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Antikommunisten als Staatsschützer: Der Schweizerische Vaterländische Verband, 1930-1948 PDF

502 Pages·2019·9.639 MB·German
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Dorothe Zimmermann Antikommunisten als Staatsschützer Der Schweizerische Vaterländische Verband 1930–1948 Veröffentlichungen des Archivs für Zeitgeschichte ETH Zürich VERÖFFENTLICHUNGEN DES ARCHIVS FÜR ZEITGESCHICHTE DES INSTITUTS FÜR GESCHICHTE DER ETH ZÜRICH, BAND 11 Band 1 Uriel Gast: Von der Kontrolle zur Abwehr. Die Eidgenössische Fremdenpolizei im Spannungsfeld von Politik und Wirtschaft 1915–1933. Zürich 1997 Band 2 Karin Huser Bugmann: Schtetl an der Sihl. Einwanderung, Leben und Alltag der Ostjuden in Zürich 1880–1939. Zürich 1998 Band 3 Christian Werner: Für Wirtschaft und Vaterland. Erneuerungsbewegungen und bürgerliche Interessengruppen in der Deutschschweiz 1928–1947. Zürich 2000 Band 4 Patrick Kury: Über Fremde reden. Überfremdungsdiskurs und Ausgrenzung in der Schweiz 1900–1945. Zürich 2003 Band 5 Madeleine Lerf: «Buchenwaldkinder» – eine Schweizer Hilfsaktion. Humanitäres Engagement, politisches Kalkül und individuelle Erfahrung. Zürich 2010 Band 6 Zsolt Keller: Abwehr und Aufklärung. Antisemitismus in der Nachkriegszeit und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund. Zürich 2011 Band 7 Gregor Spuhler: Gerettet – Zerbrochen. Das Leben des jüdischen Flüchtlings Rolf Merzbacher zwischen Verfolgung, Psychiatrie und Wiedergutmachung. Zürich 2011 Band 8 Gregor Spuhler (Hg.): Anstaltsfeind und Judenfreund. Carl Albert Looslis Einsatz für die Würde des Menschen. Zürich 2013 Band 9 Erich Keller: Bürger und Juden. Die Familie Wyler-Bloch in Zürich 1880–1954. Biografie als Erinnerungsraum, Zürich 2015 Band 10 Michael Hagemeister Die «Protokolle der Weisen von Zion» vor Gericht. Der Berner Prozess 1933–1937 und die «antisemitische Internationale», Zürich 2017 DOROTHE ZIMMERMANN ANTIKOMMUNISTEN ALS STAATSSCHÜTZER DER SCHWEIZERISCHE VATERLÄNDISCHE VERBAND, 1930–1948 DPuieb lDizriuecrkt vmoirts Utunfete drisetüsetrz uPnugb ldikeas tSiochnw weuizrderei svcohmen S cNhawtieoinzearlfioscnhdesn National- fzounr dFsö zrduerr Fuönrgd edreurn wgi dsseern wsicshsaefntlsicchhaefntl Ficohresnch Fuonrgsc.hung unterstützt. Die vorliegende Arbeit wurde von der Philosophischen Fakultät der Universi- tät Zürich im Frühlingssemester 2017 auf Antrag der Promotionskommission bestehend aus Prof. Dr. Philipp Sarasin (hauptverantwortliche Betreuungs- person) und Prof. em. Dr. Jakob Tanner als Dissertation angenommen. Informationen zum Verlagsprogramm: www.chronos-verlag.ch Umschlagbild: An der offiziellen 1.-August-Feier von 1935 tritt die SVV-Sektion Biel mit 100 Schweizerfahnen auf. © 2019 Chronos Verlag, Zürich Print: ISBN 978-3-0340-1510-3 E-Book (PDF): DOI 10.33057/chronos.1510 5 INHALT Dank 7 EINLEITUNG 9 Antikommunismus und Staatsschutz 10 Fragestellung und Aufbau 15 Methodisch-theoretische Ansätze und 19 Untersuchungszeitraum 19 Forschungsstand 27 Quellen 36 1 VERBANDSMITGLIEDER UND NETZWERKER 39 1.1 Die Gründung des SVV 1919 und seine internationale Vernetzung bis 