Seite878 GMBl2009 Nr.42–61 AmtlicherTeil Bundesministerium des Innern M. Migration,Integration;Flüchtlinge;EuropäischeHarmonisierung AllgemeineVerwaltungsvorschrift zumAufenthaltsgesetz Vom26.Oktober2009 NachArtikel84Absatz2desGrundgesetzeswirdfolgendeAllgemeineVerwaltungsvorschrifterlassen: Artikel1 7 Zu§7–Aufenthaltserlaubnis 7.1 Aufenthaltszwecke 1 Zu§1–ZweckdesGesetzes;Anwendungsbereich 7.2 Befristungbzw.nachträglicheVerkürzungder 1.1 Gesetzeszweck GeltungsdauerderAufenthaltserlaubnis 1.2 Anwendungsbereich 8 Zu§8–VerlängerungderAufenthaltserlaubnis 2 Zu§2–Begriffsbestimmungen 8.1 Verlängerungsvoraussetzungen 2.0 Allgemeines 8.2 AusschlussderVerlängerung 2.1 BegriffdesAusländers 8.3 BerücksichtigungderVerpflichtungzum 2.2 Erwerbstätigkeit Integrationskurs 2.3 SicherungdesLebensunterhalts 8.4 AusnahmenvonAbsatz3 2.4 AusreichenderWohnraum 9 Zu§9–Niederlassungserlaubnis 2.5 Schengen-Visum 9.1 UnbeschränktesAufenthaltsrecht 2.6 RichtliniezumvorübergehendenSchutz 9.2 Erteilungsvoraussetzungen 2.7 LangfristigAufenthaltsberechtigter 9.3 Ehegatten-undAuszubildendenprivileg 9.4 AnrechnungvonAuslandsaufenthaltenund 3 Zu§3–Passpflicht AufenthaltenzumZweckdesStudiumsoder 3.0 Allgemeines derBerufsausbildung 3.1 ErfüllungderPasspflicht 9a Zu§9a–ErlaubniszumDaueraufenthalt-EG 3.2 BefreiungvonderPasspflicht 9a.0 Allgemeines 3.3 DeutschePassersatzpapierefürAusländer 9a.1 Rechtsfolgen 4 Zu§4–ErforderniseinesAufenthaltstitels 9a.2 Erteilungsvoraussetzungen 4.1 Aufenthaltstitelpflicht 9a.3 Ausschlussgründe 4.2 Erwerbstätigkeit 9b Zu§9b–AnrechnungvonAufenthaltszeiten 4.3 DieErwerbstätigkeiterlaubendeAufenthaltstitel 9c Zu§9c–Lebensunterhalt 4.4 AufenthaltstitelpflichtvonSeeleuten 10 Zu§10–AufenthaltstitelbeiAsylantrag 4.5 DeklaratorischerAufenthaltstitel 10.1 ErstmaligeErteilungeinesAufenthaltstitels 5 Zu§5–AllgemeineErteilungsvoraussetzungen 10.2 VerlängerungeinesAufenthaltstitels 5.0 Allgemeines 10.3 AufenthaltstitelbeiAblehnungoderRücknahme 5.1 DieRegelerteilungsvoraussetzungennach desAsylantrages Absatz1 11 Zu§11–Einreise-undAufenthaltsverbot 5.2 ErteilungsvoraussetzungenderAufenthalts- erlaubnisundderNiederlassungserlaubnis 11.1 Einreise-undAufenthaltsverbotnach Ausweisung,Zurückschiebungoder 5.3 Ausnahmeregelungen Abschiebung 5.4 Versagungsgründe 11.2 Betretenserlaubnis 5.5 ZusätzlichzubeachtendeEinreisevorausset- zungennachdemSchengenerGrenzkodex 12 Zu§12–Geltungsbereich, Nebenbestimmungen 6 Zu§6–Visum 12.1 Geltungsbereich 6.0 Allgemeines 12.2 Nebenbestimmungen 6.1 ErteilungvonSchengen-Visa 12.3 Verlassenspflicht 6.2 ErteilungvonVisamitmehrjährigerGültigkeit 12.4 Beschränkungendesgenehmigungsfreien 6.3 VerlängerungvonSchengen-Visa Aufenthalts 6.4 NationalesVisum 12.5 VerlassendesbeschränktenAufenthaltsbereichs Nr.42–61 GMBl2009 Seite879 13 Zu§13–Grenzübertritt 18.5 ErfordernisdesVorliegenseineskonkreten 13.1 Ein-undAusreisekontrolle Arbeitsplatzangebots 13.2 BeendigungderEinreise 18a Zu§18a–Aufenthaltserlaubnisfürqualifizierte 13.3 AllgemeineHinweisezumGrenzübertritt GeduldetezumZweckderBeschäftigung undzurEinreiseverweigerungnachdem 18a.0 Allgemeines SchengenerGrenzkodex 18a.1 Erteilungsvoraussetzungen 14 Zu§14–UnerlaubteEinreise;Ausnahmevisum 18a.2 ZustimmungserfordernisderBundesagentur fürArbeit 14.1 KriterienderunerlaubtenEinreise 14.2 ErteilungvonAusnahmevisaanderGrenze 19 Zu§19–Niederlassungserlaubnisfür Hochqualifizierte 15 Zu§15–Zurückweisung 19.1 Voraussetzungen 15.0 Allgemeines 19.2 RegelbeispielefürdasMerkmal„hochqualifiziert“ 15.1 ZwingendeZurückweisung 20 Zu§20–Forschung 15.2 ZurückweisungimErmessenswege 20.0 Allgemeines 15.3 ZurückweisungvonAusländern,dievomErfordernis 20.1 Erteilungsvoraussetzungen einesAufenthaltstitelsbefreitsind 20.2 VerzichtaufdieVorlagederKostenübernahme- 15.4 Zurückweisungsverboteund-hindernisse erklärung 15.5 Zurückweisungshaft 20.3 AbgabeeinerallgemeinenÜbernahmeerklärung 15.6 Flughafentransitaufenthalt 20.4 GeltungsdauerderAufenthaltserlaubnis 15a Zu§15a–Verteilungunerlaubteingereister 20.5 InhabereinesAufenthaltstitelseinesanderen Ausländer Mitgliedstaats 15a.0 Allgemeines 20.6 BerechtigungzurAusübungeinerErwerbstätigkeit 15a.1 PersönlicherAnwendungsbereichundVerfahren 20.7 Ausschlussgründe 15a.2 Verpflichtung,sichzuderVerteilungsstellezu 21 Zu§21–SelbständigeErwerbstätigkeit begeben 21.0 Allgemeines 15a.3 Aufnahmepflicht 21.1 Erteilungsvoraussetzungen 15a.4 ModalitätenderlandesinternenVerteilung 21.2 Erteilungaufgrundbesonderervölkerrechtlicher 15a.5 Erlaubniszumländerübergreifenden Vereinbarungen Wohnsitzwechsel 21.3 ErfordernisangemessenerAltersversorgungbei 15a.6 ZeitlicherAnwendungsbereich Personenüber45Jahren 16 Zu§16–AufenthaltserlaubniszumZweckder 21.4 Geltungsdauer Studienbewerbung,desStudiums,für 21.5 ErteilungeinerAufenthaltserlaubnisanFreiberufler SprachschülerundfürdenSchulbesuch 21.6 ErlaubnisderselbständigenTätigkeitanInhaber 