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Ausgabe 02/2014 PDF

50 Pages·2014·9.19 MB·German
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Ausgabe 02/2014 §35 Zurückstellung der Strafvollstreckung 33 Entschädigungsgesetze für elektrische Geräte 55 Ratgeber für Gefangene 66 Ciss e.V. 77 Internet hinter Gittern 88 Handy-Telefonie 1100 Inhaftierung und Arbeit 1122 Einer bleibt drin: Seit 52 Jahren in Haft 1144 Repression 1188 Leserbriefe und Sonstiges 2200 Lyrik: Der Wächter 2244 Carl-Theodor-Welcker-Stiftung 2277 Der Zwang des Kaufs 2299 Gerichtsgebührenbefreiungsgesetz 3311 Gerichtskosten 3322 Belegungssituation der JVA Freiburg 3333 Sexualität hinter Gittern 3344 FSK 18 3355 Library 3366 Rauchen und Körpergewicht 3388 Parkinsons Gesetze 4411 Verein für Gefangenen- u. Gefährdetenhilfe e.V. 4433 Humor 4455 Reproduktion des Inhalts, ganz oder teilweise, durch andere Ge- fangenenzeitungen ist erwünscht, unter der Voraussetzung, dass ei n Belegexemplar zugesendet wird (gilt nicht für Fremdbeiträge und Leserbriefe). Für andere Verwendungszwecke gilt die übliche G enehmigungspflicht zur Reproduktion. Veröffentlichte Fremdbei- träge (s.a. Leserbriefe) entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Redaktion. Bei eingesendeten Manuskripten wird die Geneh- migung zur sinnwahrenden Kürzung und zum Abdruck voraus- gesetzt. 1 Dear reader, ... hier ist es endlich, das neue JANUS Magazin! Von HB: Wieder ist eine lange Zeit ins Land gegangen und wieder hat sich viel verändert – zum Beispiel werdet ihr feststellen, dass sich das Layout des Magazins grund- legend geändert hat – kompakter und moderner. Daher hoffen wir sehr, dass euch auch das neue Erscheinungs- bild ansprechen wird. Regelmäßig wird uns die Frage ge- stellt, warum das Magazin eigentlich nur zweimal pro Jahr erscheint? Das hat zwei wesentliche Gründe: Zum einen wird das Magazin rein ehrenamtlich erstellt. Die Redakteu- re und alle weiteren Mitglieder erhalten für ihre Arbeit am Magazin keine Entlohnung. Sie opfern ihre Freizeit für die Erstellung des Magazins. Zum anderen kostet die Ge- samtauflage der zwei Jahresausgaben richtig viel Geld. Diese Ausgaben werden vollständig aus Spendengeldern des Vereins für Gefangenen- und Gefährdetenhilfe e. V. (GGH) finanziert. Da hier natürlich nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, kann der Verein auch nur zwei Ausga- ben pro Jahr finanzieren. Allerdings gewinnt das Magazin zusehends an Popularität. So hat es uns sehr gefreut, als wir ein Schreiben vom Bürgermeisteramt Dezernat III er- hielten. Herr Ulrich v. Kirchbach selbst bedankte sich bei den Redakteuren und allen weiteren Mitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement. Zudem wurde das Magazin als eine wichtige Informationsquelle für die Haftinsassen der JVA Freiburg anerkannt, insbesondere auch mit Blick auf ihre spätere Entlassung. Zudem wurden die Probleme der Finanzierung des Magazins wahrgenommen, worauf uns bzw. dem GGH eine großzügige Geldspende durch das Bürgermeisteramt überreicht wurde, damit es auch weiterhin möglich bleibt, das Magazin zu produzieren. Hierfür möchten wir uns noch einmal herzlich bedanken. Bedanken möchten wir uns auch bei allen anderen Spen- dern, die dazu beitragen das Magazin am Leben zu erhal- ten. Was die Themenauswahl dieser Ausgabe betrifft, so haben wir wieder darauf geachtet, dass wir so aktuell wie möglich am Geschehen sind. Neben Themen, die das Justizwesen betreffen, haben wir auch wieder eine inte- ressante Auswahl an Informationen über Beratungsange- bote, Rechtsgrundlagen sowie andere lesenswerte Beiträ- ge zusammengestellt und hoffen sehr, euren Geschmack getroffen zu haben. 