1930 40 1.2 Organisationsstruktur und Tätigkeitsbereiche, 1919–1948 60 1.3 Mitglieder 79 1.4 Antikommunistische Netzwerke 95 1.5 Vernetzte Verbandsmitglieder – Fazit 157 2 DENUNZIANTEN 163 2.1 Die Denunzianten und ihre Ermittlungsmethoden 170 2.2 Konjunkturen der Denunziation 180 2.3 Kommunisten, Juden und Nationalsozialisten im Visier des Nachrichtendienstes 191 2.4 Der Weg der Akten und die Folgen der Denunziation 217 2.5 Motive für die Denunziation 256 2.6 Private Überwacher und antikommunistische Praktiken in der Schweiz – Fazit 273 3 EXPERTEN UND LOBBYISTEN 279 3.1 Der Ausschluss der Kommunisten aus dem Staatsdienst, 1932/1938 288 3.2 Otto Heusser als Experte für die Bundespolizei, 1933–1935 302 3.3 Das Verbot der KPS, 1936–1940 318 3.4 Eugen Bircher und der SVV fordern eine restriktive Flüchtlingspolitik 343 3.5 Der SVV als Lobbyist und Experte – Fazit 366 6 4 ERINNERUNGSPOLITIKER 373 4.1 Schriften, Vorträge und Denkmäler, 1918–1928 376 4.2 Die «Genfer Unruhen» als kritisches Ereignis für den schweizerischen Antikommunismus 388 4.3 «Der rote Weltsturm» – ein politisches Buchprojekt, 1935–1938 393 4.4 Ein «zweites 1918» während des Zweiten Weltkrieges 401 4.5 Die Erinnerung an den Landesstreik – Fazit 410 5 ILLEGITIME ÜBERWACHER 413 5.1 Chronologischer Rückblick und Fazit 413 5.2 Die Aufdeckung des Nachrichtendienstes und das Ende des SVV, 1946–1949 429 5.3 Ausblick – Kontinuitäten und Brüche des Antikommunismus nach 1948 438 ANHANG 455 Quellen 455 Literatur 466 Abkürzungsverzeichnis 500 Bildnachweis 502 7 DANK Für die umsichtige und wohlwollende Begleitung meines Doktorates an der Forschungsstelle für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Universität Zürich (FSW) danke ich Philipp Sarasin und Jakob Tanner sehr. Gregor Spuhler, dem Leiter des Archivs für Zeitgeschichte (AfZ), danke ich für die Aufnahme dieses Buches in die Schriftenreihe des AfZ sowie für das sorgfältige und anregende Lektorat. Ich hatte das Glück, dass meine Arbeit während fünf Jahren durch den For- schungskredit der Universität Zürich sowie einen Marie Heim-Vögtlin-Beitrag des Schweizerischen Nationalfonds finanziert war und ich mich so vollständig der Dissertation widmen konnte. Dafür und für den Druckkostenzuschuss des Schweizerischen Nationalfonds sei hiermit ebenfalls gedankt. Die FSW bot ein inspirierendes Umfeld und die vielen Gespräche in Kollo- quien, im Büro, im Garten oder in der Kaffeeküche trugen wesentlich zu dieser Arbeit bei. Speziell bedanken möchte ich mich bei Rahel Bühler, die die Entste- hung dieser Arbeit über die ganze Zeit hinweg begleitet und alle Kapitel, teils mehrfach, gelesen hat. Viele Stunden Lektüre habe ich in der Schlussphase auch Lukas Nyffenegger zugemutet, dem hiermit ebenfalls besonders gedankt sei. Für Hinweise, interessante Gespräche und die Bereitschaft, Teile dieser Arbeit zu lesen und zu kommentieren, danke ich weiter Pierre Eichenberger, Pascal Ger- mann, Lukas Held, Judith Kälin, Manuel Kaiser, Patrick Kammerer, Alexandra Locher, Sibylle Marti, Roman Rossfeld, Oliver Schneider, Gianna Weber, Roman Wild und Melanie Wyrsch. Auch bei Andreas Thürer, der sich in seiner