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Gemeindehaushalt und Konjunktur PDF

133 Pages·1966·2.794 MB·German
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FORSCHUNGSBERICHTE DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN Nr. 1813 Herausgegeben im Auftrage des Ministerpräsidenten Dr. Franz Meyers vom Landesamt für Forschung, Düsseldorf + DK 352:336.12 338.972.3 Dipl.-Volksw. Dr.jur. Hans Kriimer Dipl.-Volksw. Dr. rer. pol. Manfred Schüler Dipl.-Kfm. Gerhard Stümpfig Dr. rer. nato Dieter Weis Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bad Godesberg Gemeindehaushalt und Konjunktur WESTDEUTSCHER VERLAG KÖLN U;\iD OPLADEN 1966 ISBN 978-3-663-00568-1 ISBN 978-3-663-02481-1 (eBook) DOI 10.1007/978-3-663-02481-1 Verlags-Nr.011813 © 1966 by Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen Gesamtherstellung : Westdeutscher Verlag Inhalt Vorwort. . . .............. . . . .. ..... . .... . . . ...... . . . ..... . . ....... 9 1. Die Stellung der Gemeinden in der Konjunkturpolitik. . . . . . . . . . . .. 11 A. Tendenz und Grenzen großräumiger Konjunkturpolitik ........... 11 B. Die Wirkungen der Gemeindehaushalte im Rahmen der Konjunktur- politik ...................................................... 14 1. Das Wesen konjunkturgerechter Haushaltspolitik . . . . . . . . . . . . . .. 15 2. Die Wirkungen der Gemeindehaushalte auf die Konjunktur. . . . .. 16 a) Die Einnahmepolitik der Gemeinden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 16 aa) Die Einnahmen aus Gemeindesteuern .................. 16 bb) Die Finanzzuweisungen der Länder und des Bundes . . . . .. 17 cc) Die Einnahmen der Gemeinden aus Gebühren, Beiträgen und Strafen......................................... 18 dd) Die Einnahmen der Gemeinden aus Krediten. . . . . . . . . . .. 19 b) Einflüsse auf die Konjunktur durch die Ausgabenpolitik der Gemeinden ..... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 23 aa) Die laufenden Personalausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 23 bb) Die Ausgaben für Fürsorgeleistungen .................. 25 cc) Die Ausgaben für Beihilfen, Zuschüsse und Kredite an private Haushalte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 26 dd) Die Ausgaben für Wirtschaftsförderung aller Art ........ 27 ee) Die laufenden Sachausgaben .......................... 29 ff) Die Ausgaben für einmalige Vorhaben (Investitionen) .... 30 gg) Schuldendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 31 hh) Vermögensbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 32 3. Zusammenfassung und Ergebnisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 33 H. Die Gemeindehaushalte im Rahmen der öffentlichen Haushalte und der Gesamtwirtschaft ............................................. 36 1. Die Gesamtstruktur der gemeindlichen Haushalte. . . . . . . . . . . . . .. 36 2. Anteil der öffentlichen und der gemeindlichen Ausgaben am Brutto sozialprodukt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 41 3. Anteil der gemeindlichen Ausgaben an der Gesamtheit der öffent- lichen Ausgaben ........................................... 43 5 4. Die Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand ................. 44 5. Die Investitionstätigkeit der Gemeinden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 48 6. Die Bauinvestitionen der Gemeinden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 52 IH. Folgerungen für die Einbeziehung der Gemeindehaushalte in die Konjunkturpolitik ............................................ 