Klaus-Dieter Thomann, Frank Schröter, Volker Grosser (Hrsg.) Orthopädisch-unfallchirurgische Begutachtung Handbuch der klinischen Begutachtung 2. Auflage Unter Mitarbeit von: Dr. med. Andreas Bahemann, Regensburg; Dr. med. Katja Fischer, München; Prof. Dr. med. Peter Gaidzik, Witten; Dr. med. Lothar Hanisch, Hamburg; Dr. med. Wolfgang Hausotter, Sonthofen/Allgäu; Sabine Horn, Berlin; Dr. med. Franz Jostkleigrewe, Duisburg; Dr. med. Bernhard Ketelheun, Kassel; Dr. med. Michael Koss, Kassel; Dr. med. Elmar Ludolph, Düsseldorf; Dr. phil. Dipl.-Psych. Thomas Merten, Berlin; Dr. med. Petra Schuhknecht, Berlin Zuschriften an: Elsevier GmbH, Urban & Fischer Verlag, Hackerbrücke 6, 80335 München E-Mail: [email protected] Wichtiger Hinweis für den Benutzer Die Erkenntnisse in der Medizin unterliegen laufendem Wandel durch Forschung und klinische Erfahrungen. Herausgeber und Autoren dieses Werkes haben große Sorgfalt darauf verwendet, dass die in diesem Werk gemachten therapeutischen Angaben (insbesondere hin- sichtlich Indikation, Dosierung und unerwünschter Wirkungen) dem derzeitigen Wissensstand entsprechen. Das entbindet den Nutzer dieses Werkes aber nicht von der Verpflichtung, anhand weiterer schriftlicher Informationsquellen zu überprüfen, ob die dort gemachten Angaben von denen in diesem Werk abweichen und seine Verordnung in eigener Verantwortung zu treffen. Für die Vollständigkeit und Auswahl der aufgeführten Medikamente übernimmt der Verlag keine Gewähr. Geschützte Warennamen (Warenzeichen) werden in der Regel besonders kenntlich gemacht (®). Aus dem Fehlen eines solchen Hinweises kann jedoch nicht automatisch geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://www.d-nb.de/ abrufbar. Alle Rechte vorbehalten 2. Auflage 2013 © Elsevier GmbH, München Der Urban & Fischer Verlag ist ein Imprint der Elsevier GmbH. 13 14 15 16 17 5 4 3 2 1 Für Copyright in Bezug auf das verwendete Bildmaterial siehe Abbildungsnachweis. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheber- rechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Um den Textfluss nicht zu stören, wurde bei Patienten und Berufsbezeichnungen die grammatikalisch maskuline Form gewählt. Selbst- verständlich sind in diesen Fällen immer Frauen und Männer gemeint. Planung und Lektorat: Martina Braun, München; Julia Glöckner, München Redaktion: Susanne C. Bogner, Dachau Register: Susanne C. Bogner, Dachau Herstellung: Dietmar Radünz, München Satz: abavo GmbH, Buchloe/Deutschland; TnQ, Chennai/Indien Druck und Bindung: Drukarnia Dimograf, Bielsko-Biała, Polen Umschlaggestaltung: SpieszDesign, Neu-Ulm Titelfotografie: © dalaprod – fotolia; Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Thomann (Röntgenbilder) ISBN Print 978-3-437-24862-7 ISBN e-Book 978-3-437-16839-0 Aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter www.elsevier.de und www.elsevier.com Vorwort Das Handbuch der orthopädisch-unfallchirurgischen Begut- vorgegebene Fragestellung möglichst präzise zu beschreiben achtung hat seit dem erstmaligen Erscheinen im Jahre 2009 ei- und verständlich zu bewerten. Dabei ist er weder „Anwalt“ des ne weite Verbreitung gefunden. Der 2012 publizierte Band Probanden noch Erfüllungsgehilfe der beauftragenden Versi- „Professionelles Erstellen orthopädisch-unfallchirurgischer cherung. Der Gutachter wird seiner Rolle nur gerecht, wenn er Gutachten“ ergänzt das Handbuch