2 Von SK: Zurückstellung der versuchen einige Unklarheiten ergibt, funktioniert dies in der Strafvollstreckung. zu beseitigen. Regel reibungslos. Die zur Ver- urteilung geführten Straftaten >Ist jemand wegen einer Straftat Folgende Voraussetzungen müssen auf Grund der Abhän- zu einer Freiheitsstrafe von nicht müssen erfüllt sein, um eine gigkeit passiert sein. Die beste mehr als zwei Jahren verurteilt Therapie nach §35 antreten zu Voraussetzung wäre, wenn der worden und ergibt sich aus den können: §35 schon im Urteil verankert Urteilsgründen oder steht sonst ist. Zumindest muss für fest, dass er die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhän- das Gericht eine Ab- gigkeit begangen hat, so kann hängigkeit erkennbar die Vollstreckungsbehörde mit sein. Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges die Vollstre- 2. Es muss eine Kos- ckung der Strafe, eines Strafres- tenzusage von der zu- tes oder der Maßregel der Unter- ständige Rentenversi- bringung in einer Entziehungs- cherung oder der letz- anstalt für längstens zwei Jahre ten zuständigen Kran- zurückstellen, wenn der Verur- kenkasse erteilt wer- teilte sich wegen seiner Abhän- den. Man muss, um gigkeit in einer seiner Rehabilita- überhaupt Anspruch tion dienenden Behandlung be- auf Leistungen der findet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen, und de- Rentenkasse zu haben, ren Beginn gewährleistet ist. natürlich in diese ein- gezahlt haben. Auch Als Behandlung gilt auch der muss sich aus der An- Aufenthalt in einer staatlich an- tragstellung ergeben, erkannten Einrichtung, die dazu dass der Patient ohne dient, die Abhängigkeit zu behe- diese Reha-Maßnahme ben oder einer erneuten Abhän- in Zukunft vermindert gigkeit entgegenzuwirken<. erwerbsfähig wäre. Quelle:Beck-Texte BtmG Sollte dies nicht der 1. Der Rest der zu verbüßenden Fall sein, wird der Antrag an die In vielen Gesprächen der Insas- Strafe darf nicht mehr als 2 Jah- Krankenkasse weitergeleitet, da sen taucht die Therapie nach re betragen. Dies gilt im Übrigen zumindest eine Gefährdung der §35 auf und doch weiß kaum auch, wenn mehrere Strafen Gesundheit anzunehmen ist. jemand diesen genauer zu defi- anhängig sind, die rückstel- nieren. Wie und wann wird er lungsfähig wären. Jede einzelne 3. Es muss ein Therapieplatz beantragt? Wann kann dieser kann auf 2 Jahre zurückgestellt vorhanden sein, in einer für den angetreten werden? Wie lang werden. Dies ist bei der für das §35 geeigneten Einrichtung. Es dauert die Unterbringung, sind Urteil zuständigen Staatsan- gibt ausreichend viele Einrich- nur einige der ständig auftreten- waltschaft zu beantragen. Wenn tungen in fast jeder Region. den Fragen. Wir möchten etwas sich aus dem Urteil bereits die Jeder sollte sich heimatnah eine Licht ins Dunkel bringen und Betäubungsmittelabhängigkeit Einrichtung suchen, um Heim- 3 fahrten oder Besuche der An- Therapieplatz eingereicht wer- erachten sich rechtzeitig um gehörigen problemlos zu gestal- den muss, welche jeder selbst- sämtliche benötigten Angele- ten. Jeder kann im Vorfeld ständig vornimmt. Auch bei der genheiten zu kümmern. Erfah- schon Kontakt zu einer Einrich- Suche einer Therapieeinrich- rungsgemäß gilt eine Kostenzu- tung aufnehmen, denn eine vor- tung steht euch die Kobra mit sage der zuständigen Kasse 6 handene Korrespondenz mit Rat und Tat zur Seite und