umfas- senden Dissertation mit dem Schweizerischen Vaterländischen Verband von 1919 bis 1930/31 befasst hat und mir bei allen Fragen und Problemen stets auf- geschlossen und hilfreich zur Seite stand, möchte ich mich herzlich bedanken. Ein spezieller Dank gilt meinen Eltern, Verena und Martin Zimmermann, die mich auf meinem Weg immer bedingungslos unterstützten. Sie halfen uns auch regelmässig mit der Betreuung unserer Kinder und ermöglichten so den Abschluss dieser Arbeit. Ganz besonders bedanken möchte ich mich schliesslich bei meinem Lebenspartner Markus Bernhard. Er hat nicht nur das ganze Manuskript sorgfältig gelesen, sondern unterstützte mich in der ganzen Phase der Dissertation und war und ist mein wichtigster Begleiter in jeder Le- benslage. Paul und Hannes, unsere beiden Söhne, waren der grösste Ansporn, diese Arbeit zu einem Abschluss zu bringen. Ihnen ist dieses Buch gewidmet. 9 EINLEITUNG Am 13. Juli 1933 ging bei der Bundesanwaltschaft die Meldung ein, dass sich der rumänische Kommunist Jacques Schärf seit dem 3. Juni an der Weinbergs trasse 133 in Zürich aufhalte. Der Student der Medizin sei aus Deutschland geflohen und betätige sich nun in «extrem kommunistischen und anarchistischen Krei- sen».1 Absender der Meldung war der Schweizerische Vaterländische Verband (SVV), ein 1919 gegründeter Verband. Der SVV hatte sich zum Ziel gesetzt, bolschewisti- sche und kommunistische Umsturzversuche zu verhindern. Während er in der Gründungszeit hauptsächlich auf paramilitärisch auftretende Bürgerwehren und einen Streikbrecherdienst setzte, verlagerten sich seine Aktivitäten in den 1930er und 1940er Jahren auf seinen privaten politischen Nachrichtendienst, aus dem auch die Meldung zu Jacques Schärf hervorging. Die Bundesanwaltschaft schickte die Meldung des Verbandes tags darauf an die Zürcher Kantonspolizei mit dem Auftrag, die Identität des Genannten festzustellen und über seine politische Betätigung zu berichten. Dass sie den Hinweis auf Schärf vom SVV erhalten hatte, behielt die Bundesanwaltschaft für sich.2 Die Ermittlungen durch den Zürcher Polizeikorporal Iseli liefen während rund einer Woche. Am 22. Juli 1933 berichtete die Kantonspolizei der Bundes- anwaltschaft, dass Schärf in Zürich politisch «bis heute nicht hervorgetreten» sei. Jedoch sei der ermittelnde Polizeikorporal Iseli bei der Durchsuchung des von Schärf bewohnten Zimmers auf «eine ganze Anzahl komm[unistischer] Literatur und auch monatliche Mitteilungsblätter über die politische Lage in Deutschland» gestossen. Ausserdem gehe aus einem Brief einer Gretel aus Wien klar hervor, dass sich Schärf politisch betätige. Alle anderen Briefe, die Iseli gelesen hatte, seien dagegen «von einem Frauenzimmer» geschrieben worden. Sie enthielten «nur Liebesbeteuerungen» und keine Hinweise auf eine politische Aktivität. Der Rapport schloss mit der Feststellung, dass die Kantonspolizei Zürich «die weiteren Umtriebe des Schärf» beobachten und wieder an die Bundesanwaltschaft rapportieren werde, sobald «etwas bekannt wird».3   1 SVV: Meldung an Bundesanwaltschaft, 13. 7. 