durch praktische Beispiele sich auf einem hohen fachlichen Niveau im Spannungsfeld der und führt den Gutachter Schritt für Schritt anhand von konkre- unterschiedlichen Interessen bewegt. Die Grundlagen, auf de- ten Beispielen in die wissenschaftliche Begutachtung ein. Medi- nen die abschließende Beurteilung beruht, müssen fundiert zinischen Sachverständigen, Gerichten, Anwälten, Mitarbei- und für alle Beteiligten transparent sein. tern in Sozial- und Privatversicherungen steht damit ein zuver- Die Herausgeber und Autoren des vorliegenden Leitfadens lässiges Grundlagenwerk für eine objektive Beurteilung zur der orthopädisch-unfallchirurgischen Begutachtung haben sich Verfügung. Gerichte und Versicherungen können eingereichte auf zwei Schwerpunkte konzentriert: Gutachten anhand des Handbuchs auf ihre Plausibilität über- • die Vermittlung der allgemeinen Grundlagen der Begutach- prüfen und Sachverständige im Zweifelsfall auf Differenzen tung in den verschiedenen Versicherungszweigen und hinweisen. Rechtsgebieten, Mit der Zunahme des medizinischen Wissens, neuen Vorga- • die Entwicklung transparenter und nachvollziehbarer Krite- ben der Verordnungsgeber und der Anpassung der Rechtspre- rien der Begutachtung der wichtigsten Verletzungen und chung an die gesellschaftliche Entwicklung wandelt sich ein Erkrankungen des Bewegungsapparats (Richtlinien der Be- Teil der Beurteilungskriterien. In den vergangenen drei Jahren gutachtung, Referenzwerte). sind die Beurteilungskriterien im sozialen Entschädigungsrecht Die Richtlinien und Referenzwerte gelten für die große Mehr- und im Schwerbehindertenrecht wesentlich verändert worden, heit aller Verletzungen und Erkrankungen. Der Ergänzungs- neu eingeführt wurde die Berufskrankheit Gonarthrose band „Professionelles Erstellen orthopädisch-unfallchirurgi- (BK 2112). Psychotraumatologische Fragestellungen haben in scher Gutachten“ erleichtert dem Leser die konkrete Umset- jüngster Vergangenheit ebenso an Gewicht gewonnen wie zung der Begutachtungsleitlinien in die Praxis. Der Sachver- schwer objektivierbare Krankheiten. Damit wächst auch die ständige kann bei besonders günstigem oder ungünstigem Gefahr einer Fehlbeurteilung aus orthopädisch-unfallchirurgi- Heil- oder Krankheitsverlauf von den Referenzwerten abwei- scher Sicht. Im Handbuch werden diese orthopädischen Be- chen, allerdings sollte er seine Empfehlung in diesen Fällen schwerden ohne organische Ursache ausführlich berücksich- ausführlich begründen. tigt. Bei Probanden, die ausgeprägte psychische und somatofor- Die Veröffentlichung wendet sich vor allem an Mediziner. me Beschwerden vortragen, sollte der Orthopäde und Unfall- Um Juristen und Mitarbeitern in Versicherungen die Lektüre chirurg sich auf die Beurteilung der pathologisch-anatomischen zu erleichtern, wurden einige Abschnitte zur Ätiologie und Pa- Veränderungen und ihrer funktionellen Auswirkungen be- thogenese ausführlicher dargestellt, als es für den ärztlichen schränken und ggf. eine nervenärztliche und neuropsychologi- Leser erforderlich gewesen wäre. sche Begutachtung empfehlen. Ein Leitfaden der Begutachtung lebt von der Kommunikati- Das Spektrum der Begutachtung wandelt sich. Verwaltungen on zwischen Lesern und Autoren. Kritik und Anregungen sind und Versicherungen entscheiden heute zunehmend nach Ak- willkommen. tenlage. Medizinische Sachverständige werden demgegenüber