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Beiträge zur neueren Steuertheorie: Referate des finanztheoretischen Seminars im Kloster Neustift bei Brixen 1983 PDF

273 Pages·1984·5.475 MB·German-English
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Studies in Contemporary Economics Beitrage zur neueren Steuertheorie Referate des finanztheoretischen Seminars im Kloster Neustift bei Brixen 1983 Herausgegeben von D. Bos M. Rose Ch. Seidl Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York Tokyo 1984 Editorial Board D. Bos G. Bambach B. Gahlen K. W. Rothschild Herausgeber Prof. Dr. Dr. Dieter Bos Institut fur Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften der Universitat Bonn Adenauerallee 24 -42, 0-5300 Bonn Prof. Dr. Manfred Rose Alfred-Weber-Institut fUr Sozial-und Staatswissenschaften Universitat Heidelberg Grabengasse 14, 0-6900 Heidelberg 1 Prof. Dr. Christian Seidl Institut fur Finanzwissenschaft und offentliche Wirtschaft der Universitat Graz Schubertstr. 6 A, A-801O Graz ISBN-13: 978-3-540-13328-5 e-ISBN-13: 978-3-642-85738-6 001: 10.1007/978-3-642-85738-6 This work is subject to copyright. All rights are reserved, whether the whole or part of the material is concerned. specifically those of translation, reprinting, re-use of illustrations, broadcasting, reproduction by photocopying machine or similar means. and storage in data banks. Further, storage or utilization of the described programms on data processing installations is forbidden without the written permission of the author. Under § 54 of the German Copyright Law where copies are made for other than private use. a fee is payable to "Verwertungs gesellschafl Wort", Munich. © by Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1984 2142/3140-5 4 3 210 Dieser Band enthalt Referate, die auf einem internationalen finanztheo retischen Seminar vorgetragen und diskutiert wurden, das vom 8. bis 12. Juni 1983 im Kloster Neustift bei Brixen stattfand. Der Hanns-Martin-Schleyer-Stiftung gilt unser auBerordentlicher Dank fur ihre groBzligig erbrachte finanzielle Unterstlitzung zur Durchflihrung des Seminars und zur Publikation dieses Bandes. An dem Seminar teilgenommen haben: Univ.-Prof. DDr. Dieter BOS, Universitat Bonn Univ.-Prof. Dr. Wolfqang EICHHORN, Universitat Karlsruhe Univ.-Prof. Dr. Cay FOLKERS, Universitat Stuttgart Univ.-Doz. Dr. Bernd GENSER, Universitat Wien Uni v. -Prof. Dr. Peter HAI,lHOND, Stanford University Univ.-Doz. Dr. Robert HOLZHANN, Universitat l'lien Univ.-Prof. Dr. Horst HANUSCH, Universitat Augsburg Univ.-Doz. Dr. Ulrike LEOPOLD-WILDBURGER, Universitat Graz Priv.-Doz. Dr. Johann-Hermann von OEHSEN, Universitat Berlin Univ.-Prof. Dr. Wolfram RICHTER, Universitat Dortmund Univ.-Prof. Dr. Hanfred ROSE, Universitat Heidelberg Univ.-Prof. Dr. Christian SEIDL, Universitat Graz Priv.-Doz. Dr. Hans-Werner SINN, Universitat Hannheim Univ.-Prof. Dr. Christian SHEKAL, Universitat Innsbruck 1-1ag. Richard STURN, Universitat Graz Univ.-Prof. Dr. Peter SWOBODA, Universitat Graz Dr. Georg TILLHANN, Universitat Bonn Dr. Karl-Heinz WEISS, Universitat Augsburg Priv.-Doz. Dr. Heinz-Dieter WENZEL, Universitat Heidelberg Priv.