Studienordnung 1 Vorläufige Studienordnung für den Studiengang Antike Kultur als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Stand: 22.7.2005) Inhaltsübersicht § 1 Geltungsbereich § 2 Zugangs- und Studienvoraussetzungen § 3 Studienbeginn § 4 Studiendauer und Studienvolumen § 5 Gegenstand und Ziele des Studiums § 6 Aufbau des Studiums § 7 Lehrveranstaltungsarten § 8 Inhalte des Studiums § 9 Studiennachweise und Abschlußprüfungen zu den Modulen § 10 Kreditpunkte § 11 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen § 12 Studienberatung § 13 Inkrafttreten Studienordnung 2 § 1 Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf Grundlage der Bachelorprüfungsordnung vom ### Inhalt und Aufbau des Studiums der Antiken Kultur als Ergänzungsfach im Bachelorstudium. § 2 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Zugangsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife. Das Nähere regelt die Ein- schreibungsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Bis zum Beginn des 3. Studienjahrs muß entweder das Latinum oder das Graecum nachgewiesen werden. Dies kann durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife geschehen oder durch Bestehen einer entsprechenden Prüfung im Anschluß an die lateinischen oder griechischen Sprachkurse, die von der Philosophischen Fakultät angeboten werden. § 3 Studienbeginn Das Studium im Ergänzungsfach „Antike Kultur“ kann nur einmal jährlich, und zwar im Wintersemester, aufgenommen werden. § 4 Studiendauer und Studienvolumen (1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums einschließlich der Abschlußprüfung be- trägt 3 Studienjahre (6 Semester). Das Studium gliedert sich in die ersten beiden Stu- dienjahre (4 Semester) und in das dritte Studienjahr (2 Semester), das Abschlußjahr. (2) Das Bachelorstudium hat ein Volumen von insgesamt 5400 Stunden. Davon entfal- len 1620 Stunden auf das gewählte Ergänzungsfach „Antike Kultur“. (3) Innerhalb des Studiums "Antike Kultur" im Ergänzungsfach müssen drei Basismo- dule von jeweils 6 SWS, zwei Aufbaumodule von jeweils 4 SWS und ein Praxismodul von 4 SWS belegt werden. § 5 Gegenstand und Ziel des Studiums (1) Das Studium der Antiken Kultur als Ergänzungsfach soll die Studierenden in einer übersichtlichen und kompakten Form mit der antiken (griechischen und römischen) Kultur als Fundament und Ausgangsbasis der europäischen Kultur vertraut machen. Der interdisziplinär angelegte Studiengang setzt sich zusammen aus Modulen der Fächer Klassische Philologie (Gräzistik, Latinistik), Alte Geschichte und Antike Philosophie sowie aus praxisbezogenen Lehrveranstaltungen. (2) Zu den wesentlichen Zielen dieses Studiums gehört es, daß die Studierenden (a) die Geschichte, die Literatur und die Philosophie der Antike in ihren jeweiligen Entwick- lungen und in ihren Wechselwirkungen kennen lernen, (b) die grundlegende Bedeutung der griechisch-römischen Antike als Fundament der europäischen Kultur durch die Be- schäftigung mit der Antikerezeption und allgemein mit dem Phänomen des Kulturtrans- Studienordnung 3 fers verstehen lernen und (c) sich die methodischen Grundlagen der beteiligten Fächer aneignen und ihre praktische Anwendung vor allem im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit einüben. (3) Ferner sollen die Studierenden insbesondere durch die intensive Beschäftigung mit antiken Texten und Quellen wesentliche sprachliche und kulturelle Kompetenzen er- werben und einüben. Dazu gehören (a) die