Abschließend möchten wir uns mit Nachdruck bei Frau Su- zunehmend mit der schwierigen Beurteilung der beruflichen sanne C. Bogner bedanken, die Herausgeber und Autoren be- Leistungsfähigkeit in der privaten Berufsunfähigkeitsversiche- reits zum dritten Mal geduldig mit ihrer Fachkenntnis und gro- rung beauftragt. Im Handbuch werden aktuelle Empfehlungen ßem Engagement begleitete und alle Beiträge sorgfältig redi- für alle wesentlichen orthopädischen Verletzungen und Er- gierte. Unser Dank gilt in gleicher Weise Frau Martina Braun krankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung gegeben. und Frau Julia Glöckner, die die Herausgeber bei der Vorberei- Die Beurteilungskriterien in den privaten Unfallversicherun- tung der Neuauflage unterstützten, dem Verlag Elsevier für die gen sind in den letzten Jahren weiter differenziert worden, das gute Ausstattung des Werks, den Zeichnern und Herrn Radünz Kapitel über die private Unfallversicherung wurde grundlegend für die sorgfältige Herstellung. umgestaltet und aktualisiert, die dazugehörigen Tabellen im Anhang spiegeln diese neue Entwicklung wider. Das Handbuch Frankfurt am Main, Kassel und Hamburg ist ein aktueller und zuverlässiger Leitfaden, der die tägliche im Herbst 2012 Arbeit des Sachverständigen unterstützt. Klaus-Dieter Thomann Der ärztliche Gutachter ist der Spezialist für die medizini- Frank Schröter schen Fragen der Begutachtung. Seine Aufgabe ist es, die ge- Volker Grosser sundheitlichen Beeinträchtigungen im Hinblick auf die ihm Herausgeber Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Thomann Dr. med. Frank Schröter Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Rheumatologie, Arzt für Orthopädie, Sozialmedizin Sozialmedizin – Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung Landesarzt für Menschen mit Körperbehinderung in Hessen Landgraf-Karl-Str. 21 Ärztlicher Leiter 34131 Kassel Institut für Versicherungsmedizin Oberschelder Weg 27a Dr. med. Volker Grosser 60320 Frankfurt/M. Arzt für Chirurgie/Unfallchirurgie Oberarzt, Leiter Gutachtenbereich Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg Bergedorfer Str. 10 21033 Hamburg Autoren Dr. med. Andreas Bahemann Dr. med. Volker Grosser Leiter des Ärztlichen Dienstes Arzt für Chirurgie/Unfallchirurgie Bundesagentur für Arbeit Oberarzt, Leiter Gutachtenbereich Zentrale – PEG 3 ÄD Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg Regensburger Str. 104 Bergedorfer Str. 10 90478 Regensburg 21033 Hamburg Dr. med. Katja Fischer Dr. med. Lothar Hanisch Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Arzt für Neurologie und Psychiatrie Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Großer Burstah 53 Thomas-Dehler-Str. 3 20457 Hamburg 81737 München Bis 30.9.2012: Dr. med. Wolfgang Hausotter Ärztliche Referentin Arzt für Neurologie und Psychiatrie Geschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation Sozialmedizin – Rehabilitationswesen – Klinische Geriatrie – Deutsche Rentenversicherung Bund Spezielle Schmerztherapie Ruhrstr. 2 Martin-Luther-Str. 8 10709 Berlin 87527 Sonthofen/Allgäu Prof. Dr. med. Peter Gaidzik Sabine Horn Rechtsanwalt, Arzt Ärztin für Orthopädie Fachanwalt für Medizinrecht Ärztliche Hauptreferentin Institut für Medizinrecht Geschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation Universität Witten/Herdecke Deutsche Rentenversicherung Bund Alfred-Herrhausen-Str. 58 Ruhrstr. 