4 20.Jahrgang • April 2014 ISSN 1617-5077 • www.oemus.com • Preis: €6,50 | sFr 10,– zzgl. MwSt. 4 4 1 0 2 pril A S • XI A R P T AF H C S T R WI T Z R A N H A P Z W Z Investitionen in Privatleistungen ab Seite 48 Wirtschaft | Zahnmedizin | Umsatzsteuerung Aktuelle Behandlungs- in der Mehrbehandler- methoden in der praxis Parodontologie ab Seite 12 ab Seite 66 Für die perfekte Hygiene Automatisches Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegesystem für dentale Übertragungsinstrumente iCare+ reinigt und desinfiziert dentale Übertragungsinstrumente innen und außen. 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Dies gilt für das gesamte zahnärztliche rungsvertrag und dem gewählten Tarif mit Tarifbedingungen. Behandlungsspektrum, angefangen bei den prophylaktischen Auch die Auslegung der GOZ durch die Versicherung hat Leistungen bis hin zu den implantologischen. Allerdings wird Einfluss darauf, welche Kosten übernommen werden. Längst längst nicht alles, was gut, sinnvoll oder möglich ist, auch von nicht alles, was der Zahnarzt zu Recht berechnen kann, wird Kostenträgern übernommen. Dies gilt nicht nur für gesetz- problemlos oder überhaupt erstattet. Dies gilt auch für Pa- liche Krankenkassen, sondern auch für private Kranken- tienten, die (zusätzlich) beihilfeberechtigt sind. Beihilfefähig versicherungen, Krankenzusatzversicherungen oder Beihilfe- sind hier die notwendigen Aufwendungen in angemessenem stellen. Umfang. Einschränkungen in der Erstattung finden sich hier Für Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, ergibt beispielweise in der Beihilfenverordnung und den jeweiligen sich der Anspruch gegen den Kostenträger aus dem Sozial- HinweisendesDienstherrninRunderlassen. gesetzbuch V, den Verträgen und dem BEMA. Leistungen müs- Der Zahnarzt kann und darf seine Behandlung nicht nach sen ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig und notwendig den Erstattungsgepflogenheiten von Kostenträgern ausrich- im Sinne des Sozialrechts sein. Manche zahnärztlichen Leis- ten. Nicht nur aus fachlichen, sondern auch aus rechtlichen tungen sind von vornherein keine Kassenleistung, so etwa Gründen hat der Patient, unabhängig von seiner Absicherung individualprophylaktische Frühuntersuchungen bei Kindern gegen Krankheitskosten, Anspruch auf umfassende Informa- vor dem dreißigsten Lebensmonat, die professionelle Zahn- tion und Aufklärung über die ernsthaft infrage kommenden reinigung, Erwachsenenkieferorthopädie und funktionsana- Behandlungsformen und ihre Alternativen. Dazu gehört auch lytische/funktionstherapeutische Maßnahmen. Andere Maß- die korrekte wirtschaftliche Information über die Kosten, die nahmen sind mehrkostenpflichtig. Dies betrifft Zahnfüllun- auf den Patienten zukommen und dem Zahnarzt bekannte gen. Hier hat der Versicherte nur Anspruch auf die vergleich- Erstattungseinschränkungen. bare preisgünstigste plastische Füllung. Wählt er eine darüber Die Investition in ergänzende oder alternative Privatleistun- hinausgehende, so hat er die Mehrkosten selbst zu tragen. Für gen eröffnet dem Patienten das gesamte Spektrum der Zahn- prothetische Leistungen werden Festzuschüsse gewährt. Hier heilkunde und ermöglicht ihm die Teilhabe am zahnmedizi- hat der Patient Anspruch auf die