine Vertragsbedingungen AZO Arbeitszeitordnung BAo Bundesarzteordnung BAG Bundesarbeitsgericht BAGE Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts BAT Bundesangestelltentarifvertrag BBesG Bundes besoldungsgesetz BBG Bundesbeamtengesetz BDSG Bundesdatenschutzgesetz BeamtVG Beamtenversorgungsgesetz BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BGB Burgerliches Gesetzbuch BGBI. Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen BO Berufsordnung BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz BPflV Bundespflegesatzverordnung BRRG Beamtenrechtsrahmengesetz BSG Bundessozialgericht BSGE Entscheidungen des Bundessozialgerichts BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerwG Bundesverwaltungsgericht X Abktirzungsverzeichnis BVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG-NT Tarif der Deutschen Krankenhaus gesellschaft fur die Abrechnung der stationaren Nebenleistungen und der ambulanten Leistungen DMW Deutsche Medizinische W ochenschrift Festschr. Festschrift GG Grundgesetz fUr die Bundesrepublik Deutschland GoA 1982 Gebuhrenordnung fur Arzte Hdb. Handbuch HNtV / HNTVO Hochschulnebentatigkeitsverordnung HRG Hochschulrahmengesetz Hrsg. Herausgeber hrsg. herausgegeben i. d. F. v. in der Fassung yom i. V. m. in Verbindung mit KammerG Kammergesetz KatSG Gesetz uber die Erweiterung des Katastrophenschutzes KG Kammergericht KHNG Krankenhausneuordnungsgesetz Komm. Kommentar KSchG Kundigungsschutzgesetz KV Kassenarztliche Vereinigung LAK Landesarztekammer LNTVO Landesnebentatigkeitsverordnung LVwVfG Landesverwaltungsverfahrensgesetz MBO M usterberufsordnung fur die deutschen Arzte MedGV Verordnung uber die Sicherheit medizinisch-technischer Gerate MedR Medizinrecht (Zeitschrift) MMW Munchner Medizinische Wochenschrift Munch. Komm. Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch, Bd. 1-8, 1978-1983 m.w.N. mit weiteren Nachweisen n. F. neue Fassung Notfallmedizin Notfallmedizin (Zeitschrift) NJW Neue juristische Wochenschrift (Zeitschrift) Abkiirzungsverzeichnis XI NZA Neue Zeitschrift fUr Arbeits- und Sozialrecht OLG Oberlandesgericht PersVG Personalvertretungsgesetz RdA Recht der Arbeit (Zeitschrift) Rdn. Randnummer RG Reichsgericht RGZ Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen RVO Reichsversicherungsordnung SGB Sozialgesetzbuch SG Soldatengesetz SR Sonderregelung zum BAT StGB Strafgesetzbuch StPO StrafprozeBordnung StrlSchV Strahlenschutzverordnung UG U niversiUitsgesetz UVV Unfallverhtitungsvorschrift VersR Versicherungsrecht (Zeitschrift) VG Verwaltungsgericht VO Verordnung VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz (des Bundes) WO Weiterbildungsordnung zoA Zulassungsordnung ftir Kassenarzte ZPO ZivilprozeBordnung ZSEG Gesetz tiber die Entschadigung von Zeugen und Sachverstandigen Arztliche Approbation Die arztliche Approbation ist Voraussetzung fur die Ausubung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung -+ Arztin oder Arzt. Voraus setzung fur ihre Erteilung ist der erfolgreiche AbschluB einer -+ arztli chen Ausbildung in Deutschland. Ausbildung im Sinne der BAo ist auch eine in den ubrigen Mitgliedsstaaten der Europaischen Gemein schaft erfolgreich abgeschlossene arztliche Ausbildung, fur die ein ent sprechendes Diplom, Prufungszeugnis oder ein entsprechender Befahi gungsnachweis des Mitgliedsstaates vorgelegt werden kann. Die Gleich stellung der Ausbildungsnachweise gilt auch fur die deutschen Ab schluBzeugnisse in den EG-Staaten. Eine auBerhalb Deutschlands und der EG-Staaten abgeschlossene arztliche Ausbildung gewahrt einen Rechtsanspruch auf Erteilung der arztlichen Approbation nur, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. Dies gilt fur erfolgreich abgeschlossene arztliche Ausbildungen in der Schweiz und in der fruheren DDR. In anderen Fallen muB die Gleichwertigkeit im Einzelfall gepruft werden. 2 Auslander aus Staaten auBerhalb der EG konnen die arztliche Ap- probation ebenfalls erhalten, auch wenn sie keinen Rechtsanspruch hierauf haben, namlich in "besonderen Einzelfallen" oder "aus Grun den des Offentlichen Gesundheitsinteresses". Die Erteilung steht im pflichtgemaBen Ermessen der Behorde. Diese kann auch eine zeitlich befristete -+ Berufserlaubnis erteilen. Die arztliche Approbation kann widerrufen werden, wenn zu erwar ten steht, daB der Arzt kunftig nicht die Gewahr einer ordnungsgema Ben Berufsausubung bietet und der Widerruf als auBerste MaBnahme zum Schutz gesundheitspolitischer Interessen notwendig ist. Von der zustandigen Behorde kann auch das Ruhen der arztlichen Approbation angeordnet werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Ruhensanordnung als EilmaBnahme ergriffen wird. In dies em Fall wird sie regelmaBig mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung ver bunden werden, urn ihren Erfolg sicherzustellen. 3 Streitig ist, ob die zustandige BehOrde an das von einem Strafge- richt verhangte Berufsverbot gebunden ist und die arztliche Approba tion zu widerrufen hat. Dies wird bejaht, wenn das Strafgericht aIle berufsgerichtlich relevanten Aspekte des Falles bei seiner Entscheidung berucksichtigt hat; ansonsten hat die zustandige Behorde eigenstandig zu prufen, ob die Reinhaltung des Berufsstandes von ungeeigneten Be rufsangehorigen den Widerruf oder das Ruhen der arztlichen Approba tion erfordert. Die arztliche Approbation ist zuruckzunehmen, wenn die arztliche Prufung nicht bestanden wurde. Sie kann zuruckgenom-

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