59 IV. Freiwillige Einordnung der Gemeinden in die Konjunkturpolitik. . .. 66 1. Anpassung der einzelnen Gemeinden an die staatliche Konjunktur- politik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 66 2. Konjunkturpolitische Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden.. 69 3. Zusammenarbeit mit den Trägern der staatlichen Konjunkturpolitik 72 4. Vorschlag einer Verbindung der Gemeinden mit dem Zentralbank- system . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 74 5. Anreize für ein konjunkturgerechtes Verhalten. . . . . . . . . . . . . . . .. 75 6. Zusammenfassung.......................................... 77 V. Eingliederung der Gemeinden in die Konjunkturpolitik auf rechtlicher Grundlage ..... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 78 1. Maßnahmen auf der Ausgabenseite der Gemeindehaushalte ...... 78 2. Maßnahmen auf der Einnahmenseite der Gemeindehaushalte ..... 81 a) Beschränkung auf die wesentlichen Einnahmen. . . . . . . . . . . . .. 82 b) Konjunkturgerechte Finanzpolitik über gemeindeeigene Steuern 84 c) Die konjunkturpolitische Variation der Finanzzuweisungen unter der Voraussetzung des gegenwärtigen Finanzausgleichs. . . . . .. 86 aa) Der ökonomische Aspekt der Finanzzuweisungen . . . . . . .. 86 bb) Die technische Durchführung der Variation der Finanzzu- weisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 87 1) Der Umfang des gegenwärtigen Finanzausgleichs zwi- schen Ländern und Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 87 2) Allgemeine und spezielle Zuweisungen .............. 88 3) Begrenzung auf bestimmte Gemeindegrößenklassen ... 88 4) Variation der Gesamtsumme der Zuweisungen. . . . . . .. 90 5) Variation der allgemeinen Finanzzuweisungen ........ 91 5.1 Behandlung der Zweckzuweisungen ............. 91 5.2 Variation der Gesamtsumme der allgemeinen Finanz zuweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 92 5.3 Lineare Kürzung bei der einzelnen Gemeinde . . . .. 92 5.4 Variation auf der Grundlage der Gesamtsteuerkraft 93 6) Das Verfahren der Bildung und der Auflösung von Über- schüssen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 95 6 d) Variation des Finanzausgleichs unter der Voraussetzung eines erweiterten Steuerverbundes unter Einschluß der Gemeinden .. 97 e) Kreditmarktmittel ....................................... 100 aa) Gemeindeverschuldung und Kreditpolitik ............... 100 bb) Das Verfahren der Kreditgenehmigung ................. 101 cc) Vorzeitige Schuldentilgung in der Hochkonjunktur ...... 102 dd) Exkurs: Die Verschuldungsgrenze als Regulator. . . . . . . .. 103 ee) Administrative Maßnahmen zur konjunkturgerechten Beeinflussung der kommunalen Schuldenwirtschaft . . . . . .. 106 VI. Zur rechtlichen Problematik der unterbreiteten Vorschläge . . . . . . . .. 110 1. Verfassungsrechtliche Beurteilung der Vorschläge .............. 110 a) Der Begriff der Selbstverwaltung .......................... 110 b) Die Eingliederung der Gemeinden in die staatliche Konjunktur- politik und das Grundgesetz .............................. 111 1) Freiwillige Einordnung ............................ 111 2) Verbote und Einschränkungen bestimmter kommunaler Ausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 112 3) Einflußnahme auf die gemeindeeigenen Steuern. . . . . .. 113 4) Variation der Finanzzuweisungen ................... 114 5) Genehmigungspflicht der Darlehnsaufnahme unter kon- junkturpolitischem Aspekt ......................... 