Regelversorgung, kann aber nischen und technologischen Fortschritt unabhängig von auch eine andersartige Versorgung wählen, ohne seinen An- versicherungstechnischen Grenzen. Für fast jede Befund- spruch auf die einschlägigen Festzuschüsse zu verlieren. Die situation ist heute eine adäquate Versorgung möglich, wobei Versorgung mit Implantaten ist bis auf wenige, umschriebene individuell auch höchste Ansprüche an Komfort und Ästhetik Ausnahmen, keine Vertragsleistung. Für den gesetzlich Kran- berücksichtigt werden können. Investition in ergänzende, kenversicherten ist demnach die Investition in zusätzliche zusätzliche oder alternative Privatleistungen lohnt sich. Es oder alternative Privatleistungen nicht nur sinnvoll und loh- ist das Recht des Patienten als mündigem Bürger, sich hierfür nend, sondern in manchen Fällen unumgänglich. Weitere frei nach seinen individuellen Bedürfnissen und Wünschen Leistungen sind von vornherein „kostenträgerfrei“, egal, wie entscheidenzukönnen. der Patient versichert ist. Das sind Leistungen, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgehen und auf Verlan- gen des Patienten erbracht werden. Dazu zählen Maßnahmen der reinen Ästhetik und Kosmetik, wie etwa die Versorgung naturgesunder Zähne mit Veneers und Lumineers rein aus Dr. Hendrik Schlegel Gründen der Form oder Farbe, externes Bleaching, Steine- Geschäftsführender Zahnarzt der Zahnärztekammer klebenundZahnschmuck. Westfalen-Lippe 3 ZWP 4/2014 Inhalt ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis Politik Zahnmedizin 6 Statement Nr. 3 42 Fokus Wirtschaft Investitionen in Privatleistungen 8 Fokus 48 Privatleistungen – nicht verkaufen, sondern anbieten 50 Moderne Technik: Investitionen, die sich auszahlen Praxismanagement 52 DVT – keine Angst vor Investitionen 12 Umsatzsteuerung in der Mehrbehandlerpraxis 16 Leistungsgerechte Entlohnung als Basis für Praxiserfolg Praxis 18 Die „richtigen“ Neupatienten 56 Produkte 22 Mythos Lebensversicherung: Altersvorsorge ohne Sorgen? 66 Aktuelle Behandlungsmethoden in der Parodontologie 74 Wie viel Okklusion braucht der Mensch? Recht 82 2-Jahres-Studie: glasionomerbasiertes Restaurationssystem 26 Werbung: Sind der Kreativität Grenzen gesetzt? 86 Modernste Organisationsprinzipien in Zahnarztpraxen 90 Detailgetreue Alginatabformungen auf den Punkt genau 94 Sachgerechte Instrumentenaufbereitung – Risiko erkannt, Psychologie Risiko gebannt 30 Redebedarf der Patienten 96 Dentale Lokalanästhesie und deren Aufhebung 98 Wasserhygieneprobleme in einer Zahnklinik Tipps 100 Implantologie in der Hansestadt 32 Was ist eigentlich meine Praxis wert? 102 Eine für alles: wandlungsfähige Prophylaxepaste 34 GOZ-Nr. 3100 konkretisiert Operationsgebiet 35 Investitionen in Privatleistungen mit Amortisation Dentalwelt 36 Bewirtungskosten als Betriebsausgaben 104 Fokus 38 Vereinbaren – aber richtig! 108 „Prophylaxe ist ein Geschenk an mich selbst“ 40 Was erwarten Sie von den Finanzmärkten? 110 Ein Stück USA für deutsche Behandlungszimmer 112 Themen für die Praxiszukunft Rubriken 3 Editorial 114 Impressum/Inserenten ANZEIGE Beilagenhinweis In dieser Ausgabe der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis befindet sich das ZWP spezial Digitale Zahnmedizin. 