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Die Wehrkraft des Osmanischen Reiches und seiner Vasallenstaaten Ägypten, Tunis und Tripolis : Im Mai 1871 PDF

113 Pages·1871·4.13 MB·German
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Die Wehrkraft des osmanischen Reiches und seiner Vasallen-Staaten Egypten, Tunis und Tripolis. 1 1 1 ! Im Mai 1871. ! 63626 - B. WIEN. . Druck und Verlag vonL. W. Seidel & Sohn. 1871. 1 1 青 ! 1 INHALT. ! Seito Grundzüge der neuen Heeres-Organisation 1 Grundzüge der Staats-Organisation; oberste Regierungs-Behörden 4 Politische Eintheilung und Bevölkerungs-Verhältnisse . 6 1. Politische Eintheilung 6 . 2. Bevölkerung 7 Die türkischen Streitkräfte Die Landmacht. I. Organisation des Heeres im Frieden und Kriege 8 A) Hauptbestandtheile der bewaffneten Macht . 8 B) Oberste Militär-Behörden 9 1. Das Kriegs-Ministerium 9 2. Die Corps-Commanden 11 3. Die Regiments-Commanden 12 . C) Militär-Hierarchie 13 . D) Territorial- und taktische Eintheilung des Heeres 14 . 1. Im Frieden 14 2. Kriege 14 E)Die einzelnenWaffengattungen undCorps desNizam und der Re serven; die irregulären Truppen . 15 . 1. Generalität 15 2. Generalstab . 16 3. Infanterie · 16 4. Cavallerie . . 20 5. Artillerie und Genie 21 6. Train . . 25 7. Irreguläre Truppen 26 8. Temporär zusammengestellte Heereskörper 28 . 9. Gendarmerie 29 F) Armee-Anstalten 30 1. Militär-Bildungs-Anstalten 30 2. Sanitäts-Anstalten 33 • G) Haupt-Uebersicht der Armee im Frieden und im Kriege: Ueber gang vom Friedens- auf den Kriegs-Fuss. (Mobilmachung) . 34 II. Ergänzung des Heeres. 38 A) Die Recrutirung 38 1. Wehrpflicht, Dienstzeit, Stellvertretung 38 2. Ergänzungs-Bezirke 39 3. Recrutirungs-Behörden 40 4. Schwierigkeiten bezüglich der Durchführung des neuen Recrutirungs-Gesetzes 40 B) Resultate derRecrutirung undVergleich derselben mit dem etat mässigen Stande des Heeres und der Bevölkerungszahl 43 C) Ergänzung der Unterofficiere und Officiere . 45 D) Remontirung 46 III. Bekleidung und Ausrüstung. 47 . A) Allgemeine Daten: Abzeichen der verschiedenen Chargen-Grade und Truppenkörper 47 . B) Infanterie . 48 C) Cavallerie. 49 D) Artillerie . 50 E) Beschaffung der Bekleidungs- und Ausrüstungs-Gegenstände . 50 . IV. Waffen und Munition. 51 . A) Fuss-Truppen . 51 B) Cavallerie . 53 C) Artillerie 53 V. Gebühren und Verpflegung. 54 A) Sold und Verpflegung 54 B) Belohnungen · 56 C) Versorgungs-Vorschrift . 56 VI. Gerichts-Wesen. . 58 VII. Schluss-Bemerkungen. . 59 Die Marine. . 62 Die Hilfs-Contingente. . 66 Die Wehrkraft Egypten 8. . . 66 I. Organisation des Heeres im Frieden und Kriege. . .67 A) Hauptbestandtheile der bewaffneten Macht · 67 . B) Oberste Militär-Behörden 68 1. Der oberste Kriegsherr 68 2. Das Kriegs-Ministerium 68 C) Militär-Hierarchie . 69 D) Territorial- und taktische Eintheilung; Zusammensetzung der Stäbe. . . 70 E) Die einzelnen Waffengattungen 72 . 1. Infanterie und Schützen . 72 2. Cavallerie 73 3. Artillerie 74 4. Sappeur-Bataillon und Pontonier-Abtheilung 75 5. Train . 75 6. Besondere Formationen, Sandschaks . 75 F) Armee-Anstalten . 76 1. Militär-Bildungs-Anstalten 76 2. Sanitäts-Anstalten · 78 3. Technische Etablissements 79 G) Uebersicht des Heeres im Frieden und Kriege . 79 II. Ergänzung des Heeres. .81 A) Wehrpflicht, Recrutirung, Loskauf und Dienstzeit 81 B) Ergänzung der Unterofficiere und Officiere . 82 III. Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung.. 83 A) Infanterie . 83 . B) Cavallerie 84 9 C) Artillerie 84 IV. Gebühren und Verpflegung. . 84 A) Sold und Verpflegung 84 B) Belohnungen und Versorgungen · 86 1 V. Gerichts-Wesen. .87 VI. Schluss-Bemerkungen. 87 VII. Marine. . . 88 Die Wehrkraft von „ Tunis und Tripolis«. 