Fähigkeit, geschriebene Texte präzise zu analysieren, (b) die Fähigkeit, Texte ausdruckssicher und in logisch-argumentativ strin- genter Form zu verfassen, (c) die mündliche Kommunikationsfähigkeit, (d) allgemeine analytische Fähigkeiten (methodische Vorgehensweise, flexible Problemlösungen, Denken in größeren Zusammenhängen), (e) die Erweiterung des historischen Horizonts, (f) die Erweiterung der Allgemeinbildung, (g) die Anwendung rationaler Kategorien zur Positionsbestimmung bei ethischen Problemstellungen und (h) die Fähigkeit zum inter- kulturellen Dialog. § 6 Aufbau des Studiums (1) Die Studieninhalte sind in Module gegliedert, die inhaltlich aufeinander bezogene Veranstaltungen umfassen. Inhalte des 1. und 2. Studienjahres werden in Basismodulen vermittelt, Inhalte des 3. Studienjahres in Aufbaumodulen. Die beiden Übungen des Praxismoduls sollten möglichst im 2. Studienjahr belegt werden. Der Aufwand für Ver- anstaltungen und Prüfungen wird in Kreditpunkten (credits points = CP) bewertet. (2) Ein Basismodul umfaßt 6 SWS und besteht aus einer Vorlesung, einem Basissemi- nar und einer Übung oder aus einer Vorlesung und zwei Basisseminaren. Ein Aufbau- modul umfaßt 4 SWS und besteht aus einer Vorlesung und einem Aufbauseminar oder einer Vorlesung und einer Übung oder einem Aufbauseminar und einer Übung. Ein Praxismodul umfaßt 4 SWS und besteht aus zwei Übungen. (3) Basismodule, Aufbaumodule und Praxismodule werden zu gleichen Teilen von den drei am Studiengang beteiligten Fächern (= Bereichen) Klassische Philologie, Philoso- phie und Alte Geschichte angeboten. Die Studierenden müssen jeweils ein Basismodul in jedem dieser drei Bereiche belegen, ferner zwei Aufbaumodule, die aus verschiede- nen Bereichen stammen müssen, sowie ein Praxismodul, dessen Übungen aus verschie- denen Bereichen stammen müssen. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Auf- baumodul ist die erfolgreiche Absolvierung des Basismoduls in dem jeweiligen Bereich. (4) Es werden folgende Basismodule angeboten: • Grundlagen der antiken Literatur (Basismodul 1; Bereich: Klassische Philologie) • Grundlagen der antiken Philosophie (Basismodul 2; Bereich: Philosophie) • Grundlagen der Alten Geschichte (Basismodul 3; Bereich: Alte Geschichte). (5) Es werden folgende Aufbaumodule angeboten: • Die Nachwirkung der klassischen Antike in der europäischen Literatur (Auf- baumodul 1; Bereich: Klassische Philologie) • Die Nachwirkung der antiken Philosophie in Mittelalter und Neuzeit (Aufbau- modul 2; Bereich: Philosophie) • Ein Themenmodul der Alten Geschichte (je nach Angebot zur politischen Ge- schichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte oder Alltags- und Kulturgeschichte) (Aufbaumodul 3; Bereich: Alte Geschichte). Studienordnung 4 (6) Innerhalb des Praxismoduls werden folgende praxisbezogenen Übungen innerhalb der drei Bereiche angeboten (nicht notwendigerweise alle innerhalb eines Studienjah- res): • Antike Rhetorik und moderne Kommunikation (Bereich: Klassische Philologie) • Grundlagen und Techniken der Textedition (Bereich: Klassische Philologie) • Althistorische Themen in modernen Medien (Bereich: Alte Geschichte) • Antike Numismatik (Bereich: Alte Geschichte) • Antike Argumentationslehre und Logik (Bereich: Philosophie). § 7 Lehrveranstaltungsarten (1) Vorlesungen vermitteln teils in systematischer Form, teils in Form eines historischen Abrisses Überblickswissen über Gegenstände und Methoden der am Studiengang