ver- Monate lang. Wird einer Thera- einer solchen hilft ungemein der sorgt euch mit ausreichend In- pie zugestimmt, wird diese naht- Vollstreckungsbehörde den formationsmaterial. los von hier aus angetreten. Vor Therapiewillen nahe zu bringen. Ort muss sich der Patient natür- Der Besuch der hier im Haus lich darüber im Klaren sein, Die Kostenzusage und der The- angebotenen Vorgespräche dass er sich den Behandlungs- rapieplatz sollten vor der Bean- durch Suchtberater oder Thera- maßnahmen unterziehen muss. tragung der Zurückstellung vor- peuten ist eine Grundvorausset- Therapiegespräche, arbeits-, handen sein, da die notwendi- zung und sollte in Anspruch sozial-, und freizeittherapeuti- gen Unterlagen bei Antragstel- genommen werden. In der Re- sche Maßnahmen sind fester lung mit einzureichen sind. Soll- gel findet dieser alle zwei Wo- Bestandteil der Behandlung und te die Strafe zurückgestellt und chen in der Abendfreizeit statt ganz sicher nicht auf die leichte die Therapie erfolgreich abge- und erstreckt sich über 6 Sit- Schulter zu nehmen. Jeder weiß schlossen werden, muss jedem zungen. Aus eigener Erfahrung sicher, dass ständige Einzel- klar sein, dass der Strafrest zur kann ich berichten, dass diese und Gruppenmaßnahmen an- Bewährung ausgesetzt wird. Sitzungen nicht wie befürchtet strengend sein können und viele unangenehm oder aufdringlich dabei schnell an ihre Grenzen Um in dem Gewirr der Antrags- sind. Vielmehr werden wichtige stoßen. Es sollte jedoch jedem flut Übersicht zu behalten, ist es Fragen beantwortet, die bis da- klar sein: Der §35 ist eine echte sinnvoll sich Unterstützung zu hin unklar waren. Es wird über Chance, die man doch nutzen holen. Hier im Haus übernimmt Therapieeinrichtungen, Art und sollte, um in Zukunft etwas an- dies die zuständige Drogenbe- Umfang der dort durchzufüh- ders machen zu können. Dies ratung Kobra. Bei Gesprächs- renden Maßnahmen und den genauer zu definieren liegt dann terminen wird im Vorfeld ein gesamten Ablauf einer solchen bei jedem selbst. sogenannter Sozialbericht er- Therapie informiert. stellt. Beim zuständigen An- Wie so oft im Leben gilt auch staltsarzt wird sodann eine Vor- In der Regel benötigt die ge- hier: Ohne Fleiß keinen … untersuchung durchgeführt und samte Antragstellung recht viel der doch sehr umfangreiche Zeit. Es ist also als sinnvoll zu (END/TEXT/SK) Antrag zur Kostenübernahme wird durch die Drogenberatung ausgefüllt und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Es sollten ein paar Zeilen zur Motivation geschrieben werden, da diese den Antragsorganen eventuell nahe bringen, weshalb gerade jetzt eine Therapie sinnvoll wä- re. Jeder Antragsteller muss einen Lebens- und Suchtverlauf erstellen, der im Übrigen auch bei der Bewerbung um einen 4 Verhältnisse […] besser wider- spiegeln. Für Pauschalen gelten die Entschädigungen für Einzel- geräte wie oben dargestellt und die Vorgabe, dass in der Regel ein Gerät kostenlos genutzt Justizministerium Ba-Wü: 2013 bei knapp 29 Cent/kWh. werden kann. Als mindestpau- Schreiben vom 20. Januar 2014 Den aktuellen Entschädigungs- schalpreis ist ein Betrag von beiträgen liegt der durchschnitt- 2,50 Euro festgesetzt. Erst aktuell wurde erneut die liche Strompreis 2013 in Höhe Frage gestellt, warum die JVA Die Justizvollzugsanstalt Frei- von 28 Cent zugrunde<. Freiburg die Strompreise für die burg hat im Übrigen laut Aus- Insassen so drastisch hoch an- >[…] Elektrische Geräte unter hang vom 10. Januar 2014, in setzt. Zwar liegt die Erhöhung 20 Watt können