16.0 Allgemeines andererAufenthaltserlaubnisse 16.1 AufenthaltserlaubniszumZweckdesStudiums 22 Zu§22–AufnahmeausdemAusland sowievorbereitenderSprachkurse 22.0 Allgemeines 16.1a AufenthaltserlaubniszumZweckder 22.1 Erteilungausvölkerrechtlichenoderdringenden Studienbewerbung humanitärenGründen 16.2 WechseldesAufenthaltszweckes 22.2 ErklärungderAufnahmedurchdasBundes- 16.3 ErwerbstätigkeitnebendemStudium ministeriumdesInnernzurWahrungpolitischer 16.4 ArbeitsplatzsucheundAufnahmeeiner InteressenderBundesrepublikDeutschland ErwerbstätigkeitnachAbschlussdesStudiums 23 Zu§23–Aufenthaltsgewährungdurchdie 16.5 AufenthaltserlaubnissezurTeilnahmean oberstenLandesbehörden;Aufnahmebeibesonders SprachkursenundzumSchulbesuch gelagertenpolitischenInteressen 16.6 AufenthaltserlaubniszurFortsetzungeinesin 23.0 Allgemeines einemanderenEU-Mitgliedstaatbegonnenen 23.1 Aufenthaltsgewährungdurchdieobersten Studiums Landesbehörden 16.7 ZustimmungderPersonensorgeberechtigten 23.2 AufnahmezusagedurchdasBundesamtfürMigration undFlüchtlinge 17 Zu§17–SonstigeAusbildungszwecke 23.3 EntsprechendeAnwendungvon§24 18 Zu§18–Beschäftigung 23a Zu§23a–AufenthaltsgewährunginHärtefällen 18.1 GrundsätzefürdieZulassungausläidischer 23a.0 Allgemeines Beschäftigter 23a.1 Voraussetzungen 18.2 Erteilungsvoraussetzungen 23a.2 Verfahren 18.3 AufenthaltserlaubnisfürBeschäftigungohne qualifizierteBerufsausbildung 23a.3 KostenerstattungbeiUmzug 18.4 AufenthaltserlaubnisfürBeschäftigungmit 24 Zu§24–Aufenthaltsgewährungzum qualifizierterBerufsausbildung vorübergehendenSchutz Seite880 GMBl2009 Nr.42–61 24.0 Allgemeines 30 Zu§30–EhegattennachzugzuAusländern 24.1 Erteilungsvoraussetzungen 30.0 Allgemeines 24.2 Ausschlussgründe 30.1 AnspruchaufEhegattennachzug 24.3 VerteilungaufdieLänder 30.2 EhegattennachzugnachErmessen 24.4 Zuweisungsentscheidung 30.3 VerlängerungderAufenthaltserlaubnis 24.5 ÖrtlicheAufenthaltsbeschränkung 30.4 Mehrehe 24.6 AusübungeinerErwerbstätigkeit 31 Zu§31–EigenständigesAufenthaltsrechtder 25 Zu§25–AufenthaltaushumanitärenGründen Ehegatten 25.1 AufenthaltserlaubnisfürAsylberechtigte 31.0 Allgemeines 25.2 AufenthaltserlaubnisfürKonventionsflüchtlinge 31.1 AnspruchaufVerlängerungderAufenthaltserlaubnis 25.3 AufenthaltserlaubnisbeiAbschiebungsverbotnach 31.2 WegfallderFristinFällenbesondererHärte §60Absatz2bis7 31.3 ErleichterteErteilungeinerNiederlassungserlaubnis 25.4 VorübergehenderAufenthaltundVerlängerung 31.4 BezugvonLeistungennachdemSGBIIoderSGBXII 25.4.1 AufenthaltserlaubnisfürvorübergehendenAufent- undVerlängerung haltausdringendenhumanitärenoderpolitischen 32 Zu§32–Kindernachzug Gründen 32.0 Allgemeines 25.4a AufenthaltserlaubnisfürOpfervonMenschenhandel 32.1 AnspruchaufNachzugvonKindernbiszum18. 25.5 AufenthaltserlaubnisinFällen,indenendieAusreise Lebensjahr ausrechtlichenodertatsächlichenGründen 32.2 AnspruchaufNachzugvonKindernnachVollendung unmöglichist des16.Lebensjahres 26 Zu§26–DauerdesAufenthalts 32.2a KindervonAusländernmiteinerErlaubniszum 26.1 HöchstgeltungsdauerderAufenthaltserlaubnisse Daueraufenthalt-EG nachKapitel2Abschnitt5 32.3 ErteilungeinerAufenthaltserlaubnisfürKinderunter 26.2 AusschlussderVerlängerung 16Jahren 26.3 ErteilungeinerNiederlassungserlaubnisan 32.4 ErteilungeinerAufenthaltserlaubnisnachErmessen InhabereinerAufenthaltserlaubnisnach 33 Zu§33–GeburteinesKindesimBundesgebiet §25Absatz1oder2 26.4 ErteilungeinerNiederlassungserlaubnisanandere 34 Zu§34–AufenthaltsrechtderKinder InhabereinerAufenthaltserlaubnisaushumanitären 34.1 VerlängerungbeiWeiterbestehenderfamiliären Gründen LebensgemeinschaftoderbeiBesteheneinesWieder- 27 Zu§27–GrundsatzdesFamiliennachzugs kehrrechts 27.0 Allgemeines 34.2 EigenständigesAufenthaltsrechtbeiErreichender Volljährigkeit 27.1 ErforderlicherAufenthaltszweck 34.3 VerlängerungderAufenthaltserlaubnis 27.1a AusdrücklicherAusschlussgrundbeiScheinehe, ScheinverwandtschaftsverhältnissenundZwangs- 35 Zu§35–Eigenständiges,unbefristetes verheiratung AufenthaltsrechtderKinder 27.2 HerstellungundWahrungeinerlebenspartnerschaft- 35.0 Allgemeines lichenGemeinschaft 35.1 Anspruchsvoraussetzungen 27.3 AbsehenvonderErteilungderAufenthaltserlaubnis 35.2 BesuchausländischerSchulen inFällendesAngewiesenseinsaufLeistungennach 35.3 AusschlussdesAnspruches demSGBIIoderXII 35.4 ErteilungeinerNiederlassungserlaubnisbeiKrank- 27.4 GrundsatzderZweckbindungundAkzessorietät heitoderBehinderung 28 Zu§28–FamiliennachzugzuDeutschen 36 Zu§36–NachzugsonstigerFamilienangehöriger 28.1 VoraussetzungendererstmaligenErteilung 36.1 NachzugsrechtderElternMinderjähriger 28.2 ErteilungeinerNiederlassungserlaubnisund 36.2 ErteilungeinerAufenthaltserlaubnisansonstige VerlängerungderAufenthaltserlaubnis Familienangehörige 28.3 EigenständigesAufenthaltsrecht 37 Zu§37–RechtaufWiederkehr 28.4 SonstigeFamilienangehörigeDeutscher 28.5 AusübungeinerErwerbstätigkeit 37.1 