betei- ligten Fächer. Dabei geben sie einen Einblick in den aktuellen Forschungsstand und sollen das Problembewußtsein der Studierenden für wissenschaftliche Fragestellungen schärfen. (2) Basisseminare in den Basismodulen vertiefen anhand exemplarischer Gegenstände den in den Vorlesungen behandelten Stoff und leiten die Studierenden zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten an. (3) Aufbauseminare in den Aufbaumodulen stellen im Vergleich zu den Basisseminaren höhere Anforderungen an Problemverständnis, Vorkenntnisse und Vertrautheit mit den fachlichen Methoden. (4) Übungen vertiefen den in Vorlesungen und Seminaren behandelten Stoff anhand der textbezogenen Arbeit. Dabei werden literarische, philosophische oder historische Texte und Quellen in der lateinischen oder griechischen Originalsprache oder unter Rekurs auf den originalsprachlichen Text gelesen und analysiert. Im Bereich Klassische Philologie gehört die sprachlich und sachlich angemessene Übersetzung griechischer oder lateini- scher Texte ins Deutsche zu den Gegenständen der Übung. (5) Praxisbezogene Übungen bereiten gezielt auf die Anwendung der Studieninhalte in einer späteren Berufstätigkeit vor. § 8 Inhalte des Studiums (1) Das Basismodul „Grundlagen der antiken Literatur“ vermittelt die Kenntnis: • von Gegenstand und Methodologie der Klassischen Philologie sowie der Litera- turwissenschaft im allgemeinen • der Epochen und historischen Entwicklung der griechischen und römischen Lite- ratur • der Gattungen und Textklassen der griechischen und römischen Literatur • von zentralen Autoren und Werken der griechischen und römischen Literatur • der Grundzüge der antiken Religion und Mythologie • der Grundzüge der Sprachgeschichte des Griechischen und Lateinischen. (2) Das Basismodul „Grundlagen der antiken Philosophie“ vermittelt die Kenntnis: • von wesentlichen Fragestellungen und Methoden der Philosophie der griechi- schen und römischen Antike Studienordnung 5 • von zentralen Schulen und Entwicklungslinien der antiken Philosophie • von zentralen Autoren und Werken der antiken Philosophie • von wesentlichen Verbindungslinien der antiken Philosophie zu Mythologie, Li- teratur und angrenzenden Wissenschaften • von Grundzügen der philosophischen Terminologie der griechischen und römi- schen Antike. (3) Das Basismodul „Alte Geschichte“ vermittelt die Kenntnis: • der grundlegenden historischen Entwicklungen der antiken Epoche • der typischen Quellenarten und ihrer Aussagekraft für historische Fragestellun- gen • der grundlegenden althistorischen Methoden und Arbeitstechniken. (4) Das Aufbaumodul „Die Nachwirkung der klassischen Antike in der europäischen Literatur“ vermittelt die Fähigkeit: • die Rezeption der griechischen und lateinischen Literatur und Sprache in Mittel- alter und Neuzeit anhand typischer Beispiele adäquat darzustellen • den antiken Humanismus und seinen Einfluß auf das moderne Menschenbild zu charakterisieren • des Phänomens des Kulturtransfers ausgehend von antiken Beispielen differen- ziert zu erläutern. (5) Das Aufbaumodul „Die Nachwirkung der antiken Philosophie in Mittelalter und Neuzeit“ vermittelt die Fähigkeit: • die Rezeption antiker Philosophie in Mittelalter und Neuzeit anhand typischer Beispiele zu erläutern • die Rezeption antiker Philosophie in der Kultur der arabisch-islamischen Welt nachzuvollziehen • die philosophische Tradition in Renaissance und Humanismus adäquat zu erfas- sen und darzustellen • epochenübergreifende