114 2. Die Rücklagenverordnung und die Stillegung von Haushaltsmitteln 117 VII. Zusammenfassung ............................................ 119 Verzeichnis der Tabellen 125 Literaturverzeichnis ................................................ 127 7 Vorwort In konjunkturpolitischen Außerungen und Stellungnahmen der jüngsten Zeit wird die zunehmende Dringlichkeit betont, die Gemeindehaushalte in die kon junkturpolitischen Maßnahmen des Staates einzubeziehen. Indessen wird regel mäßig nicht darauf eingegangen, wie diese Einbeziehung im einzelnen geregelt sein könnte. Die vorliegende Untersuchung ist dieser Frage gewidmet. Sie soll aufzeigen, in welcher Weise die Haushaltspolitik der Gemeinden in die allgemeine Konjunktur politik integriert werden kann. Dabei geht es in erster Linie um die Entwicklung technischer und institutioneller Verfahren, weniger um die allgemeinen konjunk turpolitischen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Ebensowenig ist mit den entwickelten Vorschlägen ein Urteil darüber verbunden, ob es im gegenwärtigen Zeitpunkt angebracht ist, die Gemeindehaushalte besonderen konjunkturpolitischen Maßnahmen zu unterwerfen. Die Untersuchung geht vom gegenwärtigen Stand des Gemeindefinanzsystems aus, führt aber zu dem Ergebnis, daß auch unter konjunkturpolitischen Gesichts punkten eine Reform, die die Gemeinden in die Lage gleichberechtigter Partner der Finanzverfassung versetzen würde, angezeigt ist und bessere Voraussetzungen für die konjunkturpolitische Koordinierung der öffentlichen Haushalte schaffen würde. Im Juli 1965 Die Verfasser 9 1. Die Stellung der Gemeinden in der Konjunkturpolitik A. Tendenz und Grenzen großräumiger Konjunkturpolitik Im Laufe des Jahres 1963 zeigten sich in einigen Ländern der Europäischen Wirtschafts gemeinschaft zunehmende Preissteigerungstendenzen, die auf die anderen Länder der Gemeinschaft überzugreifen drohten. In dieser Lage ent schlossen sich die Mitgliedstaaten der EWG, gemeinsam darauf hinzuarbeiten, eine Überhitzung der Konjunktur zu vermeiden. Das Ergebnis dieser Bemühungen war die Empfehlung des Ministerrats der EWG vom 15. April 1964 für Maß nahmen zur Wiederherstellung de$ inneren und äußeren Gleichgewichts der Wirtschaftsentwicklung in der Gemeinschaftl. Diese Empfehlung spiegelt die Erkenntnis wider, daß in großen Wirtschafts räumen wie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Konjunkturpolitik - wie der Vertrag sagt - eine »Angelegenheit von gemeinsamem Interesse« ist2• Nachdem in der Gemeinschaft die Beschränkungen des Waren- und Dienst leistungsverkehrs, des Zahlungs-und Kapitalverkehrs weitgehend beseitigt worden sind, kann die Konjunkturentwicklung in einem Land nicht ohne Einfluß auf die Volkswirtschaften der übrigen Mitgliedstaaten bleiben. Dementsprechend bleiben die Auswirkungen konjunkturpolitischer Maßnahmen der Mitgliedstaaten auch nicht auf die einzelnen Volkswirtschaften beschränkt; sie können nicht mehr in dem Maße abgewehrt werden, wie es in Zeiten der Handelsbeschränkungen und der Devisenbewirtschaftung möglich war. Eine solche Situation drängt zu Lösungen, welche der gegenseitigen Verflechtung der Volkswirtschaften in einheitlichen Wirtschaftsräumen von der Art der Euro päischen Wirtschaftsgemeinschaft Rechnung tragen. Schädliche Auswirkungen nationaler konjunkturpolitischer Maßnahmen auf die übrigen Volkswirtschaften sind zu verhindern oder wenigstens zu verringern. Die günstigen Wirkungen nationaler Konjunkturpolitik sind durch ergänzende Maßnahmen der anderen Mitgliedstaaten zu unterstützen. Der Erfolg der Konjunkturpolitik wird also verstärkt, wenn sie - zumindest in Form der Koordinierung - auf der umfassenden Ebene des gesamten Wirtschaftsraumes betrieben wird. Die Koordinierung der Konjunkturpolitik ist in der EWG in den verschiedenen Bereichen mit unterschiedlichem Erfolg realisiert worden. Erfolgreich war die Durchführung der vom Rat am 15. April 1964 empfohlenen Maßnahmen auf währungs-, insbesondere auf kreditpolitischem Gebiet. Weniger wurden dagegen 1 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1964, S. 1029. 