GABLER KOMPAKT-LEXIKON VOLKSWIRTSCHAFT GABLER KOMPAKT-LEXIKON VOLKSWIRTSCHAFT 3.500 Begriffe nachschlagen, verstehen, anwenden Bearbeitet von Prof. Dr. Dirk Piekenbrock Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme Ein Titeldatensatz fUr diese Publikation ist bei Der Deutschen Bibliothek erhiiltlich 1. Auflage August 2002 Aile Rechte vorbehalten © Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 2002 Lektorat: Katrin Alisch Der Gabler Verlag ist ein Unternehmen der Fachverlagsgruppe BertelsmannSpringer. www.gabler.de Das Werk einschlier5lich aller seiner Teile ist urheber rechtlich geschutzt. Jede Verwertung aur5erhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzuliissig und strafbar. Das gilt insbesondere fur Vervielfiiltigungen, Obersetzun gen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenb€'Lt:ich nungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kenn zeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wiiren und daher von jedermann benutzt werden durften. Umschlaggestaltung: Regine Zimmer, Dipl.-Designerin, Wiesbaden druckerei, Lengerich Gedruckt auf siiurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier ISBN 978-3-409-11803-3 ISBN 978-3-322-96452-6 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-96452-6 Vorwort Am 11. September 2001 wurde die gesamte Welt mit einem terro ristischen Ereignis konfrontiert, das uns die Empfindlichkeit der Weltpolitik und Weltwirtschaft drastisch vor Augen fUhrte. Manche positive Globalisierungstendenz, wie die fortschreitende Liberali sierung und Integration des Welthandels oder der zunehmende in ternationale Konsens uber die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung ("Sustainable Development"), hat unter den kurzfri stigen Reaktionen darauf zweifellos gelitten. Auf lange Sicht wer den die politischen Anstrengungen jedoch national wie internatio nal darauf gerichtet sein mussen, die aktuellen Polarisierungen zu uberwinden und integrative Kriifte in Richtung einer "Neuen Welt(wirtschafts)ordnung" freizusetzen, in deren Rahmen sich jede Nation als freier und verantwortungsvoller Partner in das Netz glo baler Politik- und Wirtschaftsbeziehungen einfUgen und ihren ei genen Beitrag zur Ltisung nationaler wie globaler Probleme leisten kann. Die Volkswirtschaftslehre, die sich mit Einzelwirtschaften, Natio nalokonomien und international en Wirtschaftsgemeinschaften sowie auch globalen Umweltproblemen und Wirtschaftsordnun gen auseinandersetzt, scheint dafUr priidestiniert zu sein, die aktu ellen Bemuhungen der (wirtschafts)politischen Praxis und die Dis kussion daruber wissenschaftlich zu untermauern. Das gilt auch fur das vorliegende Werk, das dem Anspruch folgt, ein kompetentes und umfassendes Nachschlagewerk fur aile wich tigen volkswirtschaftlichen Begriffe und Gebiete zu sein. Das Gabler Kompakt-Lexikon Volkswirtschaft richtet sich an Stu denten der VWL und BWL und an aile, die sich fUr volkswirt schaftliche und insbesondere wirtschaftspolitische Zusammen hiinge interessieren. Es ist fur den tiiglichen Gebrauch in Studium und Beruf geschrieben. Prof. Dr. Dirk Piekenbrock Berufsakademie Mannheim Erlauterungen fUr den Benutzer 1. Die zahlreichen Gebiete des Gabler Kompakt-Lexikons Volks wirtschaft sind nach Art eines Konversationslexikons in rund 3.500 Stichworter aufgegliedert. Untereinem aufgesuchten Stich wort ist die nur speziell diesen Begriff erlauternde Erklarung zu finden, die dem Benutzer sofort erforderliches Wissen ohne mehr maliges Nachschlagen vermittelt. Die durch das Verweiszeichen (_) gekennzeichneten Worter erlauben es dem Leser, sich uber weiterfuhrende Begriffe zu informieren. 