4 ZWP 4/2014 schnellste* Das A-Silikon dank aktiver Selbsterwärmung Präzision, die begeistert. 3M Deutschland GmbH · Standort Seefeld · 3M ESPE · ESPE Platz · 82229 Seefeld Freecall: 0800 - 2 75 37 73 · [email protected] · www.3MESPE.de · 3M, ESPE und Imprint sind Marken von 3M Company oder 3M Deutschland GmbH. © 2014, 3M. Alle Rechte vorbehalten. •••F3MIImnrM D KaAeajpegrk üaurEdfiittnarns ieStvzsktsrrP™eiee scHS E sitI4hSc iu.tndm ehesnpQsalo eubieusMcrnrsr gah Mp-utdnttleH in oafwtrVüyräcdwteäerdhtv iärrr,:reem ian rodaiWmrnrspliwbe eattushene neenbin ™ilnislgtesilb ceud glsszha na4tebupns ugie faseseeesrr elmtileztrnenev ieIprsut rheSsifttnotnene .i diehef mADü lnnbser be iun eZcfts:on sahe trDacr3ii mltefbsah.üs.gsplrMse e rnPfoubrezrenuuäei ineezsgEdi ssstAe. ei A-onSsSrne biA lniiePkn biZo tbBeunEines nA.tsdab.tzenfoednri mtd emurrwacthäe rrmiale n? NII V V mmPPSSE SBppiitsrruUsaiirenntigo!ittns™ s™trai b e44from rmaPBtmeriraietateel lriiaml inary I mprint™ 4 www.3MESPE.de/Imprint4 Vinyl Polysiloxan Abformmaterial * Imprint™ 4 hat im Marktvergleich die kürzeste Mundverweildauer. 222444888666---111444333MMM___IIMMIMPPPRR44R__4AA_ZZA__ZAA_44A__DD4___XXD11_aar..zpp.ddinff d d11 1 222774...000333..11.1444 11 001::255:9937 Politik Statement Nr. 3 „Das will ich …“ Statement Dr. Wolfgang Menke Präsident der Zahnärztekammer Bremen und Vorsitzender des Ausschusses für Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer Dr. Wolfgang Menke Infos zum Autor … auch bezahlt bekommen,wenn ich die Leistung erbracht kommentiert – in den Zahnärztlichen Mitteilungen veröf- habe. Und wenn die Rechtslage entsprechend ist, soll mein fentlicht. Patient es auch erstattet bekommen. So denken sicher alle Vereinzelt hinterfragt wird die auch bisher schon im Kom- in der Zahnmedizin Tätigen. Im Hinblick auf die Erstattung mentar der Bundeszahnärztekammer vertretene Auffassung, einiger bisher strittiger Leistungen gibt es den einen oder dass bei Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren und anderen Lichtblick. So sieht das VG Stuttgart im Gegensatz Glattflächen mit aushärtenden Kunststoffen nach der GOZ zum Verwaltungsgericht Düsseldorf durchaus, dass neben der Nr. 2000 die GOZ Nr. 2197 für eine adhäsive Befestigung nicht GOZ Nr. 1040 (professionelle supragingivale und gingivale zusätzlich berechnungsfähig ist. Diese gebührenrechtliche Zahnreinigung) die analoge Berechnung der subgingivalen Auslegung fußt auf der „Neubeschreibung einer präventions- professionellen Zahnreinigung statthaft ist (AZ: 3 K 3921/12). orientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“, der zufolge Dabei hatte sich der Richter in Stuttgart externen pro- die Anwendung der Schmelz-Adhäsivtechnik gemäß aktuell fessionellen Sachverstands bedient, während der Richter in gültigem zahnärztlichen Standard obligater Leistungsbe- Düsseldorf aufgrund selbst erworbenen Sachverstands nach standteil der Fissuren- oder Glattflächenversiegelung ist. Im Lektüre des Pschyrembels entschieden hatte. Leider gibt es Übrigen wird durch die Applikation des Sealers auch de facto dazu inzwischen aktuell ein bestätigendes, d.h. die Analog- kein Werkstück oder Aufbaumaterial am Zahn befestigt. Das berechnung negierendes, zweitinstanzliches Urteil des OVG bedauerliche Missverhältnis zwischen