Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft Begründet von F. von Liszt und W. Kaskel Herausgegeben von P. Lerche· W. Mieth· D. Nörr· W. Vogt Abteilung Rechtswissenschaft Werner Flume Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts Erster Band Erster Teil Die Personen gesellschaft Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York 1977 ISBN-13: 978-3-642-61895-6 e-ISBN-13: 978-3-642-61894-9 DOI: 10.1007/978-3-642-61894-9 Library of Congress Cataloging in Publication Data (Revised). Flume, Werner. Allgemeiner Teil des bürger. lichen Rechts. (Enzyklopädie der Rechts-und Staatswissenschaft: Abteilung Rechtswissenschaft.) lncludes bi bliographical references and indexes. Contents: Bd. 1. Die Personengesellschaft.-Bd. 2. Das Rechtsgeschäft. 1. Gvil Iaw-Germany, West. 1. Tide. 1I. Series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. LA W 340'.0943 74-23964 Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdruckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf photomechani schern oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur aus zugsweiser Verwertung, vorbehalten. Bei VervieJfaltigungen für gewerbliche Zwecke ist gemäß § 54 UrhG eine Vergütung an den Verlag zu zahlen, deren Höhe mit dem Verlag zu vereinbaren ist. © by Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1977 Softcover reprint of the hardcover 1s t edition 1977 Satz, Druck und Bindearbeiten: K. Triltsch, Würzburg 214313111-54321 UXORI CONSORTI VITAE AC LABORIS Vorwort Das Recht der Personengesellschaft wird von der deutschen Literatur des 19. Jahrhunderts nach der Systematik des Grundrisses von Georg Arnold Heise (1. Aufl. 1807) nicht dem Personenrecht des Allgemeinen Teils des bürgerlichen Rechts zugeordnet, und das BGB ist dem gefolgt. Zum BGB behandelt die Literatur in Übereinstimmung mit der Legalordnung die Perso nengesellschaft im Schuldrecht. Dem folgt selbst Gierkes Deutsches Privat recht, wenn Gierke auch im Personenrecht des Allgemeinen Teils in dem Ka pitel "Personenrechtliche Gemeinschaften" allgemein von den "Gemein schaften zur gesamten Hand" und damit auch von der Gesellschaft handelt. Die Legalordnung des BGB ist in der Einordnung des Rechts der Perso nengesellschaft dadurch bestimmt, daß dem Ersten Entwurf des BGB, wie es in den Motiven heißt, die "gemeinrechtliche Auffassung vom Begriffe und Wesen der Sozietät" zugrunde lag, daß der Gesellschaftsvertrag "nur ein obli gatorisches Rechtsverhältnis unter den Kontrahenten" begründet. Die Perso nengesellschaft als Gesamthandsgesellschaft gehört jedoch ebenso wie die ju ristische Person dem Personenrecht an. Man könnte sogar der Ansicht sein, daß die Personengesellschaft als Personengruppe oder Personenverband noch eher als die juristische Person in das Personenrecht gehört. Dieses Buch ist eine Darstellung des Rechts der Personengesellschaft als Gesamthandsgesellschaft. Hinsichtlich des Gesamthandsprinzips sind die Ge samthandsgesellschaft des bürgerlichen Rechts und die Personengesellschaft des Handelsrechts gleichgeartet, wobei OHG und KG als Personengesell schaft des Handelsrechts zusammenzufassen sind. Dementsprechend wird die Personengesellschaft des Handelsrechts ebenso wie die Gesamthandsgesell schaft des bürgerlichen Rechts behandelt. Damit kann einerseits die Rege lung der Personengesellschaft des Handelsrechts auch für die Gesamthands gesellschaft des bürgerlichen Rechts fruchtbar gemacht werden. Andererseits wird auch die Personengesellschaft des Handelsrechts wieder eindeutig dem Personengesellschaftsrecht des bürgerlichen Rechts zugeordnet. Die Perso nengesellschaft des Handelsrechts ist hiernach nicht eine hybride Rechtsfigur zwischen Gesellschaft