Fragestellungen der Philosophie auf ihre antiken Wurzeln zurückzuführen. (6) Das Aufbaumodul „Alte Geschichte“ vermittelt die Fähigkeit: • althistorische Sachverhalte in der Auseinandersetzung mit dem Quellenmaterial zu erarbeiten • wissenschaftliche Kontroversen quellenorientiert nachzuvollziehen • die Themen der Alten Geschichte unter Herstellung interdisziplinärer Bezüge in einen größeren altertumswissenschaftlichen Zusammenhang einzuordnen. (7) In den einzelnen Übungen innerhalb des Praxismoduls werden folgende Fähigkeiten vermittelt: • In der praxisbezogenen Übung „Antike Rhetorik und moderne Kommunikation“ (im Bereich Klassische Philologie) üben sich die Studierenden in der Fähigkeit, durch Heranziehung des theoretischen Konzeptes und der praktischen Anwen- dung der antiken Rhetorik eigene Texte stilsicher zu formulieren, sie klar zu strukturieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation und des Pub- likums wirkungsvoll vorzutragen. • In der praxisbezogenen Übung „Grundlagen und Techniken der Textedition“ (im Bereich Klassische Philologie) üben sich die Studierenden in der Fähigkeit, lite- rarische und andere Texte auf der methodischen Basis der philologischen Editi- onstechnik und Textkritik zu edieren. Studienordnung 6 • In der praxisbezogenen Übung „Logik und Argumentation“ (im Bereich Philo- sophie) werden unter Rückgriff auf Logik und Rhetorik der antiken Philosophie Prinzipien und Anwendungsfälle argumentativer Gesprächsführung eingeübt und erörtert. • In der praxisbezogenen Übung „Althistorische Themen in modernen Medien“ (im Bereich Alte Geschichte) geht es um die Präsentation althistorischer The- men in zeitgenössischen Vermittlungsformen (z.B. Film, Fernsehen, Museen). • In der praxisbezogenen Übung "Antike Numismatik" (im Bereich Alte Ge- schichte) geht es um Arbeitstechniken der althistorischen Münzkunde. § 9 Studiennachweise und Abschlußprüfungen zu den Modulen (1) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung wird durch einen Beteili- gungsnachweis bescheinigt. Beteiligungsnachweise werden nicht benotet. Wird in einer Lehrveranstaltung eine Abschlußprüfung abgelegt, gilt diese gleichzeitig als Beteili- gungsnachweis. (2) Voraussetzung für die Ausstellung von Beteiligungsnachweisen sind die regelmäßi- ge und aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung und eine dokumentierte Einzelakti- vität (z.B. Kurzreferat, Protokoll, schriftlicher Test). (3) Abschlußprüfungen zu den Modulen werden in individuell zurechenbarer Prüfungs- leistung in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausarbeit oder einer Kombination dieser Anforderungen abgelegt. Näheres regelt die Bachelorprüfungsord- nung. (4) In dem Basismodul des Bereiches Klassische Philologie müssen die Studierenden während des 1. oder 2. Studienjahres an einer Übersetzungsklausur teilnehmen, die ei- nen Teil der Abschlußprüfung zu dem betreffenden Modul darstellt. Dabei werden ein griechischer oder lateinischer Text, der in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Thematik des Moduls steht, den Studierenden zur Auswahl gestellt, von denen sie einen ins Deutsche übersetzen müssen. Zusätzlich müssen Fragen zur Interpretation des Tex- tes beantwortet werden. Die Benutzung eines Lexikons während der Klausur ist gestat- tet. § 10 Kreditpunkte Der Arbeitsaufwand für die Beteiligung an Lehrveranstaltungen, für Abschlußprüfun- gen sowie für die praxisbezogenen Übungen wird mit