WiederkehranspruchfürjungeAusländer 37.2 Ausnahmen 29 Zu§29–FamiliennachzugzuAusländern 37.3 VersagungderWiederkehr 29.1 Aufenthaltsstatus;Wohnraumerfordernis 37.4 VerlängerungderAufenthaltserlaubnisfürWieder- 29.2 AbweichungenbeianerkanntenFlüchtlingen kehrer 29.3 BeschränkungdesFamiliennachzugsbeihumanitären 37.5 WiederkehrvonRentnern Aufnahmen 29.4 FamiliennachzugbeiGewährungvorübergehenden 38 Zu§38–AufenthaltsrechtfürehemaligeDeutsche Schutzes 38.0 Allgemeines 29.5 AusübungeinerErwerbstätigkeit 38.1 AufenthaltstitelbeiVoraufenthalteninDeutschland Nr.42–61 GMBl2009 Seite881 38.2 AufenthaltstitelbeigewöhnlichemAufenthaltim 44a.3 AuswirkungderPflichtverletzung Ausland 45 Zu§45–Integrationsprogramm 38.3 AbweichungenvonRegelerteilungsvoraussetzungen inbesonderenFällen 46 Zu§46–Ordnungsverfügungen 38.4 AusübungeinerErwerbstätigkeit 46.0 Allgemeines 38.5 EntsprechendeAnwendungbeiirrtümlicher 46.1 OrdnungsverfügungenzurFörderungderAusreise BehandlungalsDeutscher 46.2 UntersagungderAusreise 38a Zu§38a–Aufenthaltserlaubnisfürinanderen 47 Zu§47–VerbotundBeschränkungderpolitischen MitgliedstaatenderEuropäischenUnionlang- Betätigung fristigAufenthaltsberechtigte 47.0 Allgemeines 38a.0 Allgemeines 47.1 BeschränkungundUntersagungnachErmessen 38a.1 Erteilungsvoraussetzungen 47.2 ZwingendeUntersagung 38a.2 Ausschlussgründe 48 Zu§48–AusweisrechtlichePflichten 38a.3 ZusätzlicheVoraussetzungenfürbesondereAufent- haltszwecke 48.0 Allgemeines 38a.4 HöchstdauereinerNebenbestimmungnach§38a 48.1 PflichtzurVorlage,zurAushändigungundÜber- Absatz4 lassungvonPapieren 48.2 ErfüllungderAusweispflichtmiteinemAusweiser- 39 Zu§39–ZustimmungzurAusländerbe- satz schäftigung 48.3 VerpflichtungzurMitwirkunganderBeschaffung 39.0 Allgemeines vonDokumenten 39.1 ZustimmungsbedürftigkeitdesAufenthaltstitels 48.4 AusstellungeinesAusweisersatzesbeiAusnahmen 39.2 Zustimmungsvoraussetzungen vonderPasspflicht 39.3 AnwendbarkeitdesZustimmungsverfahrensauf 49 Zu§49–Überprüfung,FeststellungundSicherung andereAufenthaltszwecke derIdentität 39.4 BeschränkungderZustimmung 49.1 IdentitätsüberprüfungundÜberprüfungderEchtheit 39.5 ZustimmungsbedürftigkeitderNiederlassungs- biometriegestützterIdentitätspapiere erlaubnisnach§19 49.2 VerpflichtungzuAngabenzurIdentitätundStaats- 39.6 SonderregelnüberStaatsangehörigederneubei- angehörigkeit getretenenEU-Staaten 49.3 FeststellendeMaßnahmenbeiZweifelnüberdiePer- 40 Zu§40–Versagungsgründe son,dasLebensalteroderdieStaatsangehörigkeit 41 Zu§41–Widerruf 49.4 IdentitätssicherungbeieinerVerteilunggemäߧ15a 49.5 FeststellendeundsicherndeMaßnahmeninweiteren 42 Zu§42–VerordnungsermächtigungundWei- Fällen sungsrecht 49.6 Ausführungderidentitätsfeststellendenund 42.0 Allgemeines -sicherndenMaßnahmen 42.1 VerordnungsermächtigungnachAbsatz1 49.6a Maßnahmeni.S.d.Absatzes5Nummer5 42.2 VerordnungsermächtigungnachAbsatz2 49.7 AufzeichnungdesgesprochenenWortes 42.3 WeisungsrechtdesBundesministeriumsfürArbeit 49.8 IdentitätssicherungbeiunerlaubterEinreise undSoziales 49.9 IdentitätssicherungbeiAufenthaltohneer- 43 Zu§43–Integrationskurs forderlichenAufenthaltstitel 43.0 Allgemeines 49.10 Duldungspflicht 43.1 FörderungderIntegration 49a Zu§49a–Fundpapier-Datenbank 43.2 GrundangebotzurIntegration 49a.0 Allgemeines 43.3 InhaltederIntegrationskurse,Rahmenbedingungen 49a.1 Datenspeicherung,DatenpflegedurchdieRegister- 43.4 Rechtsverordnungsermächtigung;HinweisezurIntV behörde 43.5 Erfahrungsbericht 49a.2 Übersendungspflichten 44 Zu§44–BerechtigungzurTeilnahmeaneinem 49b Zu§49b–InhaltderFundpapier-Datenbank Integrationskurs 44.1 Teilnahmeanspruch 50 Zu§50–Ausreisepflicht 44.2 ErlöschendesTeilnahmeanspruchs 50.1 VoraussetzungenderAusreisepflicht 44.3 NichtanspruchsberechtigteAusländer 50.2 Ausreisefrist 44.4 NachholendeIntegration 50.2a AusreisepflichtfürOpfervonMenschenhandel 44a Zu§44a–VerpflichtungzurTeilnahmeaneinem 50.3 UnterbrechungderAusreisefrist Integrationskurs 50.4 ErfüllungderAusreisepflicht 44a.1 BegründungderTeilnahmeverpflichtung 50.5 Anzeigepflicht 44a.2 BefreiungvonderTeilnahmepflicht 50.6 Passverwahrung 44a.2aBefreiungvonderTeilnahmepflichtamOrientie- 50.7 AusschreibungindenFahndungshilfsmittelnder rungskurs Polizei Seite882 GMBl2009 Nr.42–61 51 Zu§51–BeendigungderRechtmäßigkeitdes 57.3 Zurückschiebungsverboteund-hindernissesowie Aufenthalts;FortgeltungvonBeschränkungen Zurückschiebungshaft 51.1 ErlöschenderAufenthaltstitel 58 Zu§58–Abschiebung 51.2 FortgeltungdesAufenthaltsrechtsinbestimmten 58.0 AllgemeinesundVerfahren Fällen 58.1 VoraussetzungenfürdieAbschiebung 51.3 ErfüllungderWehrpflicht 58.2 VollziehbarkeitderAusreisepflicht 51.4 WiedereinreisefristbeiNiederlassungserlaubnisoder 58.3 ÜberwachungsbedürftigkeitderAusreise wegenöffentlicherInteressen 51.5 FortfallderBefreiungvomGenehmigungserfordernis 58a Zu§58a–Abschiebungsanordnung 51.6 FortgeltungvonBeschränkungen 58a.0 Allgemeines 51.7 