und juristischer Person, die sich, wie das Reichsgericht einmal gesagt ha~, "in der Tat einer juristischen Person nähert". Sie ist viel mehr zu verstehen als die konsequente Ausprägung der Rechtsfigur der Ge samthandsgesellschaft als einer Rechtsfigur des Personenrechts. VII Vorwort Das Recht der Personengesellschaft wird in diesem Buch als dem Allge meinen Teil des bürgerlichen Rechts zugehörig behandelt. Daraus ergibt sich, daß auch die Einzelfragen als solche des Allgemeinen Teils gesehen wer den. Es geht um die Grundlegung des Rechts der Personengesellschaft als Gesam thandsgesellschaft. Die zweite Hälfte des ersten Bandes wird das Recht der juristischen Per son zum Inhalt haben. In einem dritten Bande sollen die allgemeinen Lehren des Zivilrechts mit Ausnahme der Lehre vom Rechtsgeschäft und des Rechts der Personengesellschaft und der juristischen Person behandelt werden. In das Buch eingegangen sind folgende Vorarbeiten des Verfassers: Die Gesamthand als Besitzer: Freundesgabe für Hans Hengeler, 1972; Der Inhalt der Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters nach § 128 HGB: Festschrift für Rudolf Reinhardt, 1972; Gesellschaft und Gesamthand, ZHR 136 (1972) S. 177; Gesellschaftsschuld und Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters bei der OHG: Festschrift für Alexander Knur, 1972; Die Rechtsnachfolge in die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft durch Übertragung der Mit gliedschaft: Festschrift für Karl Larenz, 1973; Die Nachfolge in die Mitglied schaft in einer Personengesellschaft beim Tode eines Gesellschafters: Fest schrift für Wolfg ang Schilling, 1973; Gesamthandsgesellschaft und juristi sche Person: Festschrift für Ludwig Raiser, 1974; Schuld und Haftung bei der Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts: Festschrift für Harry Westermann, 1974; Die Abfindungsklauseln beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft: Festschrift für Kurt Ballerstedt, 1975. Herrn Dr. Jan Wilhelm danke ich für vielfältige wertvolle Hilfe bei der Durchsicht des Manuskripts und bei den Korrekturen sowie für die Erstel lung des Sach- und Entscheidungsregisters. Bonn, im Juni 1977 WERNER FWME VIII Inhalt Kapitel I: Das Wesen der Gesamthandsgesellschaft § 1 Die Gesamthandsgesellschaft als Rechtsfigur des Personenrechts und die Gesellschaft als schuldrechtliches Rechtsverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Die Gesamrhandsgesellschafr als "Urfigur" der Gesamthand und als schuldrechtliches Rechrsverhältnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 1 11. Die Gesellschaft im ersten und zweiten Entwurf des BGB ......... 2 111. Die Gesellschaft als bloß schuldrechtliches Rechtsverhältnis - die Außen- und In- nengesellschaft und insbesondere die Unterbeteiligung 4 IV. Die Möglichkeit unterschiedlicher Vermögenszuordnung 10 § 2 Der Gesellschaftsvertrag als personenrechtlicher und als schuldrechtlicher Vertrag 11 I. Das Nebeneinander von personenrechtlichen und schuldrechtlichen Elementen 11 11. Die Abgrenzung des personenrechtlichen und des schuldrechtlichen Bestandteils des Gesellschaftsvertrages. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 12 III. Die Problematik der Fehlerhaftigkeit der Gesellschaft als eine solche hinsichtlich der Existenz der Gesellschaft als Personengemeinschaft und des Verhältnisses der Gesell schafter zur Gesellschaft einerseits und des Verhältnisses der Gesellschafter unterein- ander andererseits . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 IV. Der Gesellschaftsvertrag und die Regelung der §§ 320 ff. BGB 29 V. Die Auslegung des Gesellschaftsvertrages . . . . . . . . 