2 58448 Witten 10709 Berlin Herausgeber Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Thomann Dr. med. Frank Schröter Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Rheumatologie, Arzt für Orthopädie, Sozialmedizin Sozialmedizin – Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung Landesarzt für Menschen mit Körperbehinderung in Hessen Landgraf-Karl-Str. 21 Ärztlicher Leiter 34131 Kassel Institut für Versicherungsmedizin Oberschelder Weg 27a Dr. med. Volker Grosser 60320 Frankfurt/M. Arzt für Chirurgie/Unfallchirurgie Oberarzt, Leiter Gutachtenbereich Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg Bergedorfer Str. 10 21033 Hamburg Autoren Dr. med. Andreas Bahemann Dr. med. Volker Grosser Leiter des Ärztlichen Dienstes Arzt für Chirurgie/Unfallchirurgie Bundesagentur für Arbeit Oberarzt, Leiter Gutachtenbereich Zentrale – PEG 3 ÄD Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg Regensburger Str. 104 Bergedorfer Str. 10 90478 Regensburg 21033 Hamburg Dr. med. Katja Fischer Dr. med. Lothar Hanisch Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Arzt für Neurologie und Psychiatrie Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Großer Burstah 53 Thomas-Dehler-Str. 3 20457 Hamburg 81737 München Bis 30.9.2012: Dr. med. Wolfgang Hausotter Ärztliche Referentin Arzt für Neurologie und Psychiatrie Geschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation Sozialmedizin – Rehabilitationswesen – Klinische Geriatrie – Deutsche Rentenversicherung Bund Spezielle Schmerztherapie Ruhrstr. 2 Martin-Luther-Str. 8 10709 Berlin 87527 Sonthofen/Allgäu Prof. Dr. med. Peter Gaidzik Sabine Horn Rechtsanwalt, Arzt Ärztin für Orthopädie Fachanwalt für Medizinrecht Ärztliche Hauptreferentin Institut für Medizinrecht Geschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation Universität Witten/Herdecke Deutsche Rentenversicherung Bund Alfred-Herrhausen-Str. 58 Ruhrstr. 2 58448 Witten 10709 Berlin Autoren VII Dr. med. Franz Jostkleigrewe Dr. phil. Dipl.-Psych. Thomas Merten Arzt für Chirurgie/Unfallchirurgie Vivantes Netzwerk für Gesundheit Chefarzt Abteilung Handchirurgie, Plastische Chirurgie und Klinikum im Friedrichshain Brandverletzte Klinik für Neurologie BG-Unfallklinik Duisburg GmbH Landsberger Allee 49 Großenbaumer Allee 250 10249 Berlin 47249 Duisburg Dr. med. Frank Schröter Dr. med. Bernhard Ketelheun Arzt für Orthopädie, Sozialmedizin Arzt für Chirurgie/Unfallchirurgie Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung Sozial-, Notfall-, Sportmedizin Landgraf-Karl-Str. 21 MDK Hessen 34131 Kassel Bertha-von-Suttner-Str. 1–3 34131 Kassel Dr. med. Petra Schuhknecht Ärztin für Innere Medizin/Sozialmedizin Dr. med. Michael Koss Ehem. Referatsleiterin Arzt für Chirurgie/Sozialmedizin Geschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation Leitender Medizinaldirektor Deutsche Rentenversicherung Bund Leiter des Zentralärztlichen Dienstes für regionale und Ruhrstr. 