89 XIII Tabelle n. 83 Grundzüge der neuen Heeres-Organisation. Das türkische Heer, dessen Kern Jahrhunderte hindurch das Corps der Janitscharen bildete, trug bis zum Beginne des 19. Jahr hunderts in jeder Beziehung ein nationales, daher aussereuropäisches Gepräge. Als nach Vernichtung des genannten Elite - Corps ?), welchem das osmanische Reich allein seine bedeutenden kriegerischen Erfolge verdankte, die Nothwendigkeit eintrat, die alten, in ihren Fun damenten zerstörten Heeres-Einrichtungen durch neue zu ersetzen, be gann die türkische Regierung europäische, hauptsächlich französische Militär-Einrichtungen nachzuahmen. - Die gegenwärtige Heeres-Ver fassung ist in ihren Grundzügen eine SchöpfungMahmud II. 2), wie wohl die unter diesemSultan begonnenenReformen erst unter seinem Nachfolger, dem Sultan Abdul-Medschid (1843) thatsächlich in's Leben traten. Seit jenem Jahre werden alle Theile des Heeres unter Mit wirkung französischer und deutscher Instructoren mehr oder weniger nach europäischer Schablone ausgebildet und wenn nicht geläugnet werden kann, dass sich die neue Organisation in den Kämpfen der letzten Jahrzehnte gegen innere und äussere Feinde im Allgemeinen bewährte, muss doch anderseits hervorgehoben werden, dass die türkische Regierung trotz fortgesetzter, und besonders in neuester Zeit eifriger Reform -Bestrebungen auch gegenwärtig das vorgesetzte 1) 1826 letzter Aufstand der Janitscharen, in Folge dessen theilweise Niedermetzlung derselben und Auflösung des Corps. 8) Gestorben im Jahre 1839. Wehrkraft d. osman. Reiches. 1 2 Ziel noch nicht erreicht hat, da in Folge der ungeordneten inneren Verhältnisse des Reiches und wegen mannigfachen, weiter unten ge schilderten Hindernissen, viele der getroffenen Verfügungen nur halb, manche gar nicht zur Durchführung gelangten. In der unter dem Sultan Abdul-Medschid begonnenen Heeres Reorganisation war die Stärke der regulären Armee (Nizam ) auf 150.000 Mann festgesetzt. Die Stärke der für Fälle auswärtiger Gefahren einzuberufenden Reserve betrug 120 Bataillone des Redif (Reserve), für welche im Bereiche der damals bestehenden 5 Armee-Corps (Ordú) die Officiers Cadres aufgestellt wurden. Bei dem Umstande jedoch, dass die Nizam-Dienstzeit (5Jahre) eine kürzere war, als die Reserve- Verpflichtung (7 Jahre), nahm die Zahl der Redif-Soldaten bei der allgemeinen Wehrpflicht schon nach wenigen Jahren so sehr zu, dass man es für zweckdienlich erachtete den Redif in das 1. und 2. Redif-Aufgebot zu theilen. Das 1. Auf gebot umfasste 90.000 Mann; für das 2. Aufgebot, dessen that sächliche Stärke nie genau ermittelt wurde, fehlten noch in dem Jahre 1869 die systemisirten Officiers-Cadres. In Friedens-Zeiten und Zeiten innerer Ruhe erwies sich die stehende Armee für den inneren Dienst als genügend; jede Unruhe zwang jedoch zur Einberufung eines Theiles des Redif's. Diesem Uebelstande abzuhelfen beantragte der Kriegsminister Hussein Avni Paschà in einem Berichte an den Padischà vom 13. Juni 1869 (12 Rebuil-Evel1286): ,,dieOrganisirung einerReserve(Jchtjat) gering an Zahl, aber für dieAction ebenso geignet, wie die active Armee.“ Dieses Organisations-Project, welches noch imJahre 1869 durch kaiserlichen Ferman sanctionirt, sich von Jahr zu Jahr mehr ver wirklichen soll, enthält im wesentlichen Folgendes: Die Dienstzeit im Nizam (Linie) wird von 5 auf 4 Jahre ver mindert, jene im Ichtjat (1. Reserve) auf 2, im Redif auf 6, in der Hijadé (Landsturm ) auf 8, die Gesammtdauer derDienstpflicht daher auf 20 Jahre festgesetzt ). Für die erste vom Jahre 1872 an 70.000Mann starke Reserve 1) Wehrpflichtig ist dem Gesetze nach jederBewohner der unmittelbaren Provinzen des türkischen Reiches, thatsächlich werden jedoch in das Land heer nur wehrfähige Mohamedaner eingereiht, von den Bekennern anderer Religionen sind alle jene, welche nicht für die Marine ausgehoben werden durch Erlag der Bedel-Taxe (eine Art Befreiungs-Steuer) vom Militär-Dienste befreit. 