-Doz. Dr. Wolfgang WIEGARD, Universitat Heidelberg INHALTSVERZEICHNIS WOLFGANG WIEGARD Merkliche versus unmerkliche Steuern - Eine Bestandsaufnahme - WOLFGANG WIEGARD Besteuerungsabhangige Praferenzen und Umbau des Steuersystems nach dem Kriterium der Merklichkeit 14 CHRISTIAN SEIDL Optimalbesteuerung bei alternativen sozialen Wohlfahrts funktionen 37 DIETER BOS, GEORG TILLMANN Neid und progressive Besteuerung 65 GEORG TI LLMANN Equity and Taxation 75 PETER J. HAMMOND Approximate Measures of Social Welfare and the Size of Tax Reform 95 BERND GENSER Zur Messung der Wohlfahrtseffekte der Steuerpolitik 116 WOLFRAM F. RICHTER Saving, Taxation, and Income Inequality 139 MANFRED ROSE, H.-DIETER WENZEL Aufkommensneutrale Substitution von Einkommen- gegen Mehrwert steuer - Eine Analyse der Beschaftigungs-, Output- und Infla- tionseffekte - 162 HORST HANUSCH, KARL-HEINZ WEISS Unternehmensbesteuerung und Steueraufkommen bei Unterbeschaf- tigung 189 HANS-WERNER SINN Systeme der Kapitaleinkommensbesteuerung - Ein allokations- theoretischer Vrrgleich - 209 PETER SWOBODA Die Eignung des Gewinns als Besteuerungsgrundlage in der neueren betriebswirtschaftlichen Diskussion 239 WOLFGANG EICHHORN Einige Folgerungen aus der Progression der Einkommensteuer 262 MERKLICHE VERSUS UNMERKLICHE STEUERN EINE BESTANDSAUFNAHME von WOLFGANG WIEGARD, Universitat Heidelberg Abstract: This paper contains a systematization of the different uses of visible and invisible taxes to be found in the relevant literature. It is shown that the problem of invisibility of taxes is either irrelevant oder cannot adequately be dealt with within the frarrework of traditional microeconamic theory. I. PROBLEMSTELLUNG Die Frage, ob steuerpolitische ReformmaBnahmen dem Kriterium der Merklichkeit bzw. Unmerklichkeit der Besteuerung Rechnung tragen soll ten, nimmt in der finanzwissenschaftlichen Diskussion seit jeher einen breiten Raum ein. Bei SCHMOLDERS (1959/60) und KELLER (1968) finden sich zahlreiche, bis ins 17. Jahrhundert zurUckgehende Literaturverweise, in denen eine Unmerklichkeit der indirekten Steuern behauptet und auf zum Teil recht drastische Weise verdeutlicht wird. 1)Die Vorteilhaftigkeit einer unmerk lichen Besteuerung wurde in der alteren Literatur vor allem im Zusammen hang mit dem fiskalischen Ziel der Besteuerung gesehen. In neuerer Zeit hat sich insbesondere HANSMEYER (1979) fUr eine Umgestaltung des Steuer systems derart ausgesprochen, daB den unmerklichen Steuern gegenUber den merklichen ein relativ groBeres Gewicht beigemessen wird. Unmerkli che Steuern werden dabei (trotz gewisser Vorbehalte) mit den indirekten, merkliche mit den direkten Steuern gleichgesetzt. BegrUndet wird diese Forderung unter Hinweis auf wirtschaftspolitische Besteuerungsziele da mit, daB merkliche Steuern "den Leistungswillen lahmen und die Investi tionsneigung drosseln" (HANSMEYER (1979,60)). Ahnliche Uberlegungen fin den sich bei einer ganzen Reihe anderer Finanzwissenschaftler; so bei HALLER (1981,200 ff.), KRAUSE-JUNK (1982,609 f.) oder RURUP (1980), urn nur einige zu nennen. DemgegenUber hat sich NEUMARK in verschiedenen Arbeiten (z.B. (1963), (1970,37-41)) gegen eine Bevorzugung unmerklicher Steuern ausgesprochen, die relative Unmerklichkeit von Verbrauchsteuern auch angezweifelt und sogar einen "Merklichkeitsgrundsatz" in