2 überregionale Begutachtung 10709 Berlin Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel Frankfurter Str. 84a Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Thomann 34121 Kassel Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Rheumatologie, Sozialmedizin – Dr. med. Elmar Ludolph Landesarzt für Menschen mit Körperbehinderung in Hessen Arzt für Chirurgie, Unfallchirurgie, Sportmedizin, Sozialmedi- Ärztlicher Leiter zin, Chirotherapie Institut für Versicherungsmedizin Institut für Ärztliche Begutachtung Oberschelder Weg 27a Sonnenacker 62 60320 Frankfurt/M. 40489 Düsseldorf Abkürzungen AAC Aachener Aphasie-Test DGOOC Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und ABBA Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und orthopädische Chirurgie Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit DGSMP Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention AC-Gelenk Akromioklavikulargelenk DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung ACL Aphasie-Checkliste DNA Desoxyribonukleinsäure ACR American College of Rheumatology DTI Diffusion Tensor Imaging ÄD Ärztlicher Dienst DWI Diffusion-Weighted Imaging AHB Anschlussheilbehandlung DXA Dual-Energy-X-rax-Absorptiometrie AHP Anhaltspunkte für die ärztliche Begutachtung im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem EFL Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit Schwerbehindertenrecht EMG Elektromyografie AMA antimitochondriale Antikörper, American Medical ENG Elektroneurografie Assoziation ESIN elastisch stabile intramedulläre Nagelung AMG Arzneimittelgesetz EU Erwerbsunfähigkeit ANA antinukleäre Antikörper AO Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthese FBA Finger-Boden-Abstand ASR Achillessehnenreflex FCE Functional Capacity Evaluation AU Arbeitsunfähigkeit AUB allgemeine Unfallversicherungsbedingungen GCS Glasgow Coma Scale AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen GdB Grad der Behinderung AWMF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen GdS Grad der Schädigung Medizinischen Fachgesellschaften e. V. GKV Gesetzliche Krankenversicherung Az. Aktenzeichen GUV Gesetzliche Unfallversicherung BA Bundesagentur für Arbeit HHG Häftlingshilfegesetz BBG Bundesbeamtengesetz HiMi Hilfsmittel bds. beidseits HM Heilmittel BeamtVG Beamtenversorgungsgesetz HPF Haftpflichtversicherung BeamtStG Beamtenstatusgesetz HWK Halswirbelkörper BG Berufsgenossenschaft HWS Halswirbelsäule BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH Bundesgerichtshof ICF International Classification of Functioning, Disability BMGS Bundesministerium für Gesundheit und Soziale and Health, Internationale Klassifikation der Sicherung Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit BK Berufskrankheit ICP intrakranieller Druck BKS Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit IfSG Infektionsschutzgesetz BKV Berufskrankheitenverordnung IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen BSeuchG Bundesseuchengesetz Unfallversicherung BSG Bundessozialgericht IMBA Integration von Menschen mit Behinderung in Arbeit BSGE Bundessozialgerichtsentscheidung BtMVV Betäubungsmittelverschreibungsverordnung JVEG Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz BU Berufsunfähigkeit BUV Berufsunfähigkeitsversicherung KuTS Kubitaltunnelsyndrom BUZ Berufsunfähigkeitszusatzversicherung BVG Bundesversorgungsgesetz Lig./Ligg. Ligamentum/Ligamenta BWK Brustwirbelkörper LWK Lendenwirbelkörper BWS Brustwirbelsäule LWS Lendenwirbelsäule CCD Centrum-Collum-Diaphysen-Winkel M./Mm. Musculus/Musculi CFS Chronic Fatigue Syndrome, chronisches Müdigkeits- MAP motorisches Aktionspotenzial, mittlerer arterieller syndrom Druck CPP zerebraler Perfusionsdruck MBO-Ä Musterberufsordnung Ärzte CRP C-reaktives Protein MCS Multiple Chemical Sensitivity