32 § 3 Der gemeinsame Zweck als konstituierendes Element der Personengesellschaft 37 I. Der gemeinsame Zweck als Zweck der Gesellschaft und nicht der einzelnen Gesell- schafrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 37 11. Der gemeinsame Zweck und die Frage der Gewinn-und Verlustbeteiligung 39 111. Das Halten und Verwalten von Vermögen oder einzelnen Vermögensgegenständen, insbesondere eines Grundstücks, als gemeinsamer Zweck einer Gesellschaft des bür- gerlichen Rech ts. . . . . . . . . . . . . 45 IV. Der gemeinsame Zweck bei der Innengesellschaft 47 V. Die societas leonina .. . . . . . . . . . 48 § 4 Die Gesamthandsgesellschaft als Personengemeinschaft . . . . . . . . . .. 50 I. Die Orientierung des Gesamthandsbegriffs am Gesamthandsvermögen und die Lehre von der Gesamthand als Personengemeinschaft 50 11. Die Gesamthand als Gruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 54 111. Die Personengemeinschaft der Gesamthand als Einheit .......... 60 IV. Die gcsamthänderische Personengemcinschaft als Gesellschafter einer Gesamthands- gesellschaft ........................... 63 § 5 Die Gesamthandsgesellschaft als Personengemeinschaft und das Gesellschaftsvermö- gen 68 IX Inhalt § 6 Die Gesamthandsgesellschaft als Besitzer .......... 75 I. Der Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung ..... 75 H. Die Voraussetzungen der Zurechnung des Besitzes an die Gesellschaft 79 III. Die Anerkennung der Möglichkeit eines Besitzes der Gesellschaft als Voraussetzung einer sinnvollen Anwendung der Vorschriften über die Besitzfolgen ..... 81 Kapi tel H: Die Abgrenzung der Gesam thandsgesellschaft zur juristischen Person und zur Bruch teilsgemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 § 7 Die Gesamthandsgesellschaft als Personengemeinschaft und die juristische Person 87 I. Die Gesamthandsgesellschaft und die juristische Person als unterschiedliche Organi- sationsformen überindividueller Wirkungseinheiten ............ 87 H. Die Verabsolutierung der Organisation in der juristischen Person und die Gesamt handsgesellschaft als Gruppe der durch den Gesellschaftsvertrag verbundenen Gesell- schafter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 89 HI. Folgerungen aus der Unterschiedlichkeit von Gesamthandspersonengesellschaft und juristischer Person . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 94 1. Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 94 2. Das bei der Gesam thandspersonengesellschaft bestehende Vertragsverhältnis zwi schen den Gesellschaftern als konstituierendes Element der Gesellschaft und das Mitgliedschaftsverhältnis zur juristischen Person ............ 95 3. Die Unterschiede hinsichtlich der Organisation und der Mitgliedschaft 97 4. Das Zusammentreffen der Beteiligung an einer Personengesellschaft mit der Vor- erbschaft an einer solchen Beteiligung ................ 99 5. Die Abhängigkeit der Gesamthandsgesellschaft von den Schicksalen ihrer Gesell schafter und das Fehlen eines Bestandsschutzes für das Gesellschaftsvermögen gegenüber den Dispositionen der Gesellschafter ............ 103 6. Die Grenzen der Zulassung der Gesamthandsgesellschaft zu Rechtsstellungen und Rech tsverhältnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 § 8 Die Gesellschaft als Gesamthand und die Rechtsgemeinschaft nach Bruchteilen 110 Kapitel III: Die Mitgliedschaft in der Gesamthandsgesellschaft 125 § 9 Die Mitgliedschaft in der Gesamthandsgesellschaft als subjektives Recht und Rechts- verhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 § 10 Der personenrechtliche Inhalt der Mitgliedschaft ............. 129 I. Die Teilhabe der Gesellschafter an Geschäftsführung und Vertretung für die Gesell- schaft ............................. 