2. Die alphabetische Reihenfolge ist, auch bei zusammengesetzten Stichwortern, strikt eingehalten. Dies gilt sowohl fUr Begriffe, die durch Bindestriche verbunden sind, als auch fUr solche, die aus mehreren, durch Leerzeichen getrennten Wortern bestehen. 3. Die Umlaute a, 0, u wurden bei der Einordnung in das Alphabet wie die Grundlaute a, 0, u behandelt; B wurde in ss aufgelost. 4. Gelaufige Synonyme und anglo-amerikanische Termini werden jeweils am Anfang eines Stichwortes aufgefUhrt. Querverweise gewahrleisten das Auffinden der Begriffserlauterung. 5. Die haufigsten Abkurzungen, insbesondere von Gesetzen, sind im Abkurzungsverzeichnis enthalten. Aligemein gebrauchliche Textabkurzungen wurden in dasAbkurzungsverzeichnis nicht auf genommen. Die im Wirtschaftsleben ublichen Abkurzungen an derer Art (EU, GATT) sind im Lexikon selbst erlautert. 6. Rechtsvorschriften wurden, soweit notwendig, angegeben. Dabei ist z. B. ,,§ 84 I 2 HGB" als § 84, Absatz I, Satz 2 HGB zu lesen; "BGBL I 1061" als Bundesgesetzblatt, Jahr des zitierten Geset zes, Teill, Seite 1061. Zahlen und Daten wurden den jeweils zu gang lichen amtlichen Unterlagen und anderen autoritativen Quellen entnommen. 7. Stichworter iiber nationale und internationale Organisationen mit eigenem Auftritt im Internet beschranken sich auf einen Kurz uberblick und schlieBen mit dem Hinweis auf ihre Internet-Ad res se, z. B.: Weitere Informationen unter www.fao.org. Abkurzungsverzeichnis ABM ArbeitsbeschaffungsmaBnahme AbwAG Abwasserabgabengesetz AEG Aligemeines Eisenbahngesetz a.F. alte Fassung AFG Arbeitsforderungsgesetz AG Aktiengesellschaft Aggl. Agglomeration AO Abgabenordnung Art. Artikel BA Bundesanstalt fur Arbeit BAA Bundesausgleichsamt BAfoG Bundesausbildungsforderungsgesetz BAG Bundesamt fUr den Guterfernverkehr/Bundesarbeits gericht BbankG Gesetz uber die Deutsche Bundesbank BdF Bundesminister der Finanzen BewG Bewertungsgesetz BfA Bundesversicherungsanstalt fur Angestellte BGB Burgerliches Gesetzbuch BGBI Bundesgesetzblatt BHO Bundeshaushaltsordnung BIP Bruttoinlandsprodukt BMA Bundesministerium fUr Arbeit und Sozialordnung BMBF Bundesministerium fur Bildung, Wissenschaft, For schung und Technologie BMBW Bundesminister fUr Bildung und Wissenschaft BMWi Bundesminister fUr Wirtschaft BMG Bundesministerium fur Gesundheit BMZ Bundesministerium fUr wirtschaftliche Zusammenar beit und Entwicklung BNE Bruttonationaleinkommen BSP Bruttosozialprodukt BVS Bundesanstalt fur vereinigungsbedingte Sonderaufgaben c. p. ceteris paribus (unter ansonsten gleichen Umstanden) DB Deutsche Bundesbahn DBA Doppelbesteuerungsabkommen DEGT Deutscher Eisenbahngutertarif DMBilG DM-Bilanzgesetz EGKSV Vertrag uber die Grundung der Europaischen Gemeinschaft fUr Kohle und Stahl EGV Vertrag uber die Grundung der Europaischen Gemeinschaft EnWG Energiewirtschaftsgesetz ErbStG Erbschaftssteuer-und Schenkungsteuergesetz EStG Einkommensteuergesetz EuGH Europaischer Gerichtshof EUV Vertrag uber die Europaische Union ESVG Europaisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen e. V. eingetragener Verein; einstweilige VerfUgung EVa Eisenbahnverkehrsordnung EWGV Vertrag uber die Grundung der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft FKva Fusionskontrollverordnung FKPG Gesetz zur Umsetzung des foderalen Konsolidie rungsprogramms FTB Frachten-und Tarifanzeiger der Binnenschifffahrt