1933 [Eingangsdatum], BAR#E4320B#1990/ 270#21*. (Wenn in den Fussnoten der SVV als Absender oder Empfänger genannt wird, so ist damit jeweils das Zentralsekretariat des SVV gemeint.) 2 Brief von Bundesanwaltschaft an das Polizeikommando des Kantons Zürich, 14. 7. 1933, in: ebd. 3 Polizeikorps des Kantons Zürich, Spezialrapport, 21. 7. 1933, Beilage zu: Brief von Polizeikom- mando des Kantons Zürich an die Bundesanwaltschaft, 22. 7. 1933, in: ebd. 10 Einige Wochen später, am 14. September 1933, erhielt die Bundesanwalt- schaft erneut eine Meldung des SVV. Daraus ging hervor, dass Jacques Schärf angeblich von einer Flüchtlingsorganisation, mutmasslich von der Roten Hilfe, finanziell unterstützt werde. Sein Zimmer habe Schärf aufgegeben und der gegenwärtige Aufenthaltsort sei unbekannt. Schärf werde aber vermutlich «bei einem Kommunisten in Zürich versteckt». Die Meldung schloss mit den deutlichen Worten: «Prüfung der Ausweisung schiene uns angezeigt!».4 Noch am selben Tag fragte die Bundesanwaltschaft bei der Kantonspolizei in Zürich nach, «ob inzwischen weitere Wahrnehmungen» zu Schärf gemacht worden seien.5 Eine Antwort der Kantonspolizei ist nicht überliefert, und der Austausch von Informationen über Jacques Schärf zwischen dem SVV, der Bundesanwaltschaft und der Kantonspolizei Zürich, archiviert in den Akten der Bundesanwaltschaft, bricht an dieser Stelle ab.6 ANTIKOMMUNISMUS UND STAATSSCHUTZ Jacques Schärfs polizeiliche Überwachung steht hier beispielhaft für zwei zen- trale Punkte meiner Arbeit, in der es um Antikommunismus und Staatsschutz geht. Erstens ist die Überwachung von Schärf eines von zahlreichen Beispielen für eine starke Fokussierung des Staatsschutzes auf die politische Linke, die sich nicht nur in Überwachungspraktiken manifestierte, sondern auch in etlichen antikommunistischen Gesetzen und im institutionellen Aufbau des Staatsschutzes. Antikommunismus prägte jedoch nicht nur den Ausbau des Staatschutzes, sondern war zu dieser Zeit impliziter Teil der Staatsdoktrin.7 Bürgerliche und teilweise sozialdemokratische Politiker, staatliche Behörden, verschiedene Presseorgane sowie – wie das Beispiel ebenfalls deutlich macht – private Akteure und Vereinigungen waren antikommunistisch eingestellt.8 4 SVV: Meldung an Bundesanwaltschaft, 14. 9. 1933 [Eingangsdatum], in: ebd. 5 Brief von Bundesanwaltschaft an das Polizeikommando des Kantons Zürich, 14. 9. 1933, in: ebd. 6 Vgl. zur Situation der Staatsschutzakten in den einzelnen Kantonen: Büschi 1998, S. 334–345. Der Nachrichtendienst der Kantonspolizei Zürich vernichtete bereits im Rahmen seiner regulären Tätigkeit jene Akten, die nicht mehr in Gebrauch waren. Somit waren viele Staatsschutzakten bereits zur Zeit der Fichenaffäre nicht mehr vorhanden. Das Staatsarchiv Zürich übernahm 1992 sämtliche noch vorhandenen Nachrichtendienstakten zu (mutmasslichen) Mitgliedern der KPS, der SPS oder zu Faschisten, die Akten zu Jacques Schärf befinden sich nicht darunter und wurden mutmasslich bereits früher durch den Nachrichtendienst vernichtet. (Vgl. Schriftliche Auskunft des Staatsarchivs Zürich vom 3. 8. 2016.) 7 Studer 2009. 8 Vgl. Fayet/Caillat 2008, S. 61.

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