WiederkehreinesAsylberechtigtenundeinesFlücht- 58a.1 VoraussetzungenderAbschiebungsanordnung lings 58a.2 AbschiebungsanordnungdesBundesministeriumsdes 51.8 Konsultationsverfahrenbeiaufenthaltsbeendenden Innern MaßnahmengegenInhabervonAufenthaltserlaub- 58a.3 PrüfungdesVorliegensvonAbschiebungsverboten nissennach§38a 58a.4 Verfahren 51.9 ErlöschenderErlaubniszumDaueraufenthalt-EG 59 Zu§59–AndrohungderAbschiebung 52 Zu§52–Widerruf 59.0 AllgemeinesundVerfahren 52.0 Allgemeines 59.1 Abschiebungsandrohung 52.1 Widerrufsgründe 59.2 Zielstaat 52.2 WiderrufbeieinemAufenthaltzumZweckeder 59.3 VorliegenvonAbschiebungsverboten Beschäftigung 59.4 DarlegungundAusschlussvonAbschiebungsver- 52.3 WiderrufeinerzumZweckdesStudiumserteilten boten Aufenthaltserlaubnis 59.5 AbschiebungausderHaftoderausöffentlichemGe- 52.4 WiderrufeinerzumZweckderForschungnach§20 wahrsam erteiltenAufenthaltserlaubnis 60 Zu§60–VerbotderAbschiebung 52.5 WiderrufbeimAufenthaltvonOpfernvonMen- 60.0 AllgemeinesundVerfahren schenhandel 60.1 FlüchtlingsrechtlicheVerfolgung 52.6 WiderrufeinerAufenthaltserlaubnisnach§38a 60.2 GefahrderFolteroderderunmenschlichenoder 52.7 WiderrufbeieinemAufenthaltmitSchengen-Visum erniedrigendenBehandlungoderBestrafung Vorbemerkungzuden§§53bis55 355 (§60Absatz2) 53 Zu§53–ZwingendeAusweisung 60.3 GefahrderTodesstrafe 60.4 Auslieferungsersuchen 54 Zu§54–AusweisungimRegelfall 60.5 AbschiebungsverbotenachderEuropäischenMen- 54a Zu§54a–ÜberwachungausgewiesenerAusländer schenrechtskonvention(EMRK) ausGründenderinnerenSicherheit 60.6 GefahrderStrafverfolgungundBestrafungineinem 54a.0 Allgemeines anderenStaat 54a.1 Meldepflicht 60.7 HumanitäreAbschiebungsverboteundAbschie- 54a.3 WohnsitzbeschränkendeAuflagen bungsverbotimRahmenbewaffneterKonflikte 54a.4 Kommunikationsbeschränkungen 60.8 AusschlussdesAbschnebungsschutzesnach 54.a.5 RuhenderVerpflichtungenbeiHaft §60Absatz1 60.9 AbschiebungbeimöglicherpolitischerVerfolgung 55 Zu§55–Ermessensausweisung 60.10 Abschiebung 55.0 Allgemeines 60.11 VerweisaufdieBestimmungenderRichtlinie2004/ 55.1 Grundtatbestand 83/EGdesRatesvom29.April2004(ABl.EUNum- 55.2 EinzelneAusweisungsgründe merL304S.12,sogenannteQualifikationsrichtlinie) 55.3 BeiderAusweisungsentscheidungzuberück- 60a Zu§60a–VorübergehendeAussetzungder sichtigendeGesichtspunkte Abschiebung(Duldung) 56 Zu§56–BesondererAusweisungsschutz 60a.1 AnordnungderAussetzungvonAbschiebungen 56.0 Allgemeines durchdieobersteLandesbehörde 56.1 Ausweisungsschutz 60a.2 GesetzlicheDuldungsgründe 56.2 MinderjährigeundHeranwachsende 60a.2aDuldungwegengescheiterterZurückschiebung/ 56.3 FälledesvorübergehendenSchutzes AbschiebungundRückübernahmepflicht, 56.4 Asylantragsteller §60aAbsatz2a 60a.3 FortbestehenderAusreisepflicht 57 Zu§57–Zurückschiebung 60a.4 Bescheinigung 57.0 Allgemeines 60a.5 AbschiebungnachErlöschenderDuldung 57.1 VoraussetzungundZielderZurückschiebung 57.2 Zurückschiebungrückgeführterundzurück- 61 Zu§61–RäumlicheBeschränkung gewiesenerAusländer 61.1 RäumlicheBeschränkungundNebenbestimmungen Nr.42–61 GMBl2009 Seite883 61.1a RäumlicheBeschränkunginFällendes§60a 71.3 ZuständigkeitdermitderpolizeilichenKontrolledes Absatz2a grenzüberschreitendenVerkehrsbetrautenBehörden 61.2 Ausreiseeinrichtungen 71.4 ErkennungsdienstlicheMaßnahmen 71.5 ZuständigkeitderPolizeienderLänder 62 Zu§62–Abschiebungshaft 71.6 AnerkennungausländischerPässeund 62.0 AllgemeinesundVerfahren Passersatzpapiere 62.1 Vorbereitungshaft 62.2 Scherungshaft 71a Zu§71a–ZuständigkeitundUnterrichtung 62.3 DauerderSicherungshaft 72 Zu§72–Beteiligungserfordernisse 62.4 VorläufigeIngewahrsamnahmeohnevorherige 72.1 Betretenserlaubnis richterlicheAnordnungzurSicherstellungder 72.2 BeteiligungdesBundesamtesfürMigrationund Sicherungshaft Flüchtlinge 63 Zu§63–PflichtenderBeförderungsunternehmer 72.3 ÄnderungundAufhebungvonMaßnahmen 63.1 Kontroll-undSicherungspflichten 72.4 StrafrechtlicheVerfahren 63.2 UntersagungderBeförderungundZwangsgeld 72.5 Nichtanwendungvon§45–SGBVIII 63.3 HöhedesZwangsgeldes 72.6 BeteiligungderzuständigenStraf- 63.4 VereinbarungenmitBeförderungsunternehmen verfolgungsbehördensowiedesStrafgerichtesbei EntscheidungenbetreffendAufenthaltstitelnach§25 64 Zu§64–Rückbeförderungspflichtder Absatz4abzw.Ausreisefristennach§50Absatz2a Beförderungsunternehmer 73 Zu§73–SonstigeBeteiligungserfordernisseim 64.1 RückbeförderungnachZurückweisung VisumverfahrenundbeiderErteilungvon 64.2 RückbeförderunginsonstigenFällen Aufenthaltstiteln 64.3 BestimmungdesZielstaates 73.1 BeteiligungderSic7herheitsbehördenim 65 Zu§65–PflichtenderFlughafenunternehmer Visumverfahren 73.2 BeteiligungderSicherheitsbehördendurchdie 66 Zu§66–Kostenschuldner;Sicherheitsleistung Ausländerbehörden 66.1 KostentragungspflichtdesAusländers 73.3 RückmeldungundNachberichtspflicht 66.2 HaftungdesVerpflichtungsschuldners 73.4 ErmächtigungzumErlasseinerVerwaltungsvor- 