129 11. Unterschiedlichkeit der Teilhabe der Gesellschafter an der Handlungshoheit der Ge sellschaft und die Betrauung nur einzelner Gesellschafter mit der Geschäftsführung und Vertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 III. Unterschiedliche Bestandskraft der Mitgliedschaft . . . . . . . . . . . . . 137 IV. Der unabdingbare Individualrechtsschutz der Mitgliedschaft in der Personengesell- schaft durch die actio pro soeio ................... 139 § 11 Die vermögensmäßigen Bezüge der Mitgliedschaft 145 I. Die vermögensmäßige Teilhabe als Moment der Mitgliedschaft 145 11. Das Wesen des Kapitalanteils ............ 147 l. Der Kapitalanteil und die Mitgliedschaft in der Personengesellschaft 147 2. Die Bedeutung der Vereinbarung fester Kapitalanteile im Gegensatz zu der ge- setzlichen Regelung der veränderlichen Kapitalanteile . . . . . . . . 147 x Inhalt 3. Der negative Kapitalanteil . . . . . . . . . . . . . . 155 4. Der Kapitalanteil des Gesellschafters und die Gesellschaftsbilanz 157 III. Die Gewinn-und Verlustbeteiligung . . . . . . . . . . . 158 IV. Der Auseinandersetzungsanspruch . . . . . . . . . . . . 162 V. Die Bewertung der Mitgliedschaft nach ihren vermögensrechtlichen Bezügen 166 § 12 Die Abfindung nach Abfindungsklauseln beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 I. Der Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters nach der gesetzlichen Regelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 11. Die Funktion und der Inhalt der Abfindungsklausel als eines integrierenden Bestand- teils der Vereinbarung über das Ausscheiden 174 III. Der Ausschluß des Abfmdungsanspruchs 178 IV. Die Beschränkung der Abfindung . . . . 181 Kapitel IV: Die Privatautonomie im Recht der Personengesellschaft 189 § 13 Die Problematik der Gestaltungsfreiheit für Gesellschaftsverträge ....... 189 I. Die Begrenzung der Gestaltungsfreiheit durch zwingende Normen des Gesellschafts- rechts und die allgemeinen Grenzen der Privatautonomie ......... 189 11. Die Regelung des Kündigungsrechts und insbesondere die Kündigung der Gesell- schaft auf Lebenszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 III. Die Rechtsformen der Personengesellschaften und die Verfehlung des gesetzlich be stimmten Gesellschaftstyps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 IV. Die Erbengemeinschaft als Rechtsform für die Führung eines Handelsgeschäfts 201 V. Die Beschränkung der Haftung des Kommanditisten und die Frage des Mißbrauchs der Rechtsform der KG ................... 201 § 14 Selbstbestimmung und Fremdbestimmung im Recht der Personengesellschaft 207 I. Die unterschiedliche Problematik der Selbstbestimmung hinsichtlich des korpora tiven Elements der Personengesellschaft und bezüglich der Rechtsstellung der Gesell- schafter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 11. Die Interdependenz von Mehrheitsprinzip und gesellschaftsverrraglichem Stimm- rechtsausschluß einerseits und Kündigungsrecht andererseits 209 IJI. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages und das Mehrheitsprinzip 213 IV. Die Abspaltung des Stimmrechts 220 V. Die Vertreterklausel 222 VI. Die Stimmrechtsbindung 229 VII. Die Beteiligung von Nicht-Gesellschaftern an der Willensbildung der Gesellschaft 235 VIII. Das Problem der "Drittorganschaft" . . . . . . . . . . . . . . . .. 240 IX. Die Problematik des Stimmverbots und der Anwendung von § 181 BGB bei Gesell- schaftsbeschlüssen . . . . . . . . . 246 X. Die Personengesellschaft im Konzernrecht . . . . . . . . . . . . . . . . 255 § 15 Privatautonomie und Pflichtbindung als Prinzipien der Mitgliedschaft in der Perso nengesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 I. Die Selbstbestimmung des Gesellschafters und die Treuepflicht ....... 