2 Artike1103 des EWG-Vertrages. 11 die Empfehlungen des Rates befolgt, die auf finanzpolitischem Gebiet liegen3• Dieser Unterschied erklärt sich zum Teil daraus, daß kreditpolitische Maßnah men von Behörden (regelmäßig den Notenbanken) getroffen werden, die keiner direkten parlamentarischen Kontrolle unterliegen und deshalb schnell und ver hältnismäßig »geräuschlos« handeln können, wogegen finanzpolitische Maß nahmen in aller Regel im Mittelpunkt des politischen Interesses stehen. Bedeut sam ist ferner ein weiterer Unterschied: Kreditpolitische Maßnahmen werden von nationalen Zentralbehörden ergriffen; Finanzpolitik dagegen betreibt eine Vielzahl öffentlicher Haushalte. Die Wichtigkeit der Tatsache, daß Finanzpolitik nicht nur auf der Ebene des Zentralstaates, sondern auch auf regionaler und kommunaler Ebene betrieben wird, zeigt sich deutlich, wenn man sich vergegen wärtigt, welche Behörden als Träger der vom Rat empfohlenen finanzpolitischen Maßnahmen in Betracht kommen. Der Rat empfahl in Ziffer 4 eine strengere öffentliche Ausgabenpolitik. Insbe sondere seien die nominalen inlandswirksamen Kassenausgaben so zu begrenzen, daß sie um nicht mehr als 5 v. H. gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Soweit das nicht möglich wäre, seien die Steuern entsprechend zu erhöhen (Ziffer 5). Ferner seien die Ausgaben zeitlich und örtlich so zu verteilen, daß sie sich nicht zu stark auf bestimmte Zeitabschnitte und Gebiete konzentrieren. In Ziffer 5 empfahl der Rat, das Defizit der öffentlichen Versorgungs- und Ver kehrs unternehmungen durch Erhöhung der entsprechenden Tarife soweit wie möglich zu reduzieren. Soweit trotz Durchführung der in Ziffer 4 und 5 empfohlenen Maßnahmen Defizite bestünden, seien sie ausschließlich durch Begebung von langfristigen Anleihen zu finanzieren und nicht durch Bankkredite (einschließlich Notenbank krediten), Begebung von kurzfristigen öffentlichen Titeln und Aufnahme von Devisenkrediten (Ziffer 6). Alle aufgezählten Maßnahmen betreffen keineswegs nur eine Behörde in den Mitgliedstaaten. Bei den öffentlichen Ausgaben sind in allen EWG-Ländern zu mindest die Ausgaben der Gemeinden zu berücksichtigen, in der Bundesrepublik auch die der Länder, außerdem noch die Ausgaben einer ganzen Reihe von sonstigen staatlichen und halbstaatlichen Einrichtungen. Soll eine konjunktur wirksame Begrenzung der Kassenausgaben stattfinden, dann wird die Wirksam keit dieser Maßnahme naturgemäß abgeschwächt, wenn sie nur im Haushalt des Zentralstaates ihren Ausdruck findet. Die Abschwächung ist um so stärker, je bedeutsamer die übrigen Haushalte sind. Das gleiche gilt hinsichtlich der örtlichen und zeitlichen Verteilung der Ausgaben. Wird sie nur vom Zentralstaat als Mittel der Konjunkturpolitik benutzt, dann muß ihre Wirkung geringer sein, als wenn auch die anderen Gebietskörperschaften in gleicher Weise vorgehen. Die Empfehlung des Rates hinsichtlich der Tarifgestaltung bei Versorgungs- und Verkehrsunternehmen betrifft den zentralen Haushalt nur zum geringeren