Kreditpunkten bewertet. Ein Kre- ditpunkt entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Pro Se- mesterwochenstunde wird 1 Kreditpunkt, für Abschlußprüfungen zu den Modulen wer- den 4 Kreditpunkte gutgeschrieben. Im 1. und 2. Studienjahr sind demnach für die zu belegenden 18 SWS 18 Kreditpunkte und für die drei Abschlußprüfungen 12 Kreditpunkte zu erwerben. Im 3. Studienjahr werden für die zu belegenden 8 SWS 8 Kreditpunkte und für die beiden Abschlußprü- fungen 8 Kreditpunkte gutgeschrieben. Zusammen mit dem Praxismodul, für das eben- falls 8 Kreditpunkte gutgeschrieben werden, sind also im Ergänzungsfach Antike Kultur 54 Kreditpunkte zu erwerben. Studienordnung 7 § 11 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an wissenschaftlichen Hoch- schulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder im Ausland erbracht worden sind, richtet sich nach der Bachelorprüfungsordnung. § 12 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneig- nung sowie auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studien- aufbau und Studienanforderungen. Sie umfaßt bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung (§ 83 Abs. 1 HG). (2) Die fachliche Studienberatung erfolgt durch die Modulbeauftragten und die Lehren- den der drei am Studiengang beteiligten Fächer. Die Anspruchnahme dieser Studienbe- ratung wird vor allem in folgenden Fällen dringend empfohlen: bei Studienbeginn; bei der Planung und Organisation des Studiums; vor Wahlentscheidungen im Studiengang; bei Eintritt in eine neue Studienphase; in der Vorbereitung auf die Modulabschlußprü- fungen; bei Schwierigkeiten im Studium; vor und nach einer längeren Unterbrechung des Studiums; bei Nichtbestehen einer Prüfung; vor Abbruch des Studiums. § 13 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Be- kanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Philosophischen Fakultät der Heinrich- Heine-Universität Düsseldorf vom ###. Studienplan 8 Exemplarischer Studienverlauf Semester Modul SWS Abschlußprüfungen CP 1-4 Basismodul 1: 6 1 10 Grundlagen der antiken Literatur Basismodul 2: 6 1 10 Grundlagen der antiken Philos. Basismodul 3: 6 1 10 Grundlagen der Alten Geschichte möglichst 3-4 Praxismodul 4 1 8 5-6 Aufbaumodul aus 4 1 8 1. Bereich Aufbaumodul aus 4 1 8 2. Bereich (Auswahl von 2 Aufbaumodulen aus 3 angebotenen Bereichen) Summen 30 6 54 Prüfungsordnung 9 Basismodul: Grundlagen der antiken Literatur Kennummer: ### Gesamt- Kreditpunkte: Studiensemester: Dauer: Stg. - Modulnr. ### aufwand: 10 1 - 4 1 - 2 Semes- Pflicht 300 Std. ter 1 Lehrveranstaltungen: Kontaktzeit Selbststudium Kreditpunkte 1 Vorlesung (2 SWS) 2 SWS / 30 h 30 h 2 1 Basisseminar (2 SWS) 2 SWS / 30 h 30 h 2 1 Übung (2 SWS) 2 SWS / 30 h 30 h 2 + 120 h 4 (für Ab- schluß- prüfung) 2 Inhalte und Qualifikationsziele: Inhalte: • Gegenstand und Methodologie der Klassischen Philologie sowie der Literaturwissen- schaft im allgemeinen • Epochen und historische Entwicklung der griechischen und römischen Literatur • Gattungen und Textsorten der griechischen und römischen Literatur • zentrale Autoren und Werke der griechischen und römischen Literatur • Grundzüge der antiken Religion und Mythologie • Grundzüge der Sprachgeschichte des Griechischen und Lateinischen. Qualifikationsziele: Erwerb von Überblickswissen über die literarische und sprachliche Kultur der Antike; Fähig- keit, grundlegende Methoden der Klassischen Philologie selbständig anzuwenden; Fähigkeit zur Entwicklung wissenschaftlicher Fragestellungen in den Zentralbereichen; Fähigkeit, das Gelernte kritisch-konstruktiv auf andere Gegenstandsbereiche zu übertragen. 