grundsätzlich dem auch die zutreffende Ver- bereits Monate zurück, jedoch kostenlos genutzt werden. In waltungsvorschrift genannt wird, nehmen wir diese Situation zum den Preisfestsetzungen [siehe die aktuellen Preisfestsetzungen Anlass, um hier eine korrekte Aushang in der JVA] sind meh- übernommen und durch zusätz- Antwort zu liefern. Hierzu frag- rere Pauschalen vorgeschlagen. liche Entschädigungen, z. B. für ten wir bereits im Januar 2014 Die Justizvollzugsanstalten Kühlschränke, ergänzt. […] beim Justizministerium Ba-Wü können die vorgegebenen Pau- nach und erhielten eine schriftli- schalen nutzen oder eigene, che Antwort, die bereits in ei- „anstaltsspezifische“ Pauscha- Aktuelle Entschädigungsliste: nem unserer anstaltsinternen len anbieten, die die jeweiligen Newsletter abgedruckt wurde. Hier nun Auszüge aus diesem Schreiben: >[…] Die Entschädigungsbeiträ- ge für die Abgabe von Strom an Gefangene zur Nutzung von eigenen elektrischen Geräten wurde landesweit zum 1. Januar 2014 erhöht. Die letzte Erhö- hung liegt bereits sieben Jahre zurück. Grundlage für die Be- rechnung der Entschädigungs- beiträge sind der durchschnittli- che Strompreis pro kWh, hierauf ein Zuschlag von 15% für Vor- haltung und Instandhaltung des Leitungsnetzes in der Justizvoll- zugsanstalt sowie geschätzte Nutzungsdauer und Leistungs- aufnahme des jeweiligen elektrischen Geräts. Im Jahr 2006 lagen die durchschnittli- chen Strompreise bei 18 Cent/kWh, Ende des Jahres 5 Von: ratgeberfuergefangene aktuellsten Stand zu bringen wurde uns auch die komplette @riseup.net und neu aufzulegen. Hierzu Inhaltsangabe zugesandt. Falls brauchen wir EURE HILFE! ihr ebenfalls einen Beitrag zur Wir, eine Gruppe von Men- Neuauflage leisten möchtet, so schen, die sich in verschiede- Der Ratgeber in der ursprüngli- wendet euch direkt an den nen Arbeitsgruppen mit dem chen Fassung beruhte vor allem „Ratgeber für Gefangene“. Für Thema „Knast“ beschäftigen, auf dem Wissen und der Erfah- Fragen steht euch die Redakti- arbeiten zurzeit an einer Neu- rung von Menschen, die selbst on jederzeit zur Verfügung. auflage des „Ratgebers für Ge- eingesessen sind. Das soll auch fangene mit medizinischen und bei der zu überarbeitenden Fas- (END/TEXT/HB) juristischen Hinweisen“. sung der Fall sein. Die alte Ver- sion des Gefangenenratgebers Dieses Buch wurde zuletzt 1989 wurde auf unserem Blog hoch- aufgelegt. Als aktualisierbare geladen. Solltet ihr euch vorstel- Loseblattausgabe auf ca. 600 len können, an einem der 18 Seiten war es ein Versuch, die Kapitel mitzuarbeiten, dann Grenzen einer bloß beschrei- schreibt uns einen Brief, so benden Situation der Gefange- dass wir euch das jeweilige Ka- nen zu überschreiten, indem pitel zukommen lassen können. hier nicht nur Erkenntnisse über Falls ihr die Möglichkeit habt, diese Institution verbreitet wer- auf das Internet zugreifen zu den sollen, sondern vor allem können, könnt ihr euch die digi- unmittelbar verwertbare und tale Version ansehen. brauchbare Informationen für diejenigen, die ihr unterworfen Hier alle Fakten: sind. Ratgeber für Gefangene Der Knast drängt die/den ein- Postfach 350529 zelnen Gefangenen in ein iso- 10214 Berlin liertes und fremdbestimmtes Leben. Der Ratgeber soll helfen, dem Gefangenen Strategien zu Von HB: Kommentar vermitteln, um ihm das Überle- Die Neuauflage dieses Ratge- ben im Knastalltag zu erleich- bers ist enorm arbeitsaufwän- tern. Darüber hinaus soll das dig. Dennoch denken wir, dass Buch auch Freund*innen und eine Aktualisierung für