CRPS Complex Regional Pain Syndrome, komplexes MDD Mainz-Dortmunder Dosismodell regionales Schmerzsyndrom MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit CT Computertomografie, Computertomogramm MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen CTS Karpaltunnelsyndrom MDS Medizinischer Dienst der Spitzenverbände MEP magnetisch evozierte Potenziale DAI Diffuse Axional Injury MER Muskeleigenreflex(e) DR Deutsche Rentenversicherung MHK Mittelhandknochen DRE Diagnosis-Related Estimates Rating MRT Magnetresonanztomografie Abbildungsnachweis IX N Newton SD Standardabweichung N./Nn. Nervus/Nervi SEP somatosensibel evozierte Potenziale Nh Newtonstunde SER Soziales Entschädigungsrecht NLG Nervenleitgeschwindigkeit SGB Sozialgesetzbuch NMR Kernspintomografie, Kernspintomogramm SGG Sozialgerichtsgesetz SHT Schädel-Hirn-Trauma OEG Opferentschädigungsgesetz SIG Sakroiliakalgelenk(e) OPSI Overwhelming Postsplenectomy Infection SLAP-Läsion Läsion des Labrum glenoidale am Schultergelenk OSG oberes Sprungelenk SozR Sozialrecht StrRehaG Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz PCO Kohlendioxidpartialdruck StrlSchV Strahlenschutzverordnung 2 PIP proximales Interphalangealgelenk StVG Straßenverkehrsordnung PKV Private Krankenversicherung SuS Sulcus-ulnaris-Syndrom PNTML Pudendal Nerve Terminal Motor Latency SVG Soldatenversorgungsgesetz pQCT periphere quantitative Computertomografie ProdHG Produzentenhaftungsgesetz TFCC Triangular Fibrocartilage Complex PSR Patellarsehnenreflex PTBS posttraumatische Belastungsstörung USG unteres Sprunggelenk PUV Private Unfallversicherung v. H. von Hundert QCT qualitative Computertomografie VerGO Verwaltungsgerichtsordnung Vers. Versicherter/Versicherte RDS Reflex Sympathetic Dystrophy VersMedV Versorgungsmedizin-Verordnung Reha Rehabilitation VVG Versicherungsvertragsgesetz RM Rotatorenmanschette VVS vibrationsbedingtes vasospastisches Syndrom ROM Range-of-Motion-Method RöVO Röntgenverordnung WBD Wehrdienstbeschädigung RVG Rechtsversorgungsgesetz ZDB Zivildienstbeschädigung SAB Subarachnoidalblutung ZDG Zivildienstgesetz SBS Sick-Building-Syndrom ZPO Zivilprozessordnung SchwbR Schwerbehindertenrecht Abbildungsnachweis Alle nicht besonders gekennzeichneten Grafiken und Abb. 12. 5 unten und 12.7 unten Abbildungen © Elsevier GmbH, München. Susanne Adler, Lübeck Abb. 3.1–3.3 Abb. 12.6 unten Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V./DGUV: Wir möchten Drake, Vogl, Mitchell, Gray’s Anatomy for Students, 2010, fig. 7.110, unsere Leser darauf hinweisen, dass Aktualisierungen der Messblätter Elsevier/Churchill Livingstone seitens der DGUV möglich sind oder auch schon vorliegen können. Abb. 12.8 Abb. 5.1 und 5.2 Paulsen, Waschke, Sobotta – Atlas der Anatomie des Menschen, 23. Stefan Dangl, München A. (2010), Elsevier, München Abb. 8.1–8.4, 9.2, 9.66, 12.1, 12.3, 12.9, 15.1, 15.4, 17.1, 18.1, 18.2, Abb. 12.11 oben 19.1, 23.1, 24.1, 27.1, 29.1 und 30.1 Gerda Raichle, Ulm Helmut Holtermann, Dannenberg Abb. 13.1 Abb. 9.4, 9.5, 9.7, 9.14, 9.15, 9.20 und 9.32 Henriette Rintelen, Velbert Angelika Kramer, Stuttgart Abb. 15.2 Abb. 12.2 Merten T, Dohrenbusch R. Psychologische Methoden der Beschwerden- Michael Budowick validierung. In Schneider W, Henningsen P, Dohrenbusch R et al. (Hrsg.), Begutachtung bei psychischen und psychosomatischen Erkran- Abb. 12.4, 12.5 oben, 12.6 oben, 12.7 oben, 