der Honorierung im Nordrhein-Westfalen (AZ: 1 A 477/13) vom 21. Februar 2014. BEMA und in der GOZ kann hier leider keine Rolle spielen. Andere, aber positive Urteile gibt es zur Zulässigkeit der Be- Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß Kommentar rechnung der Trepanation, GOZ Nr. 2390, in gleicher Sitzung der Bundeszahnärztekammer die in der wissenschaftlichen mit endodontischen Leistungen (VG Stuttgart, AZ: K 4261/12) Fachliteratur bei Vorliegen kariöser Initialläsionen als und zur Zulässigkeit der Berechnung der adhäsiven Befesti- „erweiterte Fissurenversiegelung“ bezeichnete Maßnahme gung, GOZ Nr. 2197, bei der Befestigung von Brackets, GOZ nicht dem Leistungsinhalt der GOZ Nr. 2000 („Versiegelung Nr. 6100, und zur Zulässigkeit der analogen Berechnung der von kariesfreien Zahnfissuren“) entspricht, sondern gebüh- Entfernung von Bögen oder Teilbögen (Amtsgericht Pankow, renrechtlich in Abhängigkeit vom angewendeten Verfahren AZ: 6 C 46/13, inzwischen rechtskräftig). Es zeigt sich, dass den Leistungsinhalt einer Restauration nach der GOZ Nr. an der fachlich fundierten Kommentierung der GOZ, welche 2050 (z.B. mit Glasionomerzement) oder der GOZ Nr. 2060 die Bundeszahnärztekammer mit den Landeszahnärztekam- (mit Adhäsivkunststoffsytemen nach jetzigem Stand der mern und den zahnmedizinischen Fachgesellschaften mit Wissenschaft) erfüllt. dem GOZ-Kommentar geschaffen hat, niemand vorbei- Hier kann mit maßvoller Ausnutzung der Gebührenspanne kommt. Das immer wieder aktualisierte Standardwerk fin- auf richtigem Weg eine entsprechende Honorierung des den Sie auf den Internetseiten der Bundeszahnärztekammer bei einer „erweiterten Fissurenversiegelung“ getätigten Auf- imBereichBerufsstand/GOZ. wands erreicht werden. Sofern bei entsprechender Indika- Die Bundeszahnärztekammer versucht auch, im sogenannten tion diese Therapie mit entsprechender Berechnung erfolgt, „Beratungsforum“ gemeinsam mit dem Verband der Privaten ist die Leistung allerdings – zu Recht – auch nicht delegier- Krankenversicherung e.V. und den Vertretern von Beihilfe auf bar. Bundes- und Länderebene Beschlüsse zu strittigen Fragen der Viele weitere Themen werden für das Beratungsforum vorbe- Auslegung und Handhabung der GOZ zu treffen. Ziel ist dabei, reitet. Die Arbeit wird uns auf absehbare Zeit nicht ausgehen. auf höherer Ebene Lösungen zu finden, welche an der Basis Neben der Tätigkeit in Sachen Auslegung der GOZ dürfen wir das Verhältnis von Zahnarzt, Patient und Sachbearbeiter ent- alle aber auch nicht den politischen Einsatz für eine künftige, lasten. Dabei spielt sowohl die fachliche als auch die ge- dann fachlich korrektere und mit angemessenen Honoraren bührenrechtliche Auslegung der GOZ eine große Rolle. Die versehene GOZ vernachlässigen. Es bleibt für uns alle sehr Beschlüsse werden demnächst noch einmal – entsprechend vielzutun! 