3 Verwendbarkeit des Moduls: Pflichtveranstaltung im BA-Studiengang Antike Kultur (Ergänzungsfach). Geeignet für den Wahlbereich aller BA-Studiengänge der Philosophischen Fakultät. 4 Teilnahmevoraussetzungen: Zulassung zum BA-Studiengang Antike Kultur (Ergänzungsfach). 5 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten: Regelmäßige und aktive Teilnahme und eine dokumentierte Einzelaktivität (z.B. Kurzreferat, Protokoll, schriftlicher Test). Abschlußprüfungen zu den Modulen werden in individuell zurechenbarer Prüfungsleistung in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausarbeit oder einer Kombination dieser Anforderungen abgelegt. 6 Häufigkeit des Angebots, modulare Schiene: Wintersemester und / oder Sommersemester 7 Modulbeauftragte und hauptamtliche Lehrende: Beauftragter: Prof. Dr. Michael Reichel (Klass. Philologie) Hauptamtlich Lehrende: siehe Übersicht Lehrleistungen Prüfungsordnung 10 Aufbaumodul: Die Nachwirkung der klassischen Antike in der europäischen Literatur Kennummer: ### Gesamt- Kredit- Studiensemes- Dauer: Stg. - Modulnr. ### aufwand punkte: ter: 1 - 2 Wahlpflicht 240 Std. 8 5 - 6 Sem. Lehrveranstaltungen: Kontaktzeit Selbststudium Kreditpunkte (Kombination von 2 der 3 folgenden Veranstaltungsarten) 2 1 Vorlesung (2 SWS) 2 SWS / 30 h 30 h 2 1 Aufbauseminar (2 SWS) 2 SWS / 30 h 30 h 1 Übung (2 SWS) 2 SWS / 30 h 30 h 4 (für Ab- 120 h schluß- prüfung) Inhalte und Qualifikationsziele: Inhalte: • Kenntnis grundlegender literarischer und kultureller Traditionen antiken Ursprungs in Europa • Rezeption der griechischen und römischen Literatur in Mittelalter und Neuzeit • Gebrauch und Nachwirkung des Griechischen und Lateinischen in Europa in Mittelalter und Neuzeit • antiker Humanismus und das moderne Menschenbild • das Phänomen des Kulturtransfers (untersucht anhand konkreter Beispiele). Qualifikationsziele: Erwerb von Überblickswissen über die Rezeption der antiken Literatur in Mittealter und Neu- zeit; Fähigkeit, das Phänomen des Kulturtransfers zu erfassen und zu beschreiben; Fähigkeit zur Entwicklung wissenschaftlicher Fragestellungen in den Zentralbereichen; Fähigkeit, das Gelernte kritisch-konstruktiv auf andere Gegenstandsbereiche zu übertragen; Fähigkeit zu in- terdisziplinärem Austausch auf der Basis der fachspezifischen Kenntnisse. Verwendbarkeit des Moduls: Wahlpflichtveranstaltung im BA-Studiengang Antike Kultur (Ergänzungsfach). Geeignet für den Wahlbereich aller BA-Studiengänge der Philosophischen Fakultät. Teilnahmevoraussetzungen: Zulassung zum BA-Studiengang Antike Kultur (Ergänzungsfach), Besuch des Basismoduls im Bereich Klassische Philologie. Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten: Regelmäßige und aktive Teilnahme und eine dokumentierte Einzelaktivität (z.B. Kurzreferat, Protokoll, schriftlicher Test). Abschlußprüfungen zu den Modulen werden in individuell zurechenbarer Prüfungsleistung in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausarbeit oder einer Kombination dieser Anforderungen abgelegt. Häufigkeit des Angebots, modulare Schiene: Wintersemester und / oder Sommersemester Modulbeauftragte und hauptamtliche Lehrende: Beauftragter: Prof. Dr. Michael Reichel (Klass. Philologie) Hauptamtlich Lehrende: siehe Übersicht Lehrleistungen
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