alle In- Verwandten von Gefangenen sassen von Vorteil ist. Die Re- Hilfestellungen leisten. daktion selbst möchte an der Wir glauben, dass zwar der Überarbeitung des Kapitels 3 – Ratgeber, nicht aber dieses GMV / Anstaltszeitung – mitwir- Anliegen, an Aktualität einge- ken. Daher liegen uns die Kapi- büßt hat. Deswegen wollen wir tel 2 und 3 in der ursprünglichen versuchen, dieses Buch auf den Fassung (von 1989) vor. Zudem 6 jedoch die Zusage für die Kos- psychosoziale Beratung) wer- tenübernahme vorliegen. Auf- den individuell durchgeführt. In genommen werden straffällig Einzelfällen ist ein betreutes gewordene Menschen, die min- Wohnen unter Alltagsbedingun- destens 18 Jahre alt und weder gen im Rahmen der angebote- Sexualstraftäter oder Sucht- nen Nachsorge möglich. kranke sind. Während des Auf- Wer Interesse an unserem An- enthaltes ist für die Bewohner gebot hat, sollte rechtzeitig vor Von: www.cissev.de / HB die Teilnahme am I.S.T.- der Entlassung mit uns Kontakt Programm (Individuelles-Sozial- Ciss ist die Abkürzung für Training) verpflichtend. Dieses aufnehmen, damit ein gegensei- Christliche Initiative für Strafge- Programm wurde in unserer tiges Kennenlernen durch die fangene und Strafentlassene. Einrichtung entwickelt und ist Teilnahme an dem Seminar zur Vorbereitung auf die Haftentlas- Wir sind ein gemeinnütziger, auf die besondere Lebenslage eingetragener Verein und Mit- von Haftentlassenen zuge- sung stattfinden kann. Ist der glied im Diakonischen Werk schnitten. Neben der Bearbei- persönliche Wille und die Be- Bayern. Der Verein wurde 1972 tung der jeweils aktuellen Indi- reitschaft ernsthaft an den eige- gegründet und betreibt seit 1981 vidualsituation gehören Einzel- nen Problemen zu arbeiten er- eine Wohngemeinschaft für aus und Gruppengespräche ebenso kennbar, steht einer Aufnahme der Haft entlassene Menschen. dazu, wie ein wohldosiertes in die Einrichtung nichts im We- Zur Vorbereitung auf die Haft- Angebot an kreativen, kulturel- ge. Schreiben sie an die ange- entlassung halten wir Briefkon- len und sportlichen Freizeitan- gebene Adresse und sprechen takt mit den Inhaftierten, die ihr geboten. Ziel aller Aktivitäten sie frühestmöglich mit ihrem Interesse bekundet haben, nach ist, günstige Voraussetzungen Sozialdienst, damit alle notwen- ihrer Entlassung bei uns einzu- zu schaffen, dass Rückfallge- digen Schritte rechtzeitig einge- ziehen. Der Aufenthalt in der fährdung und Rückfälligkeit leitet werden können. Einrichtung wird durch Leistun- vermieden werden. gen von Pflegesätzen gemäß § 67 ff. SGB XII durch den zu- Zwischenziele sind dabei: Die ständigen überörtlichen Sozial- Entwicklung und Einübung von träger bzw. vom Jugendamt individuellen Lebensentwürfen über den § 41 SGB VIII finan- und Realisierungsstrategien. ziert, wobei der Hilfeempfänger Die Aktivierung der Positivres- einen angemessenen Eigenan- sourcen sowie Minderung bzw. teil leistet. Während eines Haft- Abbau delinquenter Hand- urlaubes können die Inhaftierten lungsweisen. Die Arbeit an per- sodann für drei Tage bei uns ein sönlichkeitsbedingen Fehlver- kostenloses Seminar zur Vorbe- haltensmustern, Training von reitung auf die Entlassung be- gelingendem Sozialverhalten, suchen, als ein erstes Kennen- Förderung neuer und bestehen- lernen. der Sozialkontakte, Orientie- rung, Erprobung und Konsolidie- Für die Zeit nach der Entlas- rung im Berufsleben sowie sung bieten wir in unserem Gründung und Führung eines Haus Einzelzimmer als Starthil- eigenen Hausstandes. fe an. Die