6 ZWP 4/2014 Power2 mal Leistung2 NSK stellt das weltweit einzigartige Link-System vor, mit dem zwei essenzielle Elemente der Oralchirurgie miteinander gekoppelt werden können: Ein Implantatmotor und ein Ultraschall-Chirurgiegerät. Surgic Pro, NSK´s Implantatmotor mit hohem, dank AHC (Advanced Handpiece Calibration) äußerst präzisem Drehmoment, und VarioSurg3, AdkMmeöraiiwKtntse n ednineieTteaennunr I aenodOl psNedt raeSiN ohmiKnnaS iatrmU mldelPittnioreea n iKRnsMieocaörpEhnegpadnlIleeidlc-SlreeCh vnlkheEe emiSrrib utteeeurnngunt iedederengegn erev erOreääsrrt tba Cemil nchaidhtiur ei5ufr nu0rmg r%Sgiienii eecihm .eödnahietleee brmre evr ieR dLraeewunisem ptnu edunrengfted, kw te rden. St. Angebot gültig bis 30. Juni 2014. Änderungen vorbehalten. w M vom 01. März bis 30. Juni 2014, z.B. * Preis zzgl. ges. 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Unser Ziel ist es, gebedürftigen Patienten Pflegezustand Versicherten in stationären Pflegeein- dass jedes Pflegeheim in Zukunft eine und Behandlungsbedarf anhand eines richtungen wird seit dem 1. April 2014 Kooperationsvereinbarung mit einem vorgefertigten Formblattes dokumen- deutlich verbessert. Dazu haben die oder mehreren Zahnärzten eingeht. tieren und das Pflegepersonal entspre- Kassenzahnärztliche Bundesvereini- Denn gerade für Pflegebedürftige ver- chend individuell instruieren. Grund- gung (KZBV) und der GKV-Spitzenver- bessert eine gute Zahn- und Mund- lage der Vereinbarung und der Koopera- band unter Mitwirkung der Träger von gesundheit die gesamte Lebensqualität tionsverträge ist das am 1. Januar 2013 Pflegeheimen sowie der Verbände der und trägt dazu bei, lebensbedrohliche in Kraft getretene Pflegeneuausrich- Pflegeberufe eine neue Rahmenverein- Erkrankungen zu verhindern. Sie er- tungsgesetz (PNG). Der Gesetzgeber hat barung getroffen. Diese gibt Vertrags- leichtert das Essen und Sprechen und darin unter anderem die Regelungen in zahnärzten die Möglichkeit, einzeln fördert somit auch die soziale Teil- § 119b SGB V neu gefasst, um angemes- oder gemeinsam Kooperationsverträge habe“, erläutert Dr. Wolfgang Eßer, Vor- sen auf den demografischen Wandel zu mit stationären Pflegeeinrichtungen sitzender des Vorstands der KZBV, die reagieren. In den Einheitlichen Bewer- abzuschließen. Dadurch werden pfle- bessere zahnmedizinische Versorgung. tungsmaßstab für zahnärztliche Leis- gebedürftige Patienten in Zukunft di- Die auf Basis der Rahmenvereinbarung tungen (BEMA) werden daher entspre- rekt vor Ort systematisch betreut wer- abzuschließenden Kooperationsver- chende Gebührennummern neu auf- den können. „Patienten in stationären träge ermöglichen eine routinemäßige genommenbzw.geändert. Einrichtungen können häufig nicht Eingangsuntersuchung sowie weitere mehr in die Praxis kommen und haben regelmäßige Untersuchungen zur Fest- Kassenzahnärztliche besondere Bedürfnisse in der zahnme- stellung von Zahn-, Mund- und Kiefer- Bundesvereinigung dizinischen Behandlung. Diese werden krankheiten bei Patienten in Pflegehei- Tel.: 0221 4001-0 mit der Rahmenvereinbarung nun erst- men. Der Zahnarzt kann für jeden pfle- www.kzbv.de Frisch vomMEZGER 8 ZWP 4/2014 (cid:61)(cid:86)(cid:3)(cid:57)(cid:128)(cid:85)(cid:91)(cid:78)(cid:76)(cid:85) (cid:72) KaVo Röntgensysteme – KaVo Pan eXam™ Plus (cid:50) (cid:28)(cid:28)(cid:3)(cid:3)(cid:49)(cid:49) (cid:72)(cid:72) (cid:79)(cid:79) (cid:89)(cid:89) (cid:76)(cid:76)(cid:17)(cid:17) (cid:46)(cid:46) (cid:40)(cid:40) (cid:57)(cid:57) (cid:40)(cid:40) (cid:53)(cid:53) (cid:59)(cid:59) (cid:48)(cid:48) (cid:44)(cid:44) Die intelligente Röntgenlösung (cid:85) (cid:50)(cid:72)(cid:61)(cid:86)(cid:3)(cid:57)(cid:128) (cid:85)(cid:91)(cid:78)(cid:76) denkt heute schon an morgen. Mit KaVo Pan eXam™ Plus sind Sie schon heute bestens auf Ihre 3D-Zukunft vorbereitet. 