FVG Finanzverwaltungsgesetz GAWI Garantie-und Abwicklungsgesellschaft GBI Gesetzblatt GewStG Gewerbesteuergesetz GewStR Gewerbesteuer-Richtlinien GG Grundgesetz fUr die Bundesrepublik Deutschland GKV Gesetzliche Krankenversicherung GmbH Gesellschaft mit beschrankter Haftung GrEStG Grunderwerbsteuergesetz GrStG Grundsteuergesetz GVSt Gesamtverband des deutschen Steinkohleberg baus GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen (Kartellgesetz) GwG Geldwaschegesetz HGrG Haushaltsgrundsatzegesetz h. M. herrschende Meinung i. d. F. in der Fassung i. d. R. in der Regel i. e. S. im engeren Sinne i. S. im Sinne i.V.m. in Verbindung mit i.w.S. im weiteren Sinne lAB Institut fUr Arbeitsmarkt-und Berufsforschung Kap. Kapitel KaffeeStG Kaffeesteuergesetz KG Kommanditgesellschaft KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KWG Kreditwesengesetz LHO Landeshaushaltsordnung Lit. Literatur lit. Ziffer (in Gesetzesquellenl LZB Landeszentralbank m. spat. And. mit spateren Anderungen MFI Monetare Finanzinstitute NNE Nettonationaleinkommen NSP Nettosozialprodukt OHG Offene HandelsgeseUschaft PVG Private Krankenversicherung 5GB Sozialgesetzbuch 5KE Steinkohleeinheit 5tGB Strafgesetzbuch TKF Tarifkommission fUr den Fernverkehr TKN Tarifkommission fUr den Nahverkehr TVG Tarifvertragsgesetz UStG Umsatzsteuergesetz UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb v. H. von Hundert VO Verordnung VDEW Verband Deutscher Elektrizitatswerke A Abbaukosten, Extraktionskosten; Ko Abgaben. 1. Sammelbegriff. a) Aile auf sten der F orderung einer erschoptlichen der ~ Finanzhoheit beruhenden ~ Of Ressource (~Umwelt-und Ressourcen fentlichen Einnahmen der Gebietskor okonomik). perschaften und bestimmter ~ Parafisci: ~ Steuem einschl. ~ Kirchensteuer Abbaumengensteuer, Steuer auf die ~ Zolle und AbschOpfungen, ~ GebUh~ abgebaute Menge einer erschOptlichen ren, ~ Beitrlige und Sozialabgaben Ressource. Aus Sicht der ~ Umwelt ("Quasisteuem") an die Trliger der ge und Ressourcenokonomik dient die A. setzlichen Sozialversicherung. b) Yom zur Korrektur des ~ Marktversagens bei Abgabepflichtigen her definiert: Ptlicht der ~ Allokation erschOptlicher Res gemliBe Geldleistungen aller Art an Ge sourcen. - V gl. auch ~ Abbauwertsteu meinwesen. - 2. Abgabenordnung: Der er. urnfassende Charakter des A.-Begriffs kommt auch darin zum Ausdruck, dass Abbaupfad, zeitliche Verteilung des Abbaus einer erschOpflichen Ressource das ,,steuergrundgesetz" oder auch D(~erU mAw.e lwti-rdu nbde sRtiemssmotu rdceunrcohk odnoiem ipkr)o. w,,sitcehuteigrrsetecnh tlaicllhgee mMeainnt eglgeelsteetnzd"~ n daRse gdeie Zeiteinheit abgebaute Menge der Res lungen zusarnmenfasst, als Abgabenord source (Abbaurate). Zur umweltpoliti '!.ung (AO) (vom 16. 3. 1976 mit spliteren Anderungen) bezeichnet wird. - Vgl. schen Beeinflussung des A. bietet sich die Einfilhrung einer mengen- oder auch ~ Sonderabgaben. wertbezogenen Abbausteuer (~Abbau Abgabenordnung (AO). ~ Abgaben. mengensteuer, ~ Abbauwertsteuer) an. a~geleltete Nachfrage. 