66.3 HaftungdesBeförderungsunternehmers schrift 66.4 HaftungdesArbeitgebersbeiunerlaubter BeschäftigungundHaftungdesSchleusers 74 Zu§74–BeteiligungdesBundes;Weisungsbefugnis 66.5 Sicherheitsleistung 74.1 BeteiligungdesBundes 74.2 Weisungsbefugnis 67 Zu§67–UmfangderKostenhaftung 67.0 Allgemeines 74a Zu§74a–DurchbeförderungvonAusländern 67.1 UmfangderKostenhaftung 74a.0 Allgemeines 67.2 UmfangderHaftungdesBeförderungsunternehmers 74a.1 DurchbeförderungenaufdemLuftweginAnwen- dungderDurchbeförderungsrichtlinie 67.3 KostenerhebungdurchLeistungsbescheid 74a.2 Durchbeförderungen(Land/Luft)aufGrund 68 Zu§68–HaftungfürLebensunterhalt zwischenstaatlicherVereinbarungen 68.0 Allgemeines 74a.3 Durchbeförderungenvongemeinschaftsrechtlich 68.1 Verpflichtungserklärung begünstigtenPersonen 68.2 Verfahren 74a.4 ZuständigeBehörden 68.3 UnterrichtungspflichtderAuslandsvertretung 75 Zu§75–Aufgaben 68.4 Unterrichtungs-undAuskunftspflichtder Ausländerbehörde 76 Zu§76–(weggefallen) 69 Zu§69–Gebühren 77 Zu§77–Schriftform;Ausnahmevon Formerfordernissen 69.1 ErhebungvonGebührenundAuslagenfür ausländerrechtlicheAmtshandlungen 77.0 Allgemeines 69.2 AnwendungdesVwKostG 77.1 Schriftformerfordernis 69.3 Höchstsätze 77.2 Ausnahmen 69.4 ZuschlägefürAmtshandlungen 78 Zu§78–VordruckefürAufenthaltstitel, 69.5 Bearbeitungsgebühren AusweisersatzundBescheinigungen 69.6 Widerspruchsgebühren 79 Zu§79–EntscheidungüberdenAufenthalt 70 Zu§70–Verjährung 79.1 Entscheidungsgrundlage 70.1 Verjährungsfrist 79.2 AussetzungderEntscheidung 70.2 Verjährungsunterbrechung 80 Zu§80–HandlungsfähigkeitMinderjähriger 71 Zu§71–Zuständigkeit 80.1 HandlungsfähigkeitminderjährigerAusländer 71.1 ZuständigkeitderAusländerbehörden 80.2 BesondereaufenthaltsrechtlicheMaßnahmen 71.2 ZuständigkeitderdeutschenAuslandsvertretungen 80.3 MinderjährigkeitundGeschäftsfähigkeit Seite884 GMBl2009 Nr.42–61 80.4 VerpflichtungzurAntragstellung 89.3 LöschungderDaten 89.4 AusnahmenvondenLöschungsfristen 81 Zu§81–BeantragungdesAufenthaltstitels 81.1 Antragserfordernis 89a Zu§89a–Verfahrensvorschriftenfürdie 81.2 AntragnachEinreiseoderGeburtimBundesgebiet Fundpapier-Datenbank 81.3 Erlaubnis-undDuldungsfiktion 89a.0 Allgemeines 81.4 Fortgeltungsfiktion 89a.1 VoraussetzungenfürdenAbgleich 81.5 Fiktionsbescheinigung 89a.2 ZuübermittelndeDaten 89a.3 Datenübermittlung 82 Zu§82–MitwirkungdesAusländers 89a.4 VerfahrenbeiZweifelnanderIdentität 82.1 BesondereMitwirkungspflichten 89a.5 FormderDatenübermittlung 82.2 Widerspruchsverfahren 89a.6 WeitereNutzungderFundpapier-Datenbank 82.3 Hinweispflicht 89a.7 Löschung 82.4 ZwangsweiseVorführung 89a.8 GewährleistungvonDatenschutzundDaten- 82.5 MitwirkungspflichtenbeiAusstellungvon sicherheit DokumentennacheinheitlichemVordruckmuster 90 Zu§90–ÜbermittlungendurchAusländer- 83 Zu§83–BeschränkungderAnfechtbarkeit behörden 83.1 AusschlussvonRechtsbehelfen 90.0 Anwendungsbereich 83.2 AusschlussdesWiderspruchsverfahrens 90.1 Unterrichtungspflichten 84 Zu§84–WirkungenvonWiderspruchundKlage 90.2 ZusammenarbeitderBehörden 84.1 AusschlussderaufschiebendenWirkung 90.3 DatenübermittlungenandiefürdieDurchführung 84.2 WirksamkeitderdieAusreisepflichtbegründenden desAsylbLGzuständigenBehörden Verwaltungsakte 90.4 Unterrichtungdernach§72Absatz6zu beteiligendenStellen 85 Zu§85–BerechnungvonAufenthaltszeiten 90.5 UnterrichtunghinsichtlichAnfechtungder 86 Zu§86–ErhebungpersonenbezogenerDaten Vaterschaft 86.0 Allgemeines 90a Zu§90a–MitteilungenderAusländerbehördenan 86.1 Datenerhebung dieMeldebehörden 86.2 ErhebungvonDateni.S.d.§3Absatz9BDSG 90a.0 Allgemeines 87 Zu§87–ÜbermittlungenanAusländerbehörden 90a.1 MitteilungspflichtderAusländerbehörden 87.0 Anwendungsbereich 90a.2 ZuübermittelndeDaten 87.1 MitteilungenaufErsuchen 90b Zu§90b–DatenabgleichzwischenAusländer-und 87.2 UnterrichtungohneErsuchen Meldebehörden 87.3 Mitteilungs-undUnterrichtungspflichtenderBeauf- 91 Zu§91–SpeicherungundLöschungpersonen- tragtenderBundesregierungfürMigration,Flücht- bezogenerDaten lingeundIntegration 91.0 Anwendungsbereich 87.4 UnterrichtungüberStraf-undBußgeldverfahren 91.1 VernichtungvonUnterlagenüberAusweisung, 87.5 Mitteilungendernach§72Absatz6zubeteiligenden ZurückschiebungundAbschiebung StellenvonAmtswegen 91.2 VernichtungvonMitteilungennach§87 87.6 UnterrichtungübereineVaterschaftsanfechtungs- 91.3 AusschlussdesdatenschutzrechtlichenWiderspruchs klage 91a Zu§91a–RegisterzumvorübergehendenSchutz 88 Zu§88–Übermittlungenbeibesonderengesetz- lichenVerwendungsregelungen 91a.1 RegisterführendeStelleundRegisterinhalt 88.0 Anwendungsbereich 91a.2 ZuübermittelndeDaten 88.1 BesonderegesetzlicheVerwendungsregelungen 91a.3 DatenübermittlungandieRegisterbehörde 88.2 ÜbermittlungvonDaten,dievoneinerderin§203 91a.4 VerantwortungfürRegisterinhalt,Datenpflege, Absatz1Nummer1,2,4bis6undAbsatz3StGB AufzeichnungspflichtbeiSpeicherung genanntenPersonenzugänglichgemachtwordensind 