3 (Jchtjat) werden permanente Officiers - Cadres und Vorraths-Depôts wie bisher für das 1. Aufgebot des Redif errichtet. In dem Organisations - Entwurfe sind ferner besondere Ereig nisse in's Auge gefasst, für deren Eintritt der Bedarf an Streitkräften ziffermässig festgestellt wurde, u . zw. 1) Unter friedlichen Verhältnissen soll die Armee wie bisher aus 150.000 Mann bestehen ), 2) bei inneren Wirren, auf 220.000 Mann erhöht werden, 3) bei einem Angriffe von Aussen, von einer Seite her, wären in Europa 250.000, in Asien 150.000, im Ganzen also 400.000 Mann, 4) bei einem Angriffe von mehreren Seiten aber würde eine Vermehrung der Streitkräfte bis 700.000 Mann erforderlich. Um die beabsichtigte Steigerung der Wehrkraft des Reiches in der angedeutetenWeise allmälig zu verwirklichen, wurde durch kaiser lichen Ferman im Winter 1869/70 bezüglich der Art der Durch führung Nachstehendes bestimmt: ad 1. (In normalen Verhältnissen.) Genügt das stehende Heer, welches durch Einberufung der beurlaubten Mannschaft auf nahezu 150.000 Mann gebracht werden kann. ad 2. (Bei inneren Wirren, Aufständen.) Durch jährliche Ent lassung des vierten Theiles der Nizam -Mannschaft, d. i. von circa 37.500Mann in ihreHeimat undEintheilung derselben in den Jchtjat wird der Stand der 1. Reserve schon im Jahre 1872 die Ziffer von 75.000, und nach Abzug eventuell eintretender Abgänge, die erfor derliche Zahl von 70.000 Mann erreichen. ad 3. (Bei einem Angriffe von Aussen von einer Seite.) In diesem Falle sollen die schon früher, wenigstens theilweise organi sirten beidenAufgebote des Redif einberufen, und dadurch die Streit kräfte auf circa 460.000 Mann gebracht werden ?). 1) Die Ziffer 150.000 bezieht sich auf den vollen Stand des Nizam, welcher jedoch durchschnittlich nur auf 80-100.000Mannfactisch veranschlagt . werden kann. 2) Jedes Redif-Aufgebot soll 120 Bataillone à 1000 Mann stark sein. Es werden hierbei also auch die Reserve-Männer des 2. Redif-Aufgebotes, welche wenigstens 5-6 Jahre in der Heimath zugebracht haben, unter den Fahnen versammelt. InAnbetracht diesesUmstandes beabsichtigt die Regierung allmälig auch für das 2. Aufgebot permanente Officiers-Cadres aufzustellen, und das 2. Aufgebot jährlich durch kurze Zeit zu Uebungen einzuberufen. Vorläufig bestehen jedoch dieOfficiers-Cadres des 2. Redif-Aufgebotes nur auf dem Papier. 1* 4 ad 4. (Bei äusseren Angriffen von mehreren Seiten.) Die jähr liche Entlassung von circa 40.000 Redif-Soldaten, welche noch eine 8jährige Reserve-Verpflichtung haben, wird nach 8 Jahren eine Zahl von circa300.000mit Dienstzeugnissen (teskieré-ile) verseheneReser visten liefern, welche als eine Art Landsturm imInnern des Reiches ihre Verwendung finden sollen. Im letzteren Falle würde daher die türkische Regierung im Jahre 1878 über eineStreitkraft von 7—800.000 Mann verfügen.- Tabelle I versinnlicht die zur völligen Durchführung des Reorgani sations-Projectes erforderliche Zeit und enthält den Nachweis der in den Jahren 1870–78 für eventuelle Aufstellungen verfügbar wer denden Streitkräfte. Wie bald und in wie viel die beabsichtigten Massnahmen die Wehrkraft derPforte erhöhen werden, bleibt bei den innern Schwierig keiten, gegen welche dieser Staat beständig anzukämpfen hat und insbesondere in Anbetracht der bedrängten Finanzlage der Pforte, eine schwer zu beantwortende Frage. Grundzüge der Staats-Organisation. Oberste Regierungs-Behörden. Die Verfassung derTürkei ist derForm nach eine theokratische; die Gewalt des Herrschers wird jedoch durch die Religion, dieSitten der Bevölkerung und den grossen Rath der Minister und hohen Würdenträger (Divan, Staatsrath) beschränkt. DerKaiser (Padischà, Sultan) ist die erste weltliche und geist lichePerson im Staate; er hat dasRecht Krieg zu erklären, Frieden zu schliessen, durch den Ministerrath (gesetzgebenden Körper) Ge setze zu erlassen, darf jedoch in der Religion keineNeuerungen ein führen. Der Koran, welcher das religiöse, bürgerliche und politische Gesetzbuch bildet, - das geheiligte Herkommen, die Gebräuche der Vorfahren und die öffentliche Meinung, auf welche die Ulema's ent scheidenden Einfluss üben, beschränken die Freiheit seiner Hand lungen. Der Sultan (gegenwärtig Abdul-Aziz-Khan, der 32. Souverain aus dem Stamme Osman's) übt die Regierungs - Gewalt nicht per sönlich, sondern durch die Vermittlung zweier Personen, des Gross Wesir und des Scheikh -ul-Islam aus. Der Gross-Wesir, Sadr-azam , 4

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