Teil, 3 Vgl. den Zwischenbericht der Kommission der EWG über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Durchführung der Ratsempfehlung, auszugsweise wiedergegeben im Bulletin der EWG 1964, Nr. 9/10, S. 21 f. 12 da derartige Unternehmen überwiegend von den Gemeinden oder ihren Ver bänden unterhalten werden. Die Überbrückung von Defiziten endlich ist ein Problem, das wiederum allen öffentlichen Haushalten gemeinsam ist. Wird die Art ihrer Finanzierung als kon junkturpolitische Maßnahme eingesetzt, dann ist deren Erfolg auch hier davon abhängig, ob sie nur vom Haushalt des Zentralstaates oder von allen öffentlichen Haushalten durchgeführt wird und - wenn das erste der Fall ist - welchen Anteil das Defizit des Zentralhaushalts am Defizit aller öffentlichen Haushalte hat. Es zeigt sich mithin schon an der Empfehlung des EWG-Rates vom 15. April 1964, daß finanzpolitische Maßnahmen zur Beeinflussung der Konjunktur das Yor handensein regionaler und kommunaler Gebietskörperschaften berücksichtigen müssen. Diese Tatsache findet deutlichen Ausdruck in der Aufforderung an die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Begrenzung der Ausgaben: }) Soweit verfassungs rechtlich die Möglichkeit gegeben ist, sollten sie veranlassen, daß die regionalen und örtlichen Gebietskörperschaften ebenso wie die staatlichen oder halbstaat lichen Unternehmen in gleicher Weise vorgehen. Soweit diese Möglichkeit nicht gegeben ist, wird den Regierungen der Mitgliedstaaten empfohlen, alle Bemü hungen zu unternehmen, um im Verhandlungs wege zu erreichen, daß diese Gebietskörperschaften und Unternehmen in gleicher Weise vorgehen.« Was für die Ansätze einer gemeinsamen Konjunkturpolitik in der EWG gesagt wurde, trifft ganz generell auch für die Konjunkturpolitik der einzelnen Mitglied staaten zu. Sie muß mit der Existenz von regionalen und kommunalen Gebiets körperschaften, staatlichen und halbstaatlichen Einrichtungen und Unternehmen rechnen. Die Bundesregierung beschäftigte sich mit diesem Fragenkreis in den Grund zügen für die Erweiterung des konjunkturpolitischen Instrumentariums4• Dort heißt es bei der Behandlung der Ausgabenpolitik wie folgt: »Eine gewisse Schwierigkeit, die öffentlichen Investitionsausgaben konjunktur politisch zu beeinflussen, liegt darin, daß sich diese Ausgaben auf eine Vielzahl öffentlicher Haushalte (über 25000) verteilen. Das Problem wird indessen dadurch wesentlich erleichtert, daß sich ein hoher Anteil dieser Investitionen auf wenige öffentliche Haushalte konzentriert. So entfallen etwa 68 v. H. der Ausgaben für Investitionen der gesamten Gebietskörperschaften und des Lastenausgleichsfonds (einschließlich Darlehen und Zuschüsse) auf den Bund, den Lastenausgleichs fonds und die Länder, also auf 12 Haushalte. Bund und Lastenausgleichsfonds allein stellen etwa 36 v. H. Nimmt man die unmittelbaren Ausgaben der Groß städte für Bauten, große Instandsetzungen und Darlehen an Dritte hinzu, so ergibt sich ein Anteil von rd. 70 v. H., der auf nur etwa 60 öffentliche Auftragsgeber entfällt. Die Autonomie der Länder und die Selbstverwaltung der Gemeinden lassen allerdings eine unmittelbare einheitliche Steuerung der Haushalte dieser 60 öffentlichen Körperschaften nicht zu. Um so wichtiger ist es, wenigstens ihre ( Die Grundzüge sind enthalten im Nachtrag zum Bericht über die Wirtschaftsent wicklung im Jahre 1963 und die Aussichten für 1964 (Wirtschafts bericht 1964). Deutscher Bundestag, Drucksache IV/ 1752, S. 16. 13

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