91a.5 DatenübermittlungdurchdieRegisterbehörde 88.3 ÜbermittlungvonDaten,diedemSteuergeheimnis 91a.6 AufzeichnungspflichtbeiDatenübermittlung unterliegen 91a.7 VerfahrenderDatenübermittlung,automatisiertes 88.4 ÜbermittlungvonDatendurchdiemitderAus- Verfahren führungdesAufenthaltsgesetzesbetrautenBehörden 91a.8 LöschungundSperrungvonDaten,Auskunftanden unddurchnicht-öffentlicheStellen Betroffenen 89 Zu§89–Verfahrenbeiidentitätsüberprüfenden, 91b Zu§91b–DatenübermittlungdurchdasBundes- -feststellendenund-sicherndenMaßnahmen amtfürMigrationundFlüchtlingealsnationale 89.0 Anwendungsbereich Kontaktstelle 89.1 AmtshilfedesBundeskriminalamtesundSpeicherung 91c Zu§91c–InnergemeinschaftlicheAuskünftezur derDaten DurchführungderRichtlinie2003/109/EG 89.2 NutzungderDatenzuanderenZwecken (Daueraufenthalt-Richtlinie) Nr.42–61 GMBl2009 Seite885 91c.0 Allgemeines 98.2a BeauftragungeinesAusländerszueinernachhaltigen 91c.1 Deutschlanderteilt/verlängertAufenthaltstitel entgeltlichenDienst-oderWerkleistung 91c.2 DeutschlandwillineinLandaußerhalbdes 98.3 WeitereOrdnungswidrigkeitentatbestände GeltungsbereichsderDaueraufenthalt-Richtlinie 98.4 Versuch abschieben 98.5 Bußgeldrahmen 91c.3 AufenthaltsbeendendeMaßnahmeninDeutschland 98.6 SchutzgemäßderGenferFlüchtlingskonvention 91c.4 ÜbermittlungderPersonalienbeiAbsatz1bis3 99 Zu§99–Verordnungsermächtigung 91c.5 AndererMitgliedstaatleitetaufenthaltsbeendende 100 Zu§100–SprachlicheAnpassung Maßnahmenein 91c.6 MitteilungspflichtendesBundesamtesfürMigration 101 Zu§101–FortgeltungbisherigerAufenthalts- undFlüchtlingegegenüberdenAusländerbehörden rechte 101.0 Allgemeines 91d Zu§91d–InnergemeinschaftlicheAuskünftezur DurchführungderRichtlinie2004/114/EG 101.1 Aufenthaltsberechtigung;unbefristeteAufenthalts- (Studentenrichtlinie) erlaubnis 91d.0 Allgemeines 101.2 ÜbrigeAufenthaltsgenehmigungen 91d.1 WechselineinenanderenMitgliedstaatnachStudien- 101.3 Daueraufenthalt-EG zulassunginDeutschland 102 Zu§102–Fortgeltungausländerrechtlicher 91d.2 StudienfortsetzunginDeutschland MaßnahmenundAnrechnung 102.1 FortgeltungausländerrechtlicherMaßnahmen 91e Zu§91e–GemeinsameVorschriftenfürdas RegisterzumvorübergehendenSchutzundzu 102.2 Anrechnung innergemeinschaftlichenDatenübermittlungen 103 Zu§103–AnwendungbisherigenRechts 92–94 Zuden§§92–94BeauftragtefürMigration, 104 Zu§104–Übergangsregelungen FlüchtlingeundIntegration 104.1 AnträgeaufunbefristeteAufenthaltserlaubnis/Auf- Vorbemerkungzuden§§95–98 enthaltsberechtigung 104.2 ErteilungeinerNiederlassungserlaubnisnach§9 95 Zu§95–Strafvorschriften 104.3 MeistbegünstigungsklauselzumKindernachzug 95.0 Allgemeines 104.4 VolljähriggewordeneKinder 95.1 StraftatenmiteinerStrafobergrenzevoneinemJahr 104.5 AnspruchaufTeilnahmeamIntegrationskurs Freiheitsstrafe 104.6 Anwendungvon§23Absatz2 95.1a UnerlaubteErwerbstätigkeit 104.7 NiederlassungserlaubnisfürEhegatten,Lebens- 95.2 StraftatenmiteinerStrafobergrenzevondreiJahren partnerundminderjährigeKinder Freiheitsstrafe 95.3 Versuchsstrafbarkeit 104a Zu§104a–Altfallregelung 95.4 Einziehung 104a.0Allgemeines 95.5 SchutzgemäßderGenferFlüchtlingskonvention 104a.1VoraussetzungenfürdieErteilungderAufenthalts- erlaubnissenachAbsatz1 95.6 HandelnaufGrundunrechtmäßigerlangtemAufent- haltstitel 104a.2VolljährigeledigeKinderundunbegleiteteMinder- jährige 96 Zu§96–EinschleusenvonAusländern 104a.3AusschlussbeiStraftatenvonFamilienangehörigen 96.0 Allgemeines 104a.4Integrationsvereinbarung 96.1 Grundtatbestand 104a.5Verlängerunggemäߧ104aAbsatz5 96.2 Qualifikationstatbestand 104a.6AusnahmenbeiderVerlängerungderAufenthaltser- 96.3 StrafbarkeitdesVersuchs laubniszurVermeidungvonHärtefällen 96.4 SchleusungenindasHoheitsgebietderMit- 104b Zu§104b–AufenthaltsrechtfürintegrierteKinder gliedstaatenderEuropäischenUnion,derRepublik vongeduldetenAusländern IslandunddesKönigreichsNorwegen 105 Zu§105–FortgeltungvonArbeitsgenehmigungen 96.5 ErweiterterVerfall 105.1 Arbeitserlaubnis 97 Zu§97–EinschleusenmitTodesfolge;gewerbs- 105.2 Arbeitsberechtigung undbandenmäßigesEinschleusen 97.0 Allgemeines 105a Zu§105a–BestimmungenzumVerwaltungs- verfahren 97.1 EinschleusenmitTodesfolge 97.2 Gewerbs-undbandenmäßigesEinschleusen 106 Zu§106–EinschränkungvonGrundrechten 97.3 MinderschwererFall 107 Zu§107–Stadtstaatenklausel 97.4 ErweiterterVerfall 98 Zu§98–Bußgeldvorschriften 98.0 Allgemeines 98.1 FahrlässigesBegehenvonStraftatbeständen 98.2 EinzelneOrdnungswidrigkeitentatbestände Seite886 GMBl2009 Nr.42–61 1 Zu§1–ZweckdesGesetzes;Anwendungs- freiungenvomErfordernisderAufenthaltstitel bereich vorsehen (z.B. NATO-Truppenstatut, Wiener Übereinkommen über Konsularische Bezie- 1.1 Gesetzeszweck hungen)und/oderzurAusstellungvonPasser- satzpapieren verpflichten (Artikel28 Genfer 1.1.1 §1 Absatz1 Satz1 bis 3 enthält die Ziel- Flüchtlingskonvention, Artikel28 Staatenlo- bestimmungendesGesetzes,andenensichdie senübereinkommen).DasSDÜhatnachseiner AusfüllungvonErmessenstatbeständenzuori- ÜberführunginGemeinschaftsrechtdurchden entierenhat.VorrangigesZielistdieSteuerung Amsterdamer Vertrag nicht mehr die Rechts- undBegrenzungderZuwanderung.Dabeisind qualitäteinesvölkerrechtlichenVertrages,son- Aufnahme-undIntegrationsfähigkeitsowiedie dern von sekundärem Gemeinschaftsrecht. Es wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen ist daher unmittelbar anwendbar (vgl. Num- InteressenderBundesrepublikDeutschlandzu mer1.1.5.3.1). berücksichtigen. 