die Diskussion eingebracht 1) Man vergleiche nur WILLIAM PITT den JUngeren, der die Vorteilhaftigkeit der Ver brauchsteuern damit begrUndete, daB sie gestatteten, "dem Bettler den letzten Lum pen van Leibe ••• und dem des Hungers sterbenden Kinde die letzte Brotkruste vom M.mde zu ziehen, ohne daB sie sich dessen bewuBt werden". Zitiert nach KELLER (1 968, 111) . Studies in Contemporary Economics, Vol. 7 Beitrage zur neueren Steuertheorie Herausgegeben von D. Biis, M. Rose und Ch. Seidl © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1984 (1970,40 f.). Beschaftigt man sich mit der diesbezliglichen Literatur, so fallt auf, daB das Problem: "Merkliche versus unmerkliche Steuern" in zahl reichen Beitragen zwar erwahnt und mehr oder weniger ausflihrlich behan delt wird, daB aber eine klare und akzeptierte Definition von Merklich keit bzw. Unmerklichkeit fehlt, diesen Termini vielmehr ganz unterschied liche Bedeutungsinhalte beigemessen werden und daB plausibel klingende Begrlindungszusarnrnenhange und Wirkungsketten (wie hohere bzw. niedrigere Leistungsbereitschaft bei unmerklicher bzw. merklicher Besteuerung) wohl haufig behauptet, aber selten (eigentlich nie) bewiesen werden. Im vorliegenden Beitrag soll deshalb der Versuch unternornrnen werden, eine Systematisierung der in der Literatur zu findenden gebrauchlich sten Charakterisierungen von merklichen bzw. unmerklichen Steuern vorzu nehmen. Darliber hinaus wird aufgezeigt, daB das Problem "Merkliche ver sus unmerkliche Steuern" im Rahmen der traditionellen Haushaltstheorie entweder irrelevant ist oder aber nicht adaquat untersucht werden kann. II. EINE KURZE LITERATURUBERSICHT Nur wenige finanzwissenschaftliche Beitrage2) beschaftigen sich ausschlieBlich oder liberwiegend mit dem Problemkreis: Merkliche versus unmerkliche Steuern. In der Regel wird vor allem in Arbeiten uber indi rekte Steuern deren angebliche Unmerklichkeit eher beilaufig behauptet - was manche Autoren aber nicht davon abhalt, mit groBer Bestirnrntheit auf konkrete finanzpolitische Konsequenzen zu verweisen. Im folgenden sollen die in der relevanten Literatur zu findenden Definitionselemente systematisch geordnet und im Zusarnrnenhang mit mog lichen, plausibel erscheinenden Begrundungen fur die Merklichkeit bzw. Unmerklichkeit von Steuern diskutiert werden. Daruber hinaus ist aufzu zeigen, welche SchluBfolgerungen ublicherweise aus der vermuteten Un merklichkeit bestirnrnter Steuern abgeleitet werden, und zwar sowohl im Hinblick auf das beobachtbare Verhalten der Wirtschaftssubjekte als auch unter dem Gesichtspunkt finanzwissenschaftlicher Empfehlungen zur Umgestaltung des Steuersystems. 2) Ausnahrren bilden die schon erwahnten Arbeiten von SCHMtiIDERS (1959/60) und RELLER (1968). Grundsatzlich nimrnt die Frage der Merklichkeit der Besteuerung vor allern bei den Vertretern einer starker psychologisch ausgerichteten Finanzwissenschaft einen vergleichsweise groBen Raurn ein. Vgl. etwa die Arbeiten von SOMtiIDERS/ HANSMEYER (1980), HAl'lSMEYERjMACKSCHEIlJI' (1977), HANSMEYER (1979) sowie altere von SOM(jLDERS und STRtlMPEL, die etwa bei KELLER (1968) angeflihrt sind. 2 Grundsatzlich lassen sich zwei voneinander zu trennende Definitionska tegorien unterscheiden: (1) Nach der ersten Definition ist eine Steuer fur ein Wirtschaftssub jekt unmerklich, wenn das in einer bestimmten Entscheidungssituation existierende Verhaltnis von (gesamter, durchschnittlicher oder margi naler) Steuerschuld bzw. Traglast zu Bemessungsgrundlage fur einen ~­ gebenen Vektor steuerpolitischer Parameter entweder nicht bekannt ist oder aber nicht beachtet wird. (2) Konstitutiv fur die zweite Definition ist dagegen ein Vergleich zweier Zustande, die sich zumindest durch geanderte Werte einzelner oder aller steuerpolitischer Parameter unterscheiden. Von einer "un merklichen" Besteuerung wird dabei dann gesprochen, wenn (a) ein Wirtschaftssubjekt nicht merkt oder nicht beachtet, daB eine fur seine Entscheidungen relevante Knderung des Einkommens und/ oder der Preise auf die Knderung steuerlicher Aktionsparameter zuruckgeht, oder (b) ein Wirtschaftssubjekt die durch die Knderung der steuerlichen Pa rameter bewirkte Variation von Preisen und/oder Einkommen nicht zur Kenntnis nimmt bzw. unbeachtet laBt. Beide Definitionen sind unter method is chen Gesichtspunkten streng von einander zu trennen, werden aber in der Literatur entweder nicht unter schieden oder gleichzeitig und durcheinander verwendet. Die zuerst genannte Definition liegt einem Teil der Ausfuhrungen bei SCHM6LDERS zugrunde, wenn dort die Eigenart der (partiellen) Un merklichkeit indirekter Steuern darin gesehen wird, daB der Kaufer einer Ware nicht berucksichtigt, "welcher Betrag an Umsatzsteuern im Preis der von ihm erworbenen Ware enthalten ist" (SCHM6LDERS (1959/60, 25». Dabei soll es gleichgultig sein, ob die so definierte Unmerklich keit auf Unkenntnis der Pflichtigen mangels ausreichender Informatio nen zuruckzufuhren ist oder in der "Nichtbeachtung oder Nichtbeanstan dung der Steuer oder in der Gewohnung an sie" liegt (1959/60,26). Ganz ahnlich charakterisiert KRAUSE-JUNK die Unmerklichkeit indirekter Steuern dadurch, "daB man sich an bestehende Preise einigermaBen ge wohnt, auch wenn sie zu einem Gutteil Steuern enthalten, ••• "(1982,610). Die empirische Bedeutung dieser Art von Unmerklichkeit wird gele gentlich durch die Ergebnisse einer im Jahre 1958 durchgefuhrten Umfra ge belegt, in der u.a. gefragt wurde, auf welchen Waren eine Verbrauch steuer liege ("die man ja bekanntlich im Preis mitbezahlt") und wie hoch der im Preis enthaltene Steuersatz sei. Wie zu erwarten, bestan- 3 den nur sehr vage Vorstellungen Uber Struktur und Hohe des Verbrauch steuersystems. (Genaueres bei SCHM5LDERS (1959/60).) Als Folge wird ein vergleichsweise geringes BelastungsgefUhl bei den indirekten Steuern konstatiert, wohingegen aus dem "steten Arger Uber die Differenz dessen, was man brutto verdient und was man netto Ubrig behalt" (KRAUSE-JUNK (1982,609» ein entsprechend hoheres Bela stungsgefUhl bei der Einkornrnensteuer resultiert. Ein Uberwiegend aus indirekten Steuern bestehendes Steuersystem tragt Uber das damit"ver bundene geringe BelastungsgefUhl wesentlich zu der in vie len Beitragen behandelten "Fiskalillusion" und einem sich daraus ergebenden "falschen" Budgetumfang bei (vgl. etwa die Arbeiten von POMMEREHNE/SCHNEIDER (1978) oder MAY (1982». Der Grad der Unmerklichkeit und des BelastungsgefUhls hangt dabei selbstverstandlich