Aufenthaltsdauer liegt dabei zwischen 6 und 18 Parallel zum Aufenthalt werden Monaten. Vor einer Aufnahme notwendige Sondermaßnahmen in unsere Einrichtung muss (z.B. Schuldner-, Sucht- oder 7 Von HB: Internetverbot für Gefängnisinsassen grenzt fühlen und auch die im sozia- len Netzwerk angegebenen Lebens- In deutschen Gefängnissen ist der freie Zugang zum Internet hilfen nicht nutzen können. Ein gro- ein Tabuthema. Selbst die Nutzung eines Personal Computers ßes Problem sei die Beschneidung wird in den meisten Anstalten als eine Gefährdung der Sicher- sozialer Kontakte. Primär jedoch, heit und Ordnung angesehen. Dabei ist der freie Zugang zum würde das Verbot der Nutzung des Internet quasi ein Grundrecht, auf das der Inhaftierte sowie je- Internet die Chancen der beruflichen der andere Bürger einen Anspruch hat. Artikel 5. GG Abs. 1 Weiterbildung und Entlassungsvor- definiert eindeutig, dass jeder, und dazu zählt in diesem Fall auch der Insasse, das Recht hat, >sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten<. Dennoch wird dem Inhaftierten dieses Recht vorenthalten, was gravierende Folgen mit sich bringt. Heute nutzen ca. 80% der Deutschen regelmäßig das Internet und seine Dienste sowohl ge- schäftlich als auch privat. Der Vorenthalt die- ses sozialen Netzwerkes führt zu einem Bruch in der persönlichen und sozialen Entwicklung. Das Internet ist eine der größten Veränderun- gen des Informationswesens seit Erfindung des Buchdrucks mit enormen Auswirkungen auf die Bereiche des alltäglichen Lebens. Al- lein seine Aktualität und Informationsdichte ist, z.B. für den Online-Journalismus, der in immer mehr Bereichen die klassischen Medien ab- löst, von wesentlicher Bedeutung. Örtlich be- dingte Grenzen sind vollständig aufgehoben und durch themenbezogene Gruppen ersetzt. Soziale Kommunikation und Interaktion sind Grundanlagen dieses Mediums. Die Verhinderung an der Teilnahme am Inter- net bedeutet das Abschneiden einer kulturell- informationellen Teilhabe. Ein eindeutiger Ein- griff in ein eigentlich unantastbares Grund- recht des Insassen, mit schweren Folgen. Der Arbeitskreis kritischer Strafvollzug e.V. – eine Gemeinschaft, die sich mit Rechten und Pflichten von Inhaftier- bereitung entscheidend behindern. ten auseinandersetzt – startete innerhalb einer Kampagne eine Erschreckend kommt hinzu, dass Umfrage zu diesem Thema. Die Folgen der Versagung wurden viele langjährig Inhaftierte das Inter- auf den Punkt gebracht: Die Inhaftierten würden wichtige und net gar nicht kennen oder lediglich aktuelle Informationen missen – besonders in den Bereichen eine vage Erinnerung daran haben – der Rechtsmittel – sie würden sich aus dem Kulturleben ausge- In Zeiten von Twitter und I-Phone 8 eine unglaubliche Vorstellung. Was also wären die Vorteile ei- grund als Mindestanforderung, wenn nes freien Zugangs zum Internet? Z.B. könnte der Isolation, die es um die Rechte des Insassen geht. die Inhaftierung mit sich bringt, entgegengewirkt werden, regio- Doch auch hier gilt, wer sich in sei- nale Angebote von Arbeitsagenturen könnten abgerufen wer- nem Recht beschnitten fühlt, hat die den und Kontakte zu Anlaufstellen für ehemalige Strafgefange- Möglichkeit zur Nutzung von ne hergestellt werden. Der Insasse könnte somit fast selbstän- Rechtsmitteln. Doch diese kosten dig dafür sorgen, dass er nach seiner Entlassung innerhalb ei- Geld, Zeit und vor allem Nerven. Die nes sozialen Netzes aufgefangen und nicht mehr rückfällig wird. Justiz ist sich dessen bewusst. Sie Dem akuten