1.1.2 Nach§1Absatz1Satz4regeltdasGesetzdie Das NATO-Truppenstatut und das dazuge- Einreise und den Aufenthalt von Ausländern. hörige Zusatzübereinkommen enthalten unter DasGebietvoninländischenFlughäfenistun- bestimmten Voraussetzungen für Truppenmit- geachtetdesErreichensderGrenzkontrollstel- glieder ausländischer Streitkräfte, ziviles Ge- len Teil des Staatsgebietes der Bundesrepublik folge und deren Angehörige Befreiungen von Deutschland. Der Transitbereich eines Flug- aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungen im hafens unterliegt in vollem Umfang der deut- Aufenthaltsstaat. Dies gilt insbesondere für schen staatlichen Hoheitsgewalt. Dasselbe gilt Pass- und Sichtvermerksbestimmungen, Ein- für das Gebiet von Küstengewässern, Fluss- und Ausreisekontrollen sowie Meldevor- mündungenundFreihäfen. schriften. Schließt ein Ausländer, der bislang eines Aufenthaltstitels bedurfte, die Ehe mit 1.1.3 Nach Satz4 regelt das Gesetz auch die Er- einem i.S.d. NATO-Truppenstatuts privile- werbstätigkeit von Ausländern. Die Berech- giertenAngehörigenausländischerStreitkräfte, tigungzurErwerbstätigkeitergibtsichausdem kommt es zum Ruhen des bisherigen Aufent- Aufenthaltstitel des Ausländers (vgl. Num- haltsrechts.ImFallederEhescheidungoderdes mer4.2). sonstigen Verlustes der vorgenannten Be- freiungen lebt das bisherige Aufenthaltsrecht 1.1.4 Das Aufenthaltsgesetz regelt auch das über- wieder auf, soweit es nicht nach §51 inzwi- geordneteausländerpolitischeZielderIntegra- schen erloschen ist. Anders als in den in §27 tion, das als wesentlicher Gesetzeszweck im Absatz3 AufenthV geregelten Fällen wird ein Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompe- noch nicht beschiedener Antrag des Ehegatten tenzen Berücksichtigung findet und damit zu auf ErteilungoderVerlängerungeines Aufent- einer Handlungsmaxime für die mit den aus- haltstitels dadurch, dass die vorgenannten Be- länderrechtlichen Entscheidungen betrauten freiungen eintreten, gegenstandslos. Ein ent- Behördenwird.DieGrundsätzederstaatlichen sprechenderAntragkannerstnachdemWegfall Integrationsmaßnahmen sind in den §§43 bis der vorgenannten Befreiungen wieder gestellt 45 niedergelegt. Sie werden ergänzt durch die werden. IntV. 1.1.5 Andere Gesetze i.S.d. §1 Absatz1 Satz5 mit 1.1.5.3 Für nach dem Europäischen Gemeinschafts- eigenständigenRegelungenfürbestimmteAus- recht freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger ländersindderzeitinsbesonderedas und Staatsangehörige der EWR-Staaten und deren Familienangehörige gilt §1 Absatz2 – FreizügG/EU, Nummer1. – AsylVfG, 1.1.5.3.1 Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat An- – HAuslG, wendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz. – SkAufG. Die Verordnungen und Entscheidungen des Rates und der Kommission haben eine un- 1.1.5.1 Für die Einreise von Asylsuchenden sind ins- mittelbare Wirkung (Artikel249 EGV). Das- besondereArtikel16aGGsowie§§18,18a,19 selbegiltfürdieTeiledesSDÜunddieübrigen Absatz3AsylVfGmaßgeblich. BestimmungendesSchengen-Acquis,diedurch 1.1.5.2 VölkerrechtlicheVerträgesindnurdannandere den Amsterdamer Vertrag in Gemeinschafts- Gesetzei.S.d.§1Absatz1Satz5,wennsieim recht überführt worden sind. Richtlinien der Wege eines Vertragsgesetzes nach Artikel59 EU bzw. EG bedürfen der Umsetzung in in- Absatz2Satz1GGratifiziertwordensindund nerstaatliches Recht. Sind Richtlinien nicht wenn die in ihnen enthaltenen Vorschriften odernichtausreichendininnerstaatlichesRecht keine bloßen Staatenverpflichtungen be- umgesetzt worden, gelten nach Ablauf der gründen,sondernnachihremInhaltundZweck UmsetzungsfristdieRegelungenderRichtlinie für eine unmittelbare Anwendung bestimmt alsunmittelbaranwendbar,diefüreineEinzel- und geeignet sind (z.B. Genfer Flücht- fallanwendung inhaltlich unbedingt und hin- lingskonvention, Staatenlosenübereinkom- reichendgenaubestimmtsindundnichtselbst men).EineunmittelbareAnwendbarkeitistge- Verpflichtungen für den Einzelnen begründen. nerell zu bejahen bei Bestimmungen, die Be- Die mit der Ausführung des Aufenthalts- Nr.42–61 GMBl2009 Seite887 gesetzes beauftragten Behörden haben das netenausländischenBehördenzuständig.Einer durch die Richtlinien zu erreichende Ziel im Beteiligung der Ausländerbehörde bedarf es Rahmen bestehender Auslegungs- oder Er- nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vorge- messensspielräumezuberücksichtigen. schrieben. Bei der besonderen Erlaubnis, die etwaaufgrundinternationalerGepflogenheiten BestehenZweifelanderVereinbarkeitnationa- oder zur Wahrung der Gegenseitigkeit für die len Rechts mit dem Recht der Europäischen Einreise beispielsweise in der Form eines Vi- Union, so sollte eine isolierte Entscheidung sumserteilt wird(sogenanntesdiplomatisches einzelner Behörden oder Länder über die Visum),handeltessichnichtumeinenAufent- Nicht-Anwendung nationaler Gesetze wegen haltstiteli.S.v.