12.10, 12.11 links und kungen, S. 186–222. Autorisierte Leitlinien und Kommentare. Bern: Hu- rechts unten ber, 2012; Helmut Holtermann, Dannenberg Henriette Rintelen, Velbert aus Trepel, Neuroanatomie, 3. Auflage (2004), Elsevier, München. Abbildungsnachweis IX N Newton SD Standardabweichung N./Nn. Nervus/Nervi SEP somatosensibel evozierte Potenziale Nh Newtonstunde SER Soziales Entschädigungsrecht NLG Nervenleitgeschwindigkeit SGB Sozialgesetzbuch NMR Kernspintomografie, Kernspintomogramm SGG Sozialgerichtsgesetz SHT Schädel-Hirn-Trauma OEG Opferentschädigungsgesetz SIG Sakroiliakalgelenk(e) OPSI Overwhelming Postsplenectomy Infection SLAP-Läsion Läsion des Labrum glenoidale am Schultergelenk OSG oberes Sprungelenk SozR Sozialrecht StrRehaG Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz PCO Kohlendioxidpartialdruck StrlSchV Strahlenschutzverordnung 2 PIP proximales Interphalangealgelenk StVG Straßenverkehrsordnung PKV Private Krankenversicherung SuS Sulcus-ulnaris-Syndrom PNTML Pudendal Nerve Terminal Motor Latency SVG Soldatenversorgungsgesetz pQCT periphere quantitative Computertomografie ProdHG Produzentenhaftungsgesetz TFCC Triangular Fibrocartilage Complex PSR Patellarsehnenreflex PTBS posttraumatische Belastungsstörung USG unteres Sprunggelenk PUV Private Unfallversicherung v. H. von Hundert QCT qualitative Computertomografie VerGO Verwaltungsgerichtsordnung Vers. Versicherter/Versicherte RDS Reflex Sympathetic Dystrophy VersMedV Versorgungsmedizin-Verordnung Reha Rehabilitation VVG Versicherungsvertragsgesetz RM Rotatorenmanschette VVS vibrationsbedingtes vasospastisches Syndrom ROM Range-of-Motion-Method RöVO Röntgenverordnung WBD Wehrdienstbeschädigung RVG Rechtsversorgungsgesetz ZDB Zivildienstbeschädigung SAB Subarachnoidalblutung ZDG Zivildienstgesetz SBS Sick-Building-Syndrom ZPO Zivilprozessordnung SchwbR Schwerbehindertenrecht Abbildungsnachweis Alle nicht besonders gekennzeichneten Grafiken und Abb. 12. 5 unten und 12.7 unten Abbildungen © Elsevier GmbH, München. Susanne Adler, Lübeck Abb. 3.1–3.3 Abb. 12.6 unten Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V./DGUV: Wir möchten Drake, Vogl, Mitchell, Gray’s Anatomy for Students, 2010, fig. 7.110, unsere Leser darauf hinweisen, dass Aktualisierungen der Messblätter Elsevier/Churchill Livingstone seitens der DGUV möglich sind oder auch schon vorliegen können. Abb. 12.8 Abb. 5.1 und 5.2 Paulsen, Waschke, Sobotta – Atlas der Anatomie des Menschen, 23. Stefan Dangl, München A. (2010), Elsevier, München Abb. 8.1–8.4, 9.2, 9.66, 12.1, 12.3, 12.9, 15.1, 15.4, 17.1, 18.1, 18.2, Abb. 12.11 oben 19.1, 23.1, 24.1, 27.1, 29.1 und 30.1 Gerda Raichle, Ulm Helmut Holtermann, Dannenberg Abb. 13.1 Abb. 9.4, 9.5, 9.7, 9.14, 9.15, 9.20 und 9.32 Henriette Rintelen, Velbert Angelika Kramer, Stuttgart Abb. 15.2 Abb. 12.2 Merten T, Dohrenbusch R. Psychologische Methoden der Beschwerden- Michael Budowick validierung. In Schneider W, Henningsen P, Dohrenbusch R et al. (Hrsg.), Begutachtung bei psychischen und psychosomatischen Erkran- Abb. 12.4, 12.5 oben, 12.6 oben, 12.7 oben, 12.10, 12.11 links und kungen, S. 186–222. Autorisierte Leitlinien und Kommentare. Bern: Hu- rechts unten ber, 2012; Helmut Holtermann, Dannenberg Henriette Rintelen, Velbert aus Trepel, Neuroanatomie, 3. Auflage (2004), Elsevier, München. KAPITEL Frank Schröter Begutachtung – ärztliche 1 Tätigkeit