Personalmangel und den spärlich angelegten Re- weiß auch, dass ihre Argumentation sozialisierungsangeboten der Anstalten könnte somit entge- zur Versagung vage ist und, dass sie gengewirkt werden. Auch die Information über Rechtsmittel und sich diesbezüglich über die Verfas- Rechtsmittelnutzung wäre endlich in vollem Umfang gewährleis- sung hinwegsetzt. Und sie kann das tet und die Kommunikation mit Anwälten und Behörden würde – zumindest noch momentan – mit vereinfacht und beschleunigt werden. Aspekte, die eine Ge- gutem Gewissen, da sie durch eine fährdung der Sicherheit und Ordnung in keiner Weise erkennen allgemein vorherrschende politische lassen. Und dennoch beschneiden die Anstalten das Grund- Trägheit geschützt wird. Denn sieht recht auf freie Meinungsbildung und Informationsfreiheit mit man davon ab, dass das gesamte genau dieser Argumentation. Der Insasse würde so über die Strafvollzugssystem grundlegend Möglichkeit verfügen, seine kriminelle Affektivität auszuweiten. dem 21. Jahrhundert angepasst Übersetzt man das, heißt das so viel wie, Missbrauch des E- werden müsste, äußert sich das Jus- Mail-Verkehrs, Internetkriminalität und Webseiten mit Anleitun- tiz-Vollzugsgesetz BW nicht einmal gen zum Bau von Waffen und Bomben sowie eine vereinfachte, ansatzweise zur Zulässigkeit des datengesteuerte Drogenlogistik. Zumindest wäre die Miss- Internets im Strafvollzug. So wird brauchsgefahr unkontrollierbar. Und mit dieser Argumentation das Grundrecht des Inhaftierten, sich unterbinden die Anstalten gleichfalls auch die Nutzung von Vi- aus allgemein zugänglichen Quellen deo-Text und PC. ungehindert zu unterrichten – zu denen das Internet zweifelsfrei ge- Paradox, wenn man bedenkt, dass in vielen forensischen Psy- hört – zur Ermessensangelegenheit chiatrien, in denen auch Straftäter zur Suchttherapie unterge- der Anstalten gemacht. Ergo, kann bracht sind, der Besitz und die Nutzung von PCs eine Normali- die Frage nicht mehr lauten, ob, tät darstellen und somit dem Sicherheitsargument der Anstalten sondern wann die Insassen einen jegliche Grundlage entziehen. Zudem ermöglichen detailliert freien Zugang zum Internet bekom- einstellbare Contentfilter die Kontrolle über abrufbare Websei- men – denn schließlich fanden Radio ten und E-Mails. Diese Systeme sind in den letzten Jahren ext- und Fernsehgeräte auch erst Mitte rem effektiv geworden. Intelligente Contentfilter seien im Ge- der 80er Jahre Einzug in deutsche gensatz zu normalen URL-Filtern mit einer hohen Trefferwahr- Hafträume. END/TEXT/HB scheinlichkeit in der Lage, Webseiten und E-Mails korrekt zu beurteilen und somit zur Nutzung freizugeben oder zu sperren. Natürlich ist die Beschränkung einer Zugangssperre vorzuin- stallieren und einer regelmäßigen Aktualisierung zu unterzie- hen. Sie gewähre allerdings eine sehr gute und vor allem zuver- lässige Kontrolle der Abrufbarkeit diverser Webseiten und E- Mails und somit auch die Kontrolle der Nutzung des Netzwerkes durch die Insassen. Klar ist, dass in fast allen Bereichen des Strafvollzugs eine Grundgefahr des Missbrauchs gesehen wer- den kann. Doch selbst das Justiz-Vollzugsgesetz BW lässt eine einfache Missbrauchsgefahr nicht als Versagungsgrund gelten und stellt einen akuten bzw. personenbezogenen Versagungs- 9

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haftierten (z.B. lebenslänglich Inhaf- tierte), gegenüber den Sicherungs- Kofi Annan: „Mr. Bush, welchen Beweis haben sie, dass der Irak über
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