1. Begriff. Abbaurate, ~ Abbaupfad. Die a N. bezeichnet im Rahmen einer mehrstufigen vertikalen Giiterproduktion Abbauwertsteuer, ~ Steuer auf den und -distribution die Nachfrage nach Verkaufspreis einer erschOptlichen Res s~urc~. Die A. beeinflusst den gleichge ~iitern auf Beschaffungsmlirkten, die slch aus der Giitemachfrage nachgela Wlchtlgen ~ Abbaupfad filr die besteu erte Ressource. Ein vert1achter Gleich gerter Produktions- bzw. Marktstufen gewichtspfad bei steuererhOhtem An ergibt, letztlich aus der ("urspriing fangspreis filhrt zu einer Streckung der lichen") Endnachfrage von GUtem (z.B. Ressourcenvomte. - V gl. auch ~Ab Verbrauchs- und GebrauchsgUtem) "ab baumengensteuer. geleitet" ist. -2. Beispiel: Die Nachfrage nach ~ Produktionsfaktoren (z. B. Ar beitskrllften, Betriebsstoffen, Investiti- Ability to Pay Principle onsgiitem) der Kraftfahrzeugsteller re stungsbilanz von der A. und bildet die sultiert aus der Nachfrage nach Kraft Grundlage fur den Absorptionsansatz der fahrzeugen bei den Kfz-Hlindlem. ~ Zahlungsbilanzausgleichstheorie. Ability to Pay Principle, ~ Zah Abwagungsklausel, ~ Fusionskon lungsjahigkeitsprinzip; finanzwissen trolle. schaftliche Bezeichnung im englisch sprachigen Schrifttum fur die Besteue Abwasserabgabe, von den Llindem rung nach der Zahlungsfahigkeit. 1m erhobene Abgabe fur das Einleiten von deutschsprachigen Schrifttum entspricht Abwasser in ein Gewasser; nach dem dem das ~ Lei.~tungsfahigkeitsprinzip. - Abwasserabgabengesetz (AbwAG) Gegensatz: ~ Aquivalenzprinzip. 1. d. F. vom 6. II. 1990 zu entrichten nach dem Verursacherprinzip durch den ABM, ~ Arbeitsbeschaffungsmafinah Direkt-Einleiter (Abgabepflichtiger). - men. Die A. hat in ihrer konkreten Ausgestal tung mit den theoretischen Ansatzen zur AbschOpfungen, ~ Agrarpolitik, --t Umweltabgabe nur wenig gemein. ~ Agrarmarktordnungen. Abwertung, Wertverlust einer Wahrung Abschreibungen, Wertminderung des im Vergleich zu einer anderen Wahrung. reproduzierbaren Anlagevermiigens im Eine A. liegt vor, wenn der Wechselkurs Laufe einer Periode durch VerschleiB bei Preisnotierung der auslandischen wirtschaftliches Veralten und vorzeitige~ Wahrung (z.B. € pro US-$) steigt. - Vgl. Ausscheiden von Anlagen durch versi auch --t Wechselkurs. cherbare Schadensfalle. In den Volks wirtschaftlichen Gesarntrechnungen Abwrackaktion, ~ Verkehrspolitik. (~ VGR) erfolgt die Berechnung von A. ausgehend vom Anlagevermiigen als Abzugsfahigkeit von Steuern, steu Summe der Bruttoanlageinvestitionen errechtlicher und -technischer BegrijffUr der Vergangenheit unter Beriicksichti die Miiglichkeit, bereits gezahlte Steuer gung der Abglinge. Aile Anlagen werden betrage bei der Ermittlung der --t Be linear iiber die durchschnittliche Nut messungsgrundlage einer anderen oder zungsdauer abgeschrieben. Die A. wer derselben Steuer abzuziehen. - Beispiel: den je nach Verwendung zu Anschaf Die --t Gewerbesteuer ist als gewinn fungspreisen, Wiederbeschaffungsprei schmalemde "Kostensteuer" bei der sen oder konstanten Preisen bewertet. Einkommen- bzw. Kiirperschaftssteuer abzugsfahig. - Anders: ~ Abzugsteuem. Abschwung, ~ Konjunkturphasen. Abzugsteuern. Steuerrechtlicher und - absolute Armut, ~ Armut. technischer Begrijf zur Kennzeichnung Absorption, Begriff der ~ AuBenwirt sSotelcllhee r e~ine Ss teEuertmra,g ds ieo ddieer aeuisnzearh leEnidne schaftstheorie fur den heimischen Teil kunftsart an Stelle des steuerpflichtigen der aggregierten Giitemachfrage einer Empfangers direkt fur diesen an den Fis Volkswirtschaft (heimische A.): a) die kus abftihrt. Da der Abzug zumeist an Summe von privater Konsumgiitemach der Ertrags- bzw. Einkunftsquelle er frage, Investitionsgiitemachfrage und Staatsnachfrage oder b) die Differenz folgt, wird synonym von ~ Quellen steuern gesprochen. Beispiel: A. auf zwischen dem Bruttosozialprodukt und Zinsen und Kapitalertrage gem. EStG dem AuBenbeitrag der Volkswirtschaft (Exporte minus Importe). Diese Formu lierung zeigt die Abhangigkeit der Lei- 2