auch von steuertechnischen Bedingungen wie der Art der Steuererhebung abo Eine im Rahmen des Veranlagungsverfahrens einge zogene Einkornrnensteuer dUrfte im obigen Sinne "merklicher" sein als die im Quellenabzugsverfahren einbehaltene Lohnsteuer. Festzuhalten bleibt, daB die Unrnerklichkeit von Steuern bei dieser ersten Definition durch bestirnrnte Eigenschaften von bzw. Einstellungen gegenUber einem bestirnrnten okonomischen Zustand definiert ist. Ganz anders verhalt es sich bei der zweiten Definition. Hier be zieht sich die Merklichkeit bzw. Unmerklichkeit von Steuern auf eine Anderung in der fUr ein Wirtschaftssubjekt relevanten Datenkonstella tion. Setzt man zur Vereinfachung konstante Produzentenpreise voraus, so hat eine Anderung der Steuersatze bzw. der Steuerbetrage pro Mengen einheit in jedem Fall eine Variation der absoluten, in der Regel aber auch der relativen Preise sowie der verfUgbaren Einkornrnen zur Folge. Dies sind objektive "Signale" fUr den Steuerpflichtigen, die ihn ggf. zu geeigneten Verhaltensanderungen veranlassen werden. Nach SCHM5LDERS/HANSMEYER (1980,136) ist eine Steuer unrnerklich, wenn die von ihrer Anderung ausgehenden Signalwirkungen ausbleiben oder so gering sind, daB sie eine "Wahrnehmungsschwelle" nicht Uberschreiten. HANSMEYER (1979,42) meint wohl den gleichen Sachverhalt, wenn er sich fUr eine Umgestaltung des Steuersystems in Richtung einer starkeren Betonung solcher Steuern ausspricht, "die entweder keine Informationen aussenden und daher in diesem Sinne unmerklich sind oder/und durch ihre Ausgestaltung zumindest den Anschein erwecken, als konne man ihnen ent gehen (Steuern auf spezielle GUter)". Sich als objektive Folge von Steueranderungen ergebende Preis-Einkornrnensrelationen werden subjektiv 4 nicht wahrgenommen bzw. nicht beachtet. Die Definition (2b) scheint diesen Ausfuhrungen zu entsprechen. Denkbar ist aber auch der mit der Definition (2a) beschriebene Fall. Danach werden zwar die steu erlich bedingten Preis-Einkommensanderungen wahrgenommen und bei den zu treffenden Entscheidungen berucksichtigt; unbemerkt oder unbeachtet bleibt jedoch, daB z.B. Preissteigerungen durch Erh6hungen der Steuer satze verursacht sind. In der Literatur finden sich jedenfalls Hinweise, die darauf schlieBen lassen, daB implizit auch eine solche Definition von Unmerklichkeit der Besteuerung unterstellt wird. Verwiesen sei etwa auf HALLER (1981,200) :" •.• man zahlt zwar h6here Guterpreise, macht sich aber nicht klar, inwieweit in den Preisen Steuerzuschlage enthalten sind ••• "; oder auf die Diskussion in HANSMEYER (1979,98), in der in direkte Steuern auch dann noch als unmerklich bezeichnet werden, "wenn eine erh6hte Sensibilitat fur Preissteigerungen besteht und davon aus zugehen ist, daB der Steueranteil besonders auffallt, deutlich gemacht wird" • Anhaltspunkte fur die empirische Bedeutung der Definitionen (2a), (2b) werden ebenfalls aus der Uninformiertheit der Steuer zahler bzw. -schuldner abgeleitet oder aber daraus, daB bei indirekten Steuern "die Steuerlast in kleinen Dosen auferlegt wird" (HALLER (1981,200». Als wirtschaftspolitisch bedeutsame Konsequenz einer Umgestaltung des Steuersystems in Richtung einer starkeren Gewichtung der unmarkli chen Steuern (nach Definition (2a),(2b» verspricht man sich vor allem, daB "der Leistungswille insbesondere bei den mittleren Einkommen ge starkt wird" (HANSMEYER (1979,64». Von den im Rahmen der positiven Be steuerungstheorie abgeleiteten (bzw. vermuteten) Wirkungen eines 801- chen Umbaus des Steuersystems ist die normative Frage zu unterscheiden, ob eine solche MaBnahme erwlinscht ist. Die Beantwortung dieser Frage hangt naturlich von der Art des unterstellten finanzpolitischen Ziel katalogs abo KELLER (1968) etwa untersucht die Alternative: Merklic?e versus unmerkliche Steuern im Hinblick auf vier verschiedene Zielset zungen; behandelt werden das fiskalische Zie13), ein Bequemlichkeits postulat4), die staatspolitische5) und die wirtschaftspolitische Ziel- 3) In diesen Zusamrenhang gehOrt die Ansicht HALLERs (1981,201), daB man "angesichts des 'st6rrischen' Verhaltens der StaatsbUrger •.• zu dem Mittel der tiberlistung greifen, ihnen Sand in die Augen streuen und sie im unklaren lassen (IrnlB) tiber die tatsachliche HOhe der Last, die sie tragen". 4) " ••• urn die Nerven der Steuerpflichtigen zu schonen, ware sanit die Umrerklichkeit als Ableitung aus dem allgemeinen Bequemlichkeitspostulat berufen". (KELLER (1 968, 116» • 5) Unter dieser Zielsetzung ist auch die Meinung NEllMARKs (1970,38) einzuordnen, daB "es nicht nur kein Nachteil, sondern ein eindeutiges Positivum (ist), wenn alle Steuerzahler sich der Tatsache bewuBt sind, nach MaBgabe ihrer individuellen Lei stungsfahigkeit an der Finanzierung der 6ffentlichen Ausgaben teilnelmm zu miissen". 5 setzung. Ich beschr~nke mich im folgenden auf die zuletzt genannte Zielka tegorie, die sich im wesentlichen in der positiven Beurteilung einer erhohten Leistungsbereitschaft ausdrucken soll. 1m n~chsten Abschnitt soll im Rahmen der traditionellen mikrooko nomischen Theorie gepruft werden, ob und inwieweit das Problem der Un merklichkeit der Besteuerung uberhaupt relevant ist bzw. sinnvoll be handelt werden kann, und falls ja, ob die behaupteten Wirkungsketten einer theoretischen Prufung standhalten. III. ZUR RELEVANZ DES PROBLEMS IN DER TRADITIONELLEN GLEICHGEWICHTS THEORIE Das diesem Teil des Aufsatzes zugrunde liegende allgemeine Gleich gewichtsmodell wurde so gew~hlt, daB eine ad~quate Problembehandlung auf einfache Weise moglich wird. Dazu sei angenommen, daB alle Haus halte in den okonomisch relevanten Merkmalen identisch sind; verein fachend kann dann von der Fiktion eines repr~sentativen Konsumenten (Haushalts) ausgegangen werden. Es sei6) x' = [xo,x1, ... ,xnl der Vektor der in der betrachteten Modellokonomie konsumierten Mengen der Guter O,1, ... ,n, wobei Gut 0 fur Freizeit stehen soll. Die in einer gegebenen Zeitperiode maximal zur VerfUgung stehende zeit betrage XO' so daB (1) die angebotene Menge an Arbeit bezeichnet. Die Pr~ferenzordnung des Haushalts soli durch die (ordinale) Nutzenfunktion u u(x) (2) repr~sentiert werden, die mit den ublichen wlinschenswerten Eigenschaf ten ausgestattet ist. Der fur die Entscheidungen des Konsumenten relevante Preisvektor sei durch p' = [PO,P1, ... ,Pn1 gegeben, mit PO als Nettolohnsatz. 6) Im folgenden sei x em Spaltenvektor, x' em Zeilenvektor. 6

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