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Dies ist eines der Die bayerischen Ärzte haben die zu- Ergebnisse des jameda Patienten- friedensten Patienten Deutschlands. barometers 1/2014, welches das Portal Sie erhalten von ihren Patienten die www.jameda.de jedes Trimester erhebt. super Note 1,69 und verteidigen da- Für die Kategorie „Aufklärung“ erhal- mit ihre Spitzenreiterposition vor dem ten die Zahnärzte von ihren Patien- Saarland (1,76). Sowohl in Bayern als ten die sehr gute Note 1,42 auf einer auch im Saarland ist im Vergleich Schulnotenskala von 1 bis 6. Die Zahn- zum vergangenen Trimester eine ärzte sind damit die Spitzenreiter im leichte Verschlechterung zu erkennen Vergleich der Fachärzte. Durchschnitt- (vorher: Bayern 1,67; Saarland 1,71). lich vergeben die deutschen Patienten Diesen Trend kann man auch in al- für die Zufriedenheit mit der Aufklä- len anderen Bundesländern feststellen. rung in der Arztpraxis die Note 2+ Am stärksten verschlechtert sich der (1,85), womit die Zahnärzte deutlich Stadtstaat Bremen. Betrug die Durch- jameda Patientenbarometer: über dem Bundesdurchschnitt liegen. schnittsnote im letzten Trimester noch Zufriedenheit mit der Aufklärung/Facharzt-Ranking (Durchschnittsnoten aus 337.000Patientenmeinungen) Die Gesamtzufriedenheit1 mit den 2,01, so vergeben die Patienten dort Zahnärzten, in die auch die Kategorie heute nur noch die Note 2,09. Dies „Aufklärung“ mit einfließt, ist auf ho- bedeutet für die Bremer Ärzte den hem Niveau, sie sinkt jedoch stetig. letzten Platz im Bundesländervergleich. heit mit der Freundlichkeit des Arztes“ 2012 bewerten die Patienten die Zu- und „Zufriedenheit mit der genommenen friedenheit mit ihren Zahnärzten noch 1 Gesamtzufriedenheit = Durchschnittsnote Behandlungszeit“. durchschnittlich mit einer sehr guten aus den Kategorien „Zufriedenheit mit Be- 1,36, im Jahr darauf sank die Ge- handlung“, „Zufriedenheit mit der Aufklä- jameda GmbH samtzufriedenheit auf eine 1,42. In den rung durch den Arzt“, „Beurteilung des Ver- Tel.: 089 2000185-80 ersten drei Monaten des Jahres 2014 trauensverhältnisses zum Arzt“, „Zufrieden- www.jameda.de Image-Marketing: als ein kurzer Film. Von der ersten Beratung über die Konzeptentwick- Das Praxisvideo lung, den Dreh, Schnitt, Vertonung als Visitenkarte und Postproduktion – beim myvideo- service erhält der Zahnarzt das Kom- plettpaket aus einer Hand. Der fer- Der erste Eindruck zählt – in der tige Beitrag hat eine Länge von circa Praxis ebenso wie auf der Website. zwei Minuten. Es besteht die Mög- Der my videoservice bietet dem lichkeit, den Beitrag komplett mit Zahnarzt die Möglichkeit, sich selbst, Musik zu unterlegen. Alternativ kann sein Team und seine Behandlungs- auch ein Interview geführt werden, räume in einem professionell produzier- das in das Video mit eingebaut werden kann. Das Video kann ten Praxisvideo zu präsentieren. 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Denn nichts Tel.: 0341 48474-345 fängt Stimmungen besser ein und erzeugt mehr Emotionen www.mycommunications.de 10 ZWP 4/2014
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