§4. vermeintlicher Richtlinienwidrigkeit vermie- den werden. Vielmehr ist eine abgestimmte 1.2.2.2 Die aufenthaltsrechtliche, ausweisrechtliche Verfahrensweise anzustreben, die zügig her- undsonstigeBehandlungvonDiplomatenund beigeführtwerdensollte. anderen bevorrechtigten Personen in der Bun- desrepublikDeutschlandfindetaufderGrund- 1.2 Anwendungsbereich lagedesRundschreibensdesAuswärtigenAm- tesüberDiplomatenundanderebevorrechtigte 1.2.1 Freizügigkeitsgesetz/EU PersoneninderjeweilsgeltendenundimGMBl veröffentlichtenFassungstatt. 1.2.1.1 Ausländer,derenRechtsstellungdurchdasGe- setz über die allgemeine Freizügigkeit von 1.2.2.3 Verzeichnisse über die diplomatischen Mis- Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU – sionen,diekonsularischenVertretungeninder FreizügG/EU) geregelt ist, sind gemäß §1 Bundesrepublik Deutschland und die Inter- FreizügG/EU Staatsangehörige anderer Mit- nationalenOrganisationenmitSitzinderBun- gliedstaaten der Europäischen Union (Uni- desrepublikDeutschlandsindaufderInternet- onsbürger) und ihre Familienangehörigen so- seite des Auswärtigen Amtes aufgelistet wie Staatsangehörige der EWR-Staaten und (www.auswaertiges-amt.de). ihreFamilienangehörigen(§12FreizügG/EU). 1.2.2.4 Eine Zusammenstellung der völkerrechtlichen 1.2.1.2 Auf Grundder fortschreitendenEinigung Eu- ÜbereinkommenundderdamitinZusammen- ropas und der weit reichenden Sonderstellung hang stehenden Rechtsvorschriften, aufgrund desFreizügigkeitsrechtswerden Unionsbürger derer Personen, insbesondere Bedienstete aus und ihre Familienangehörigen grundsätzlich anderen Staaten in der Bundesrepublik vom Anwendungsbereich des Aufenthalts- Deutschland besondere Vorrechte und Immu- gesetzes ausgenommen.Es ist auf diese Perso- nitäten genießen, ist in dem vom Bundes- nen nur anwendbar, wenn dies ausdrücklich ministeriumderJustizjährlichalsBeilagezum durch ein anderes Gesetz bestimmt ist. §11 BGBl.II herausgegebenen Fundstellennach- FreizügG/EU erklärt in drei Fällen das Auf- weisB sowie in dem vom Bundesministerium enthaltsgesetzfüranwendbar: derJustizjährlichalsBeilagezumBGBl.Iher- – entsprechendeAnwendungderin§11Ab- ausgegebenenFundstellennachweisAenthalten satz1Satz1bis4FreizügG/EU genannten (www.bgbl.de). VorschriftenaufFreizügigkeitsberechtigte, 1.2.2.5 HinsichtlichderRechtsstellungderStreitkräfte – entsprechende Anwendung des Aufent- aus den Vertragsstaaten des Nordatlantikver- haltsgesetzes, wenn dieses eine günstigere trages und der im Rahmen des Nordatlantik- Rechtsstellungvermittelt alsdasFreizügG/ vertrages errichteten internationalen militäri- EU (§11 Absatz1 Satz5 FreizügG/EU) schen Hauptquartiere (Mitglieder der Truppe oder undzivilesGefolgesowieAngehörige)wirdauf das Rundschreiben des Auswärtigen Amtes – generelle Anwendung des Aufenthalts- über Diplomaten und andere bevorrechtigte gesetzes nach Feststellung des Nichtbeste- Personen in seiner jeweiligen Fassung ver- hens oder des Verlustes des Freizügigkeits- wiesen(sieheNummer1.2.2.2). rechts(§11Absatz2FreizügG/EU). 1.2.2.6 Hinsichtlich der Vorrechte und Befreiungen 1.2.2 VölkerrechtlicheAusnahmen von Soldaten anderer Staaten wird auf das 1.2.2.1 Die Einreise und der Aufenthalt von Aus- Übereinkommen vom 19.Juni 1995 zwischen ländern,aufdiegemäߧ1Absatz2Nummer2 den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und3dasAufenthaltsgesetzkeineAnwendung und den anderen an der Partnerschaft für findet, werden im Rahmen des Völkerrechts den Frieden teilnehmenden Staaten über vom Auswärtigen Amt im Einvernehmen mit die Rechtsstellung ihrer Truppen sowie dem Bundesministerium des Innern durch be- das Zusatzprotokoll (PfP-Truppenstatut, sondere Bestimmungen geregelt. Soweit diese BGBl.1998 II S.1338), die aufgrund des Bestimmungen für die Einreise und den Auf- Streitkräfteaufenthaltsgesetzes vom 20.Juli enthalteinebesondereErlaubnisvorsehen,sind 1995 (BGBl.II S.554) abgeschlossenen Ver- für ihre Erteilung, Versagung, Verlängerung einbarungen sowie auf das Rundschreiben des oder Entziehung das Auswärtige Amt ein- Auswärtigen Amtes über Diplomaten und an- schließlich der deutschen Auslandsvertretun- dere bevorrechtigte Personen verwiesen (siehe gen oder die vom Auswärtigen Amt bezeich- Nummer1.2.2.2).
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