257 11. Die pflicht zur Geschäftsführung und die Mitwirkung an Geschäftsführungsmaß- nahmen durch Zustimmung und Widerspruch . . . . . . . . . 262 1. Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Geschäftsführung nach § 705 BGB 262 2. Widerspruch und Zustimmung zu Geschäftsfühtungsmaßnahmen als privatauto nome Entscheidungen in der Spannung von Privatautonomie und Pflichtbindung 265 XI Inhalt 3. Unwirksamkeit von Widerspruch oder Verweigerung der Zustimmung nur bei Evidenz, daß sie nicht mehr durch die Privatautonomie gedeckt sind 268 4. Rechtsfolgen der Unwirksamkeit des Widerspruchs oder der Verweigerung der Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . 270 III. Die Pflicht zur Mirwirkung bei der Entziehung des Geschäftsführungsrechts und der Vertretungsmacht und bei der Ausschließung eines Gesellschafters 273 IV. Die Pflicht zur Mirwirkung bei der Änderung des Gesellschaftsvertrags 278 Kapitel V § 16 Schuld und Hafrung bei der Personengesellschaft 282 I. Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . 282 H. Das Nebeneinander von Gesellschaftsschuld und Haftungsverbindlichkeit des Gesell- schafters bei den Personengesellschaften des Handelsrechts ......... 283 1. Die Gesellschaftsschuld als Verbindlichkeit der Gesamthand als Gruppe und die Haftungsverbindlichkeit als Verbindlichkeit des einzelnen Gesellschafters 283 2. Das Verhältnis von Gesellschaftsschuld und Haftungsverbindlichkeit des Gesell schafters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 a) Gesellschaftsschuld und Haftungsverbindlichkeit als Gesamtschuldverhältnis mit akzessorischem Charakter der Hafrungsverbindlichkeit ....... 286 b) Einzelfragen des Verhältnisses von Gesellschaftsschuld und Hafrungsverbind- lichkeit des Gesellschafters ................ 289 c) Die grundsätzliche Gleichartigkeit der Haftungsverbindlichkeit des ausge- schiedenen und des der Gesellschaft angehörenden Gesellschafters 295 III. Der Inhalt der Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters nach § 128 HGB 298 1. Der Stand der Meinungen in Rechtsprechung und Literarur 298 2. Die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters und die Bürgschaftsverpflichtung 302 3. Die Verpfliehrung des Gesellschafters nach § 128 HGB zur Erfüllung in natura bei nicht auf die Person bezogenen Leistungen ............ 304 4. Die Hafrung des Gesellschafters für die Verpflichrungen der Gesellschaft zu Per sonen-bezogenen Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 5. Die Problematik eines Erfüllungsanspruchs gegen den geschäftsführenden Gesell schafter auf Abgabe einer Willenserklärung oder Vornahme einer Geschäftsfüh- rungshandlung für die Gesellschaft ...... 312 IV. Schuld und Hafrung bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts 314 1. Die Problematik als eine solche des Gesamthandsprinzips 314 2. Die Gesellschaftsschuld als eine Verpflichtung der Gesamthand als Gruppe 318 3. Die grundsätzliche Erstreckung der Haftung für die Gesellschaftsverbindlich keiten auf die Gesellschafter zur vollen persönlichen Haftung eines jeden Gesell- schafters als dem Gesamthandsprinzip entsprechende sachgerechte Lösung 325 4. Die Problematik des Ausschlusses der persönlichen Haftung der Gesellschafter im rechtsgeschäfdichen Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327 5. Die Haftungsbeschränkung bei der "Ideal"-Gesellschaft und im Zusammenhang mit der Regelung der Hafrungsbeschränkung bei der Kommanditgesellschaft 330 6. Die Haftung der Gesellschafter bei gesetzlichen Schuldverhältnissen der Gesell- schaft ....................... 339 7. Die Haftung des ausgeschiedenen oder eintretenden Gesellschafters 344 XII