im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen 1.1 Aufgabenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1.2 Rollenverständnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 1.3 Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1 .3 .1 Unparteilichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1 .3 .2 Unvoreingenommenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1 .3 .3 Nach bestem Wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1 .3 .4 Nach bestem Gewissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1.4 Verantwortung des Sachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1.5 Ethik des Sachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Medizinische Expertisen sind vielfach Voraussetzung Ein Sachverständigengutachten kann nur zu Schlussfol- für die Gewährung von Leistungen durch Sozial- und gerungen führen, die der medizinische Sachverständige Privatversicherungen. Medizinische Gutachten werden aufgrund seines besonderen – dem Auftraggeber fehlen- darüber hinaus von Sozial- und Zivilgerichten angefor- den – Fachwissens treffen kann. Dies setzt voraus, dass dert, sie sind vielfach in Strafprozessen für eine Urteils- der Auftraggeber dem Sachverständigen die zu beant- findung unverzichtbar. wortenden Fragen konkret und dezidiert formuliert. Der Der Ausgang solcher Prüfungsverfahren und prozes- Auftraggeber muss dem Sachverständigen Sinn und sualen Auseinandersetzungen ist dabei in hohem Maße Zweck der gutachtlichen Überprüfung erläutern und abhängig von der ärztlichen Beurteilung gesundheitlicher ihm alle Informationen zur Verfügung stellen, die dieser Schäden. Trotz dieser zentralen Funktion ärztlicher Gut- für die Beantwortung der Fragestellung benötigt. Hierzu achten in den Verwaltungsverfahren und der Rechtspfle- gehören insbesondere alle verfügbaren medizinischen ge fehlt es an einer Legaldefinition zu den Aufgaben und Dokumente, die über den infrage stehenden Unfall, die der notwendigen Qualifikation eines ärztlichen Sachver- Erkrankung oder andere wichtige Aspekte der gutachtli- ständigen. Allein die Approbation des Arztes berechtigt chen Fragestellung Auskunft geben können. und verpflichtet ihn, auf Anforderung von Verwaltungen Fachliche Kompetenz, ein Minimum an Kenntnissen und Gerichten seine Fachkenntnisse zur Erarbeitung ei- der Rechtsgrundlagen im gutachtlichen Bereich, die ner gutachtlichen Beurteilung zur Verfügung zu stellen. strikte Beachtung von Neutralität und Unvoreingenom- menheit bei dennoch empathischer Zuwendung zum gutachtlichen Probanden sind unverzichtbare Voraus- setzungen für eine kompetente und im Ergebnis unan- 1.1 Aufgabenstellung greifbare gutachtliche Tätigkeit. Der ärztliche Sachverständige sollte über die rechtli- Sinn und Zweck der Beauftragung eines medizinischen Sach- chen Vorgaben der Begutachtung informiert sein. Er verständigen ist es, dem Auftraggeber die Einordnung eines muss die wesentlichen Bestimmungen und Begriffe des medizinischen Geschehensablaufs unter rechtlichen Bestim- Versicherungsrechts kennen, insbesondere auch die mungen zu ermöglichen, seien es solche mit Gesetzescharak- – teils erheblichen – Unterschiede in den verschiedenen ter (z. B. Sozialgesetzbücher, Schadensersatznormen etc.) oder Versicherungsbedingungen. Rechtsbereichen. So muss der Sachverständige wissen, dass der Begriff „MdE“ (Minderung der Erwerbsfähig-